Hilfreich und gefährlich zugleich

Das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI) – Warum die AfD-Fraktion im EU-Parlament weder dafür noch dagegen gestimmt hat – MdEP Christiane Anderson: Einerseits große technische und gesellschaftliche Chancen, andererseits mögliche soziale und digitale Hölle

Die Ziele von Gesetzen sind durchweg von hehrer Art. In den Anpreisungen der Gesetzgeber natürlicherweise immer, doch wirklich ausschließlich hehre gibt es häufig nicht. Teils stecken auch ungenannte und versteckte Ziele dahinter. Außerdem können Gesetze Auswirkungen haben, die ungewollt sind, dann zum Beispiel, wenn sie sich missbrauchen lassen, vielleicht sogar zum Missbrauch einladen, selbst dann, wenn sie eben das verhindern sollen, jedenfalls für Gutmeinende. Nicht anders verhält es sich mit dem KI-Gesetz der Europäischen Union, dem Artificial Intelligence Act (AIA).*) Eben darum hat die AfD-Fraktion im EU-Parlament bei der Schlussabstimmung zur Künstlichen Intelligenz (KI) weder dafür noch dagegen gestimmt. Wie sie diese Haltung begründet, hat Fraktionsmitglied Christiane Anderson näher erläutert. Im Folgenden (Quelle hier) gebe ich Ihre Ausführungen, nur leicht ihre Einführung gekürzt, im Wortlaut wieder. Überschrift und Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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