Das politisierte Bundesverfassungsgericht

Unter seinem Präsidenten Harbarth hat die Politisierung zugenommen – Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte: Steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung – Zwischen Teilen der Politik und Gerichtsbarkeit offensichtlich eine unheilige Allianz – Wie Harbarth wurde, was er ist – Zum Verfassungsrichter ernannt ohne Richtererfahrung und obwohl für Verfassungsrecht kein Spezialist – Als MdB mit hohen, ungeklärten Nebeneinkünften – Mögliche Interessenkonflikte Harbarths – Schon das Nominierungsverfahren führt zur Politisierung des Gerichts – Gewaltenverschmelzung und Ideologieanfälligkeit höhlen den Rechtsstaat aus – Dem Verfassungsgericht „eine äußerst weit­ge­hende verfassungsrecht­liche Absti­nenz“ bescheinigt

„Dramatisch politisiert“ sind die Gerichte, besonders das Bundesverfassungsgericht. Das hat  gerade der Bundestagsabgeordnete (MdB) Peter Boehringer beklagt.  In seinem 170. „Klartext“-Beitrag vom 16. Mai (hier) wirft er dem Bundesverfassungsgericht vor, es verweigere den Deutschen „ihr Recht auf Recht“. Er belegt den Vorwurf mit elf Verfassungsklagen gegen Rechtsverletzungen gegenüber der AfD. Diese elf Beschwerden sind aber nur die der AfD-Bundestagsfraktion, darunter auch einige von ihm allein eingereichte.*) Nicht mitgezählt seien jene Rechtsverletzungen, „die wir noch nicht vors Gericht gebracht haben“. Von AfD-Anhängern bekomme er immer wieder zu hören „Klagt doch, klagt doch“. Boehringer: „Machen wir ja, aber es kommt so wenig dabei heraus.“

Die Methode Harbarth: Immer wieder verschleppen

Von den eingereichten Beschwerden sagt Boehringer, dass sie im Gericht „jahrelang herumliegen und nicht ansatzweise vorangehen“.  Es sind diejenigen, denen das Gericht nach der Gesetzeslage stattgeben müsste. Eilfertig dagegen ist das Gericht, wenn es sofort Ablehnungsgründe zu sehen meint. Boehringer: „Schnell geht’s, wenn wir verlieren. Das ist die Methode Harbarth: Immer wieder verschleppen. Das läuft einfach ganz grundsätzlich schief an der Stelle. Es hat Methode, es ist Absicht, man will uns kein Recht gewähren. Es geht nicht nur bei uns so, es gibt hunderte, tausende von Verfassungsklagen, die ebenfalls verschleppt werden, weil sie politisch nicht opportun sind.“

Richter und Staatsanwälte: Steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung

Boehringer steht mit seiner Kritik am Bundesverfassungsgericht keineswegs allein. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA¸ Näheres darüber in einem Gespräch mit ef-Magazin hier) hatte am 2. April 2022 in einem Offenen Brief an alle Abgeordneten des Bundestages appelliert (hier). Der Anlass war die Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Impfpflicht am 7. April 2022 gewesen. Eine wie auch immer geartete Impfpflicht mit den neuen Covid-19-Impfstoffen – ob  auch nur auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf  „Vorrat“ – sei mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht  vereinbar. Der Appell dieser Richter und Staatsanwälte an die Abgeordneten, die Impfpflicht abzulehnen, was diese letztlich auch taten, endet mit der alarmierenden Feststellung „Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.“  Es sind die beiden Jahre, seit denen Stephan Harbarth dem Bundesverfassungsgericht präsidiert.

„Eine offensichtlich unheilige Allianz“

Mit der Frage, welche Personengruppe für diese „steinbruchartigen Verletzungen“ der Verfassung verantwortlich ist, hat sich die wöchentliche Online-Publikation aus der Schweiz Stimme und Gegenstimme (S&G Handexpress) befasst.**) Stellvertretend für diese Gruppe  wird dabei der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes „näher beleuchtet“ (S&G-Ausgabe 15/2022 vom 12. April 2022).  An seinem Beispiel werde  „sichtbar, dass Teile der Politik und Gerichtsbarkeit offensichtlich eine unheilige Allianz bilden und die Interessen von Konzernen vertreten“. Anlass ist auch hier der heftig kritisierte Versuch, gegen das Coronavirus die Impfpflicht zu verordnen.

Wie Harbarth wurde, was er ist

Der Jurist Prof. Dr. Stephan Harbarth (Jahrgang 1971) ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts seit Juni 2020 und  Vorsitzender des Ersten Senats dieses höchsten deutschen Gerichts schon seit November 2018.  Fast 30 Jahre lang war er aktiver Politiker der CDU und von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sein Werdegang als Jurist: 1996 Erste juristische Staatsprüfung mit „sehr gut“ als Jahrgangsbester in Heidelberg,  von 1997 bis 1999 Referendar am Kammergericht in Berlin, die Zweite juristische Staatsprüfung im August 1999, Promotion zum Dr iur. 1998 an der Universität Heidelberg (Titel der Doktorarbeit: Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen) und im Studienjahr 1999/2000 mit DAAD-Stipendium ein Abschluss an der Yale Law School in den USA mit dem akademischen Grad eines Master of Law. Vom Jahr 2000 war Harbarth an der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA) als Anwalt beschäftigt. Diese Kanzlei ist von 2000 bis 2008 Teil der amerikanischen Kanzlei Shearman & Sterling LLP gewesen, die spezialisiert ist auf Wirtschaftsrecht und Finanzwirtschaft für große Konzerne. Die Autoren des S&G-Beitrag schreiben, diese Großkanzlei habe die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte ausgetüftelt, ein Steuerbetrugsmodell zugunsten der Banken, das den deutschen Steuerzahler Milliarden gekostet habe.***)

Verfassungsrichter geworden ohne Richtererfahrung und obwohl für Verfassungsrecht kein Spezialist

Was später folgte, liest sich in dem S&G-Beitrag so: „Im Dezember 2017 taucht Harbarth plötzlich als Platznachbar von Bundeskanzlerin Merkel während der Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion auf. Die Welt berichtete daraufhin, dass Harbarth offenbar für Höheres auserkoren sei. Am 22. November 2018 rückt er dann zum Bundesrichter und einen Tag später zum Bundesvizepräsidenten des Verfassungsgerichtes auf. Und das, obwohl Harbarth kein Spezialist für Verfassungsrecht ist und über keinerlei richterliche Erfahrungen verfügt! Offensichtlich kein Problem. Denn bereits ein halbes Jahr zuvor – im März 2018 – wurde sein Renommee etwas aufpoliert: Die Uni Heidelberg verleiht Harbarth den Titel eines Honorarprofessors, wo er Lehrbeauftragter schon seit  2004 war. Spannend dabei: Das Handelsblatt berichtete über eine offensichtliche finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz. Die SZA ist Sponsor am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht der Uni Heidelberg. Sie arbeitet mit dieser in einer gemeinsamen Stiftung zusammen. Sollte Harbarth mit dem Professorentitel der Weg für das Präsidentenamt geebnet werden?“

Kritik unter anderem an Harbarths Ernennung zum Honorarprofessor

Die Wahl Harbarths zum Bundesverfassungsrichter war schon vor dieser Ernennung auf öffentliche Kritik gestoßen. Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde 2019 hatte das Gericht am 18. Februar  2020 jedoch abgewiesen (Az. 2 BvR 2088/19). Ferner gab es den Vorwurf, als CDU-Abgeordneter habe Harbarth geholfen, das BND-Gesetz durchs Parlament zu bringen, das er später als verfassungswidrig (hier) verkündet habe. Ebenfalls unter Kritik standen Umstände bei seiner 2018 zum Honorarprofessor in Heidelberg.  Es gebe eine „offensichtlich finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz aus Mannheim.“ (Quelle hier).

Als MdB mit hohen, ungeklärten Nebeneinkünften

Abermals hatte es Kritik gegeben, als er zum Präsidenten dieses Verfassungsgerichts berufen werden sollte. Darunter vor allem die, dass – gemessen am  Arbeitsumfang – nicht nachvollziehbar sei, wie Harbarth während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter nebenher so viel Geld mit seiner Anwaltstätigkeit habe verdienen können (siehe hier und und hier). Entweder habe Harbarth sein Abgeordneten-Mandat angesichts des abgerechneten Arbeitsumfangs fast nicht wahrgenommen oder habe Leistungen als Anwalt abgerechnet, ohne eine entsprechende Anwaltstätigkeit auszuüben und damit gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen.  Er habe mit jährlichen Nebeneinkünften von deutlich mehr als 250.000 Euro zu den Topverdienern im Bundestag gehört.

Die unzulässigen  hohen Nebeneinkünfte

Zum gleichen Vorwurf heißt es in dem S&G-Beitrag, Harbarth habe während seiner Abgeordnetentätigkeit im Bundestag nebenher erhebliche Summen kassiert, deren Herkunft unbekannt sei. Nach Erkenntnissen des Spiegel soll er allein 2016 auf Einnahmen von über eine Million Euro gekommen sein. Weder Harbarth noch seine Kanzlei SZA hätten dazu etwas sagen wollen. Aus den Geschäftsberichten seiner Kanzlei gehe hervor, dass er seine Tätigkeit dort „hauptberuflich“ ausgeübt habe, gleichzeitig neben seiner Abgeordnetentätigkeit. Aber nach  dem Abgeordnetengesetz (AbgG § 44a) stehe im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit die Ausübung des Mandats. Erlaubt seien nur Nebentätigkeiten und Zuwendungen, die seine Abgeordnetentätigkeit beeinflussen könnten, unzulässig. Die hohen Einnahmen während der Mandatsausübung seien mit dem Abgeordnetengesetz unvereinbar. Eigentlich habe Harbarth schon damals ohne Klärung dieses Sachverhaltes das Amt eines Bundestagsabgeordneten nicht mehr ausüben dürfen.

Mögliche Interessenkonflikte Harbarths

Ferner halten die Autoren des S&G-Beitrag Harbarth vor, er habe als Rechts- und Innenpolitiker des Bundestages seinerzeit entscheidend dazu beigetragen, Gesetze wie den heftig umstrittenen UN-Migrationspakt auf den Weg zu bringen Als Rechts- und Innenpolitiker des Bundestages trug Harbarth seinerzeit entscheidend dazu bei, Gesetze auf den Weg zu bringen oder die Verpflichtung der Kommunikationsdienste zur Vorratsdatenspeicherung. Für den Beschluss beider Verträge habe er sich als Abgeordneter vehement eingesetzt. Zu diesen gebe es nun zahlreiche Verfassungsklagen, über die er nach seiner Berufung als Verfassungsrichter bescheiden solle.

Zu Beispiel 1 erläutern die Autoren: „Im Dezember 2018 wurde der UN-Migrationspakt geschlossen. Harbarth war ein Verfechter dieses Paktes und forderte diesen noch kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Bundestag nachdrücklich ein. Dieser Pakt legalisiert eine Migration auch aus wirtschaftlichen Gründen. Uneingeschränkte Migration wird zum Menschenrecht. Wenige Tage später wurde Harbarth dann Bundesverfassungsrichter. Zahlreich eintreffende Verfassungsklagen liefen ins Leere. Befangenheit? Kein Thema.“

Zu Beispiel 2: „Harbarth setzte sich als CDU-Rechtspolitiker nachdrücklich für das Instrument der Vorratsdatenspeicherung ein. Dieses erlaubt die anlasslose Speicherung und Herausgabe persönlicher Kontaktdaten an den Staat. Es öffnet die Tür für eine beliebige Kontaktverfolgung Einzelner. Noch immer sind unzählige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung soll es aktuell in 2022 jedoch nicht mehr geben. Zufall?“

Schon das Nominierungsverfahren führt zur Politisierung des Gerichts

Das Nominierungsverfahren für das Bundverfassungsgericht steht schon seit langem unter Kritik. Gerade die Ernennung Harbarths lieferte weiteres Argumentationswasser auf die Mühlen der Kritiker. Thorsten Hinz schrieb in der Wochenzeitung Junge Freiheit (Nr. 21/2022): „Ein Parlamentarier, der bis zuletzt an führender Stelle die Regierungspolitik gestützt hatte, wurde an die Spitze des höchsten Gerichts katapultiert, das umgehend die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Regierungspolitik feststellte. Andererseits wurde ein Richter, der einzelne Corona-Maßnahmen aufhob, anschließend mit Hausdurchsuchungen bedacht.“ Eine Politisierung des Gerichts ergibt sich schon daraus, dass die eine Hälfte der Gerichtsbesetzung der Bundestag bestimmt und die andere der Bundesrat. Letztlich ausschlaggebend ist immer mehr geworden, wie dort die Abgeordneten die politische Haltung der zu ernennenden Richter einordnen und welcher politischen Partei diese wohl nahestehen. Als Folge davon hat auch die Kritik an den Urteilen des solchermaßen besetzten Gerichts zugenommen.

Gewaltenverschmelzung und Ideologieanfälligkeit höhlen den Rechtsstaat aus

Ohnehin ist zu beobachten, dass sich Urteile dieser judikativen Gewalt stärker als in früheren Jahren der Bundesrepublik den Vorstellungen der legislativen und exekutiven Gewalt anschmiegen.  Damit vollzieht sich zusehends eine Verschmelzung dieser drei Gewalten, wobei die zwischen exekutiver und legislativer schon weiter gediehen ist. Auf diese Weise ist die freiheitliche demokratische Rechtsstaatlichkeit schon längst gefährlich ausgehöhlt. Dazu gehört auch, dass Recht und Rechtsprechung ideologieanfällig sind. Wie es beide im National- und im DDR-Sozialismus waren, sind sie es auch  im links-grün beherrschten Deutschland von heute. Dann „drohen Stim­mungs­ent­schei­dun­gen, getrie­ben von Angst und massen­me­dia­ler Radi­ka­li­sie­rung“, wie es Rechtswissenschaftlers Oliver Lepsi­us in einem FAZ-Beitrag ausdrückt. Die Überschrift zu diesem Beitrag lautet „Der Rechtsstaat wird umgebaut“ (FAZ vom 10.Dezember 2021, Seite 9).

Dem Verfassungsgericht „eine äußerst weit­ge­hende verfassungsrecht­liche Absti­nenz“ bescheinigt

Lepsi­us lehrt Öffent­li­ches Recht und Verfas­sungs­theo­rie an der Univer­si­tät Müns­ter.  Er nennt die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die „Bundesnotbremse“ von April bis Juni 2021 als Anti-Corona-Maßnahme sei nicht verfassungswidrig, „rechtsstaatlich fahrlässig und unklug“ und schreibt: „An zahl­rei­chen Rechts­fra­gen hätte das Gesetz zumin­dest teil­wei­se schei­tern können, wenn nicht müssen. Doch Karls­ru­he räumte alle Hürden beisei­te.“ Lepsius bescheinigt dem Gericht „eine äußerst weit­ge­hende verfassungsrecht­liche Absti­nenz“.

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*) Die von Boehringer genannten Verfassungsklagen sind diese:

– Klage zum Abbau (üppiger) Parteienfinanzierung (eingereicht 2018)
– Klage zum unkorrekten Hammelsprung im Bundestag (2019, 2020)
– Klage zum Ausschluss vom ESM-Kontrollgremium (November 2019)
– Klage zur Abwahl vom Rechtsausschussvorsitz
– Klage zum verwehrten Bundestagsvizepräsident im Bundestag
– Klage zum 1,85 Billionen Euro Programm der EZB (August 2020)
– Klage zu Auskunftspflicht der Bundesregierung über Flüchtlinge (5. Mai 2021)
– Klage zu Rechtsgrundlagen der Grenzöffnung 2015 (Januar 2021)
– Klage zu EU-Eigenmittelfinanzierung/Verschuldungskapazität (800 Milliarden €, 1.  April 2021)
– Klage gegen verwehrte sechs Vorsitzende in Ausschüssen (2021)
– Klage gegen G2-Gängelung von Abgeordneten im Bundestag

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**)  Deren erste Ausgabe ist Anfang 20212 erschienen ist.  S&G über sich selbst  hier. Dort auch nähere Angaben über den Gründer Ivo Sasek.

***)  Näheres zu Harbarth bei Wikipedia hier.

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