Jetzt hat er die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Der AfD-Bundestagsabgeordnete und OLG-Richter a.D. Gereon Bollmann kommentiert – Die augenfällige Ungleichbehandlung rechter und linker Politik-Strömungen – Die Verfassungsrichterin Borchardt, Mitglied einer linksextremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung, als Beispiel – Für Richterin Borchardt war die DDR kein Unrechtsstaat – Linke jedweder Strömung genießen nahezu Narrenfreiheit
Für die FAZ vom 27. April mit ihrer Feindseligkeit gegen die AfD ist das natürlich ein Aufmacher auf ihrer ersten Seite: „Verfassungsschutz stuft AfD-Jugend als rechtsextrem ein“. Und ihren Leitkommentar versieht sie mit dem Titel „Starkes Signal gegen Verfassungsfeinde“. Dieser beginnt mit dem Satz „Ist das der erste Schritt zu einem Verbotsverfahren gegen die in Teilen rechtsextreme AfD?“ und stellt im Folgesatz sogleich zutreffend, aber missvergnügt klar „So weit ist es sicher noch nicht“. Am Vortag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verkündet, die Anhaltspunkte für Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich „inzwischen zur Gewissheit verdichtet“.
Die Verdichtung ergebe sich, so das Amt weiter, aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen. Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspreche dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und sei geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten. Die JA propagiere ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruhe, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliere, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenze und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sehe.
Der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, äußert dazu: „Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären.“ Die jüngste „Aufklärung“ von Haldenwang und seiner Behörde kommentiert der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann. Für ihn ist es ein weiteres Beispiel für den Missbrauch des Verfassungsschutzes als „linientreuer Regierungsschutz“. Bollmann (Jahrgang 1953) war seit Dezember 2000 bis zu seiner Pensionierung Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. Hier sein Kommentar im Wortlaut:
Politisches Schwert der Regierenden
Von Gereon Bollmann
Es ist schon mehr als auffällig, dass just in dem Moment, als die AfD in Umfragen bei 16 bis 17 Prozent steht und den Grünen den Rang als drittstärkste Partei abgelaufen hat, der Verfassungsschutz an die Öffentlichkeit tritt und die Jugendorganisation als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einstuft.
Die augenfällige Ungleichbehandlung rechter und linker Politik-Strömungen
Abgesehen von der inhaltlichen Stoßrichtung des Verfassungsschutzes, der bereits die beständige
Kritik an der Migrations- und Ausländerpolitik als potentiell verfassungsfeindlich betrachtet, ist die strukturelle Ungleichbehandlung rechter und linker politischer Strömungen augenfällig. Während bei rechten und konservativen Politikern jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und regierungs-, einwanderungs- und gesellschaftskritische Positionen als gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Agitation dargestellt werden, haben linksgrüne bis linksradikale Politiker und Aktivisten fast keinerlei Aufmerksamkeit und vor allem keine Konsequenzen zu befürchten.
Die Verfassungsrichterin Borchardt, Mitglied einer linksextremistischen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung, als Beispiel
Als Beispiel sei Barbara Borchardt genannt, die nicht nur seit 2020 Richterin am Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern ist, sondern gleichzeitig Mitglied und Mitgründerin der vom Verfassungsschutz beobachteten und als linksextremistisch eingestuften ‚Antikapitalistischen Linken‘, einer in der Partei ‚Die Linke‘ als Bundesarbeitsgemeinschaft organisierten Strömung, die offen ‚die Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung‘ fordert.
Für Richterin Borchardt war die DDR kein Unrechtsstaat
Borchardt, die übrigens mit 20 Jahren in die SED eintrat und dieser kosmetisch in „Die Linke“ umbenannten Partei bis heute als Mitglied angehört, sagte nach ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin gegenüber der ‚Süddeutschen Zeitung‘ auf die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei: ‚Es gab Unrecht, keine Frage. Aber die DDR war kein Unrechtsstaat, Unrechtsstaat ist juristisch gar nicht definiert, somit wäre doch das ganze Leben in der DDR unrecht!‘ Diese Äußerung hatte für Borchardt keine Konsequenzen, noch heute ist sie Verfassungsrichterin.
Linke jedweder Strömung genießen nahezu Narrenfreiheit
Dieses ausführliche Beispiel sei angeführt, um aufzuzeigen, dass es in unserem Land eine eklatante politische Ungleichbehandlung gibt. Abgesehen davon, dass nonkonforme rechte Parteien, Organisationen und Vereinigungen im Handumdrehen in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten, aber Linke jedweder Strömung fast Narrenfreiheit genießen, ist es – sobald denn einmal eine Einstufung als linksextremistisch vorgenommen wurde – für diese politisch mit im Grunde keinen negativen Konsequenzen verbunden.
Was die Einstufung als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ für die AfD nach sich zieht
Hingegen bedeutet die Einstufung als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ für die betroffenen Organisationen wie jetzt die Junge Alternative einen durchaus gewichtigen Schlag ins Kontor, der Mitgliederaustritte, Spendenausfälle und insbesondere durch die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen Nachteile im politischen Wettbewerb nach sich zieht. Einmal mehr zeigt der Verfassungsschutz, was er wirklich ist: ein politisches Schwert, was die Regierenden je nach Bedarf zücken, ein im wahrsten Sinne des Wortes linientreuer ‚Regierungsschutz‘.
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Zuerst erschienen ist der Kommentar auf der Web-Seite des Autor hier.
Peter Boehringer, ebenfalls AfD-MdB und stv. AfD-Vorsitzender, verweist auf einen Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 19. August 2021 mit der Überschrift „Der Bundesverfassungsschutz lässt sich politisch instrumentalisieren“ (hier). Dort schreibt das renommierte Blatt unter anderem:
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll das Grundgesetz schützen. In der Praxis überschreitet die Behörde dabei regelmäßig ihr Mandat, wenn sie der Politik zu gefallen versucht, etwa beim ‚Kampf gegen rechts‘. Die Bereitschaft, sich partiell instrumentalisieren zu lassen, hängt mit der rechtlichen Stellung des Präsidenten des BfV zusammen: Er ist politischer Beamter. Damit gehört er zur Gruppe jener Menschen, die gemäß § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 ‚von der Besoldungsgruppe B 6 an aufwärts‘ jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. … Spitzenbeamte wie der Leiter der Kölner Behörde bekleiden ein Amt, ‚bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen‘. Parteipolitisch neutral? In rechtlicher Hinsicht gehört es also gerade NICHT zu den vornehmen Aufgaben des Präsidenten des BfV, sich parteipolitisch neutral zu verhalten. Er kann jederzeit zum Befehlsempfänger werden. … Thomas Haldenwang hatte die Zeichen der Zeit bereits bei seiner Ernennung zum Präsidenten des BfV im November 2018 erkannt. Nach den gescheiterten NPD-Verbots-Verfahren, dem NSU-Desaster und Skandalisierungsversuchen um seinen Vorgänger Hans-Georg Maassen gab es im Bundesinnenministerium eine klare Erwartungshaltung: Der Neue darf nicht einmal ansatzweise den Eindruck erwecken, ‚rechts‘ (was in der Übersetzung eigentlich nur ‚konservativ‘ bedeutet) zu sein. Haldenwang sollte in den folgenden Monaten alle Erwartungen übertreffen. Der ‚Kampf gegen rechts‘ befand sich fortan ganz oben auf der Agenda des BfV.“ Haldenwangs Vorgänger Maaßen nach seiner Entlassung: „Ich musste feststellen, dass massiver persönlicher Druck auf mich ausgeübt wurde, endlich die AfD zu beobachten. Und das war ein ungebührlicher Druck, bei dem ich den Eindruck gewann, ich sollte hier für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Ich fühlte mich teilweise sogar als Büttel zu parteipolitischem Konkurrenzschutz genötigt.“