Das Ergebnis eines Gutachtens des Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Uni Mainz) – Die Verhältnismäßigkeit ist viel genauer zu prüfen, das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen – Der absolute Vorrang der Menschenwürde – Das Infektionsschutzgesetz ist wegen seiner Unbestimmtheit derzeit keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage – Die AfD will die Besuchsverbote sofort beendet sehen
Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen sind in weiten Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen in seinem Rechtsgutachten „Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der Covid-19-Pandemie“. Verfasst hat er es im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Hufen lehrt an der Universität Mainz. Drei seiner Hauptarbeitsgebiete sind Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Medizinrecht. Dem Gutachten zufolge muss die Verhältnismäßigkeit viel genauer geprüft werden, wenn es darum geht, wie sich die beschränkenden Maßnahmen auf die Gesundheit der Heimbewohner schädlich auswirken. Dabei sei das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen. Es sei das Leiden unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation. Niemals zu rechtfertigen sei es, wenn Menschen wegen angeordneter Besuchsverbote einsam sterben müssten. Damit werde die Menschenwürde in jedem Fall verletzt.
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