F u n d s a c h e
„Nur der Charakter der Bürger erschafft und erhält den Staat und macht politische und bürgerliche Freiheit möglich. Denn wenn die Weisheit selbst in Person vom Olymp herabstiege und die vollkommenste Verfassung einführte, so müsste sie ja doch Menschen die Ausführung übergeben. … Man wird damit anfangen müssen, für die Verfassung Bürger zu erschaffen, ehe man den Bürgern eine Verfassung geben kann.„
Raten Sie mal, von wem das stammt. Richtig. Friedrich Schiller war’s. Er schrieb es am 13. Juli 1793 in einem Brief an Herzog Friedrich Christian I. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (1721 bis 1794). Schlagwortartig formuliert ließe sich sagen: Nicht nur die Verfassung muss tauglich sein, sondern auch die Bürger für die Verfassung. Die Bürger müssen für die Verfassung taugen, damit die Verfassung für die Bürger taugen kann. Sie müssen sie gleichsam verdienen, ehe man sie ihnen anvertraut. Sie müssen die Verfassung leben (wollen), damit sie Bestand haben kann und ihnen dauerhaft Erfolg beschert. Ohne verfassungstaugliche Bürger nützt die schönste Verfassung nichts.
Und wenn schon die Bürger verfassungstauglich sein müssen, dann ihre politische und institutionelle Führung erst recht. Die gegenwärtige Führung in Deutschland ist es in Teilen nicht. Über das Grundgesetz, das die Deutschen als ihre Verfassung empfinden, hat sie sich schon mehrmals hinweggesetzt. Ein Beispiel sind ihre autoritären Entgleisungen während des geschürten Corona-Wahns. Selbst einer Institution wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem gegenwärtigen Präsidenten Thomas Haldenwang ist verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen, zum Beispiel gegenüber der AfD. Und auch die Institution Bundesverfassungsgericht ist nicht mehr über alle Zweifel erhaben (siehe sein Klimaschutzurteil). Immer mehr wird man den Eindruck nicht los, dass die Bürger in Deutschland verfassungstauglicher sind als ihre Führung.
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