Wenn Wärmepumpen, dann ohne staatlichen Zwang

Wo sie Sinn machen, entscheiden sich die Menschen freiwillig dafür – Zwei wichtige Voraussetzungen – Fehlen sie, ist eine energetische Sanierung notwendig, aber sie muss freiwillig sein – Denn dort sind die wirklichen Kosten versteckt – Besser geeignet für kalte Sommer als für kalte Winter – In eisigen Wintern wird sie zu einer reinen Elektroheizung – Und andere Schlagworte zu Wärmepumpen

Der geplante gesetzliche Zwang, alle Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen zu ersetzen, ist die willkürliche Aussetzung eines Freiheitsrechts und daher abzulehnen. Häuser mit Wärmepumpen zu beheizen, ist technisch möglich und eine ausgereifte Technik, sie kann auch sinnvoll sein, aber Wärmepumpen zu verwenden, muss die freie Entscheidung der Haus- und Wohnungseigentümer bleiben. Ein staatlicher Befehl dieser Art verstößt gegen die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft und verletzt ein wesentliches bürgerliches Selbstbestimmungsrecht. Über den Einsatz einer Wärmepumpe in Haus, Wohnung und Betrieb hat allein der Bürger selbst zu entscheiden. Wo Wärmepumpen Sinn machen, entscheiden sich die Menschen freiwillig dafür, zumal wenn der Staat mit verwerflicher Subventionierung nachhilft. Das zeigen schon die Produktionszahlen: 2016 wurden in Deutschland rund 66.500 Heizungswärmepumpen verkauft, 2022 waren es bereits 226.000 (Bundesverband Wärmepumpen e.V.). Also: Wenn Wärmepumpen, dann ohne staatlichen Zwang.

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