Joachim Paul darf in Ludwigshafen nicht Oberbürgermeister werden – Warum nicht? Er ist in der AfD – Der Wahlausschuss warf ihn aus der Bewerberliste raus, das Verwaltungsgericht nickt den Rauswurf ab
So einfach geht das heute: Droht der Kandidat einer unerwünschten Partei eine Wahl zu gewinnen, schließt ihn der zuständige Wahlausschuss von der Wahl kurzerhand aus. So bekanntlich jüngst geschehen vor der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, die am 21. September stattfindet. Unerwünscht ist natürlich die AfD, unerwünscht daher ihr Kandidat Joachim Paul. Doppelt schlimm: Nach den Umfragen ist er der für das OBM-Amt aussichtsreichste Kandidat. Daher sein Ausschluss. Zusätzlich schlimm: Paul ist seit neun Jahren Landtagsabgeordneter und außerdem Beamter auf Lebenszeit, der schon deswegen verfassungstreu für „freiheitliche demokratische Grundordnung“ eintreten muss. Das müsste für seine Teilnahme an der Wahl und das Wahrnehmen seines passiven Wahlrechts genügen sowie für seine Verlässlichkeit im Amt des Oberbürgermeisters vollauf reichen. Natürlich hat Paul mit Eilantrag gegen den willkürlichen Ausschluss geklagt. Kalt wurde sein Antrag abserviert.
„Die Begründung des Gerichts ist geradezu gespenstisch“
Die Entscheidung vom 21. September gefällt hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Sie ist eine naheliegende Gefälligkeit gegenüber dem politischen Mainstream-Zeitgeist, der die in Umfragen inzwischen stärkste Partei mit ihrer im Bundestag stärksten Fraktion gnadenlos verfolgt und sie rechtswidrig ihrer demokratischen Rechte beraubt. Oder ist es nur Drückebergei vor Kritik aus dem politisch linkslastigen Lager. Für das Internet-Portal Journalistenwatch e.V. (hier) „ist endgültig klar, dass dieser Staat vor nichts mehr zurückschreckt, um die AfD um ihr passives und die Bürger um ihr aktives Wahlrecht zu betrügen. Die Begründung des Gerichts ist geradezu gespenstisch: Eine umfassende Prüfung sei so kurz vor der Wahl angeblich nicht möglich – dabei ist es bis zur Wahl noch viereinhalb Wochen hin!“
Gericht: Endgültiges Urteil bis nach der Wahl abzuwarten, sei Paul zumutbar
Weiter behaupte das Gericht, bei der Begründung für Pauls Ausschluss habe es keinen offensichtlichen Fehler gegeben. Dabei enthalte das lächerliche Elaborat des Landesverfassungsschutzes, das die Grundlage für Pauls Wahlausschluss bilde, nichts, was auch nur den allergeringsten plausiblen Zweifel an Pauls Verfassungstreue rechtfertigen würde, zumal dieser auch noch Beamter auf Lebenszeit und seit neun Jahren Landtagsabgeordneter ist. Es handele sich um nichts anderes als eine Sammlung öffentlicher und frei zugänglicher Aussagen Pauls, die dann mit hanebüchenem Geraune ins Zwielicht gerückt würden. Und schließlich erdreiste sich das Gericht zu behaupten, es sei für die Beständigkeit von Wahlen besser, wenn es dem übergangenen Bewerber zugemutet werde, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die Wahl stattgefunden habe. Man schaffe vollendete Tatsachen, und der betrogene Kandidat solle sich gefälligst gedulden, bis es zu spät ist, um sein Recht einzufordern, „das man ihm dann mit irgendwelchen anderen Winkelzügen auch nach der Wahl zu verweigern wissen wird“.
Markus Krall: eine Umstülpung fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien
Joachim Paul selbst hat laut Journalistenwatch (kurz Jouwatch) erklärt, dass die politische Auseinandersetzung zukünftig also nicht mehr im Wahlkampf, sondern in den Wahlausschüssen stattfinde. Jouwatch zitiert den Unternehmer und Autor Markus Krall, der die Gerichtsentscheidung so kommentiert hat: „Die Begründung ist unglaublich: Es ist so schnell vor der Wahl nicht möglich, seine Verfassungstreue zu überprüfen. Nicht J. Paul muss seine Verfassungstreue beweisen, sondern, die, die ihm seine bürgerlichen Rechte nehmen wollen, müssen beweisen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Was das Gericht hier macht, ist eine Umstülpung fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien. Strafanzeige wegen offener Rechtsbeugung ist unvermeidlich.“ Zitiert wird von Jouwatch auch der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg: „Seit Corona hatte ich argumentiert, Deutschland sei zwar kein Rechtsstaat mehr, aber eine Demokratie. Das nehme ich zurück. Wir sind nur noch eine schäbige Demokratiesimulation.“ Insgesamt urteil Jouwatch: „In Deutschland findet seit Jahren ein faktischer Putsch von oben statt, bei dem das gescheiterte Parteienkartell und seine Kostgänger und Zuarbeiter die freiheitlich-demokratische Grundordnung mehr und mehr zu ihrem eigenen Machterhalt aushöhlen und dabei auch noch behaupten, sie würden sie verteidigen.“ (Der gesamte Beitrag hier).
FAZ: Im Zweifel für die Freiheit, nicht: Im Zweifel für Ausschluss und Verbot
Selbst die FAZ, die keine Gelegenheit auslässt, die die AfD wie ein hochgefährliches Hassobjekt darzustellen pflegt (rechtsextremistisch, demokratiegefährdend, verfassungsfeindlich) ließ sich herab, die Entscheidung des Neustädter Verwaltungsgerichts zwar nicht empört-drastisch, aber vornehm dezent zu kritisieren . Ihr Redakteur und Jurist kommentiert: Klar verfassungsfeindliches Gebaren von Paul habe das Gericht für den Ausschluss nicht ins Feld geführt. Das Verwaltungsgericht lasse das gleichwohl gelten und verweise in diesem Eilverfahren auf eine mögliche nachträgliche Wahlprüfung. „Hätte das Bestand, läge ein Fehler im System vor. Gegen einen solch gravierenden Eingriff muss effektiver Rechtsschutz schon vor der Wahl möglich sein.“ Alle sollten sich daran erinnern, dass das Grundgesetz die freie Auseinandersetzung in den Vordergrund stelle. Im Zweifel für die Freiheit, laute die Leitlinie, und nicht: Im Zweifel für Ausschluss und Verbot. Der Rechtsstaat habe Reserven. In Ludwigshafen sei manchen Volksvertretern offenbar das Vertrauen in die eigenen Argumente und in das Volk abhandengekommen.
Staatsrechtler Vosgerau: ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip und keine freie Wahl mehr
Einen weiteren Kommentar zu der Gerichtsentscheidung finden Sie bei Tichys Einblick unter der Überschrift „Wenn Parteien und Richter die Demokratie begraben“ hier. Ausführlich juristisch beurteilt und erklärt den Fall der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau ebenfalls in Tichys Einblick (hier). Vosgerau warnt: In Rheinland-Pfalz entscheide nicht der Bürger, sondern die politische Konkurrenz, wer überhaupt auf den Wahlzettel dürfe. Damit drohe ein Konzessionssystem wie in halbdemokratischen Staaten – ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip und keine freie Wahl mehr.
Joachim Paul wird beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Beschwerde einlegen. Falls er auch dort scheitert, hat er laut Vosgerau noch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht um Schutz zu bemühen.