Mit dem Nachtragshaushalt zum Verfassungsgericht

Die Kritik von Peter Boehringer (AfD) im Bundestag – Erst die Rücklage auflösen, bevor 62 Milliarden Euro neuer Schulden gemacht werden – Corona-Krisenkredite werden für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet – Ein überjähriges Geldbunkern ist verfassungswidrig – Durch staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt – Gegen die grundgesetzwidrigen Maßnahmen gemeinsam klagen – Den extrem folgenschweren Lockdown stoppen, nur die kleine Risikogruppe schützen

Was man an Informationen in den Mainstream-Medien nicht findet, bahnt sich den Weg zum Publikum über das Internet. In der Bundestagsdebatte am 29. Oktober sprach für die AfD auch Peter Boehringer. Im Bundestag sitzt er seit 2017, und in dessen Haushaltsausschuss ist er seit 31. Januar 2018 der Vorsitzende. Dieses Amt steht herkömmlich der größten Fraktion der Oppositionsparteien im Parlament zu. Das ist derzeit die AfD.

Boehringer befasste sich in seiner Rede mit dem 2. Nachtragshaushalt. Er kritisiert ihn darin als „reinen Schuldenhaushalt“. Der Bund nehme 62 Milliarden neue Schulden auf, obwohl eine Rücklage vorhanden sei, die der Bund für die wirtschaftlichen Schäden der staatlichen Anti-Corona-Anordnungen („Corona-Notlage“) in Anspruch nehmen könne. Auch stünden viele Programme, die nun aus dem Nachtragshaushalt finanziert würden, mit der Corona-Notlage gar nicht im Zusammenhang. Aus diesen und anderen Kritikgründen habe die AfD ihren schon angekündigten Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Grundgesetz jetzt auf den Weg gebracht (Wortlaut des Antrags hier). Was verfassungsrechtlich bedenklich ist, führt Boehringer im Einzelnen auf.

Berichte über den Inhalt dieser Rede habe ich in den „Leitmedien“ nicht gefunden. Aber wie alle Reden im Bundestag ist auch diese im Internet verfügbar – in Schriftform (hier) und als Video (hier). Das Manuskript reiche ich samt dem Vermerk „Es gilt das gesprochene Wort“ hiermit an die Interessierten weiter. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

Normenkontrolle zum Verfassungsgericht auf den Weg gebracht

Boehringer: „Ich hatte es hier schon im Juli angekündigt: Wenn der 2. Nachtragshaushalt 2020 als reiner Schuldenhaushalt verabschiedet werden sollte, werden wir eine Initiative für eine Verfassungsklage auf den Weg bringen. Diesen Antrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgericht gemäß Artikel 93 Grundgesetz bringen wir nun heute ein – und wir laden verantwortungsbewusste Kollegen anderer Fraktionen ein, die Klage mitzuzeichnen. Im Einzelnen ist Folgendes verfassungsrechtlich bedenklich:

Erst die Rücklage auflösen, bevor 62 Milliarden Euro neuer Schulden gemacht werden

  1. Die Regierung nahm im 2. Nachtragshaushalt über 62 Milliarden Euro neue Schulden auf. Mit der Asylrücklage verfügte der Bund aber über eine Kreditermächtigung, mit der er in der Lage gewesen wäre, auf Notsituationen zu reagieren. Diese Rücklage aufzulösen, bevor neue Schulden gemacht werden, wäre haushalts- und verfassungsrechtlich geboten gewesen. Doch der aktuelle Bundestag schränkte stattdessen ohne Not die finanziellen u. politischen Spielräume k ü n f t i g e r  Bundestage ein. Zwar sind viele Zahlungen wegen des seit April überzogenen Regierungshandelns und der darum inzwischen depressiven Wirtschaftslage leider unabweisbar notwendig. Etwa die Unterstützungszahlungen für Kurzarbeiter und Arbeitslose sowie andere Hilfsprogramme für deutsche Unternehmen und Bürger. Doch diese notwendigen Ausgaben für 2020 hätten aus Rücklagen-Mitteln bestritten werden können!

Corona-Krisenkredite werden für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet

  1. Viele der mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Programme stehen gar nicht in Veranlassungs-Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Dies wäre aber natürlich rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausnahme-Verschuldungsregel des Grundgesetzes! Corona-Kreditgelder werden stattdessen für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet. Wir sehen keinerlei Sparanstrengungen an bestehenden Ausgabeprogrammen: Dutzende Milliarden Euro für die EU, Abermilliarden für Klima, Weltbeglückung und Zuwanderung. Die Schuldenaufnahme führt dazu, dass die Regierung in keiner Weise mehr kostenbewusst wirtschaften muss. Unter dem Vorwand von Corona hat man 2020 den größten Haushalt der deutschen Geschichte beschlossen. Und das ohne jede Einsparung. Wenn aber eine durch eine Notsituation begründete Schuldenaufnahme zur Umsetzung von politischen Programmen genutzt wird, welche ohnehin und unabhängig von der Notsituation verfolgt werden sollten, so ist dies einfach Rechtsmissbrauch.

Ein überjähriges Geldbunkern ist verfassungswidrig

  1. Das Grundgesetz und die Haushaltsordnung verbieten es mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Jährlichkeitsprinzip, Neuschulden aufzunehmen, die nicht durch einen a k t u e l l e n  Ausgabebedarf veranlasst sind. Genau dies ist aber im zweiten Nachtragshaushalt 2020 geschehen: Herr Scholz wird die gewährten riesigen Schuldenmittel 2020 gar nicht ausgeben k ö n n e n . Es war auch gar nie geplant, weil man das Geld für das Wahljahr 2021 vorhalten wollte. Man baut schuldenfinanziert sogar noch weitere Rücklagen auf! Ein überjähriges Geldbunkern ist aber dummerweise verfassungswidrig.

Durch staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt

  1. Eine gesundheitliche Notlage war im Juli nicht gegeben. Die Sterberate liegt in Deutschland 2020 bis heute n i c h t über dem langjährigen Durchschnitt. Und der Eintritt der wirtschaftlichen Not war im zweiten Nachtrags-Haushalt 2020 im Juli sicher  n i c h t  mehr der „Kontrolle des Staates entzogen“, wie es Art 115 Grundgesetz verlangt! Ganz im Gegenteil hatte erst die seit April anhaltende staatliche Überreaktion bereits bis Juli die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der grundgesetzlichen „Notsituation“ war im Haushalt 2020 daher  n i c h t   gegeben!

Gegen die grundgesetzwidrigen Maßnahmen gemeinsam klagen

Ein Hinweis noch an die anderen Fraktionen: Unsere Einschätzung zur gesundheitlichen Lage steht nicht zentral in unserer Klageschrift. Wir laden Sie also ein mitzuklagen, selbst wenn sie  d i e s e   Ansicht  n i c h t  teilen sollten. Ich erinnere an die Rede des Kollegen Dürr vom 2. Juli hier im Bundestag: ‚Dieser Bundeshaushalt verstößt gegen das Grundgesetz.‘ Und Herr Kubicki sagte, nun müsse endlich das Parlament ins Corona-Management eingreifen. Und heute erst sagte er dem NDR, man müsse gegen die Maßnahmen klagen! Nun, genau dazu fordern wir alle Mitglieder dieses Hauses heute mit unserem Antrag und der zugehörigen Klageschrift auf!

Den extrem folgenreichen Lockdown stoppen, nur die kleine Risikogruppe schützen

Zur epidemischen Notlage wird eine ähnliche Klage-Einladung dann morgen auch noch folgen! Und unabhängig davon fordere ich die Bundesregierung aus leider hoch aktuellem Anlass erneut auf, die massiven Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens zu beenden und nur die kleine Risikogruppe zu schützen. Stoppen Sie den wirtschaftlich so extrem folgenreichen Lockdown!“

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Ein Kommentar zu „Mit dem Nachtragshaushalt zum Verfassungsgericht“

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