Nicht noch einmal ein Ermächtigungsgesetz

Die Gefahr der Grundrechte-Einschränkung nach Gutdünken – Gefährdet ist selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit Was zu tun ist, um einen Missbrauch auszuschließen – Beschränkungen nur kurzfristig, nur klar definiert und mit fallweiser Zustimmung des  Parlaments – Drei Aufrufe: Unsere Freiheit und unsere Grundrechte zu verteidigen – Das  3. Infektionsschutzgesetz nur mit Grundgesetzänderung und Zwei-Drittel-Mehrheit

Ein Ermächtigungsgesetz haben wir in Deutschland schon einmal erlebt. Seine Folgen waren schlimme und entsetzliche Erlebnisse. Jetzt droht ein Gesetz, das einem solchen Gesetz sehr nahekommt. Es ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sein Titel klingt vertrauenserweckend und harmlos. Damit es noch harmloser klingt, läuft es auch unter der Kurzbezeichnung „Bevölkerungsschutzgesetz“.

Was ist daran schlimm? Ist es nicht fürsorglich und notwendig, uns vor einer solchen Epidemie zu schützen. Nein, ist es nicht. Es gibt der Bundesregierung freie Hand, unsere Grundrechte umfassend und nachhaltig zu beschneiden. Der Gesetzentwurf*), eingebracht von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, stellt nicht sicher, dass die staatliche Führung das Ausrufen solcher Epi- oder Pandemien zum Aushöhlen von Grundrechten missbrauchen kann.

Ein Missbrauch findet doch sogar jetzt schon statt, bisher sogar weitgehend am Parlament vorbei. Erste Gerichtsentscheidungen haben Teile der Beschränkungsmaßnahmen als verfassungswidrig  bereits verworfen. Der Entwurf in der vorliegenden Fassung, eingebracht am 3. November, darf nicht Gesetz werden. Das aber soll  in aller Eile noch in diesem Monat geschehen, möglicherweise schon am 18. November. Der Widerstand dagegen ist dringlich. Schließen auch Sie sich den drei Aufrufen an, die gerade kursieren. Diese Aufrufe sind organisiert auf den Online-Plattformen CitizenGo, PatriotPetition und OpenPetition. Unterzeichnen können Sie diese hier, hier und/oder hier.

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