Verfassungswidrige Dauerdiskriminierung

Die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) , Erika Steinbach, fordert Bundesinnenminister Dobrindt auf, diesen Zustand zu beenden und die DES an der staatlichen Mitfinanzierung zu beteiligen – Die Bundesregierungen ignorieren das Verfassungsgerichtsurteil von 1986 seit Jahren –  Die DES wird vom Staat schikaniert, fragwürdige andere Stiftungen mästet er –  Die Aufgaben der parteinahen Stiftungen – Die parteinahen Stiftungen erhalten vom Staat weit mehr Geld als die Parteien direkt selbst – Die AfD kommt nicht umhin, die staatlichen Gelder ebenfalls zu beanspruchen – Die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht und wie es die parteinahen Stiftungen rechtfertigt – Die verfassungsrechtliche Bedingung für die Subventionierung der Stiftungen – Das bisherige Subventionsverfahren – Das von der AfD erzwungene Stiftungsfinanzierungsgesetz

Alle parteinahen Stiftungen*) werden vom deutschen Staat subventioniert. Nur eine noch immer nicht: die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Warum nicht? Sie steht einer Partei nahe, vor der die anderen politischen Parteien eine Heidenangst haben, weil sie ihnen mit ihrem Parteiprogramm im Nacken sitzt und die Wähler abspenstig macht. Es ist die Alternative für Deutschland, kurz AfD. Deren Programm scheint – gemessen an dem, was die anderen Parteien so alles verbocken und ruinieren – ziemlich gut zu sein. Immer mehr Wähler erkennen das.

Die anderen Parteien rächen sich, machen die Erasmus-Stiftung zum Prügelknaben und verhindern, dass auch sie die staatlichen Subventionsgelder bekommt, in denen ihre eigenen parteinahen Stiftungen geradezu schwelgen. Besser, sie bekämen dieses Geld nicht, sondern würden sich wie seit Anbeginn die Erasmus-Stiftung ebenfalls nur durch Spenden finanzieren. Weil sie sich diesem Verzicht (nachvollziehbar) verweigern, besteht die Erasmus auf Chancengleichheit im Wettbewerb und auf Gleichbehandlung, verlangt folglich vom Staatsgeld auch ihren Anteil.

In einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt pocht ihre Vorsitzende Erika Steinbach darauf, mit der verfassungswidrigen Dauerdiskriminierung endlich Schluss zu machen. Sie schreibt**):

„Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt, das erste Quartal des Jahres 2026, von dem an der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) gemäß Stiftungsfinanzierungsgesetz eine Bundesförderung zusteht, ist nahezu verstrichen. Und immer noch hat Ihr Haus vorgeblich die Prüfung, ob wir alle Förderbedingungen erfüllen, nicht abgeschlossen.

Die Bundesregierungen ignorieren das Verfassungsgerichtsurteil von 1986 seit Jahren

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1986 geurteilt, dass die staatliche Förderung wissenschaftlicher Politikberatung, wie sie auch durch die Gewährung von Globalzuschüssen an die Stiftungen bewirkt wird, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigen muss. Das wird seit Jahren von wechselnden Bundesregierungen, auch von der aktuellen, und nun auch seitens Ihres Hauses, sträflich ignoriert.

Eine ununterbrochene Abfolge widerrechtlicher staatlicher Diskriminierung

Die gesamte Geschichte der DES ist eine einzige und ununterbrochene Abfolge widerrechtlicher staatlicher Diskriminierung mit dem Ziel, die anderen Stiftungen zu privilegieren und deren davon profitierenden Parteien entscheidende Wettbewerbsvorteile zu sichern:

–  zuerst durch Verteilung der Stiftungsmittel mittels Hinterzimmergemauschel, zu dem wir nicht eingeladen wurden. Diese skandalöse Verschiebungsmethode wurde durch eine Klage beim BVerfG zu Fall gebracht.

–  dann durch die Behauptung einer allein nur von den privilegierten Stiftungen ersonnenen, aber niemals rechtswirksamen angeblichen Zweiwahlperiodenregel. Auch das wurde durch eine Klage beim BVerfG zu Fall gebracht.

–  dann durch einen schlichten Haushaltsvermerk, in dem wir einfach nicht erwähnt wurden. Auch das wurde durch eine Klage beim BVerfG zu Fall gebracht.

–  danach durch ein Stiftungsfinanzierungsgesetz, das sich erkennbar als verfassungswidriges Einzelfallgesetz ganz gezielt allein nur gegen die DES richtet und erstmals einen dreimaligen Einzug in den Bundestag festlegte. Auch diese Abwehrlinie ist aber mittlerweile gebrochen, weil die AfD zum dritten Mal – und zwar stärker als je zuvor – in den Bundestag einzog.

–  Und nun setzen Sie dieser verfassungswidrigen Dauerdiskriminierung noch die Krone auf, indem Sie und Ihr Ministerium die im Stiftungsfinanzierungsgesetz vorgesehene Prüfung unserer Stiftung auf Verfassungstreue, für die Ihr Ministerium schon seit Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes im Dezember 2023, allerspätestens aber seit der Bundestagswahl vom Februar 2025, reichlich Zeit hatte, einfach weiter verschleppen!

Die DES wird vom Staat schikaniert, fragwürdige andere Stiftungen mästet er

Wir als eine konservative Stiftung, die vorbehaltlos den Rechtsstaat, die Demokratie und die Menschenwürde achtet, werden endlos staatlich schikaniert und diskriminiert, während derselbe Staat ohne Skrupel eine eng mit Antisemiten vernetzte Heinrich-Böll-Stiftung und eine eng mit militanten Linksextremisten kooperierende Rosa-Luxemburg-Stiftung, die sogar Anti-Polizei-Trainings anbietet, mit hunderten Millionen EUR pro Legislaturperiode geradezu mästet!

Um die Demokratie in Deutschland ist es nicht gut bestellt

In den zwölf Jahren meines politischen Engagements als MdB für weltweite Menschenrechte ist mir kein einziger, demokratisch verfasster Staat begegnet, in dem die Opposition und deren nahestehende Organisationen derart schikaniert und rechtswidrig behandelt worden sind. Der Umgang mit der Opposition und ihres Umfeldes ist aber der Gradmesser für die Qualität einer Demokratie. Demnach ist es um Deutschland leider nicht gut bestellt.

Dieses skandalöse, antidemokratische Trauerspiel beenden

Ich bin zutiefst besorgt über die staatliche Missachtung der demokratischen Grundlagen unseres Landes und appelliere an Sie: Beenden Sie dieses skandalöse, antidemokratische Trauerspiel und hören Sie damit auf, die Prüfung der DES weiter parteitaktisch zu verschleppen!  Das wäre ein Dienst für den Rechtsstaat. Als Innenminister tragen Sie eine besondere Verantwortung, denn Sie sind der zuständige Minister für den Schutz unserer Verfassung und der Rechtsgrundlagen. Mit freundlichen Grüßen Erika Steinbach, Vorsitzende der DES. Versendet am 20. März 2026.“

Wer war Erasmus von Rotterdam, wofür steht der DES-Namenspatron?

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. ist am 10. Dezember 2016 in Frankfurt am Main gegründet worden. Sie trägt den Namen eines Mannes, der Schulhaupt der Humanisten in ganz Europa gewesen ist: Erasmus von Rotterdam. Er war ein Anwalt des freien Wortes, ein Vorkämpfer der Toleranz, auch der Bekenntnis- und Gewissensfreiheit, ein Gegner der Dogmatik, ein Meister der Beredsamkeit, ein Freund der Wissenschaften und ein Förderer der schönen Künste.  Bekannt war Erasmus auch als glänzender Stilist und Rhetoriklehrer. Er hat antike Texte herausgegeben und übersetzt sowie pädagogische Schriften verfasst, die zu seiner Zeit beliebt und weit verbreitet waren. Seinem Andenken und seinem Erbe fühlt sich die nach ihm benannte Stiftung verpflichtet.

Die Aufgaben der parteinahen Stiftungen

Die politischen, „parteinah“ genannten Stiftungen in Deutschland sind wichtige Institutionen der politischen Bildung. Ihre Bildungsarbeit wie ihre gesamte Tätigkeit richten sie aus an den politischen Grundwerten der ihnen ideell nahestehenden Parteien. Von diesen Parteien sind sie wirtschaftlich, organisatorisch und personell unabhängig, müssen es auch sein. Sie sind keine staatlichen Institutionen, auch keine Institution ihrer Partei, sondern frei. Mit dem Vermitteln politischer Bildung wollen und sollen sie dazu anregen, dass sich die Bürger mit politischen Fragen beschäftigen und sich politisch engagieren. Weitere Ziele der politischen Stiftungen sind:

  • die Wissenschaft, politische Forschung und Beratung als Grundlagen politischen Handelns erarbeiten,
  • den Dialog und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Politik, Staat und Wirtschaft vertiefen,
  • mit Stipendien und studienbegleitenden Programmen die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung begabter junger Menschen fördern,
  • mit Veranstaltungen, Stipendien, dem Pflegen und Erhalten von Kulturwerken Kunst und Kultur fördern,
  • mit Informationen und internationalen Begegnungen die europäischen Einigungsbestrebungen unterstützen und zur Völkerverständigung beitragen,
  • mit Programmen und Projekten entwicklungspolitische Hilfe leisten und zum Aufbau demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen beitragen, die den Menschen- und Bürgerrechten verpflichtet sind. (Quelle: Gemeinsame Erklärung parteinaher Stiftungen 1999 hier).

Die parteinahen Stiftungen erhalten vom Staat weit mehr Geld als die Parteien direkt selbst

Nach einer Darstellung von DES-Vorstandsmitglied Hans Hausberger aus der DES-Anfangszeit sind parteinahe Stiftungen „ein integraler Bestandteil des bundesdeutschen Parteiensystems. Sie verdanken ihre Entstehung wohl in erster Linie dem Versuch des Altparteienkartells, das wahre Ausmaß der staatlichen Parteienfinanzierung durch Hilfskonstrukte und Schattenhaushalte zu verschleiern. Zu diesem Zweck hat man wesentliche Bereiche der klassischen Parteiarbeit, nämlich die Schulung der Mitglieder und Funktionsträger, sowie wissenschaftliche Stabsfunktionen auf Sonderinstitutionen ausgelagert. Mittlerweile laufen rund drei Viertel der staatlichen Parteienfinanzierung über die Stiftungen, und nur ein Viertel fließt als direkte Parteienfinanzierung unmittelbar an die Parteien. In 2015 erhielten die parteinahen Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien rund 500 Mio. EUR, während die Parteien selbst nur rund 160 Mio EUR erhielten.“ 2024 sind es für die Stiftungen insgesamt über 687 Millionen Euro gewesen. Die staatlichen Zahlungen an die politischen Parteien direkt und insgesamt betrugen 2025 rund 225,4 Millionen Euro.

Die AfD kommt nicht umhin, die staatlichen Gelder ebenfalls zu beanspruchen

Die AfD, so Hausberger weiter, komme unter dem Aspekt der Chancengleichheit nicht umhin, nach ihrem Einzug in den Bundestag diese Spielregeln, die nur für die Altparteien gedacht gewesen seien, ebenfalls zu nutzen und auf Gleichbehandlung zu pochen. Dies schließe nicht aus, gleichzeitig auf eine drastische Reduzierung der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen zu drängen. „Denn wir planen im vorliegenden Konzept selbst in der Endausbaustufe nur mit einem Budget in Höhe von 2 % der aktuellen staatlichen Stiftungsfinanzierung. Es bleibt also genügend Raum, um als AfD sehr glaubhaft tiefe Einschnitte und drastische Einsparungen für die parteinahen Stiftungen zu fordern.“

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und wie es die parteinahen Stiftungen rechtfertigt

Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 1960er Jahren festgelegt, dass die klassische Parteienfinanzierung nur der Wahlkampffinanzierung dienen soll. Daraufhin haben die Parteien alle anderen Aufwendungen der Parteiarbeit (vor allem Schulung, politische Erwachsenenbildung, wissenschaftliche Beratungsdienste) auf parteinahe Stiftungen übertragen. Das Bundesverfassungsgericht rechtfertigt diese parteinahen Stiftungen in ständiger Rechtsprechung immer wieder wie folgt: Stiftungsfinanzierung sei keine Parteienfinanzierung, sondern Teil der dem Staat obliegenden Pflicht zur staatsbürgerlichen Bildung. Deren Inhalt solle ein pluralistischer Staat aber nicht von oben her befehlen, sondern die vermittelten Inhalte müssten der Pluralität der politischen Ansichten Rechnung tragen. Deshalb wird die staatsbürgerliche Bildung an unabhängige Institutionen, die Stiftungen, übertragen, die jeweils für eine politische Strömung stehen.

Die verfassungsrechtliche Bedingung für die Subventionierung der Stiftungen

Nach dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (BVerfG 73,1,31ff.) ist die Subventionierung dieser parteinahen Stiftungen verfassungsrechtlich aber nur zulässig, wenn sie von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind und ihre Aufgaben in organisatorischer und personeller Unabhängigkeit von den ihnen nahestehenden Parteien erfüllen. Die Stiftungen dürfen parteinah sein, ideell also die politische Strömung der nahestehenden Partei vertreten. Auch darf ihr Personal mit gewissen Einschränkungen aus Parteimitgliedern bestehen. Aber die Stiftungen dürfen niemals Teil der Partei sein. Denn sonst wäre ihre staatliche Förderung ein Teil der Parteienfinanzierung und damit unzulässig. Damit die Stiftungsfinanzierung nicht zur Parteienfinanzierung wird, ist das sogenannte Distanzgebot zwingend einzuhalten. Ein Verstoß gegen das Distanzgebot läge vor, wenn die nahestehende Partei in die Stiftung hineinregiere.

Das bisherige Subventionsverfahren

Wie die Finanzierung der parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt bislang funktionierte, schildert der Anwalt Ulrich Vosgerau in seiner Verfassungsklage für die AfD so: „Vertreter aller staatlich geförderten Stiftungen treffen sich im Vorfeld der Entscheidung über ein neues Haushaltsgesetz nichtöffentlich und eigentlich heimlich zu sogenannten ‚Stiftungsgesprächen‘, zu denen vermutlich – aber erst in der Endphase – auch Vertreter des Bundesinnenministeriums hinzugezogen werden, da aus dessen Etat jedenfalls die den Schwerpunkt der Förderung ausmachenden ‚Globalmittel‘ für die parteinahen Stiftungen bereitgestellt werden, die also entsprechend rechtzeitig und in der erstrebten Höhe in den Haushaltsplanentwurf einzustellen sind (die Stiftungen erhalten aber, abgesehen von den Globalmitteln, noch weitere ‚projektbezogene‘ Mittel aus zahlreichen anderen Haushaltstiteln verschiedener Bundesministerien, etwa des Auswärtigen Amtes).“

Die „Stiftungsgespräche“ als Kungelrunden für die Finanzwünsche

Das heiße, so Vosgerau weiter, „die Vertreter der einzelnen parteinahen Stiftungen treten nicht etwa individuell und jeweils ‚pro domo‘ beim Bundesinnenministerium oder gar beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den dort zuständigen Berichterstattern der Bundestagsfraktionen auf, sondern sie einigen sich vorher untereinander über ein gemeinsames und konzertiertes Vorgehen gegenüber dem Bundesinnenministerium im Vorfeld der Erstellung eines neuen Haushaltsplans. Das heißt, die Stiftungen kungeln ihre Finanzansprüche vorher untereinander aus.“

Eigentlicher machtpolitischer Zweck der – heimlichen – Institution der ‚Stiftungsgespräche‘ sei es offensichtlich, sich von den staatlichen und gemeinwohlverpflichteten Stellen, sei es der Exekutive oder der Legislative, gerade nicht nach dem Grundsatz ‚divide et impera‘ auseinanderdividieren und gegeneinander ausspielen zu lassen, sondern der Staatsgewalt als konzertierte und innerlich einige Interessengruppe möglichst machtvoll und geschlossen entgegentreten zu können.

Keine Beratung im Haushaltsausschuss, keine im Bundestagsplenum

Vosgerau weiter: „So mag es sich auch erklären, dass die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen über Jahre hinweg konstant gestiegen ist. Haben sich die Vertreter der parteinahen Stiftungen im Rahmen ihrer ‚Stiftungsgespräche‘ über ihre Bedürfnisse und Wünsche für das kommende Haushaltsjahr geeinigt, so werden die Ausstattungswünsche dem Bundesinnenministerium mitgeteilt und von diesem in aller Regel anstandslos in den Entwurf des Haushaltsplanes übernommen. Auch im Weiteren wird die staatliche Finanzausstattung der parteinahen Stiftungen weder im Haushaltsausschuss noch im Bundestagsplenum dann noch thematisiert, da insofern immer schon Einigkeit unter allen Fraktionen besteht.“ Soweit Ulrich Vosgerau.

Das von der AfD erzwungene Stiftungsfinanzierungsgesetz

2023 hat die AfD erzwungen, dass die Finanzierung politischer Stiftungen in einem Gesetz geregelt werden muss. Dieses Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz – StiftFinG) hat der Bundestag am 19. Dezember 2023 beschlossen. Sein Wortlaut hier. Kritiker jedoch, vor allem aus der AfD, sehen in dem neuen Gesetz ein verfassungswidriges „Einzelfallgesetz“, weil die DES auch mit ihm von den staatlichen Geldern ausgeschlossen werden könne. Die AfD hat daher beim Bundesverfassungsgericht gegen das StiftFinG ebenfalls Verfassungsklage erhoben. Dort liegt sie seit zwei Jahren.

Gescheitert vor dem Verfassungsgericht mit einem Nachzahlungsantrag

Beim Verfassungsgericht gescheitert ist die AfD, als sie mit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 22. Februar 2023 rückwirkend die Nachzahlung der verfassungswidrig vorenthaltenen staatlichen Zuwendungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mittels einer Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG durchzusetzen versuchte, und zwar 900 000 Euro je Jahr. Das Gericht argumentierte, mit seinem Urteil habe es nur die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungspraxis festgestellt. Daraus folge für den Staat keine Verpflichtung einer Nachzahlung. Der Bundestag sei durch die Entscheidung aus 2023 nur angehalten worden, künftige Verfassungsverstöße zu vermeiden. Der Nachzahlungsantrag der AfD sei also auf eine Änderung der Hauptsacheentscheidung gerichtet, was nicht statthaft sei. Somit sei der AfD-Antrag unzulässig.

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*) Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), Heinrich-Böll-Stiftung (Die Grünen) und Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke). Darüber hinaus gibt es auf Landesebene auch noch weitere politische Stiftungen, darunter in Bayern die FDP-nahe Thomas-Dehler-Stiftung, die Grünen-nahe Petra-Kelly-Stiftung, die SPD-nahe Georg-von-Vollmar-Akademie sowie in Nordrhein-Westfalen die CDU-nahe Karl-Arnold-Stiftung. Der Rechtsform nach sind die parteinahen Stiftungen – mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung – keine Stiftungen im eigentlichen Sinn, sondern eingetragene Vereine (e.V.), so auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung.

**) Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

Als Leser dieses Beitrag sollen Sie wissen, dass ich befangen sein kann, weil ich zu den Mitgründern der Stiftung gehöre und von 2017 bis 2023 deren stellvertretender Vorsitzender gewesen bin, mich aus Altersgründen aus dieser Position zurückgezogen und nicht zur Wiederwahl gestellt habe.

Klaus Peter Krause: Copyright, Haftungsausschluss, Impressum hier.

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