Lübsche Schildbürgerschaft

Der Ausflug eines Stadtparlaments in die große Politik – Spaß muss sein

Amüsieren Sie sich. Die Möglichkeit dafür kommt in diesen lausigen Zeiten nicht mehr so oft vor. Geboten wird sie von Lübecks Bürgerschaft – so heißt in Lübeck das Stadtparlament. Gelegenheiten sind zum Ergreifen da, nicht zum Verpassen. Also: Diese Bürgerschaft fasst einen Beschluss, von dem sie von vornherein weiß, dass sie für das Beschlossene gar nicht zuständig ist und es schon gar nicht vollziehen kann. Die Bürgerschaft als Schildbürgerschaft. Es gibt einen alten Lübecker Spruch, lange her: „Wat willtu begehren mehr denn die alte Lübsche Ehr.“ Hängt gestickt auf Leinentuch und eingerahmt bei mir in der Diele. Trotzdem stimmt diese lüb’sche Bürgerschaft über den Antrag ab. Erbstück. Darf sie, lässt das städtische Rechtsamt wissen, rechtlich unzulässig sei das nicht. Aber hergegangen ist es in der Debatte leidenschaftlich.*)

Den Antrag gestellt hatte die Einwohnerversammlung der Stadt im März. Innerhalb von drei Monaten muss ihn die Bürgerschaft behandeln und beraten. Das tat sie jetzt. Na, und was ist sein Inhalt? Nicht gerade originell: die AfD verbieten. Bürgermeister und Bürgerschaft sollen sich gegenüber Land und Bund für ein Verbotsverfahren einsetzen. Erwartbares Ergebnis der Abstimmung: Antrag angenommen, wenn auch nur mit knapper Mehrheit – 26 dafür (SPD, Grüne, Linke, GAL, Freie Wähler), 20 dagegen (CDU, FDP, BfL, AfD), 1 Enthaltung (Die Fraktion). Es war der Ausflug eines Stadtparlaments in die große Politik. Man gönnt sich ja sonst nichts. Spaß muss sein. Wat mutt, dat mutt, sagt man im norddeutschen Landstrich.

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