Fort mit der Erbschaftssteuer

Verfassungswidrig abermals – Vor acht Jahren war es die unterschiedliche Bewertung – Jetzt sind es die zu vielen unbegründeten Ausnahmen – Unterschiedliche Vermögensarten sind auch unterschiedlich zu besteuern – Gründe, die für und die gegen eine Erbschaftssteuer sprechen

Roma locuta, causa finita? Der Rechtspapst in Karlsruhe hat zwar entschieden, aber ist der Fall damit erledigt? Nur zunächst, für immer wohl nicht. Bei der Erbschaftssteuer ist das (nach 1995 und 2008) zum dritten Mal so. Nun also die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember: Beim Erbübergang von Betriebsvermögen gehe die steuerliche Begünstigung gegenüber anderen Erbschaften zu weit und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (das ganze Urteil mit seinen fünf Leitsätzen hier). Die Bundesregierung will eine Korrektur zügig in Angriff nehmen. An die einfachste Korrektur wird sie sich aber nicht heranmachen: die Erbschaftssteuer zu streichen. Das sollte sie aber.

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Unterdrückte Verbrechen und zwei Lügen

Der „Rechtsstaat“ Deutschland will sie nicht wahrhaben – Die politischen Verfolgungen in der SBZ – Die falschen Behauptungen von den „Vorbedingungen“ – Die beiden eidesstattlichen Versicherungen von Günther Krause

Menschenrechtsverletzungen sind Verbrechen. Schwere Menschenrechtsverbrechen sind Schwerverbrechen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind schwerste Verbrechen. Zu solchen Schwerstverbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Ihren Opfern steht ein Recht auf Wiedergutmachung zu. Aber deutsche Politiker, Behörden und Gerichte verweigern es ihnen bis heute. Was ist der Hintergrund?

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Ab nach Luxemburg

Erst soll nun der EuGH entscheiden – Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?

Darf die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte die Bank im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den fiebrigen Finanzmärkten angekündigt. Es geht um das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der Bank und liefe auf eine direkte Staatsfinanzierung durch die EZB und unbegrenzte Ausweitung der Geldmenge hinaus. Dagegen erhoben wurde Verfassungsbeschwerde: Weder seien diese OMT vereinbar mit dem europäischen Vertragswerk (AEUV) noch mit dem deutschen Grundgesetz. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig entschieden, aber was es von dem Vorgang hält, in seiner Mehrheit – zwei Richter sind anderer Meinung – bereits deutlich bekundet, nämlich ebendas, was die Kläger vorbringen. Das OMT-Programm ziele darauf ab zu umgehen, was verboten sei. Es sei denn, wie das Gericht äußert, es würden bestimmte Bedingungen eingehalten. Gleichwohl soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber befinden, denn ihm hat das Bundesverfassungsgericht den Fall jetzt vorgelegt. Erst danach wird es dann selbst entscheiden müssen. Die Vorlage ist aufsehenerregend, die Zahl der Stimmen dazu entsprechend groß und die Beurteilung unterschiedlich. Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?

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Vetternwirtschaft beim Bundesverfassungsgericht?

Klage gegen die neue Rundfunk-Zwangsabgabe abgewiesen – Gut zu wissen – Was Sie so nicht überall lesen (1)

Nicht jeder kann alles lesen. Nicht jeder bekommt alles zu lesen. Nicht jeder will lesen, was er lesen soll und die Haupt-Medien ihm zum Lesen vorsetzen. Nicht jeder weiß, wo zu lesen ist, was er vielleicht gern lesen würde. Manches, was sich zu lesen lohnt, bleibt unbeachtet, wird wegsortiert oder bewusst verschwiegen und unterdrückt. Täglich erreichen mich viele Informationen, die vielleicht nur wenige ebenfalls bekommen, die Sie so nicht überall lesen, aber die zu wissen nützlich sind. Manche stöbere ich auch selbst auf. Meist schiebe ich sie in mein Archiv, und dort gehen sie dann unter und verschwinden, obwohl ich jederzeit auf sie zugreifen könnte. Das ist eigentlich schade. Deshalb will ich zuvor einen Teil von ihnen in loser Abfolge weiterreichen, versehen mit einem kurzen Vorspann und dann mit einem Verweis (Link) hin zum vollen Text. Vielleicht gibt es Interessenten dafür. Könnte doch sein. Hier als erstes Beispiel die Verfassungsklage gegen die Unverschämtheit der neuen Rundfunk-Zwangsabgabe für sämtliche Haushalte, miterdacht und rechtlich gutgeheißen vom Professor für Staats- und Steuerrecht Paul Kirchhof und als „Demokratie-Abgabe“ beschönigend hochgejubelt vom WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn.

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