Die Erbschaftssteuer als politische Dauerbrenner – Sie belastet frühere schon besteuerte Einkünfte bei jeder Vererbung aufs Neue – Worin die Leistung des Erben besteht – Besonders viel leisten muss er für ein geerbtes Unternehmen – Ein Gemeinwohlaspekt, der gegen die Erbschaftssteuer spricht – Die einfache Lösung: Steuern, für die es einer Bewertung bedarf, abschaffen – Was dafür spricht, das Besteuern von Erbschaften aufzugeben – In vielen Ländern ist Erben steuerfrei – Die Erhebungs- und Folgekosten der Steuer im Verhältnis zum Aufkommen – Was sonst noch gegen die Erbschaftssteuer spricht – Die verinnerlichte Reichen-Phobie
Die Erbschaftssteuer ist ein politischer Dauerbrenner. Sozialisten aller Parteien und sonstige Linksideologen wollen von ihr nicht lassen. Auch die wohl meisten Politiker nicht – teils, weil sie den Vorwurf der Sozialisten fürchten, Erbschaften seien leistungslose Gewinne, seien ungerecht, zeugten unbesteuert von sozialer Kälte, teils, weil sie meinen, mit dem Geld, das sie den Bürgern über eine Fülle von Steuern ohnehin schon abpressen, kämen sie immer noch nicht aus. Folglich bringen sie stets aufs Neue das Verlangen auf den Tisch, die Erbschaftssteuer auszuweiten, auf jeden Fall aber beizubehalten. Die SPD arbeitet gerade daran, größere Erbschaften stärker zu besteuern. Folglich wird das Verlangen staatskritischer liberaler Zeitgenossen, die Erbschaftssteuer ganz abzuschaffen, stets auf heftigen Widerstand stoßen und als unsolidarisch, ungebührlich und abwegig gebrandmarkt werden. Nur eine Forderung ist bisher nicht dabei: den Erben die ganze Erbschaft wegzunehmen, also zu 100 Prozent ins Staatseigentum zu überführen. Darob aber in Dankbarkeit auszubrechen, wäre ebenso abwegig wie diese Forderung selbst.
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