35 Jahre wiedervereinigt, 35 Jahre verweigertes Recht
Nach nunmehr 35 Jahren Deutsche Einheit darf bei aller Freude über sie ein schwerer Fehler nicht vergessen werden. Die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich heute am 3. Oktober 2025 zum fünfunddreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schwerem Verstoß gegen das Eigentumsrecht und Wiedergutmachungsansprüchen begangen hat. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor.
Doch rechtsstaatlich ausgeführt wurden sie nicht. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden waren, hat der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger behandelt als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR ebenfalls solche Opfer gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, ist unterschiedlich und schwer diskriminierend ausgefallen.
Der erste Raub und der zweite Raub
Die Opfer politischer Verfolgung aus der Zeit vor der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war, sind zweimal ihres Eigentums beraubt worden: das erste Mal von den Kommunisten in der SBZ, das zweite Mal durch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl, anschließend durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten geraubten Eigentums verweigert. Siehe hierzu auch meinen Beitrag zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2016 „Deutschland verurteilt“ (hier). Der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren. Obwohl lange her, ist vor allem an diesen zweiten immer wieder zu erinnern.
Rechtsstaatlich aufgearbeitet sind auch die Vergehen der staatlichen Treuhandanstalt nicht
Was in der Sowjetischen Besatzungszeit (SBZ, 1945 bis 1949) und in der ihr folgenden DDR-Zeit an privaten Unternehmen in Staatshand übergegangen war oder kollektiviert in Volkseigene Betriebe, in Volkseigene Güter (VEG) oder in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) umgewandelt worden ist, musste nach der Wiedervereinigung wieder von Privathand geführt und bewirtschaftet werden. Diese Re-Privatisierung war der bald weithin berüchtigten staatlichen Treuhandanstalt (THA) aufgegeben, die verhasst war und gefürchtet. Es gab bei ihrer Arbeit auch Korruption, Skandale und Bereicherungen.*) Rechtsstaatlich aufgearbeitet ist dies nach wie vor nicht.
Rehabilitierung und Wiedergutmachung missachtet oder verbogen
Ausgespart wird bisher stets und woran ich schon wiederholt erinnert habe, dass die Wiedervereinigung für einen Teil der Deutschen abermals schweres staatliches Unrecht zur Folge hatte. Es sind jene Deutschen, die durch die Kommunisten 1945 bis 1949 in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone unschuldige Opfer politischer Verfolgung mit einhergehender Enteignung sämtlicher Habe geworden waren. Dieses Verfolgungsunrecht hat der wiedervereinigte deutsche Staat fortgesetzt, indem er deren Rehabilitierung und die Wiedergutmachung, soweit geboten und möglich, mit wenigen Ausnahmen versagt hat und damit kommunistische Verbrechen fortgeschrieben und folglich mitbegangen hat. Dies geschieht, obwohl vertragliche Regelungen und Gesetze Rehabilitierung und Wiedergutmachung vorsehen. Aber Regierung, amtliche Stellen und Gerichte haben sie missachtet oder verbogen. Diese staatlichen Rechtsverstöße sind, wie ich schon einmal schrieb (hier), im Fleisch des deutschen Rechtsstaats ein weiterhin schmerzhafter Stachel.
Vertrieben, inhaftiert, verschleppt, umgebracht, des Vermögens beraubt
Begangen wurden und werden diese Rechtsverstöße an den Gruppen der selbständigen Gewerbetreibenden, der Handwerker, der Industriellen, der größeren und großen Landwirte, darunter auch alle adligen Gutsherren, die von den Kommunisten, Sozialisten, Linken, Unwissenden und vielen kleinbürgerlichen Neidern als „Junker“ geschmäht wurden. Sie alle standen als Unternehmer, sei es des Mittelstands, sei es der Industrie, der kommunistischen Ideenlehre politisch im Weg. Um sich ihrer flächendeckend zu entledigen, wurden sie pauschal beschuldigt, „Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivisten“ zu sein. Sie wurden – falls nicht rechtzeitig geflüchtet – vertrieben, inhaftiert, verschleppt, umgebracht, ihres Vermögens und sogar fast sämtlicher persönlicher Habe beraubt.
Der deutsche Rechtsstaat als Hehler
Weder rückte der deutsche Rechtsstaat ihr Eigentum heraus, noch wurden sie, obwohl unschuldig, rehabilitiert. Er hat den Vermögensraub der SBZ-Kommunisten behalten und als Hehler verhökert. Näheres darüber kann man in vielen früheren Beiträgen von mir nachlesen. Noch 2013 hielt ein FAZ-Leser**) beklagend fest: „Die Bundesregierung hat den enteigneten Immobilien- und Industriebesitz nach der Wiedervereinigung 1990 nicht zurückgegeben und nur mit etwa fünf Prozent des Wertes ausgeglichen. Die Bundesregierung hat die damaligen Enteignungen sanktioniert und es dadurch einer Vielzahl von Unternehmern und Eigentümern unmöglich gemacht, zurückzukommen und ihre Betriebe wieder aufzubauen. Die Einbuße an Humankapital war enorm.“ ***) Und auch die Schicksale der Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten, die es in die SBZ, dann DDR verschlagen hat, und das, was sie verloren haben, wird am Tag der Deutschen Einheit auch diesmal nicht gedenkend erwähnt und als schweres Unrecht beklagt werden. An den Opfern hat sich der deutsche Staat menschenrechtsverletzend und rechtsstaatswidrig auf schlimme Weise vergangen. Für einen Rechtsstaat, wie Deutschland es sein will, ist und bleibt das eine Schande.
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*) Die Treuhandanstalt gegründet hatte die letzte DDR-Regierung (Modrow-Regierung) mit der Bezeichnung Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums Anfang März 1990. Die Betriebe sollten „Volkseigentum“, also in Staatshand bleiben. Ihre Hauptaufgabe war, die Kombinate zu entflechten und die Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Mit dem Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) war dann doch die Privatisierung vorgesehen, beschlossen am 17. Juni 1990 ebenfalls noch von der DDR-Volkskammer. Unterstellt waren ihr 8500 Betriebe mit rund 45 000 Betriebsstätten und mehr als 4 Millionen Beschäftigten. Mit der Wiedervereinigung wurde sie eine bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Weiteres zur Treuhandanstalt bei Wikipedia hier.
Mit den Erlösen aus ihren Hehlerverkäufen durch die Treuhand hatte die Bundesregierung gewähnt, die Kosten für Folgen der Wiedervereinigung und den wirtschaftlichen Wiederaufbau der fünf neuen Bundesländer finanzieren zu können. Am Jahresbeginn 1990 hatte DDR-Ministerpräsident Hans Modrow den geschätzten Wert der DDR-Wirtschaft noch mit 1000 Milliarden DM angegeben. Mitte des gleichen Jahres belief sich die Schätzung nur noch auf 650 Milliarden (hier). Detlev Rohwedder, der erste Präsident der Treuhand, sprach, als er das Amt zum 1. Januar 1991 übernommen hatte, von 600 Milliarden DM. Ende 1994, als die Treuhand in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt und in mehrere Teilgesellschaften aufgesplittert wurde, wies ihre Abschlussbilanz einen Verlust von 300 Milliarden DM aus.
**) Dietrich von Heyden, Gräfelfing, FAZ vom 6. März 2013, Seite 30.
***) Siehe hierzu auch: Der Fluch der Enteignungen von Philipp Plickert (in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, herausgegeben von der Ludwig-Erhard-Stiftung, Seite 64 bis 74 hier), begrenzt allerdings auf den Agrarbereich und die sogenannte Bodenreform.