Wieder ein Griff in die Staatskasse

SPD und CDU/CSU wollen die Parteienfinanzierung noch mehr ausweiten,  für ihre schlechten Wahlergebnisse die Bürger bestrafen und selbst straffrei bleiben

Scham? Haben sie nicht. Sie sind wirklich schamlos. Wer? Die Parteien SPD und CDU/CSU. Beide wollen die staatlichen Zuschüsse zur Parteienfinanzierung weiter verstärken, und zwar erheblich: von derzeit 165 auf 190 Millionen Euro im Jahr, also um über 15 Prozent. Es ist die Obergrenze für die Zuschüsse, die alle Parteien erhalten. Es ist das Geld von uns Steuerzahlern, das hier wieder einmal zusätzlich verpulvert werden soll. Und wohl auch wird, denn beide Parteien haben als „große Koalition“ im Bundestag die Mehrheit. Dabei steigen diese Zuschüsse, wie im Parteiengesetz vorgesehen, ohnehin schon automatisch – im Vorjahr zum Beispiel um 2,5 Prozent. Aber jetzt ist eine Sonderanhebung geplant, nämlich für jene Obergrenze, und die soll im Schnelldurchgang geschehen.

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Eben doch eine lex AfD

Die „Trickserei“ mit dem Goldhandel – Warum die AfD auf ihn überhaupt kam – Wirklich schlimm: Die Altparteien stopfen sich ihre Taschen mit Staatsgeld jetzt noch voller – Was der AfD mit der Rückwirkung der Gesetzesänderung droht – Warum die Rückwirkung wahrscheinlich verfassungswidrig ist

Empört war keiner, nur die AfD und ihre Mitglieder waren es, als das Vorhaben ruchbar wurde. Von Mitleid ohnehin keine Spur, dafür schadenfrohes, teils heimliches, teils offenes Händereiben. Die Politiker der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD hatten herausgefunden, wie sie der jungen Partei empfindlich schaden konnten, nämlich ihr drastisch die Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien zu beschneiden. Zu diesem Zweck haben sie einen Gesetzentwurf eingebracht, der Einschlägiges im Parteiengesetz ändern soll. Zu sehr rückt ihnen die AfD inzwischen auf die Pelle, steigende Umfragewerte jedenfalls lassen erkennen (hier), dass die neue Konkurrenz ernstzunehmen ist. Jetzt am 17. Dezember hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet.

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Die Drückeberger-Richter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung für unzulässig erklärt – Krasser Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs – Auch hat das Gericht gegen Grundsätze seiner früheren Urteile verstoßen – Der befangene Richter Peter Müller – Hans Herbert von Arnim und sein neues Buch Die Angst der Richter vor der Macht

In Deutschland liegt vieles im Argen. Dazu gehört auch die staatliche Finanzierung der politischen Parteien. Deren schärfster Kritiker ist seit Jahren der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Ihm geht es vor allem um den verdeckten Teil dieser Finanzierung. Der beträgt inzwischen ein Mehrfaches von der regulären staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parlamente haben ihn in eigener Sache, wie Arnim beklagt, zum eigenen Vorteil missbräuchlich aufgebläht. Dies fördere, dass sich die Parteien zu bürgerfernen Staatsparteien entwickelten und schließe konkurrierende kleine Parteien, die in den Parlamenten noch nicht vertreten seien, in verfassungswidriger Weise aus. Mit Arnim als Prozessbevollmächtigten hatte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 2012 wegen der verdeckten Finanzierungspraktiken vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Deutschen Bundestag erhoben (die Klageschrift hier). Aber das Gericht hat sich vor der Entscheidung gedrückt und die Klage nach drei Jahren ohne mündliche, also ohne öffentliche Verhandlung als unzulässig verworfen (Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Juli 2015). Ob die Klage begründet war, ist damit gar nicht erst zur Sprache gekommen. Der Beschluss ist einstimmig ergangen, also auch mit der Stimme des Richters Peter Müller. Ihn wegen seiner parteipolitischen Befangenheit abzulehnen, war in diesem Verfahren misslungen. Was nun?

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Ein Geheimhaltungsstaat ist kein demokratischer Staat

Auch ein Untertanen-Staat ist es nicht – Der Staat muss seinen Bürgern untertan sein, nicht umgekehrt – Das Informationsfreiheitsgesetz – Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander – Amtsgeheimnis, Lobbyismus, Ämterpatronage, Parteienfinanzierung, Geheimdienste, Digitalisierung, Whistleblowing, die Kartellparteien – Für noch mehr Transparenz in Staat, Verwaltung und Wirtschaft – Die Demokratietagung in Speyer

Zur Demokratie gehört die Transparenz. Was im demokratischen Staat politisch geschieht oder auch nicht geschieht, also unterlassen wird, darf nicht undurchsichtig, hat durchsichtig zu sein. Die Bürger müssen das politische Geschehen, das Handeln der politischen Akteure und die wesentlichen Vorgänge in ihrem Staat überschauen und durchschauen können. Wer (mit)entscheiden soll, muss Bescheid wissen. Nur dann können es die Bürger auch beurteilen. Nur dann können sie ihre Aufgabe als ðεμος, als Volk, wirklich wahrnehmen. Nur dann können sie „demo-kratisch“ bestimmen und mitwirken. Der Staat soll für seine Bürger ein offenes Buch sein, nicht ein Buch mit sieben Siegeln. Dem dienen heute die Informationsfreiheitsgesetze im Bund*) und in bisher elf Bundesländern.

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