Das Ergebnis eines Gutachtens des Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Uni Mainz) – Die Verhältnismäßigkeit ist viel genauer zu prüfen, das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen – Der absolute Vorrang der Menschenwürde – Das Infektionsschutzgesetz ist wegen seiner Unbestimmtheit derzeit keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage – Die AfD will die Besuchsverbote sofort beendet sehen
Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen sind in weiten Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Friedhelm Hufen in seinem Rechtsgutachten „Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der Covid-19-Pandemie“. Verfasst hat er es im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Hufen lehrt an der Universität Mainz. Drei seiner Hauptarbeitsgebiete sind Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Medizinrecht. Dem Gutachten zufolge muss die Verhältnismäßigkeit viel genauer geprüft werden, wenn es darum geht, wie sich die beschränkenden Maßnahmen auf die Gesundheit der Heimbewohner schädlich auswirken. Dabei sei das Leiden von Demenzkranken besonders zu berücksichtigen. Es sei das Leiden unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation. Niemals zu rechtfertigen sei es, wenn Menschen wegen angeordneter Besuchsverbote einsam sterben müssten. Damit werde die Menschenwürde in jedem Fall verletzt.
Teilweise grob verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte – Der absolute Vorrang der Menschenwürde
In der Zusammenfassung seines Gutachtens schreibt Hufen*) unter anderem: „Die Erfahrung teilweise grob verfassungswidriger Eingriffe in die Grundrechte von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen und deren Angehörigen zu Beginn der „Corona-Krise“ zeigt, dass es bei einer Steigerung der Infektionszahlen und trotz Ausbrüchen in einzelnen Einrichtungen in Zukunft nicht wieder zu einem ‚lock in‘, zu Isolation und Einsamkeit kommen darf. Das ist durch die Präzisierung der Eingriffstatbestände des Infektionsschutzgesetzes sowie durch eine möglichst weitgehende Beschränkung der Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Behörden und der Heimleitungen sicherzustellen. So wichtig Lebens- und Gesundheitsschutz sind, so wenig dürfen diese Rechtsgüter gegenüber allen anderen Grundrechten absolut gesetzt werden. Zentrale Maximen für die Lösung von Problemen und die Bewältigung von Krisen müssen – über die COVID-19-Pandemie hinausgehend – der absolute Vorrang der Menschenwürde, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die praktische Konkordanz der Rechtsgüter, die Beteiligung der Betroffenen einschließlich der Angehörigen und die wirksame Kontrolle durch die Gerichte sein.“
Das Infektionsschutzgesetz ist wegen seiner Unbestimmtheit derzeit keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage
Die Arbeitsgemeinschaft BAGSO hält folgende Ergebnisse für wichtig:
- „Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind uneingeschränkt Träger von Grundrechten. Dasselbe gilt für ihre Angehörigen und andere Bezugspersonen. Auch private Träger von stationären Einrichtungen sind an die Grundrechte gebunden.
- Die Schutzpflicht, die staatliche Behörden aktiv ausüben müssen, bezieht sich nicht nur auf das Vermeiden einer Ansteckung mit COVID-19, sondern auch auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen.
- Ein Verstoß gegen die Menschenwürde liegt vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen.
- Die Nebenfolgen der Einschränkungen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner müssen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation ist dabei besonders zu berücksichtigen; auch hier kann die Menschenwürde verletzt sein.
- Das Infektionsschutzgesetz ist aufgrund seiner Unbestimmtheit derzeit keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, um die aktuellen, gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen zu rechtfertigen.
- Rechtsverordnungen der Länder müssen, um verfassungsgemäß zu sein, die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen auf ein Minimum beschränken.
- Sieht die Verordnung Ausnahmen von Besuchs- und Ausgangsverboten vor, konkretisieren diese den Geltungsgehalt der Grundrechte und sind deshalb für Behörden, Heimträger und Heimleitungen verbindlich.“
Der ganze Text Ihrer Mitteilung hier. Verfügbar ist als Download mit seinen 44 Seiten auch der gesamte Text des Gutachtens (hier) und zu bestellen hier.
Die AfD will Besuchsverbote sofort beendet sehen
Das Gutachten schon aufgegriffen hat die AfD. Ihr stellvertretender Bundessprecher Stephan Brandner verlangt, das Gutachten müsse unmittelbar zur Folge haben, die Einschränkungen aufzuheben: „Gerade für kranke und alte Menschen ist der Kontakt zu ihren Lieben immens wichtig. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Isolation zum Gesundheitsschutz anzuordnen und so die letzten Tage und Monate für Menschen zur Hölle werden zu lassen. Die Landesregierungen haben Bewohner von Pflegeheimen entmündigt, ihnen ihre Grundrechte vor dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes entzogen und sie in die Einsamkeit geschickt. Das oberste Prinzip unseres Grundgesetzes ist die Menschenwürde, die gerade in Pflege- und Altenheimen seit Monaten durch die Anordnungen mit Füßen getreten wird. Das muss ein sofortiges Ende haben. Wenn Menschen keinen Besuch empfangen und sich in Isolation begeben möchten, dann steht ihnen dies frei – wenn sie aber Zeit mit ihren Familien und Freunden verbringen möchten, dann haben sie als freie Menschen das Recht, dies jeder Zeit zu tun!“ (Quelle: AfD-Pressemitteilung vom 12. November 2020)
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*) Friedhelm Hufen (Jahrgang 1944) war von 2008 bis 216 auch Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Im September 2019 gehörte er zu den rund hundert Staatsrechtslehrern, die sich mit dem offenen Aufruf zum Wahlrecht Verkleinert den Bundestag! an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Wie wir inzwischen wissen, ohne Erfolg.
Die im Grundgesetz aufgezählten vermeintlichen Rechte sind praktisch alle durch Gesetze eingeschränkt. Das zu diskutieren, ist bereits hirnrissig.
Emotionen, Ideologien und Dogmen
Das Respektieren anderer Weltsichten fällt den meisten Menschen schwer, weil sie emotional in vergangenen Erfahrungen verankert sind. Politische und religiöse Sichtweisen haben in zwischenmenschlichen Beziehungen keinerlei tragende Funktion, da sie aus Ideologien und Dogmen bestehen.
Lügen, Halbwahrheiten und Wahrheiten ringen um einen Platz in der Wahrnehmung von Kampfhähnen. Normal und vor allem menschlich ist das alles nicht! Staaten als Ausbeutungssysteme sind bislang das Lebensgefährlichste, was der Menschheit widerfahren ist!
https://www.die-Zeit-des-Anderen.de
Worauf will man eine Vogelscheuche testen? Auf ihre Libido?
Worauf will man ein Phantom testen? Auf seine Schlankheit?
Unsere Kultur wird von dummen und intelligenten Lügnern dominiert. Die Intelligenten geben den Ton an, die Dummen manipulieren die Massen. Gustave Le Bon hat dieses Phänomen ausreichend gründlich beleuchtet: „Die Psychologie der Massen“. Es mag stumpfsinnig erscheinen, fortlaufend Wahrheiten zu verkünden, um den täglichen Lügen etwas entgegenzusetzen. Auch einsame Rufer in einer Wüste werden irgendwann durstig und müde. Zudem wird es nachts frostig.
Die Wirrulogen sind einer Geisteskrankheit verfallen. Um dies zu vertuschen, nennen sie sich Wirulogen.
Gerade jetzt durch den Jahrhundertbetrug Corona bemerke ich meine Isolation innerhalb der freien Medien, weil ich mich zu einer Minderheit von Wissenschaftlern und Journalisten zähle, die das Viren-Dogma ablehnen und natürlich niemals eine Maske tragen. Seit dem 21. Januar habe ich mehr als 70 Corona-Artikel veröffentlicht. Die wenigsten Menschen können das 200 Jahre alte Virenmärchen durch Vordenken und Nachdenken überwinden. Die Manipulation der Massen ist perfekt gelungen!
https://www.dz-g.ru/search/node?keys=Viren