Die Drückeberger-Richter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung für unzulässig erklärt – Krasser Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs – Auch hat das Gericht gegen Grundsätze seiner früheren Urteile verstoßen – Der befangene Richter Peter Müller – Hans Herbert von Arnim und sein neues Buch Die Angst der Richter vor der Macht

In Deutschland liegt vieles im Argen. Dazu gehört auch die staatliche Finanzierung der politischen Parteien. Deren schärfster Kritiker ist seit Jahren der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Ihm geht es vor allem um den verdeckten Teil dieser Finanzierung. Der beträgt inzwischen ein Mehrfaches von der regulären staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parlamente haben ihn in eigener Sache, wie Arnim beklagt, zum eigenen Vorteil missbräuchlich aufgebläht. Dies fördere, dass sich die Parteien zu bürgerfernen Staatsparteien entwickelten und schließe konkurrierende kleine Parteien, die in den Parlamenten noch nicht vertreten seien, in verfassungswidriger Weise aus. Mit Arnim als Prozessbevollmächtigten hatte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 2012 wegen der verdeckten Finanzierungspraktiken vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Deutschen Bundestag erhoben (die Klageschrift hier). Aber das Gericht hat sich vor der Entscheidung gedrückt und die Klage nach drei Jahren ohne mündliche, also ohne öffentliche Verhandlung als unzulässig verworfen (Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Juli 2015). Ob die Klage begründet war, ist damit gar nicht erst zur Sprache gekommen. Der Beschluss ist einstimmig ergangen, also auch mit der Stimme des Richters Peter Müller. Ihn wegen seiner parteipolitischen Befangenheit abzulehnen, war in diesem Verfahren misslungen. Was nun?

Arnim: Krasser Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs

Von den Parteien im Bundestag erwartet die ÖDP dazu natürlich nichts. Auf einer Pressekonferenz  jüngst am 21. September in Karlsruhe sagte ihre Vorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz: „Sie gehören zu den Initiatoren und uneingeschränkt zu den Profiteuren des Systems der verdeckten Parteienfinanzierung.“ Doch von Arnim äußerte auf der gleichen Veranstaltung: „Das Thema loszuwerden, wird dem Gericht am Ende aber nicht gelingen. Gegen den Beschluss ist – wegen des krassen Verstoßes gegen das prozessuale Gebot des rechtlichen Gehörs – noch ein Rechtsbehelf zum Bundesverfassungsgericht gegeben. Auch eine Klage zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt in Betracht.“  Zudem sei ein weiteres Verfahren beim Zweiten Senat anhängig. Darin gehe es unter anderem ebenfalls um die Verfassungsmäßigkeit der verdeckten Parteienfinanzierung. Es ist die Beschwerde gegen die Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl 2013 (Az. 2 BvC 46/14). Diese könne der Senat, so von Arnim, nicht wegen Unzulässigkeit abweisen. Auch sei es dem Gericht nicht mehr möglich, den Befangenheitsantrag gegen Peter Müller, der in diesem zweiten Verfahren wiederum Berichterstatter sei, abermals abzulehnen.

Der befangene Verfassungsrichter Peter Müller

Diese zweite Beschwerde hat von Arnim ebenfalls verfasst. Er stützt sie ganz wesentlich ebenfalls auf die verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung, die darin besteht, dass  auch Fraktionen, Abgeordnete und Parteistiftungen staatliche Zuschüsse erhalten (die Beschwerdeschrift hier). Wie von Arnim mir am  22. September ergänzend schrieb, kann die Bundestagswahl jeder Wähler mit der Behauptung angreifen, dass sie durch verfassungswidrige Regelungen beeinflusst worden ist. Deshalb könne das Gericht die Beschwerde – anders als in dem Klageverfahren der ÖDP – nicht bereits wegen Unzulässigkeit ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Und wörtlich: „Anders als im ÖDP-Verfahren kann das Gericht die flächendeckende zweckwidrige Verwendung der Abgeordnetenmitarbeiter im Wahlkampf 2013 auch nicht mit dem Hinweis abtun, das besage  nichts über ihre Verwendung für die Parteien im Jahre 2012, welches Gegenstand der ÖDP-Klage war.“ Ferner sei im Beschwerdeverfahren auch bereits Vorsorge getroffen, dass der befangene Richter Peter Müller nicht mehr mit entscheide, schon gar nicht in der Schlüsselposition eines Berichterstatters. Er sei nämlich in diesem Verfahren bereits wegen Befangenheit abgelehnt (der Antrag auf Ablehnung hier). Weiteres auf von Arnims  Homepage hier.   Zu dieser Befangenheit schreibt Arnim: „Müller hatte als Ministerpräsident des Saarlandes selbst verdeckte Parteienfinanzierung begangen, deren Verfassungswidrigkeit das saarländische Verfassungsgericht ausdrücklich bestätigt hatte.“

Das Gericht hat gegen Grundsätze seiner früheren Urteile verstoßen

Zur Klarstellung hat von Arnim mir gegenüber noch Folgendes ergänzt: Zur Auffassung, die ÖDP hätte besser konkrete Kontrolldefizite angreifen sollen (so Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung vom 22. September), liege ein Missverständnis zugrunde: „Es geht nicht um einzelne Verstöße gegen die vom Bundestag in eigener Sache gemachten Regelungen, sondern um die Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen selbst. Sie beseitigen oder schwächen die – bei Entscheidungen des Bundestags in eigener Sache – besonders wichtigen Kontrollen durch Öffentlichkeit und Rechnungshof und verstoßen gegen zahlreiche Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in früheren Urteilen selbst aufgestellt hat.“

Die ÖDP will die einzige Oppositionspartei gegen die verdeckte Parteienfinanzierung sein

Frau Schimmer-Göresz versicherte auf der Pressekonferenz: „Als außerparlamentarische Opposition scheuen wir uns nicht, das Bundesverfassungsgericht aufzufordern, diesen Selbstbedienungsladen auszumisten. Ob es uns gelingt, wissen wir nicht, aber wir haben uns vorgenommen, die einzig wirksame Oppositionspartei gegen diese riesige verdeckte Parteienfinanzierung zu sein.“ Der ÖDP geht es nicht darum, die Parteienfinanzierung oder die Finanzierung von Fraktionen und Stiftungen abzuschaffen, sondern darum, „dass sich Parteien, ob nun in Regierungsverantwortung oder in der parlamentarischen Opposition, nicht über den Bundeshaushalt entsprechende Haushaltstitel mit hohen Steigerungsraten ohne transparenten rechtlichen Rahmen selbst genehmigen“. Zugleich müsse die Verwendung der Mittel transparent sein und so kontrolliert werden, dass sie nicht für die Mutterparteien eingesetzt würden. Die für die offene Parteienfinanzierung geltenden Grenzen und Kontrollen dürften nicht weiter unterlaufen werden.

Was die Bundestagsparteien mehrheitlich 2002 versucht haben

Der ÖDP-Generalsekretär, Dr. Claudius Moseler, erinnerte auf der gleichen Veranstaltung daran, dass die Bundestagsparteien 2002 mehrheitlich versucht haben die staatlichen Mittel für kleine Parteien zu beschneiden (mit einer „Drei-Länder-Klausel“). Dies habe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2004 verhindert werden können: „In seiner Begründung zum Urteil sagte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Reform das Entstehen kleiner Parteien erschwere. Dies würde die Gefahr eines Verlustes der politischen Vielfalt bergen und dem Grundgesetz zuwiderhandeln, das auf eine Mehrparteiendemokratie ausgerichtet sei. Weiter argumentierte der Erste Senat, dass auch kleine Parteien integraler Bestandteil des politischen Systems seien.“

Die große Bedeutung kleiner Parteien für das Funktionieren der  Demokratie

Auch die Verfassungsbeschwerde gegen diese Drei-Länder-Klausel hatte die ÖDP geführt und einen Verstoß gegen die Chancengleichheit geltend gemacht. Mit Erfolg. Arnim erläuterte dazu, das Gericht habe damals die große Bedeutung kleinerer Parteien für das Funktionieren der Demokratie herausgestrichen. Von Arnim wörtlich: „Bei der Gesamtbeurteilung darf man aber nicht übersehen, dass auch das Entstehen von Staatsparteien, das die Politikwissenschaft in vielen Studien beschreibt, ein Riesenproblem darstellt. Die Politikwissenschaft rechnet ohnehin die Fraktionen, die Abgeordnetenmitarbeiter und die Parteistiftungen auch begrifflich zu den Parteien. Diese sind durch das viele Staatsgeld immer weniger auf die Bürger angewiesen und verlieren allmählich ihre Bodenhaftung. Sie tendieren zu bürgerfernen Staatsparteien, die für die zunehmende Lücke zwischen Politik und Bürgern mitverantwortlich sind.“

Die verschleierte Parteienfinanzierung schafft zwei große Probleme

Der verdeckte Teil der staatlichen Parteienfinanzierung sind jene großen Summen an Staatsgelder, die an die Parteien ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und Parteistiftungen fließen. Formal sind sie voneinander getrennt, laufen aber zum guten Teil letztlich wieder zusammen. Von Arnim erläutert: „Die verschleierte Staatsfinanzierung schafft zwei große Probleme: Erstens lässt sie die Parlamentsparteien allmählich von Mitglieds- und Bürgerparteien zu Staatsparteien werden. Das widerspricht dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Zweitens sind die Konkurrenten der Parlamentsparteien, die kleineren außerparlamentarischen Parteien, von den zusätzlichen Ressourcen völlig ausgeschlossen. Das widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. In unserer Klage steht – aus prozessualen Gründen – die Verletzung der Chancengleichheit zu Lasten kleinerer Parteien ganz im Vordergrund.“ (Quelle  hier).

Was den Parteien an Staatsgeld alles zufließt

Doch für die Staatsrechtslehre und die Öffentlichkeit ist die Verschiebung der Parteien hin zum Staat, wie von Arnim formuliert,  immer noch ein unbekanntes Gelände. Zwar sei bekannt, dass die Parteien staatlich bezuschusst würden, 2012 mit rund 151 Millionen Euro. Aber weniger bekannt sei, dass die Fraktionen sogar mehr Staatsgeld erhielten: rund 190 Millionen im Jahr, davon 81 Millionen für Bundestags- und rund 109 Millionen für Landtagsfraktionen. Noch weniger bekannt sei, dass der Staat auch den Abgeordneten eine große Zahl von „persönlichen Mitarbeitern“ finanziere; dafür stünden allein für Bundestagsabgeordnete 152 Millionen Euro zur Verfügung, so dass jeder im Durchschnitt zehn Gefolgsleute bezahlt bekomme und diese auch in seinem Wahlkreis beschäftige. Landtagsabgeordnete bewilligten sich für Mitarbeiter weitere 75 Millionen Euro. Hinzukämen rund 98 Millionen, die die parteinahen Stiftungen pauschal für ihre Inlandsarbeit erhielten – neben ihren rund 252 Millionen für Projekte, vor allem im Ausland. Zähle man alles zusammen, aber ohne die 151 Millionen für die Parteien direkt und ohne die 252 Millionen für ihre Stiftungen für Auslandsprojekte, so kommt von Arnim für Parlamentsfraktionen, für Abgeordnetenmitarbeiter und für die Inlandsarbeit der Parteistiftungen auf zusammen 515 Millionen im Jahr.  Zum Gegenstand der Klage gegen den Bundestag hätten allerdings nur die Zahlungen auf Bundesebene gemacht werden können, die sich auf 331 Millionen Euro jährlich beliefen.

Worüber sich das Gericht nicht hinwegsetzen darf

Für von Arnim ist der Unzulässigkeitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts unhaltbar. In seinem neuen Buch dazu schreibt er: Der Beschluss „wurde dadurch ermöglicht, dass das Gericht wesentliches Vorbringen der ÖDP geflissentlich übersehen und ganze Schriftsätze der ÖDP übergangen hat. Beispielsweise hat das Gericht der ÖDP vorgehalten, sie habe nichts dazu vorgetragen, dass das Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 überholt sei. Dieses Urteil hatte verdeckte Parteienfinanzierung durch die Staatsfinanzierung der Stiftungen noch in Abrede gestellt, und darauf gründet das Gericht nun seine Ausführungen zu den Stiftungen. In Wahrheit hatte die ÖDP die Überholtheit des Urteils von 1986 ausführlich dargelegt. Auch in mehreren weiteren Fällen hat das Gericht höchst relevantes Vorbringen der ÖDP verschwiegen. Darin liegt ein krasser Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), über den sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht hinwegsetzen darf“.

Die Garantie des effektiven Rechtsschutzes verletzt

Und weiter: „Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes hat das Gericht verletzt, indem es der ÖDP vorhält, sie habe es vor 20 Jahren versäumt, gegen das Abgeordnetengesetz zu klagen, und müsse die darin niedergelegten Vorschriften deshalb – trotz ihrer materiellen und formellen Verfassungswidrigkeit – gegen sich gelten lassen. Dabei hatte eine solche Klagemöglichkeit seinerzeit in Wahrheit gar nicht bestanden. Selbst der Vertreter der ÖDP war z. B. über Unterlagen des Bundesrechnungshofs, die das Gericht ohne sein Wissen beigezogen hatte, nicht informiert worden. Dadurch war ihm die Möglichkeit genommen, dazu Stellung zu nehmen. Die Unterlagen waren auch in den Prozessakten nicht enthalten, so dass er nicht einmal im Nachhinein Kenntnis nehmen konnte.“

Den Konflikt mit der politischen Klasse wohl gescheut

Die krassen Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindestanforderungen habe das Gericht wohl deswegen vorgenommen, um nicht das Bestehen eines vom Bundestag (bzw. von seinen Fraktionen und Abgeordneten) errichteten missbräuchlichen (und nach der eigenen Rechtsprechung vielfach verfassungswidrigen) Gesamtgeflechts bestätigen zu müssen, welches der unkontrollierten und unbegrenzten Selbstbewilligung staatlicher Mittel und ihrer Verwendung für die Mutterparteien Tür und Tor öffne. Das Gericht habe wohl den Konflikt mit der politischen Klasse gescheut, die ein übergreifendes Interesse daran habe, sich zum Erhalt von Macht und Status unbegrenzt und unkontrolliert „selbst bedienen“ zu können. Die Schmähungen und Drohungen, mit welchen die etablierten Parteien den Senat nach der Aufhebung der Sperrklausel bei Wahlen zum EU-Parlament überzogen hatten, dürften ein Übriges bewirkt haben.

Arnim: Ein reiner Willkürbeschluss

Weiterhin schreibt von Arnim in seinem auf der Pressekonferenz vorgestellten neuen Buch: „Die sieben Richter und Richterinnen des Zweiten Senats, die die Unzulässigkeitsentscheidung getroffen haben, waren sich offenbar darin einig, in der Sache nicht zu entscheiden. Insofern haben sie eine sogenannte Docket-Control-Entscheidung vorgenommen, ohne dies offenzulegen. Ein solches Vorgehen ist dem Bundesverfassungsgericht – im Gegensatz etwa zum Supreme Court der USA – aber rechtlich verwehrt. Der Senat hat einen reinen Willkürbeschluss getroffen und das für andere Fälle vorgesehene Verfahren des Paragraphen 24 BVerfGG missbräuchlich in Anspruch genommen (Seite 98 ff. des Buches). Das Gericht hielt sich auch nicht an die eigene frühere Rechtsprechung, nach der es Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache besonders intensiv zu überprüfen hat. Schließlich hatte es in früheren Urteilen selbst die dafür erforderlichen einzelnen Erkenntnisse geliefert, die es nur noch hätte zusammenfügen müssen.“  

Die Angst der Richter vor der Macht  

„Vor diesem Hintergrund bleibt festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Chance verpasst hat, einzugreifen und die Flucht der Parteien in die verdeckte Staatsfinanzierung mit allen ihren misslichen Folgen zu stoppen. Mit dem höchst fragwürdigen Nichtzulassungsbeschluss hat das Gericht es nicht nur geschafft, eine mit erheblichem Konfliktpotenzial beladene Entscheidung über die Begründetheit der Klage zu umgehen, sondern auch die Öffentlichkeit auszuschalten. Dies erinnert in fataler Weise an das Vorgehen der politischen Parteien im Bundestag und trug dazu bei, dass praktisch kein Medium von dem nach Verfahren und Inhalt unsäglichen Beschluss Kenntnis nahm.“ Das Buch trägt den Titel Die Angst der Richter vor der Macht. Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.07.2015 zur verdeckten Staatsfinanzierung der Parteien (2 BvE 4/12). Edition Lingen Zeitgeschichte im Lingen Verlag, Köln 2015. 112 Seiten.  

Vor der gewaltigen Aufgabe eingeknickt  

Auf jener Presskonferenz in Karlsruhe hat von Arnim unter anderem gesagt, dem Beschluss sehe man nicht an, um welche zahlenmäßigen Dimensionen und welche strukturellen Defizite es gehe. Und: „Für Außenstehende ist nicht erkennbar, in welchem Umfang der Senat das Vorbringen der Klägerin unterdrückt und den – auch für ihn zwingend vorgeschriebenen – Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Absatz 1 GG) verletzt hat. Dies ergibt sich nur aus den Prozessakten und dem darin enthaltenen Vorbringen der Klägerin, die Externen natürlich nicht vorliegen.“ Der Zweite Senat sei vor der gewaltigen Aufgabe eingeknickt. Direkt und indirekt geht es schließlich um das „finanzielle Eingemachte“ der politischen Klasse in Höhe von beinahe 900 Millionen € jährlich (Seite 23 des Buchs). Hätte das Gericht nicht versucht, das Verfahren durch einen Unzulässigkeitsbeschluss loszuwerden, hätte es die vielfache Verfassungswidrigkeit des missbräuchlichen System der verdeckten Parteienfinanzierung feststellen müssen (Seite 49 ff). Das bestehende Reglement verstoße in fünf Fällen sogar gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts selbst. In dem Beschluss habe es das Vorbringen der Klägerin in mehreren zentralen Punkten unterdrückt.

An den Drückeberger-Richtern wenig mediales Interesse    

Diesen Beschluss vom 15. Juli 2015, über die Rechtsfrage nicht zu entscheiden, sondern mit der Behauptung abzulehnen, er sei unzulässig, hat das Bundesverfassungsgericht am 4. August bekanntgegeben. Aber in der Öffentlichkeit ist er nicht wahrgenommen worden; die Medien waren damals mit anderen Themen beschäftigt und haben den Anlass nicht genutzt, ihre Leser, Hörer und Zuschauer kritisch über die Parteienfinanzierung und die Drückeberger-Richter zu informieren. Auch die Pressekonferenz am 21. September ist nicht auf breites Medienecho gestoßen. Das aktuell beherrschende Thema war und ist der Flüchtlingsansturm und seine Folgen.

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7 Kommentare zu „Die Drückeberger-Richter“

  1. Prof. von Arnim, dem niemand genug für seinen jahrelangen und unermüdlichen Einsatz gegen den Parteienstaat danken kann, scheint noch den Optimismus in die Existenz eines funktionierenden Rechtsstaate zu besitzen, der mir längst abhanden gekommen ist.

    Zunächst heißt es in dem Artikel:

    „…Darin gehe es unter anderem ebenfalls um die Verfassungsmäßigkeit der verdeckten Parteienfinanzierung. Es ist die Beschwerde gegen die Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl 2013 (Az. 2 BvC 46/14). Diese könne der Senat, so von Arnim, nicht wegen Unzulässigkeit abweisen. Auch sei es dem Gericht nicht mehr möglich, den Befangenheitsantrag gegen Peter Müller, der in diesem zweiten Verfahren wiederum Berichterstatter sei, abermals abzulehnen….“

    Und dann:

    „…Der Beschluss „wurde dadurch ermöglicht, dass das Gericht wesentliches Vorbringen der ÖDP geflissentlich übersehen und ganze Schriftsätze der ÖDP übergangen hat…“

    Wenn ich dann noch lese, „Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes hat das Gericht verletzt, indem es der ÖDP vorhält, sie habe es vor 20 Jahren versäumt, gegen das Abgeordnetengesetz zu klagen, und müsse die darin niedergelegten Vorschriften deshalb – trotz ihrer materiellen und formellen Verfassungswidrigkeit – gegen sich gelten lassen…“, bin ich immerhin froh, daß das vorletzte (für EU bzw. Eurozone wurde solches auch schon vernommen) als chiliastisch angekündigte Reich nur 12 Jahre durchhielt. Aufmerken läßt aber, zu welchen abseitigen Argumenten man sich auch hier inzwischen versteigt.

    Man sieht, Regeln wie in Art. 13 VEU sind hier überflüssig:

    Artikel 13 EUV
    (1) Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihren Werten
    Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen, denen ihrer Bürgerinnen
    und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen sowie die Kohärenz, Effizienz und
    Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.
    Die Organe der Union sind
    – das Europäische Parlament,
    – der Europäische Rat,
    – der Rat,
    – die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“),
    – der Gerichtshof der Europäischen Union,
    – die Europäische Zentralbank,
    – der Rechnungshof.
    (2) Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse
    nach den Verfahren, Bedingungen und Zielen, die in den Verträgen festgelegt sind. Die Organe arbeiten loyal zusammen.
    (3) Die Bestimmungen über die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof sowie die detaillierten Bestimmungen über die übrigen Organe sind im Vertrag über die Arbeitsweise
    der Europäischen Union enthalten.
    (4) ….

    http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertragsartikel/Pdf/Art_13_EUV.pdf

    In diesem Land scheinen die „Organe“ auch ohne gesonderte Vorschrift „loyal“ zusammenzuarbeiten.

  2. Da Art. 20 GG im Netz so seine Runde macht und hier von einer weiteren recht sonderbaren aber den Interessierten nicht überraschenden Entscheidung des BVerfG (das ja eigentlich schon deshalb kein Verfassungsgericht sein kann, weil wir keine Verfassung, sondern als Interimslösung das von den Alliierten mit wachem Auge bei seinem Zustandekommen begleitete Grundgesetz haben) die Rede ist, dachte ich mir, es könnte lohnend sein, jenen Art.20 einmal etwas näher in den Blick zu nehmen.

    Das muß mit dem Wortlaut der Vorschrift beginnen:

    „Artikel 20 GG
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

    Von Interesse ist im Netz jener Abs. 4, wo jeder lesen kann:
    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“

    Damit sollte die Sache eigentlich klar sein. Oder nicht?

    Regierung und die sie unterstützenden Parteien im und außerhalb des BT brechen fortwährend Recht. Art 125 AEUV stand am Anfang. Jetzt ist die ehemalige FDJ-Sekretärin bei dem vorsätzlichen Bruch (denn sie kannte die Regel, die sie ja andernfalls gar nicht hätte für unbeachtlich erklären können) der Dublin- Vereinbarungen angelangt. Es soll ja schon weit darüber hinausgehen. Berichtet wird immerhin davon, daß es Aufforderungen an Polizei etc. geben soll, auch Vorschriften des AsylVerfG, speziell dessen § 18 nicht zu beachten.
    Hier der Wortlaut:

    „Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
    § 18 Aufgaben der Grenzbehörde
    (1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
    (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
    1.er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
    2.Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
    3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

    (3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

    (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
    1.die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
    2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer
    Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

    (5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

    http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html

    Ich denke, es drängt sich –zumal wenn man über diese Beispiele hinaus sich erinnert- auf, daß das Handeln derjenigen politischen Akteure, welche das Regierungshandeln –auch Unterlassen könnte hier ebenso verfänglich sein?- unterstützt, als „diese Ordnung zu beseitigen“ gerichtetes Unternehmen gesehen werden könnte. Bekannte Vertreter der Journaille –von FAZ bis Bild- tun übrigens mit und kämen als geeignete Täter auch in Betracht.

    Soweit, so klar.

    Wäre das alles beweisbar, etc… gäbe es also das Widerstandsrecht?

    Weit gefehlt. Denn in Art. 20 Abs. 4 GG steht auch, daß das Recht zum Widerstand nur dann gegeben ist, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

    Der interessierte Untertan fragt sich jetzt, was denn mit „andere Abhilfe“ gemeint sein könnte? Nun, die ach so klugen Juristen meinen damit u.a. und in diesen Fällen gar insbesondere den Gang zum BVerfG.

    Und jetzt kommt der Clou: Wenn das BVerfG ob seiner grenzenlosen Weisheit in einer dort angebrachten Beschwerde zu dem Ergebnis kommen sollte, weder Regierung noch sonst wer habe es unternommen, „diese Ordnung zu beseitigen“, gibt es auch kein Widerstandsrecht.So die treuherzige, naive, unterwürfige, etatistische und geschichtsvergessene Meinung von nicht wenigen vermeintlich Rechtskundigen. Sie machen –in vom Staat abhängigen Positionen ihr zu oft nur angeblich wissenschaftliches Wirken betreibend – eines der Organe ihres Brotgebers zur letzten Instanz, zum Gottgleichen.

    Bei Sebastian Haffner in „Geschichte eines Deutschen“ (aber nicht nur dort) kann jeder nachlesen, wie sich die Mehrheit der positivistisch verbildeten- nein, verblödeten- Juristen damals verhielt.

    Mehrfach hatte ich hier Honig aus Sarrazins Vorwort zu dem neuen Buch von Willsch gezogen, so daß ich nicht mit einem erneuten Zitat an dieser Stelle langweilen will. Nur bietet das knappe Vorwort halt recht viel.Seine Bemerkung zur Gewaltenteilung bedeutet in diesem Zusammenhang, daß jeder Untertan es bis außerhalb der Instanzen treiben und bis vor das BVerfG bringen kann und dennoch gilt: Er wird niemals in der Sicht der Herrschenden berechtigt Widerstand leisten. U.a. deshalb, weil das System es in der hier kurz und verknappt beschriebenen Weise so angelegt hat, daß es –so groß der Rechtsbruch und Verrat auch sein mag- gar keine Widerstandssituation geben kann. Jedenfalls dann nicht, wenn keines der Organe eine solche als gegeben sieht. Und das könnte allenfalls das BVerfG sein. Das Gericht, dessen Zweiter Senat schon bisher in der sog. Euro-Krise ja stets zu Gunsten des Rechts, der Freiheit und der Untertanen entschied, gell? Oder habe ich Prof. Schachtschneider, Prof Kerber, et al jetzt völlig mißverstanden?

    Prof. Gunnar Beck jedenfalls wurde mehrfach recht deutlich:

    http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-die-euro-zone-ist-wie-wilder-westen-fuer-die-ezb/8069108.html

    http://www.geolitico.de/2014/02/11/vosskuhle-mangelt-es-an-charakter/

    Ebenso genial wie erschreckend erscheint mir das. Diese parlamentarische Demokratie, die mit Recht und Freiheit kaum mehr etwas zu schaffen zu haben scheint, ist sicher nicht der Ende der Geschichte. Aber in sie eingehen als das bislang perfideste Herrschaftssystem könnte sie durchaus. Das wiederum hängt davon ab, wer siegen wird und in der Geschichtsschreibung die Feder zu führen befugt sein wird.

    Bleibt der Trost, daß es nicht jeder Generation vergönnt ist, Zeuge von Umbrüchen zu sein.

    Mich ärgert aber, daß viele der 68er sozialistischen Spinner, die durchaus für die kommende Zäsur verantwortlich sind und dafür spürbar zur Rechenschaft gezogen werden müßten, das kommende Leid in seiner vollständigen Entfaltung womöglich nicht mehr erleben werden.

  3. @ Oblomow am 23 September 2015 um 12.04 Uhr

    Zwar schon etwas älter, dennoch hier ein Interview des Betreibers der Netz-Seite mmnews, Michael Mross, mit dem Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über das Recht zum Widerstand:

    https://www.youtube.com/watch?v=fVLOJHzYhf8

    Sie meinen sicherlich nicht die Erwartung des 1000jährigen Reiches Christi, das mit dem Chiliasmus gemeint ist, wenn Sie schreiben, daß das vorletzte als chiliastisch angekündigte Reich nur zwölf Jahre durchhielt, sehr geehrter Oblomow.
    Nein, Spaß beiseite, das war natürlich der braune (nationale) Sozialismus, der seiner Schwesterideologie, dem roten (internationalen) Sozialismus, auf dem Weg zur New World Order ganz gehörig im Weg stand – und in logischer Konsequenz dann auch vernichtet wurde.
    Die Form des (plumpen) Kommunismus hat der internationale rote Sozialismus spätestens mit dem Niedergang des Sowjet-Imperiums abgelegt und bedient sich schon längst sehr viel filigranerer Methoden.
    Man merkt es z. B. daran, daß viel zu viele „Schlafschafe“ immer noch der Überzeugung sind, mit dem Mauerfall hätte der Kapitalismus über den Sozialismus gesiegt …

    @ Oblomow am 23 September 2015 um 23.14 Uhr

    Sie schreiben, sehr geehrter Oblomow: „Diese parlamentarische Demokratie, die mit Recht und Freiheit kaum mehr etwas zu schaffen zu haben scheint, ist sicher nicht der Ende der Geschichte. Aber in sie eingehen als das bislang perfideste Herrschaftssystem könnte sie durchaus.“

    Ich möchte hier das Zitat eines „Berufsrevolutionärs“ (Wladimir Iljitsch Uljanow, alias Lenin) einfügen:
    Demokratie ist die Vorstufe des Sozialismus (aufgepaßt: nicht zum, sondern des!).

  4. Sehr geehrter Herr Kolbe, es gibt noch weitere, auch längere, Videos mit Aussagen nicht ausschließlich von Prof. Schachtschneider, sondern auch seiner Mitstreiter, insbesondere zu all den Verfassungsbeschwerden. Auf Peter Gauweilers Internetauftritt ist weiteres Material zu finden. Seine Rede vor der Bundeswehrhochschule in Hamburg sollte jeder gelesen haben:

    http://www.peter-gauweiler.de/pdf/reden/2014-06-04_hamburg.pdf

    Ihr Scherz bzgl. des 1000jährigen Reiches lag nahe.Ein wenig hatte ich auf so etwas gehofft. Zeigt der Begriff nicht, wie nahe religiöser dem politischen Wahn ist?

    Was die vielfarbig angestrichenen Sozialismen anbelangt, seien die Mitleser auf dieses Büchlein hingewiesen:

    http://www.amazon.de/Roter-brauner-grüner-Sozialismus-ideologischer/dp/3939562041

    Ihr Lenin-Zitat kannte ich nicht. Haben Sie ein Quelle?
    Meine Erinnerung sagt mir, daß auch Aristoteles schon auf die Demokratie die Tyrannis folgen sah (habe jetzt auch keine exakte Quelle und möchte auch nicht ans Regal gehen, um nachzuschlagen). Aber die Demokratie, zumal in ihrer heutigen Gestalt, ist ja ohnehin ein ganz eigenes Thema. Sie wird überhöht ( Hans-Hermann Hoppes Titel „Demokratie, Der Gott, der keiner ist“ trifft es selbst dann, wenn man seinen Schlußfolgerungen nicht folgen mag) und ist ihren Ursprüngen in dem derzeitigen Verständnis völlig entrückt. Es wird z.B. nicht gesehen, daß Recht und Freiheit die entscheidenden Größen sind.

  5. Die wenigen hier aktiven Kommentatoren scheinen sich darüber einig zu sein, daß die von den Herrschenden betriebene Zerrüttung des Rechts nicht als singulärer Akt des Mißbrauchs staatlicher Macht im Raume steht. Einvernehmen scheint auch darüber zu bestehen, daß diverse Handlungsstränge zusammenlaufen und der Versuch, das Schauspiel zu verstehen, mehrere Politikbereiche in den Blick nehmen muß. Die idealtypisch in drei Bereiche gegliederte Gewaltenteilung wirkt dreifach unterdrückend, wenn sie sich rechtsbrechend gegen diejenigen wendet, aus deren Arbeitsfrüchten die Gewalten ihr Leben fristen. Das können sie nur solange, wie es ihnen gelingt, bei den Ausgenommenen die herrschaftsstützenden Narrative aufrecht zu erhalten: Die Geldillusion, die Wohlfahrtsstaatsillusion, die Rechtsstaatsillusion, etc.

    Die genannten und weitere Narrative, die nichts anderes als Märchen für Untertanen sind (http://www.geolitico.de/2015/08/26/wie-politiker-uns-maerchen-erzaehlen/) werden heute mit einer bislang nur aus Diktaturen bekannten propagandistischen Anstrengung verbreitet, so daß sich die Frage aufdrängt, welche politische Agenda dahinter stecken könnte. Die Suche nach Antworten fällt dem deutschen –charakter-gewaschenen- Untertan schwer; zumal ihm stets eingehämmert wurde, er lebe im Kapitalismus/der Marktwirtschaft und dieser nun Schuld an dem sein soll, was Politkader selbst angerührt haben.

    Lange Vorrede, kurzer Sinn:

    Erleben wir gerade die Folgen der sozialistischen Transformationsstrategien? Den Versuch der Verwirklichung eines neo-sozialistischen Gespinstes auf supranationaler, auf EUdSSR-Ebene? Ich bin längst der Meinung. Und nun habe ich gerade einmal bei Hilferding, „Das Finanzkapital. Eine Studie über die jüngste Entwicklung des Kapitalismus“ Nachdruck der Neuausgabe von 1947,unveränderte Wiedergabe der letzten vom Autor herausgegebenen Ausgabe, Wien 1923, Berlin: Dietz Verlag; 1955.PDF-Ausgabe S.557-559, nachgeschaut und fand Erstaunliches:

    „…Die vergesellschaftende Funktion des Finanzkapitals erleichtert die Überwindung des Kapitalismus außerordentlich. Sobald das Finanzkapital die wichtigsten Produktionszweige unter seine Kontrolle
    gebracht hat, genügt es, wenn die Gesellschaft durch ihr bewußtes Vollzugsorgan, den vom Proletariat eroberten Staat, sich des Finanzkapitals bemächtigt, um sofort die Verfügung über die wichtigsten Produktionszweige zu erhalten. Von diesen Produktionszweigen sind alle anderen abhängig, und die Herrschaft über die Großindustrie bedeutet so bereits die wirksamste gesellschaftliche Kontrolle auch ohne jede weitere unmittelbare Vergesellschaftung. […] Die Besitzergreifung von sechs Berliner Großbanken würde ja heute schon die Besitzergreifung der wichtigsten Sphären der Großindustrien bedeuten und in der Übergangszeit, solange kapitalistische Verrechnung sich noch als opportun erweist, die Politik des Sozialismus in ihren Anfängen außerordentlich erleichtern. Die Expropriation braucht sich gar nicht auf die große Zahl bäuerlicher und gewerblicher Kleinbetriebe zu erstrecken, da diese durch die Besitzergreifung der Großindustrie, von der sie längst abhängig geworden sind, mittelbar vergesellschaftet werden wie jene unmittelbar. Es ist daher möglich, den Expropriationsprozeß gerade dort, wo er wegen seiner Dezentralisation langwierig und politisch gefährlich wäre, in langsamer Entwicklung ausreifen, das heißt aus dem einmaligen Expropriationsakt der Staatsgewalt eine allmähliche Vergesellschaftung durch ökonomische Vorteile, die die Gesellschaft bewußt gewährt, zu machen, weil das Finanzkapital die Expropriation, soweit sie für den Sozialismus notwendig, bereits besorgt hat.
    Schafft so das Finanzkapital organisatorisch die letzten Voraussetzungen für den Sozialismus, so macht es auch politisch den Übergang leichter. […] Solange als der Grundsatz des laisser faire herrschte, die Intervention des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten und damit der Charakter des Staates als einer Organisation der Klassenherrschaft verhüllt war, gehörte ein verhältnismäßig hoher Grad von Einsicht dazu, die Notwendigkeit des politischen Kampfes und vor allem die Notwendigkeit des politischen Endzieles, die Eroberung der Staatsgewalt, zu begreifen. Ist es doch kein Zufall, daß gerade in England, dem klassischen Land der Nichteinmischung, auch das Aufkommen einer selbständigen politischen Aktion der Arbeiterklasse so erschwert war. Dies ändert sich nun. Die Kapitalistenklasse ergreift unmittelbar, unverhüllt, handgreiflich Besitz von der staatlichen Organisation und macht sie zum Werkzeug ihrer Exploitationsinteressen in einer Weise, die auch dem letzten Proletarier fühlbar wird, der nun erkennen muß, daß die Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat sein nächstes, persönliches Interesse ist. Die offenkundige Besitznahme des Staates durch die Kapitalistenklasse zwingt unmittelbar jedem Proletarier das Streben nach Eroberung der politischen Macht auf, als dem einzigen Mittel, seiner Exploitation ein Ende zu setzen. Der Kampf gegen den Imperialismus steigert alle Klassengegensätze innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft. Das Proletariat als entschiedenster Feind des Imperialismus erhält aber Zuzug aus anderen Klassen. Der Imperialismus, der anfangs von allen anderen
    Klassen unterstützt wurde, schlägt schließlich seine Anhänger in die Flucht. Je weiter die Monopolisierung fortschreitet, desto mehr drückt die Last der Extraprofite auf alle anderen Klassen. Die Verteuerung
    durch die Trusts senkt ihre Lebenshaltung, und das um so mehr, als die steigende Tendenz der Nahrungsmittelpreise auch die notwendigsten Lebensmittel in die Höhe treibt. Gleichzeitig steigt der Steuerdruck, der auch die Mittelschichten trifft. ….“

    Nun, der Imperialismus wurde im Zuge sozialistischen transatlantischen Einvernehmens mittlerweile ebenso zum Freund wie das FED (bekanntlich Punkt 5 des Kommunistischen Manifestes). Man muß es aus heutiger Sicht sehen und erschrickt umso mehr. Oder nicht?

  6. @ Oblomow am 25 September 2015 um 17.55 Uhr
    @ Oblomow am 25 September 2015 um 22.14 Uhr

    Volle Zustimmung, sehr geehrter Oblomow, zu Ihren Kommentaren!

    Ich weiß, daß Prof. Schachtschneider nicht der einzige ist, den man zu diesem Thema heranziehen kann. Betrachten wir Herrn Schachtschneider einfach nur stellvertretend für alle anderen.

    Apropos 1000jähriges Reich: der NS-Diktatur ist ja im nachhinein vieles angedichtet worden – von Katyn bis z. B. dem Begriff Herrenrasse. Dieser aber hat mit den NS weniger zu tun als vielmehr mit dem Überheblichkeitsdünkel der Engländer.
    So ist das nun mal mit denen, die sich nicht mehr wehren können.
    Hier kann ich Literatur von Ernst Nolte empfehlen.
    Und wie soll schon Napoleon so oder ähnlich gesagt haben (kann jetzt allerdings nicht mit einer präzisen Quelle aufwarten): Geschichte (also deren Festlegung) ist das, worauf sich die Sieger geeinigt haben. Das ist nachvollziehbar, schon immer so gewesen und muß nicht weiter kommentiert werden. Selbst Altkanzler Schmidt soll in einer dieser Talkshows vor ein paar Jahren so oder ähnlich gesagt haben: „Der Sieger schreibt die Geschichte. Und wenn Sie jetzt das Mikro ausstellen, könnte ich Ihnen noch mehr erzählen.“

    Hier ist etwas über den Kreislauf der Verfassungen bei Platon, Aristoteles, Polybios und Machiavelli zu lesen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungskreislauf

    Da man ja allerorten von Griechenland als Ursprung der Demokratie spricht, sollte nicht vergessen werden, daß die heute im sogen. Westen als Demokratie bezeichnete und auch praktizierte Staatsform mit der Demokratie der alten Griechen nicht das Mindeste zu tun hat, wenn man dem Vortragenden Glauben schenken darf:

    https://www.youtube.com/watch?v=v9hZe4qMtz0

    Eine Quelle des Lenin-Zitates kann ich Ihnen auch nicht geben – außer den Seiten mit Zitate-Sammlungen im Netz.
    Nachvollziehbar aber für jedermann: Er/Sie mache eine Partei auf und verspreche den Wählern das Blaue vom Himmel herunter (finanziert wird dies mit der „Druckerpresse“ – Zentralbank – Kommunistisches Manifest). Bei der nächsten Wahl machen es alle anderen Parteien ebenso usw. usf. In diesem System (des beliebig vermehrbaren Fiatmoneys, nur damit geht das „Spiel“) leben wir ja leider – und die Anfänge vom Ende sind allerorten schon zu erkennen.

    Ihrer Aussage: „Die idealtypisch in drei Bereiche gegliederte Gewaltenteilung wirkt dreifach unterdrückend, wenn sie sich rechtsbrechend gegen diejenigen wendet, aus deren Arbeitsfrüchten die Gewalten ihr Leben fristen.“ ist nichts hinzuzufügen.

    Meine Schlußfolgerung:
    Entweder es gelingt, nach dem Finanz-Zusammenbruch (der dem System des ungedeckten Fiatmoneys von Anfang an permanent innewohnt und auch unweigerlich kommen wird) ein neues System, das nicht auf Ausbeutung vieler durch einige wenige basiert, zu installieren, oder das „Spiel“ fängt wieder von vorn an. Alles auf „Null“ und wieder dreht sich das Hamsterrad.
    Ich befürchte, letzteres wird der Fall sein, da die Masse eben viel zu leicht manipulierbar ist, dummgehalten wird, nach dem täglichen Abstrampeln im Hamsterrad zu müde und zu träge ist, sich selbst zu informieren usw. usf.

    Ihrer Erkenntnis: „Erleben wir gerade die Folgen der sozialistischen Transformationsstrategien? Den Versuch der Verwirklichung eines neo-sozialistischen Gespinstes auf supranationaler, auf EUdSSR-Ebene?“ kann ich mich nur anschließen.

    Wenn auf „das Kapital“ gewettert wird, wird allzuoft vergessen, daß (jedenfalls meiner Überzeugung nach) die dickste Spinne im Finanz-Netz nicht in der Wallstreet sitzt, sondern in der „City of London“ oder Square mile – da, wo auch die Queen um Erlaubnis beim Lord Mayor of London nachfragen muß, wenn sie diese Square Mile betreten will.

  7. Sehr geehrter Herr Kolbe, da mag meine Erinnerung an Aristoteles Zyklen nicht hinreichend präzise gewesen sein. Jedoch scheint es uns übereinstimmend um zwei Aspekte gegangen zu sein: Die Tatsache, daß das heutige Verständnis von Demokratie als sklavische Unterwerfung unter Mehrheitsentscheidungen nichts mit dem zu tun hat, was in der Antike darunter verstanden wurde und daß auch die derzeitige parlamentarische repräsentative sog. Demokratie wohl kaum geeignet ist, anderes als die Interessen und Macht der Herrschenden zu sichern.

    Ein bislang gefälliges Schauspiel wurde den Untertanen geboten. An DIESE Demokratie glauben sie aber immer noch und erkennen nicht, daß es nur eine propagandistische Erzählung von einer vermeintlichen Mitbestimmung ist. Von Selbstbestimmung ganz zu schweigen. Allerdings haben die diversen in einander und miteinander versponnenen Narrative inzwischen Risse bekommen. Dem auf Gewöhnung setzenden autoritären Sozialismus des „Systems M“ (G. Höhler in dem bekannten FAZ-Artikel) scheint die Zeit knapp zu werden: Fiat-Money-System, Staatsschuldentürme und das Lügengebäude der kollektivistischen Umverteilungssysteme –bei uns Sozialstaat genannt- stehen vor dem Zusammenbruch. Das politisch-konstruktivistische EURO-Sozialisten-Geld ist längst tot und der kollektivistische Wahn von einem EU-Superstaat steht vor dem –sinnvollen- Scheitern. Da muß- koste es, was es wolle- ein Zahn zugelegt werden. Und das tat die Ex-FDJ-Sekretärin m.E., indem sie die Invasion -erneut rechtsbrechend- lostrat.

    Statt aber zu erkennen, daß ihr das nur in dieser Demokratie überhaupt möglich ist, daß diese Demokratie keinen Schutz für Recht und Freiheit bietet, erschöpfen sich die Reaktionen der allmählich aus ihren Träumen Erwachenden weitgehend in Appellen an eben dieses Regime. Wie lächerlich, wie hilflos, wie verblendet mir das scheint. So jetzt jüngst auch B. Röhl in diesem Beitrag:

    http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/merkel-muss-weg-sofort/

    Die dortige Zustandsbeschreibung trifft ja weitgehend zu. Und selbstverständlich muß Merkel weg! Aber Seehofer, Gabriel, C. Roth, Gysi, Lindner, usw. etwa nicht?

    Ich teile Ihre Befürchtung, daß die Verräter der Interessen der Untertanen einen Weg finden könnten, gleichsam eine Reset-Taste zu drücken, um dann weiter zu machen wie bisher. Das wäre nicht das erste Mal. Auch nach 1989 haben wir es zugelassen, daß die Verantwortlichen nicht nur davonkamen, sondern nicht wenige von ihnen heute erneut auf unsere Kosten aus diversen Positionen heraus ihr widerliches Unterdrückungswerk betreiben können.

    Vielleicht stellen jene es sich vor, wie hier befürchtet:

    http://www.geolitico.de/2015/09/22/ein-verstoerendes-gewalt-szenario/

    Ob daraus dann Besseres erwächst? Mit diesem charakter-gewaschenen Volk (im Westen), das seiner Selbstachtung in staatlichen Bildungsstätten ebenso beraubt wurde wie ihm –so scheint mir- jedes Verständnis für Recht und eigene Freiheit ausgetrieben wurde?

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