Die geplante EU-Verschuldung dank Merkel und Macron – AfD-Politiker Peter Boehringer in der Aktuellen Stunde des Bundestages: Der EU ist eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten – Zahlungsbilanzhilfen für Euro-Mitgliedsländer sind ebenfalls ausdrücklich verboten – Deutschland haftet letztlich nicht nur teilschuldnerisch – Ein Alptraum nicht nur rechtlich, sondern auch haushalterisch – Angela und Ursula im 750-Milliarden-Wunderland – Der Merkel-Macron-Plan stellt das deutsche Haushaltsrecht zur Disposition – Nur Staaten dürfen besteuern und Schulden aufnehmen, aber die EU ist kein Staat – Den Marsch in die völlige Rechtsbeugung stoppen – Die Boehringer-Rede im Wortlaut
Ein neuer EU-Sündenfall. Die politisch inszenierte, zumindest politisch ausgenutzte Corona-Krise führt jetzt, als sei es so gewollt, nun doch dazu, dass sich die Europäische Union zum ersten Mal auf den Finanzmärkten selbst Geld leiht, um damit – wie es so schön heißt – in die Zukunft des Kontinents zu investieren. Vom schon vorhandenen Desaster Währungsunion geht es unbeirrt weiter ins Desaster Schuldenunion. Im Bundestag gab es dazu am 28. Mai eine Aktuelle Stunde. Es ging in der Debatte um ein EU-Verschuldungsprogramm von 750 Milliarden Euro, kurz und schönfärberisch betitelt mit Corona-Wiederaufbaufonds. Gesprochen hat für die AfD Peter Boehringer – vormittags auch zum AfD-Antrag gegen die weitere Beteiligung der Bundesbank am EZB-Anleihekaufprogramm PEPP von ebenfalls rund 750 Milliarden Euro: „Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt“ (hier und hier). Er ist Vorsitzender des Bundestags-Finanzausschusses. Ich gebe seine Rede vom Nachmittag hier anhand seines Redetextes wieder. Die gesprochene Rede ist hier anzuhören. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.
Der EU ist eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Macron will mächtiger werden. Dazu braucht er die EU. Und einen Zahlmeister Deutschland. Es ist absurd, dass wir heute über den Merkel-Macron-Vorschlag hier überhaupt diskutieren, denn gemäß Artikel 311 AEUV ist der EU eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten. Punkt. An dieser Stelle könnte und müsste der Vorschlag vom Tisch sein. Die EU hat als Nichtstaat apodiktisch kein eigenes Besteuerungs- oder Verschuldungsrecht! Der Staatenbund EU lebt ausschließlich von Zuweisungen aus den Haushalten der Mitgliedsstaaten. Man kann nicht – wie es aber offenbar geplant ist– einfach per Taschenspielertrick Kreditaufnahme der EU als „neue Eigenmittelart“ umdefinieren!
Zahlungsbilanzhilfen für Euro-Mitgliedsländer sind ebenfalls ausdrücklich verboten
Alte Kollegen könnten zwar einwenden „Aber das haben wir doch schon 1975 gemacht“. Und ja, in der Tat gab es damals ein Kriseninstrument namens „Community Loan Mechanism“: Gemeinschaftsanleihen der EWG, über die tatsächlich in 20 Jahren wenige Milliarden an die schon damals wie heute üblichen Pleitiers Italien, Griechenland und Frankreich ausgezahlt wurden.
„Zahlungsbilanzhilfe“ hieß das damals, wenn Paris oder Rom wieder mal bettelnd nach Brüssel pilgerten, um einige Millionen zu bekommen… Dumm nur, dass diese Option 1999 endete: Mit der Euro-Währungsunion trat die „No Bailout“-Klausel von Maastricht in Kraft – heute der Artikel 125 AEUV – mit Verfassungsrang! Die über EU-Kredite finanzierten Zahlungsbilanzhilfen zugunsten von Euro-Mitgliedsländern wurden damals explizit verboten!
Deutschland haftet letztlich nicht nur teilschuldnerisch
Und es ist ja auch ganz logisch: Was sollte bei den geplanten EU-Anleihen denn passieren, wenn etwa Italien einmal bankrott ist? Soll dann die selbst gar nicht tilgungsfähige EU Insolvenz anmelden, weil Italien seinen Tilgungsbeitrag nicht leistet? Nein: Selbstredend würde Deutschland auch den italienischen Anteil tilgen! Die von der Regierung behauptete „teilschuldnerische Haftung“ ist reine Theorie! Sind das noch Eurobonds durch die Hintertür? Oder ist das nicht bereits die Vordertür?! Und sagte nicht Frau Merkel 2012 „Keine Eurobonds solange ich lebe!“?
Ein Alptraum – nicht nur rechtlich, auch haushalterisch
Nicht nur rechtlich, auch haushalterisch ist der Vorschlag ein Alptraum: Der „Wiederaufbaufonds“ wird ein neuer Schattenhaushalt im Niemandsland sein, für den aber Deutschland voll haftet!
Statistisch werden die anfangs 500, seit gestern nun bereits 750 Milliarden des Fonds niemandem zugerechnet: Weder der EU – noch Deutschland – obwohl die Milliardenkredite ja real aufgenommen werden!
Angela und Ursula im 750-Milliarden-Wunderland
Angela und Ursula im Wunderland: Die 750 Milliarden können für alle möglichen grün-links-ideologischen EU-Projekte nach Belieben verschleudert werden! Was auch mit Sicherheit passieren wird – aber natürlich erst n a c h Abzug der bei solchen Summen üblichen milliardenschweren Verwaltungskosten und Korruptionsversickerungen.
Bei 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist gar nichts mehr „begrenzt“
Haushaltsklarheit und das nationale Budgetrecht sind in einem solchen Umfeld nur noch ferne Erinnerungen: Da hilft auch kein Hinweis auf eine formale Beteiligung des Bundestags per sogenannter „begrenzter Einzelermächtigung“. Bei einer Schuldenaufnahme von 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist gar nichts mehr „begrenzt“: Weder quantitativ noch zeitlich!
Der Merkel-Macron-Plan stellt das deutsche Haushaltsrecht zur Disposition
Das Haushaltsrecht des Bundestags ist als „Königsrecht“ und vielleicht letzte Bastion deutscher Souveränität verankert im Artikel 110 des Grundgesetzes! Der Merkel-Macron-Vorschlag stellt es zur Disposition. Eine „Einzelermächtigung“ über 750 Milliarden ist ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm einmal gebrochen ist, dann wird Brüssel immer wieder riesige Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig in Südeuropa und Frankreich verteilen!
Nur Staaten dürfen besteuern und Schulden aufnehmen, aber die EU ist kein Staat
Meine Damen und Herren: Nur Staaten dürfen Steuern erheben. Nur Staaten dürfen Schulden aufnehmen, weil nur Staaten sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.
Die EU i s t aber nach höchster Rechtsprechung kein Staat! Und darf gemäß Lissabon-Urteil des Verfassungsgerichts von 2009 ohne Referendum über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch niemals einer werden! Dieses Referendum aber wird den Deutschen seit Jahrzehnten vorenthalten!
Den Marsch in die völlige Rechtsbeugung stoppen
Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen hochgradig illegalen Zustand eines EU-Staats, für den es in Deutschland niemals eine demokratische Mehrheit geben würde! Merkel und Macron haben mit diesem Vorschlag ganz eindeutig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!
Es ist die Pflicht dieses Bundestags, den Marsch in die völlige Rechtsbeugung zugunsten eines illegalen Bundesstaats EUropa zu stoppen! Wir dürfen das nicht erneut dem Verfassungsgericht überlassen!
Sie sind ein lustiger Mensch. Die EU-Typen haben nun wirklich jeden Vertrag gebrochen, kein Versprechen eingehalten und sich selbst Immunität in ihre Gesetze geschrieben.Sie werden auch das BVG Urteil ignorieren, ist ja nicht strafbewehrt.
Sie halten darüber flammende Rede, Gesetze und Verträge die einzuhalten wären.
Was ist das? Eine Bewerbung als Politclown? Altersstarrsinn oder die übliche „kritische Flankierung“ die Positionen besetzt um Widerstand zu verhindern?
Evtl. Naivität? Der Rubel muss Rollen und die Mitläufer (aka schweigende Mehrheit) wollen auch was abbekommen. Der „Wähler“ (ein ziemliches Ar…..ch mit dem ich mich nicht gemein mache) schätzt das schon ganz gut ein. Die Verteilung der Sore können Sie dann an Wahlergebnissen ablesen. %tual.