Es ist eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie – Sein Ziel: den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen – Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser – Aber für Umweltministerin Schulze geht Altmaiers Gesetzentwurf noch nicht weit genug – Windkraftstrom nun sogar hochstilisiert zu einem Produkt für die nationale Sicherheit – Naturschutz-Initiative: Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert – Angriff auf Natur, Landschaft und Bürgerrechte – Die Bundesregierung auf Windkraft-Erfüllungsgehilfen-Kurs – Die unheiligen Allianzen
Der Name “Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ist immer noch falsch: Energie ist nicht erneuerbar, nur umwandelbar in eine andere Energieform. Korrekt müsste es Alternativ-Energien-Gesetz heißen. So heißt es aber nicht. Schon daran zeigt sich der Unverstand, mit dem deutsche Politiker verbissen die zuvor sichere Stromversorgung technisch gefährden und wirtschaftlich unverantwortlich verteuern. Erneuerbar dagegen sind Gesetze. Das soll jetzt auch mit dem EEG geschehen. Am 23. September 2020 hat die Bundesregierung ein geändertes EEG auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Für den Naturschutz und die Bürger verschärft es die Lage, für die subventionierten Alternativ-Strom-Erzeuger macht es das Ausbeuten von Natur und Bürgern noch leichter. Schon das bisherige Gesetz ist ein Skandal, das neue nun noch skandalöser. Daher darf der Gesetzentwurf der Regierung ein Gesetz nicht werden. Das aber ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Es ist eine zusätzliche Begünstigung vor allem der Windkraftindustrie. Das Ziel ist, den Bürger-Widerstand gegen jede neue Windkraftanlage zu brechen.
Für Umweltministerin Schulze geht Altmaiers Entwurf noch nicht weit genug
Ausgerechnet die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat darauf bestanden, jährliche Mengenziele für Strom aus Wind, Sonnenschein und Pflanzenvergärung in den Gesetzentwurf aufzunehmen und diese Ziele strenger zu kontrollieren. Ein separates Ausschreibungssegment für größere Solaranlagen hat sie bereits durchgesetzt, zum Beispiel für Dächer von Baumärkten. In einer Protokollerklärung verkündete sie, der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gehe nicht weit genug. Da die „EU-Klimaziele“ angehoben worden seien, müssten die Alternativ-Energien schneller ausgebaut werden. Für Windkraftanlagen, deren Subventionierung nach zwanzig Jahren gesetzlich wegfällt, verlangt sie eine „Anschlussregelung“, also ein Weitersubventionieren. Klar, denn ohne das haben die es im freien Wettbewerb schwer. In so einem Wettbewerb hätte der Spuk ohnehin keine Chance gehabt. Aber die Rot-Grünen in allen Altparteien beerdigen die Marktwirtschaft schrittweise schon lange. Ferner will Frau Schulze durchsetzen, dass Neubauten künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen.
Windkraftstrom nun sogar hochstilisiert zu einem Produkt für die nationale Sicherheit
Besonders schlimm und perfide: Die Bundesregierung will das Nutzen der Alternativ-Energien jetzt sogar hochstilisieren zu einer Frage des öffentlichen Interesses und der nationalen Sicherheit. In Paragraph 1 der Novelle hat sie einen neuen Absatz 5 eingefügt: „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, ist da zu lesen. Die Naturschützer sind alarmiert, jedenfalls die wirklichen Schützer. Zu ihnen gehört die Naturschutz-Initiative (NI) e.V. in Quirnbach (Westerwald). Sie hat die Anzeigenkampagne „Stoppt das EEG – „Keine Sondergesetze für die Windindustrie“ organisiert und am 7. November in Rheinland-Pfalz damit begonnen. (Spenden mit dem Stichwort „EEG“ auf das Konto mit der IBAN DE60 5739 1800 0011 5018 26).
„Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert“
Weitere Anzeigen folgen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein/Westfalen – angepasst an die jeweilige Region. Zusammen mit dem (vom Bundestag in erster Lesung schon beratenen) Investitionsbeschleunigungsgesetz würden die Rechte der Bürger und Verbände des Natur- und Artenschutzes eingeschränkt. Zugunsten der Windkraftindustrie wolle die Bundesregierung den Schutz streng geschützter Wildtiere aushebeln, die den Gewinninteressen der Windkraft-Lobby entgegenstünden. Dabei seien die geplanten Ausnahmeregeln mit dem europäischen Naturschutzrecht gar nicht vereinbar (hier). Die NI-Webseite hier. Besonders privilegierte Bauvorhaben sind die Windkraftanlagen schon jetzt. Mit den zusätzlichen Sonderrechten der EEG-Novelle würden sie noch privilegierter. Der NI-Bundesvorsitzender Harry Neumann kommentiert: „Die Windkraft-Lobby bestellt, die Politik liefert.“
Biologe Wolfgang Epple: Angriff auf Natur, Landschaft und Bürgerrechte
Alarmiert hat vor allem der Biologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. Wolfgang Epple. Seinen Beitrag vom 14. Oktober 2020 gebe ich hier in Auszügen wieder, teilweise mit Zwischenüberschriften von mir. Epple schreibt:
„Seit dem sogenannten Windkraftgipfel am 5. September 2019 beim Bundeswirtschaftsminister hat die derzeit amtierende Bundesregierung unter der Verantwortung der Klimakanzlerin eine Kaskade von weitreichenden Aktivitäten entwickelt, deren Ergebnis die Abschaffung von Natur- und Landschaftsschutz und die massive Einschränkung von Bürgerrechten sein wird, wenn es um den Ausbau der ‚Erneuerbaren Energien‘ geht. …..*) Vollendet und durchgeführt werden wird der Angriff auf Natur, Landschaft und Bürgerrechte durch das geplante Investitionsbeschleunigungsgesetz und die bereits im Kabinett verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Hindernisbeseitigung für den Durchmarsch der Windkraft
Letztlich alle noch bestehenden Hindernisse, die das geltende Recht trotz bereits umfangreicher Privilegierung der Erneuerbaren Energien im Rahmen der rechtsstaatlich vorgesehenen Güterabwägung bei widerstreitenden Sachverhalten noch vorsieht, insbesondere die Hindernisse rund um den EU-rechtlich vorgegebenen Artenschutz, sollen eingerissen werden. Während die Windkraft-Lobby erkennbar monatelang Einfluss auf die Gesetzesvorlagen hatte, waren die Anhörungsfristen für den Naturschutz mit jeweils nur wenigen Tagen und im Schatten der Corona-Krise skandalös knapp. Die Öffentlichkeit sollte offensichtlich möglichst nichts von den weitreichenden Änderungen an den Stellschrauben des Rechtes erfahren. Und die in Sachen Energiewende weitgehend unkritisch regierungstreuen Medien berichten so gut wie nicht. …
Öffentliches Interesse, öffentliche Sicherheit?
Nicht zufällig hatte auch Greenpeace zur rechten Zeit mit einem ‚Rechtsgutachten‘ (ein ‚Thesenpapier‘, das auf eine Lex Windkraft hinausläuft mit allem, was zur endgültigen Befreiung des Ausbaus der Windkraft von den Fesseln sorgfältiger Güterabwägung gehört) Druck gemacht. Die Stoßrichtung: Der Ausbau der Windkraft soll ‚öffentliches Interesse‘ werden und im Rahmen der Versorgungssicherheit der ‚öffentlichen Sicherheit‘ dienen. Damit wären mehrere für die Windkraftinteressen lästige Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Insbesondere aber droht die Aushebelung des Artenschutzes. Der Ausnahmetatbestand ‚zwingendes öffentliches Interesse‘ findet sich allerdings nicht in den abschließend aufgezählten Ausnahme-Tatbeständen der Vogelschutzrichtlinie, wie ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) eindeutig feststellt.
Alles im Namen des vermeintlichen Klimaschutzes
Die Bundesregierung aber will mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz, der EEG-Novelle und einer ‚Harmonisierung‘ des EU-Artenschutzrechtes im Rahmen der Ratsmitgliedschaft nun als Erfüllungsgehilfe der Windkraftindustrie endlich Nägel mit Köpfen machen. Dies alles unter dem Signum des ‚Klimaschutzes‘ und der Erreichung der Verpflichtungen aus dem ‚Klimaschutz‘ nach dem Pariser Abkommen.
Die Bundesregierung auf Windkraft-Erfüllungsgehilfen-Kurs
Wie sehr die Bundesregierung im Sinne der Windkraftlobby agiert, zeigen die Formulierungen in der EEG-Novelle; der Sprengsatz wird in den Änderungen des § 1 EEG gezündet. Wörtlich (kursiv und fett hervorgehoben, die Ziffer 5): 3. § 1 Absatz 2 und 3 wird durch folgende Absätze 2 bis 5 ersetzt:
‚(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern.
(3) Ziel dieses Gesetzes ist es ferner, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.
(4) Der für die Erreichung der Ziele nach den Absätzen 2 und 3 erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.
(5) Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.‘
Hier schließt sich der Kreis zu den Forderungen von Greenpeace und zu den noch weit über die Ziele der Regierung hinausgehenden angeblich wissenschaftlich zwingenden Diskussionsbeiträgen des Wuppertal-Institutes für ‚Fridays for Future‘.
Blind für die rechtlichen Zusammenhänge und die einschneidenden Naturschutzfolgen
An dieser Studie hat offensichtlich kein ausgewiesener Naturschutz-Fachmann oder entsprechend einschlägiger Jurist maßgeblich oder auch nur beratend teilgenommen. Entsprechend blind für die rechtlichen Zusammenhänge und die einschneidenden Naturschutzfolgen sind die äußerst weitreichenden Forderungen. Akzeptanzprobleme und Probleme für den Artenschutz – von denen man wohl gehört hat – sind auf wenige kümmerliche Aussagen reduziert. Es sind Aussagen, die man von den Akteuren und Profiteuren der Windkraft schon x-mal gehört hat. Sie sollen hier wiedergegeben werden; S.15 des ‚Gutachtens‘:
„…Die notwendige starke Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien erfordert neue energiepolitische Maßnahmen, vor allem im Bereich der Windenergie. Eine Belebung des Ausbaus der Onshore-Windenergie wird nur über ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden können, zu der eine stärkere Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kommunen am Betrieb von Windenergieanlagen bzw. an den von diesen generierten Einnahmen gehört. Hinzukommen muss eine stärkere und beschleunigte Abstimmung zwischen Vogel- und Landschaftsschutz auf der einen und Klimaschutz auf der anderen Seite sowie die Bildung entsprechender Allianzen…‘
Die unheiligen Allianzen
Nun – die Allianzen sind längst gefunden. Zu ihnen gehören gerade jene etablierten Umweltverbände, deren windkraftaffine Forderungen schon im Januar 2020 eindeutig waren. Zu den Allianzen müssen auch die Medien gezählt werden, die den ausgreifenden finalen Konflikt nicht sehen oder die dessen Konsequenzen nicht berichten wollen. Die Auslassung von Zusammenhängen, Schieflage der Darstellung, Tendenz von Aussagen und fachlich dürftige Darstellung des Konfliktes speziell um Artenschutz und Windkraft reicht inzwischen hinein bis in vermeintlich ‚wissenschaftliche‘ Aufarbeitungen, etwa in ‚Spektrum der Wissenschaft‘(‚Storks Spezialfutter‘ vom 11.09.2020).“
Soweit Wolfgang Epple. Der ganze Beitrag von ihm hier. Das Fazit von mir lautet: Vorgeblich dient das EEG dem „Klimaschutz“. Geschützt wird das Klima nur vermeintlich, aber die Natur realiter zerstört. Und Bürgerrechte obendrein.
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*) Epple: „Eine Chronologie – auch mit Hinweisen zum naturschutz-schädlichen Verhalten der etablierten Umweltverbände ist im Heft 03/2020 des Naturschutz Magazins der Naturschutzinitiative e.V. (NI) veröffentlicht. Im zugehörigen Literaturverzeichnis zur Chronologie sind einige Eckpunkte des regierungsamtlich eingeleiteten Durchmarsches speziell der Windkraft verlinkt.“ – Epple ist Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2017). Ende 2020 erscheint eine aktualisierte Neuauflage.