Zwischenruf – Verfassungswidriges in Bayern

Das wirft brennende Fragen auf

Dieses Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird Bayerns Ministerpräsidenten Dr. iur. Markus Söder sicher nicht amüsieren. Es erklärt nämlich Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes von 2016 für verfassungswidrig. Das Gesetz verletze unter anderem das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. . Die Ortung von Handys, längerfristige Observationen oder der Einsatz von Vertrauensleuten sind nur nach einer unabhängigen Vorabkontrolle zulässig. Die Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren angeordnet werden. Für die politische Führung Bayerns (Parlament und Regierung) ist das Urteil eine schwere Niederlage. Rechtsstaatswidrige Gesetzgebung höchstgerichtlich bescheinigt zu bekommen, wirft nun natürlich brennende Fragen auf.

Einem  phantasie- und  ironiebegabten Freund von mir sind sofort welche eingefallen, nämlich diese: „Muss Herr Dr. Söder jetzt

– zurücktreten?

– ins Gefängnis?

– nach Berlin oder Brüssel befördert werden?

– ein Praktikum beim Verfassungsgericht ableisten?

– zum Bayerischen Rundfunk zurückkehren?

– seiner Frau beim Verkauf von Masken helfen?

Er könnte natürlich auch zu seiner Tochter nach Monaco ziehen … Heizkosten sparen.“

Man darf gespannt sein, wie der Fall personell politisch gelöst wird. Und ob überhaupt. Eines wird man vermuten dürfen: Söder wird‘s wohl eher nicht treffen.

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