Zum Schutz der freien Rede

Der britische Bildungsminister plant ein Gesetz für die Opfer links-grüner Redezensur – Was an Meinungsdiktatur in Great Britain geschieht, ist auch in Deutschland gang und gäbe – Wäre nicht auch hier ein neues Gesetz nötig?

Gesetze haben wir über und über genug. Dem wird jeder Vernunftbegabte wohl zustimmen. Doch trotzdem wird ein zusätzliches Gesetz gelegentlich notwendig. Freilich muss dann als Regel gelten, dafür ein bestehendes Gesetz verschwinden zu lassen, also aufzuheben. Ein Blick nach Großbritannien zeigt gerade, dass die britische Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringen will. Es soll die Rede- und Meinungsfreiheit von Menschen schützen, die diese Freiheit gegen die Meinungsvorgaben der links-grünen Gesinnungsdiktatoren in Anspruch  nehmen und die dann aber durch Mobbing, öffentliches Anprangern, Ausgrenzen, Isolieren und sogar mit Arbeitsplatzverlust durch diese selbsternannten Zensoren abgestraft werden.

Der britische Bildungsminister plant ein Gesetz für die Opfer links-grüner Redezensur

In  Großbritannien wird diese Freiheit wohl vornehmlich an den Hochschulen verletzt. Deshalb hat der britische Bildungsminister Gavin Williamson jüngst vor „einer sehr realen und alarmierenden Gefahr von Zensur und ‚Cancel Culture‘ an unseren Universitäten“ gewarnt. Neben dem von ihm geplanten Gesetz will er auch jemanden als „Free Speech Champion“ ernennen. Dieser soll Verstöße gegen die akademische Freiheit identifizieren und gegebenenfalls Bußgeldzahlungen empfehlen. Auch will der Minister Akademikern, Rednern und Studenten das Recht ermöglichen, auf Schadensersatz zu klagen, wenn sie sich in ihrer Redefreiheit eingeschränkt fühlen.*) Ist, was der britische Bildungsminister plant, nicht auch in Deutschland fällig?

Was an Meinungsdiktatur in Great Britain geschieht, ist auch in Deutschland gang und gäbe

Bekanntermaßen ist, was sich in Großbritannien an derartiger Zensur und Bestrebungen von Meinungsdiktatur breitgemacht hat, in Deutschland ebenfalls gang und gäbe. Wer äußert, was den links-grünen Zensoren missfällt, den brandmarken sie als Rassisten, Nazi, Sexisten, Unterdrücker, Frauenfeind, Hassredner und mit anderen in der Sache irrigen Behauptungen mehr. Als besonders schlimm kommen auch Entlassungen vor. Wie können sich die Opfer dagegen wehren?

Bietet Artikel 5 des Grundgesetzes den Opfern genügend Schutz?

Natürlich sichert ihnen in Deutschland das Grundgesetz (Artikel 5) das Recht zu, ihre  „Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Darauf können und müssen sie sich berufen. Wieviele es tun und klagen, weiß ich nicht. In den allgemeinen Medien erfährt man darüber so gut wie  nichts. Ebenso wenig darüber, ob sie vor Gericht Erfolg haben. Falls ja, gut. Aber falls nein, was dann? Wäre dann für sie nicht auch ein Gesetz nötig, dass es erleichtert, ihr Recht auf Redefreiheit wahrzunehmen, ohne ihre Existenz zu verlieren oder gebrandmarkt zu werden? Damit befassen mögen sich die Rechtskundigen; ich selbst bin mit den juristischen Möglichkeiten nicht  hinreichend vertraut.

Ein Gesetz, das aufzuheben wäre

Sollte aber das freie Rederecht der Opfer nur durch ein zusätzliches Gesetz zu sichern sein, dann weiß ich immerhin, welches Gesetz im Gegenstück dazu aufgehoben werden sollte: das Erneuerbare-Energien-Gesetz, abgekürzt EEG. Wem das nicht gefällt, der mache einen anderen Vorschlag, aber dann bitte einen, der einen großen Schaden für Deutschland und seine Bürger ebenfalls aufheben hilft.

________________________________

*)  Lübecker Nachrichten vom 25. April 2021, Sonntag-Journal, Seite 2.

Print

Ein Kommentar zu „Zum Schutz der freien Rede“

  1. Sehr geehrter Herr Krause,
    zwei Bemerkungen von mir. Artikel 5 GG bietet nicht ausreichend Schutz für Meinungsfreiheit, weil dieser Artikel, so viel ich weiß, nur den Staat verpflichtet. Ein abzuschaffendes Gesetz wäre in diesem Zusammenhang das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, was nicht heißen soll, dass EEG bleiben soll.

Schreibe einen Kommentar