Muss das wirklich sein?

Nun also das dritte Geschlecht – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Gesetzgeber hat zu folgen

Vorsicht, was jetzt kommt, ist von mir ein rechtspopulistischer Reflex. Ausgelöst hat ihn das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zugunsten eines/einer Intersexuellen. Dieser Personenkreis darf jetzt amtlich ein drittes Geschlecht beanspruchen – neben dem weiblichen und männlichen. Muss das wirklich sein?

Üblicherweise haben Menschen jeweils eins von zwei äußerlich erkennbaren Fortpflanzungsorganen: entweder ein weibliches (Vagina) oder ein männliches (Penis). Eins von beiden Genitalien haben auch jene Menschen, denen gegenüber es der Natur gefallen hat, dass sich diese als Folge genetischer  Eigenart zwischen den beiden Geschlechtern fühlen, also als die Zwischengeschlechtlichen, die Intersexuellen. Allerdings weisen deren Genitalien häufig Fehlbildungen verschiedener Art auf. Doch je nachdem, ob äußerlich die männliche oder die weibliche Ausprägung überwiegt, sollte für rein amtliche und rechtliche Zwecke die geschlechtliche Zuordnung, was als weiblich oder was als männlich einzutragen ist, hinreichend unterscheiden lassen. Und es bleibt der freien Entscheidung dieser Menschen überlassen, ob sie nach außen hin als Frau oder als Mann auftreten wollen.

Damit ist klar bestimmbar, wohin auch Intersexuelle rechtlich, amtlich einzuordnen gehören, darauf aber auch beschränkt. Wer sich weder als Mann oder als Frau fühlt, soll mit diesem Gefühl leben, wie es ihm gefällt, und nicht diskriminiert werden. Ihre Persönlichkeit frei entfalten können sie nach wie vor. Wieso dann soll es für die Intersexuellen eine Zumutung sein, amtlich in die Kategorie Mann oder Frau einsortiert zu werden? Leben können sie individuell doch, wie sie wollen. Individuell können sie sich in ihrem sexuellen Lebensgefühl frei bewegen. Alle sexuellen Freiheiten sind ihnen erlaubt, jedenfalls solange sie dabei die Freiheit anderer nicht verletzen.  Diskriminiert werden dürfen sie ebenso wenig, wie eine Frau diskriminiert werden darf, weil sie Frau ist, und ebenso wenig ein Mann, weil er Mann ist.

Artikel 2 des Grundgesetzes wird eingehalten und nicht verletzt, die Unantastbarkeit der menschlichen Würde (Artikel 1 GG) bleibt erhalten, und worin die Benachteiligung wegen des Geschlechts (Artikel 3 GG) bestehen soll, ist nicht erkennbar. Verletzungen gegen diese Grundgesetzbestimmungen finden nicht mit dem Eintragen des Personenstandes als nur männlich oder nur weiblich statt, sondern wenn, dann in der Lebenswirklichkeit und wie dort mit erkennbar Intersexuellem umgegangen wird. Vor dieser Lebenswirklichkeit ist der nunmehr mögliche Eintrag eines amtlich dritten Geschlechts kein Schutz vor möglicher Diskriminierung und davor, dass andere Menschen die Zwischengeschlechtlichkeit als Makel wahrnehmen, weil sie von der Norm abweicht.

Daher erlaube ich mir, überflüssig und zeitgeistig zu nennen, was die acht Verfassungsrichter da entschieden haben. Der Gender-Wahn, so ist die Wahrnehmung, zieht immer weitere Kreise, und auch das höchste deutsche Gericht macht mit, statt ebenfalls anhand der Gesetzes- und Rechtsgrundlagen schlichte Vernunft und normalen Menschenverstand walten zu lassen. Aus dem was, medizinisch als Intersexus zu werten ist, rechtlich ein amtlich offizielles drittes Geschlecht zu machen, ist absonderlich. Dass es Intersexuellen schon seit 2013 freigestellt ist, eine Zuordnung zu „männlich“ oder „weiblich“  wegzulassen, ist schon damals eine irrige Entscheidung gewesen. Jener intersexuelle Mensch, der vor Gericht zog und in allerletzter Instanz nun doch noch gewann, wird sich über seinen Sieg freuen. Ob ihn das auf Dauer glücklicher macht? Ich selbst bin gespannt, welche (derzeit nur zu ahnenden) Folgen das Urteil hat (AZ: 1 BvR 2019/16) und welche weiteren Verrücktheiten es auslöst. Bekommen wir nach der Frauenquote nun auch eine Intersexuellenquote? Der Urteilstext hier

Dass ich mit dieser Ansicht zu jenen gehöre, denen der Kommentator meiner Regionalzeitung prompt bescheinigt, dem eingangs erwähnten populistischen Reflex zu erliegen, muss und kann ich ertragen. Dann ist das eben rechtpopulistisch. Ach ja, rassistisch natürlich ebenfalls. Wahrscheinlich bin ich sogar ein verkappter Nazi.

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2 Kommentare zu „Muss das wirklich sein?“

  1. Ich finde das auf den zweiten Blick gut. Heisst es doch nichts anderes, dass der Staat mir nichts vorzuschreiben habe. Ich z.B. finde, dass ich kein „Deutsch“ bin. Lasse ich also streichen, bzw, korregieren in „Mensch“.
    Oder meine Adresse, die ist dann in Zukunft, „auf Wolke 7“. Spass beiseite.
    Ich jedenfalls lasse mir weder von Merkel, noch von Richtern, noch von einem Stück Papier vorschreiben, oder genehmigen, was ich bin und als was ich mich fühle.

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