Verfassungswidrig

Die meisten Corona-Freiheitsbeschränkungen sind es seit dem 20. April – Welche Grundrechte der Bürger durch die weitreichenden Staatseingriffe betroffen sind – Wann Klagen Erfolg haben könnten – Die Katze und ihr Schwanz – Das Versäumnis der Bundesregierung – Dem Spuk ein Ende bereiten wird immer dringlicher

Nochmals Corona. War der angeordnete Stillstand („Shutdown“) übergroßer Teile der deutschen Wirtschaft verfassungswidrig? Und ist er es weiterhin, weil er immer noch nicht völlig wieder behoben ist? Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. iur. Peter Nahamowitz hat beide Frage mit ja beantwortet. Sein Beitrag hat auf dem Online-Forum (hier), auf dem er erschienen ist, eine kontroverse Debatte ausgelöst. Der juristisch fundierte Widerspruch kam von einem deutschen Richter, der hier und auch woanders unter dem Pseudonym Justus Lex schreibt. Lex beantwortet die erste Frage mit einem entschiedenen Nein, die zweite mit einem Ja. Das heißt: Was jetzt noch an Freiheitsbeschränkungsmaßnahmen läuft, verstößt gegen das Grundgesetz, ist verfassungswidrig. Es verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen für den mit ihnen angestrebten Zweck erstens nicht geeignet sind, zweitens nicht erforderlich sind und drittens die Proportionalität des Zweck-Mittel-Einsatzes nicht wahren. Alle drei Anforderungen erfüllen die noch aufrechterhaltenen staatlichen Anordnungen nicht. Folglich sind sie wegen Verfassungswidrigkeit sofort aufzuheben. Machen Sie sich von der Diskussion ein eigenes Bild. Den Beitrag von Nahamowitz finden Sie hier, die Replik von Justus Lex mit der ihr folgenden Diskussion hier. Wichtige Ausschnitte für eilige Leser im Folgenden.

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Ein schönes Geschenk

Das Grundgesetz gratis von der Bundesregierung im Berliner Hauptbahnhof verteilt – Ein unvergessener Ausspruch von Hermann Höcherl – Lübecker Gymnasiasten würdigen das GG mit einem Flashmob – Aber der Jurist Menno Aden mag in die „Jubelhymnen“ nicht so recht mit einstimmen – Er sieht das Grundgesetz bereits heute weitgehend ausgehöhlt – Der Rechtswissenschaftler Schachtschneider: Verfassungstext und Verfassungspraxis decken sich nicht – Die Schwäche des Rechts gegenüber der politischen Macht  – Rechtswissenschaftler Dreier: Das Grundgesetz lässt sich zu leicht ändern

 

Wer am 23. Mai auf dem Berliner Hauptbahnhof herumlief, der bekam ein Buch in die Hand gedrückt. Es war das Grundgesetz. Auch ich hab’s mitgenommen. Ein schönes Geschenk, eine schöne Idee. Nicht sehr viele Deutsche werden dieses Gesetz zuhause haben. Wer das Exemplar annahm, lief nun mit dem Grundgesetz unter dem Arm weiter. Und schon kommt eine Erinnerung hoch. Denn unvergessen ist der Ausspruch des Bayern Hermann Höcherl im September 1963, damals Bundesinnenminister, als er das Bundesamt für Verfassungsschutz in Schutz nahm, weil es unter Verstoß gegen das Grundgesetz Telefonabhörmaßnahmen (hier) durch alliierte Dienststellen hatte vornehmen lassen: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ (hier).  Heftige Kritik war die Folge. Als am selben 23. Mai Neuntklässler des Lübecker Gymnasiums Katharineum wie eine Art Flashmob auf die Königstraße vor ihrer Schule zogen, um in ihrer Weise auf das 70jährige Bestehen des Grundgesetzes aufmerksam zu machen, werden sie von Höcherls Ausspruch vermutlich noch nie gehört haben. Oder vielleicht doch? Von einem Lehrer im Unterricht, als das Grundgesetz dran war? Aber wie auch immer, das Dauer-Provisorium Grundgesetz hat es verdient, gewürdigt zu werden. Ein schönes Geschenk war es für die Deutschen damals auch vor siebzig Jahren und ist es noch immer. Aber ebenfalls zu berücksichtigen ist Kritisches.

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Nicht nur Frankreich steht im Krieg

 Auch Deutschland und das westliche Europa – Wie sich Rechtsordnung und Staatlichkeit auflösen – Das Recht zum Widerstand kann auch zur Pflicht werden – Nicht auf Merkel kommt es an, sondern auf das Parlament – Sie ist des Volkes Dienerin, nicht dessen Despotin – Jetzt appelliert der Generalmajor a.D. Gerd Schultze-Rhonhof an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Die Terroranschläge am 13. November in Paris haben zusätzlich gezeigt, wie notwendig es ist, die Grenzen endlich wieder zu sichern. Der Flüchtlingsansturm kommt einer neuen Völkerwanderung gleich. In einem Blog-Kommentar (hier) las ich: „Flüchtlingsinvasion oder Asylkatastrophe? Es gibt viele Namen für den Massenansturm auf Europa und Deutschland. Wir erleben die Auflösung der Rechtsordnung und der Staatlichkeit unseres Landes. Hunderttausende reisen illegal nach Deutschland ein, fordern, was ihnen nicht zusteht, oder tauchen unter. Wir erleben, wie der deutsche Staat die Grenzsicherung aufgibt, die Innere Sicherheit verspielt und unser Volks- und Privatvermögen verschleudert. Wir erleben, wie uns Politik und Medien mit falschen Zahlen beruhigen und zu einer fragwürdigen ‚Willkommenskultur‘ zwingen. Wir erleben, wie die Kritiker dieser katastrophalen Entwicklung diffamiert werden.“

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Alles ist vergänglich

Auch unsere Demokratie, auch unser Rechtsstaat – Erfüllen sich an uns die Worte von John Quincy Adam? Müssen wir fatalistisch hinnehmen, was mit uns geschieht? – Das Recht zum Widerstand gibt das Grundgesetz – Das Widerstandsrecht aus dem juristischen Winterschaf wecken – Wenn alte politische Kräfte Sicherheit nicht mehr garantieren, müssen neue her

 Eine Binsenweisheit: Alles ist vergänglich. Aber auch unsere Demokratie. Auch unser Rechtsstaat. Wir erleben es schon seit geraumer Zeit und jetzt zusätzlich durch politische Reaktionen und Konflikte, die uns mit dem Ansturm von Schein-Asylanten überrollen, dem Kanzlerin Merkel eigenmächtig Tor und Tür in unverantwortlicher Weise geöffnet hat. In diesem Zusammenhang erhielt ich in diesen Tagen von einem „Mr. N.N.“ per Mail einen kleinen Hinweis. Er schrieb: „Wir leben derzeit in einer schwierigen Phase des Umbruchs. Nichts, aber auch gar nichts scheint sicher zu sein. Mit Ausnahme des Todes und der Steuer. Aber selbst Staaten, Demokratien, die Steuern erheben und eintreiben, sind nicht davor gefeit, Selbstmord zu begehen. Das meint zumindest John Quincy Adam.“ Und er fügte von Adam dieses Zitat bei:

Jede Demokratie hat sich letztlich selbst zur Strecke gebracht

„Denken Sie daran: Eine Demokratie hat niemals längere Zeit Bestand. Sie verausgabt sich, begeht Selbstmord. Es hat noch nie eine Demokratie gegeben, die sich nicht letztlich selbst zur Strecke gebracht hätte. Es ist sinnlos zu behaupten, die Demokratie sei weniger eitel, weniger stolz, weniger eigensüchtig oder habgierig als eine Aristokratie oder Monarchie. Das ist sie nicht; die Geschichte bietet kein Beispiel dafür. Alle Menschen unter allen ursprünglichen Regierungsformen werden von den gleichen Leidenschaften beherrscht, die sich, wenn unkontrolliert, in den gleichen Phänomenen von Lug und Trug, Gewalt und Grausamkeit äußern.“

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Kontrastprogramm zum Festakt für das Grundgesetz

Ein Buch plädiert für eine neue Verfassung

Sechzig Jahre Grundgesetz: In einem staatlichen Festakt am 22. Mai in Berlin ist dieser sechs Jahrzehnte gedacht, ist diese Verfassung gewürdigt und viel gelobt worden. Im heutigen Leitartikel der FAZ las man dazu auch die Sätze „Wer an die Statik des Grundgesetzes rührt, beginnt ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Es gibt keinen zwingenden Grund, dieses Risiko einzugehen“. Das dürfte in Deutschland allgemeiner Konsens sein. Aber es gibt Ausnahmen. Eine davon ist der Berliner Autor Reginald Grünenberg mit seinem Buch „Das Ende der Bundesrepublik“ – ein starkes, ein auffälliges und für die meisten sicher anstößiges Kontrastprogramm zur Grundgesetzfeier.

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