Kann die Ukraine völkerrechtlich verpflichtet sein, im Krieg mit Russland eine Verhandlungslösung zu suchen? Besteht gegenüber der eigenen und mitbetroffenen Bevölkerung anderer Staaten eine Leidensminderungspflicht?
Von Prof. Dr. iur. Menno Aden
In diesen Tagen gab es eine Diskussion in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Frage, ob die Ukraine ethisch oder völkerrechtlich verpflichtet sein könnte, eine Verhandlungslösung zu suchen. Darum geht es in meinem folgenden Beitrag. Im Anschluss an eine Veröffentlichung im Recht der internationalen Wirtschaft Anfang 2022 unter dem Titel Wirtschaftssanktionen und Menschenrechte trage ich vor, dass auch das nach Artikel 51 der UN-Charta bestehende Recht zur Selbstverteidigung unter dem Vorbehalt der Menschenrechte steht und zu einer völkerrechtlichen Leidensminderungspflicht gegenüber der eigenen und mitbetroffenen Bevölkerung anderer Staaten führen kann. Ich nehme an, dass dieser rechtswissenschaftlich gemeinte Beitrag auch für Nichtjuristen verständlich ist.