Peter Boehringer (AfD) zählt einige auf – Die EU darf nur Staatenbund sein, nicht Bundesstaat, verhält sich aber so – Die Gemeinschaftsschuldenvehikel sind vertragswidrig und damit in Deutschland verfassungswidrig – Planwirtschaftlich gesteuerte Investitionen – Auch wo sie keine Entscheidungskompetenz hat, mischt sich die EU ein – Die Maastricht-Kriterien werden seit 2003 hundertfach gebrochen – Für die EU-Aufnahme von Ländern nach geostrategischen Kriterien gibt es keine rechtsstaatliche Grundlage – Ein eigener Geheimdienst für Ursula von der Leyen
Was die EU-Kommission Ungarn und seinem Ministerpräsidenten Viktor Orbán vorwirft, begeht sie selbst auf vielfältige Weise und seit langem: Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit. Zur Sprache kamen sie auf einer Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion am 12. November in Berlin mit dem Titel „Deutschland und Ungarn – Partner für ein neues patriotisches Europa“. Die Veranstaltung würdigte die Rolle Ungarns mit Orbán gegen das zentralistische, autoritäre Gebaren der EU-Kommission und für die Rückkehr zu früheren, ursprünglich vorgesehenen Eigenständigkeiten der EU-Mitgliedstaaten. Den Hauptvortrag gegen die politische Stigmatisierung Ungarns hielt der Herausgeber der deutschsprachigen Budapester Zeitung, Jan Mainka. Grußworte sprachen der ungarische Botschafter Péter Györkös, der europapolitische Sprecher der AfD-Bundestagfraktion Peter Boehringer und die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel. Leiter der Veranstaltung war Rainer Rothfuß, der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Ich beschränke mich aber darauf, im Wortlaut jenen Teil von Peter Boehringers Rede wiederzugeben, in dem er die Rechtsverstöße der EU-Kommission aufzählt. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Alle übrigen Reden sind im Wortlaut hier zu hören und zu sehen.
Der Ausschnitt aus der Rede von Peter Boehringer
Die EU prangert ständig Defizite in der Rechtsstaatlichkeit von Ungarn an, angebliche Defizite in der Rechtsstaatlichkeit. Und sie sanktioniert diese Defizite auch. Es werden der ungarischen Republik Gelder vorenthalten. Das ist das böse Spiel der EU, politischen Willen über das Scheckbuch durchzusetzen bis hin zu Auszahlungssperren oder eben Freigabe bei Wohlverhalten. Das ist so typisch EU, findet statt, hat zwar schon Helmut Kohl gemacht zugegebenermaßen auch zu deutschen Zeiten, aber es ist dieser perfide Vorwurf Rechtsunstaatlichkeit, und das ausgerechnet durch die EU. Es gibt sehr viele rechtsstaatlich fragwürdige Sachverhalte und Handlungen der EU selbst. Und da wollte ich doch mal ein paar aufzählen. Das dauert nicht so lange. Aber Sie sollten es sich mal vor Augen halten, wo die EU selbst überall Dinge im Argen hat.
Die EU darf nur Staatenbund sein, nicht Bundesstaat, verhält sich aber so
Die schlimmste Verfehlung ist natürlich: Die EU geriert sich selbst als Staat, obwohl dies den EU-Verträgen natürlich widerspricht, auch dem deutschen Verfassungsrecht übrigens. Die EU ist sollte ein Staatenbund sein und kein Bundesstaat. Sie darf gar kein Bundesstaat sein, aber sie geriert sich so. Also permanent wird trotzdem zentralistische staatsubsidiäre Gesetzgebung durchgesetzt, und das ist einfach nicht in Ordnung. Es werden sogar faktische EU-Steuern inzwischen erhoben, auch wenn sie sich noch als Gebühren oder CO2-Abgaben bezeichnen. Am Ende ist auch das rechtsunstaatlich.
EZB-Staatsanleihenkäufe zur Euro-Rettung eindeutig verboten
Oder nehmen Sie die seit 2015 eigentlich ständige Euro-Rettung, die permanente Euro-Rettung durch Staatsanleihenkäufe, eindeutig verboten der EZB nach Artikel 123 AUV, und auch die zunehmenden, inzwischen fast billionenschweren EU-Schuldenvehikel, die Gemeinschaftsschuldenvehikel, sind vertragswidrig und damit verfassungswidrig in Deutschland nach Artikel 125 AUV. All das von einer Institution, der die Ungarn Rechtsunstaatlichkeit vorwirft.
Planwirtschaftlich gesteuerte Investitionen
Die EZB mischt sich auch unbillig und vertragswidrig ein in die Bereiche außerhalb der Geldpolitik, die europäische Bankenaufsicht, der digitale Euro, all das von der EZB bis jetzt noch ohne echte Rechtsgrundlage verfolgt. Und das Ganze politisch planwirtschaftlich. Investitionen werden gesteuert über so schön klingende Programme namens Green Finance oder Sustainable Finance, was man am Ende mit Marktwirtschaft und damit auch mit Rechtsstaatlichkeit natürlich recht wenig zu tun hat.
Auch wo sie keine Entscheidungskompetenz hat, mischt sich die EU ein
Dann, die EU mischt sich immer mehr ein in Gesetzgebungsverfahren, die nicht vergemeinschaftet sind, in Bereichen, wo sie gar keine Entscheidungskompetenz hat. Insbesondere derzeit bei der Außen- und bei der Verteidigungspolitik. Dazu hören wir heute sicher auch noch einiges. Das geht auch nicht: Sie mischt sich zunehmend extraterritorial ein – in der Ukraine etwa.
Die Maastricht-Kriterien werden seit 2003 hundertfach gebrochen
Oder auch das natürlich ein permanenter Rechtsbruch: Die Maastricht-Kriterien werden seit 2003 seit über 22 Jahren hundertfach gebrochen, jedes Jahr. Konsequenzen? Überhaupt keine. Es gibt einfach keine Konsequenzen an dieser Stelle. Dann komme ich heute her aus einer Veranstaltung mit der EU-Kommissarin Kos, die für Erweiterung zuständig ist. Und ich sage Ihnen, die Basis, die Kriterien für die Erweiterung der EU, um Länder wie Albanien, Mazedonien, Kosovo, Serbien, Ukraine, Türkei, die armen Häuser, Bosnien Herzegowina, die Bürgerkriegsherdländer Europas und natürlich das Land im Krieg, Ukraine – das sind alles Erweiterungen, die diskutiert werden auf Basis von geostrategischen Kriterien.
Für die EU-Aufnahme von Ländern nach geostrategischen Kriterien gibt es keine rechtsstaatliche Grundlage
Das gibt die EU auch ganz offen zu. Es gibt aber keine rechtsstaatliche Grundlage für die EU auf Basis von geostrategischen Kriterien Lander aufzunehmen. Es gibt klare Kopenhagener Kriterien, die schon 1993 entwickelt wurden, die auch nicht verändert wurden inzwischen, zumindest nicht groß. Die sind juristisch, ökonomisch verfasst und eben nicht geostrategisch. Trotzdem macht es die EU einfach. Sie schafft es einfach nach dem alten junkerschen Motto von 1999: ‚Wir machen etwas, stellen etwas in den Raum, und wenn es kein großes Geschrei dagegen gibt, dann machen wir immer weiter.‘ Das ist die EU, die andere, speziell Ungarn, der Rechtsunstaatlichkeit bezichtigt. Wahnsinn.
Begründungspflicht für Barzahlung ab 3000 €, Milliarden-Geschäfte per SMS
Und dann Bargeldbeschränkungen – auch das wissen Sie zum Teil noch gar nicht: Ab 2027 verfügt die EU, dass ab 3000 Euro eine Begründungspflicht für Barzahlung kommt. Ab 3000, nicht ab 10.000, wie Sie es immer wieder in der Presse lesen. Während Ursula von der Leyen, Kommissionspräsidentin, Milliarden-Geschäfte per SMS abwickelt und natürlich keine Rechenschaft und keine Begründung dafür abgibt und diese Dinge dann sogar noch löscht, während sie gleichzeitig die EU-Chatkontrolle durchsetzen will. All das sind diese Widersprüche der EU.
Ein eigener Geheimdienst für Ursula von der Leyen
Heute wurde sogar bekannt, dass Ursula von Leyen sogar einen eigenen Geheimdienst bei sich in der EU, in der Kommission, direkt ihr unterstellen will, eine neue Institution. Und wir wissen alle, dass Geheimdienste regelmäßig an geltendem Recht vorbeiarbeiten, das ist ja völlig klar. Also mein Fazit: Der Vorwurf ‚Verletzung von Rechtsstaatlichkeitsprinzipien‘ gegen Ungarn ist absurd und wird nur zur politischen Disziplinierung verwendet – ausgerechnet durch die EU, die vollkommen im Glashaus sitzt.
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