Es geht um das Verfolgungsunrecht in der einstigen SBZ und DDR – Der Bundestag hat die Befristung aufgehoben – Ein Erfolg vor allem auch der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) – Für die Opfer eine neue Chance – Die Täuschung durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl
Den allermeisten Medien war die Sache keine Nachricht wert gewesen, noch nicht einmal eine kleine Meldung – selbst der FAZ nicht. Dabei hatte die sich damals als einzige deutsche Zeitung hierbei besonders hervorgetan und von 1990 bis 2003 regelmäßig und umfassend berichtet und kommentiert. Damals. Tempi passati. Die „Sache“ ist diese: Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 24. Oktober die Befristung von drei Rehabilitierungsgesetzen aufgehoben.*) Es geht um die Wiedergutmachung von den Folgen schwerer politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ, 1945 bis 1949) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR, 1949 bis 1990). Dieser Erfolg für die Opfer der Verfolgung ist ganz besonders dem beharrlichem Wirken der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. (ARE) und ihrem langjährigem Manfred Graf von Schwerin zu verdanken, dessen Familie selbst zu den Opfern gehört. Die ARE ist mit ihren 14 Aktionsgruppen in den Bundesländern ein Zusammenschluss von Opfern und Geschädigten der sowjetischen Besatzungszeit und der DDR.
ARE: Auch bisherige Urteile und Entscheidungen infragestellen
Auch dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung und dem Ende der DDR führen Opfer des SED-Unrechtsregimes immer noch Rehabilitierungsverfahren. Die Opfer der rechtsstaatswidrigen Maßnahmen hätten Anträge auf Rehabilitierung nur noch bis zum 31. Dezember 2019 stellen können. Mit dem neuen Gesetz**) gibt es eine Befristung in den Rehabilitierungsgesetzen jetzt überhaupt nicht mehr. Die Aktionsgemeinschaft ARE sieht in der Fristaufhebung einen bedeutender Fortschritt und eine bessere Ausgangslage. Im Vordergrund stehe auch nach wie vor, bisherige Urteile und Entscheidungen zum kommunistischen Verfolgungsunrecht mit Vermögensentzug infragezustellen. Damit sind vor allem die Opfer der vorgeblichen „Boden- und Industriereform“ gemeint. Ihren Mitgliedern teilte die ARE unter anderem mit:
Für die Opfer eine neue Chance
„Wir müssen jetzt in einer ‚Such-und-Sammelaktion’ unter den Geschädigten und Opfern der sogenannten Boden- und Wirtschaftsreform die neue Situation nutzen. Für viele von Ihnen kann dies zu einer neuen Chance werden. Wichtig ist aber dabei, dass zwischen Erstanträgen und möglichen Wiederaufnahmeverfahren mit neuen Kriterien zu unterscheiden ist. Bei bereits gestellten und abgelehnten Aufnahmeanträgen zur Rehabilitierung wird ein neues Verfahren leider schwierig und oft auch aufwendig. Dagegen haben diejenigen, die noch keinen Antrag gestellt haben, obwohl sie von Verfolgung und mit Eigentumsentzug betroffen sind, jetzt die Möglichkeit, einen Antrag entsprechend der neuen Lage zu stellen. Dabei sind wir ihnen gern behilflich und werden Ihnen ein entsprechendes Antragsformular zukommen lassen, dass die neue Situation berücksichtigt.“ (ARE-Kurzinformation Nr. 324 vom 11. November 2019).
Es geht auch um Eigentumsverletzungen
Bei dem Unrecht, das staatliche Stellen in SBZ und DDR an hunderttausenden Bürgern begangen haben und das wieder gutgemacht werden soll, geht es vor allem auch um Eigentumsverletzungen. Zwei von den fünf Wiedergutmachungsgesetzen sind das Entschädigungsgesetz (EntG) und das Ausgleichsleistungsgesetz (ALG), beide vom 27. September 1994, beide zusammengefasst kurz als EALG bezeichnet. Das EALG regelt die finanzielle Wiedergutmachung für drei Opfergruppen: für Opfer des Nationalsozialismus (1933 bis 1945), für die Opfer von Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 19949) und für die Verfolgungsopfer unter DDR-Verantwortung (1945 bis 1990). Das Entschädigungsgesetz regelt die Entschädigung für (durch politische Verfolgung) entzogenes Eigentum, dessen Rückgabe nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder dessen frühere Eigentümer lieber Entschädigung statt Rückgabe wollen. Das ALG macht durch Geldzahlungen nur Enteignungen von Eigentum aus der SBZ-Zeit wieder gut, die nicht in politischer Verfolgung der Eigentümer ihren Grund hatten (bloßes Vermögensunrecht).
Das erste Rehabilitierungsgesetz hat schon die Noch-DDR 1990 verabschiedet
Das erste Rehabilitierungsgesetz hatte Anfang September 1990 bereits die DDR-Volkskammer unter Lothar de Maiziere auf den Weg gebracht, damals das erste und zugleich letzte frei gewählte Parlament der DDR.***) Die Bundesregierung informierte darüber mit der Überschrift 6. September 1990 – Auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer verabschiedet. Hier ein Textauszug:
Bundesregierung: Hoffnung der Opfer auf Wiedergutmachung
„Durch die Friedliche Revolution ist es möglich geworden, Amtsmissbrauch und Korruption, Willkür und Justizunrecht öffentlich beim Namen zu nennen. Opfer der SED-Diktatur haben daraufhin Anträge auf Rehabilitierung gestellt und die Anerkennung des Unrechts gefordert, das ihnen widerfahren ist. Das Rehabilitierungsgesetz schafft die Grundlage für die Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen, die im SED-Unrechtsstaat Opfer politisch motivierter Strafverfolgung oder anderer rechtsstaatswidrigen Entscheidungen geworden sind. Wenige Wochen vor dem Ende der DDR gibt die frei gewählte Volkskammer damit dem Willen zur Wiedergutmachung eine gesetzliche Grundlage. Viele Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und in ihrer Freiheit eingeschränkt wurden, schöpfen Hoffnung auf gesellschaftliche Anerkennung und Wiedergutmachung.“
Das Volkskammergesetz nur teilweise in die Praxis umgesetzt
Weiter schreibt die Bundesregierung in ihrer damaligen Information: „Das Gesetz der Volkskammer kann vier Wochen vor Vollendung der Deutschen Einheit allerdings nicht voll in die Praxis umgesetzt werden. Nach dem Beitritt bleibt nur der Teil in Kraft, der die strafrechtliche Rehabilitierung zum Inhalt hat. Andere Teile des Volkskammergesetzes werden nicht übernommen: die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sowie die Rehabilitierung von Personen, die von alliierten Besatzungsmächten oder deren Behörden inhaftiert, interniert oder anderweitig in Gewahrsam genommen wurden.“ Der ganze Text hier. Vom DDR-Rehabilitierungsgesetz hat nur ein Teil überlebt. Schnell war klargeworden, dass die Bundesregierung selbst Rechtsstaatswidriges begonnen hatte und die Öffentlichkeit darüber zu täuschen versuchte. Ihre Rede von „Amtsmissbrauch und Korruption, Willkür und Justizunrecht“ entpuppte sich als scheinheilig. Den Opfern der SBZ-Zeit wollte sie das enteignete Vermögen nicht zurückgeben, sondern zugunsten ihres Fiskus meistbietend verkaufen. Sie wurde zum Hehler.
Die Täuschung durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl
Zur Erinnerung: Für die Opfer der politischen Verfolgung in der SBZ-Zeit hatten die Bundesregierung unter Helmut Kohl (zusammen mit Wolfgang Schäuble und The Waigel) sowie die DDR-Regierung unter Lothar de Maiziere in ihrer „Gemeinsamen Erklärung“ vom 15. Juni 1990 festgestellt, diese Enteignungen seien nicht mehr rückgängig zu machen. Diese bloße Feststellung, später meist als Restitutionsausschluss bezeichnet, wurde dann aber als ein totales Rückgabeverbot für die entzogenen Vermögenswerte ausgegeben. Dieses Verbot hätten die Sowjetunion und die DDR-Volkskammer zur Bedingung dafür gemacht, das sie der deutsch-deutschen Vereinigung zustimmten. Dies stellte sich schon bald als Täuschung heraus, später (2003) von Constanze Paffrath in ihrer 2004 als Buch erschienen Dissertation Macht und Eigentum – Die Enteignungen 1945 bis 1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung detailliert belegt.****) An der publizistischen Vorarbeit zum Aufdecken der Wahrheit war ich selbst damals als FAZ-Redakteur wesentlich beteiligt.
Ein Richter: So weit kann es kommen, wenn die Gewaltenteilung nicht mehr stattfindet
Nur wenige deutsche Juristen haben sich öffentlich über die Täuschung und darüber erregt, dass der westdeutsche Rechtsstaat die grob rechtstaatswidrige Verfolgung und den Einzug des gesamten Vermögens für diesen einen Teil der Opfer fortzusetzen trachtete und die Nichtrückgabe des Vermögens in den allermeisten Fällen mit richterlich-folgsamer Hilfe auch durchsetzte. Zu den wenigen Juristen, die sich gegen den Rechtsverstoß auflehnten, gehört Norbert Schlepp, seinerzeit Richter am Finanzgericht Niedersachsen. In seinem Artikel Bananenrepublik in Sichtweite nannte er den Verstoß „beschämend“ und ein „besonders bedrückendes ja skandalöses Beispiel“ dafür, „dass die Staatsgewalten nicht immer die nötige Trennung voneinander aufweisen, dass die Exekutive – also Regierung und Verwaltung – die anderen Staatsgewalten in den Hintergrund drängt und dass die Gerechtigkeit im Einzelfall dabei auf der Strecke bleibt. … Soweit kann es kommen, wenn die Gewaltenteilung nicht mehr stattfindet. Wir brauchen deshalb dringend eine wirklich unabhängige Justiz, die den Schneid hat, Regierung und Verwaltung ihre Grenzen aufzuzeigen.“ Schlepps vollständiger Artikel hier.
Die Hehler sind bisher davongekommen
Das Kammergericht in Berlin hat es in einer Entscheidung vom Jahr 2000 für rechtens erklärt, die Bundesregierung der Hehlerei zu bezichtigen und sie als Hehler zu bezeichnen. Im deutschen Strafgesetzbuch (Paragraph 259) ist Hehlerei ein Straftatbestand. Die Täter sind bisher davongekommen. Einer von Ihnen lebt nicht mehr: Helmut Kohl.
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*) Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz StrehaG, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).
**) Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Das Protokoll über die Verabschiedung des sechsten Ergänzungsgesetzes finden Sie hier.
***) Später dann hat der gesamtdeutsche Bundestag an dessen Stelle drei Rehabilitierungsgesetze gesetzt. Eins davon ist das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrehaG) von 1992 und ein zweites das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) von 1994. Beide sollen das beschriebene Verfolgungsunrecht wieder gutmachen. Werden die Opfer Fall für Fall rehabilitiert, ist das eingezogene Vermögen, soweit noch verfügbar, zurückzugeben, ansonsten, wenn vom Staat (wie Hehlergut) veräußert, der Erlös herauszugeben. Zusammen mit diesen gesetzlichen Regelungen stehen auch die Gemeinsame Erklärung und der Vertrag zur deutschen Einheit dem nicht entgegen. Die Systematik der gesetzlichen Regelungen zur Wiedergutmachung habe ich unter anderem hier dargestellt.
****) Zitat aus meiner Buchvorstellung vom 26. November 2004 in der Wochenzeitung Junge Freiheit. Der ganze Text hier. Ich empfehle ferner das Interview des Schweizer Online-Portals Xecutive.net mit mir von 2010, das Sie hier finden.
Na, die ARE – unter Graf S.- hat doch immerhin sehr langjährig & öffentlich die T.-Vermögensverwaltung beworben :
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/2382#gsc.tab=0&gsc.q=Talleur&gsc.sort=date
… und allen ARE-Mitgliedern explizit empfohlen, ihre rechtlichen Ansprüche nach EALG an die T. Vermögensverwaltung zu verkaufen. – Graf S. himself gehörte doch – nach der Einlassung der T.-Vermögensverwaltung auf ihrer Homepage – zu den ganz besonders „zufriedenen Kunden“ dieser T.-Vermögensverwaltung, die ihre gesetzlichen Ansprüche ja genau deshalb verkauft haben, weil doch – nach öffentlicher Auskunft des ARE-Mitglieds T. – ALLE Rechtswege endgültig ausgeschöpft sind – wie folgt :
http://www.talleur.com/index.php?id=34&language=1
Der ARE – unter Graf S. – geht es doch deshalb hoffentlich nur noch um die posthume EHRE und REPUTATION der SBZ-Opfer/45-49 – und genau nicht mehr um schnöde materielle „Dinge“ i.R.d. StrRehaG … in dieser Welt !
MfG
M. Pfeiffer
Hier mal (verlink)t ein Beispiel, wie ein westdeutscher Freiherr & Landwirt aus alter Familie die strafrechtliche Rehabilitierung redlicher Mitbürger sah resp. sieht (?) :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/karl-theodor-freiherr-von-und-zu-guttenberg/question/2007-05-31/60048
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/karl-theodor-freiherr-von-und-zu-guttenberg/question/2007-08-11/63135
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/karl-theodor-freiherr-von-und-zu-guttenberg/question/2008-11-04/106768
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/karl-theodor-freiherr-von-und-zu-guttenberg/question/2008-11-08/107067
MfG
M. Pfeiffer
Ist es nicht empörend und erbärmlich für einen Rechtsstaat, dass genau diejenigen, die über Jahrzehnte unermüdlich und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln für eine strafrechtliche Rehabilitierung mit offenem Visier bis zum Tode gekämpft haben – wie z.B. Dr. Udo Madaus – nun posthum i.R.d. StrReha außen vor resp.
.
+++ A U S G E G R E N Z T +++
bleiben — während die sog. „Opferverbände“ (wie ARE und AfA) nunmehr ganz neue (quasi: „fangfrische“) wahre „Opfer“ mit ganz neuen „StrReha-Ansätzen“ strafrechtlich rehabilitieren lassen wollen ?
Wie sich die sog. „Rechtsgeschäfte“ über namhafte Juristen eines sog. „Opferverbandes“ in der Realität darstell(t)en, lässt sich anhand der nachstehenden beiden Links unschwer nachvollziehen :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harald-terpe/question/2008-11-22/108643
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harald-terpe/question/2009-04-22/121558
Für derlei abstoßend schmutzige Vetterngeschäfte mit den Treuhandvetterngesellschaften waren sich höchst ehrbare & rechtsstaatliche Leute, wie z.B. Dr. Udo Madaus oder der NS-Widerstandskämpfer Axel von dem Bussche, selbstredend ZU SCHADE !!
Aus schier unglaublicher Ignoranz & unkaschierter Habgier eines sog. „Opferverbandes“ ist bekanntlich ja auch die EGMR-Beschwerde der pol. SBZ-Verfolgten/1945-49 gescheitert ! – (Vor einem Gerichtshof für MENSCHENRECHTE kämpft man genau nicht vordergründig um schnöde materielle „Dinge“. – Professor Frowein – als Vertreter der BRD – hatte vor dem EGMR deshalb bekanntlich eine besonders leichte Aufgabe, ob der jur. Ignoranz eines sog. „Opferverbandes“ auf der Gegenseite).
Der andere sog. Opferverband rekrutiert(e) zahlende Mitglieder, um sie sodann ganz öffentlich in die Hände von Finanzhaien zu treiben, die ihre ureigenen & minimalen Rechtsansprüche nach EALG mit sattem Abschlag aufkauf(t)en.
Hat das EHRE ? – Hat das ANSTAND ?
Vertraut wirklich noch irgendein mitlesender Betroffener in die unsäglichen Machenschaften & „Rechtsgeschäfte“ dieser sog. „Opferverbände“ ?
MfG
M. Pfeiffer
Eine Frage an- / und zwei diesbzgl. Antworten von (in Schrift und O-Ton) MdL Dr. Henning von STORCH zu diesem unsäglichen Thema habe ich – von meiner Seite abschließend – noch anzubieten :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-henning-von-storch/question/2006-08-08/45790
https://www.youtube.com/watch?v=okKXvyXafFg
Schön, dass höchst ehrbare Menschen & Mitbürger – als redliche CDUler – immer noch die Wahrheit aussprechen (durften) !
MfG
M. Pfeiffer
Guten Tag Herr Pfeiffer,
danke für Ihre klare Kommentierung. Herr Dr. Udo Madaus und seine traurigerweise nunmehr den“ Kampf um das RECHT“ allein weiterführende Ehefrau sind mir mit den persönlichen Telefonaten ans Herz gewachsen.
Nachfolgend meine email mit LINK zum Video vom 6.11.2019, Gerichtsverhandlung, landgericht Erfurt, Az. 3 O 528/19, wegen „unwahrer Tatsachenbehauptung“ des amtierenden Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, vom heutigen Tag an die Zuständigen und Verantwortlichen.
Az. 140311 (2018) – Z5 2659/2017
Gesetzesverabschiedung am 24.10.2019; Plenarprotokoll 19/121 – TOP 5,
Deutscher Bundestag, Verbesserung der Lebensbedingungen der SBZ-/DDR-Verfolgten und -Vermögensgeschädigten
Sehr geehrter Fau Justizministerin, sehr geehrte Frau Dr. Lambrecht,
sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
sehr geehrte Herr Dr. Stratmanns,
bitte schaun Sie sich den Viedeobeitrag an
http://justizalltag-justizskandale.info/?p=7848
und bringen doch bitte die nachfolgenden
Fragen:
1. Welche RECHTE hatte und hat die Bundesrepublik Deutschland nach § 18a VermG-Zwangshypothek – ohne Vermögenszuordnungs- und ohne Restitutionsbescheid – der Freistaat Thüringen an dem Erb- und Vermögenseigentum in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, den eigentumsgleichen RECHTspositionen der Geschwister May, um seit dem 3. Oktober 1990 die behördlichen und gerichtlichen Verfahren zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Immobilien- und Baukriminalität sowie Behörden- und Prozessvertretungskriminalität und der Justizverwaltungsakte Grundbuchurkundenfälschungen seit dem 14.01.1991 ff. durchzusetzen und aufrechtzuerhalten?
2. Wann nimmt ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, die seit dem 3. Oktober 1990 bzw. Stichtagsregelung 18.10.1989 (§ 4 II und III VermG), der seit 1992 ff. von der Stadt Erfurt und seit 2019 vom Freistaat Thüringen beantragte Untersuchungsausschuss zur Klärung der Vorgänge – Immobilien- und Baukriminalität „Erfurt, Am Stadtpark 34“ seine Arbeit auf?
3. Warum werden die anerkannten DDR-/SED-Heimkinder, DDR-/SED-Verfolgten, DDR-/SED-Vermögensgeschädigten Geschwister May wie „Staats-Verbrecher“ seit dem 3. Oktober 1990 „akut lebensbedrohend“ verfolgt, von der Verantwortlichen und Zuständigen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaat Thüringen und der Landeshauptstadt Erfurt seit 30 Jahren existenz- und lebensvernichtend, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt?
3a. Wann wird der rechtsstaatswidrige Zwangsentzug des CDU-Erstbegründers in Thüringen, des von der KAS ausgezeichneten und geehrten Vaters, die gewaltsame Trennung der Kinder Claudia und Michael May sowie schwersterkrankter Mutter vom Familienvater, der posthum mit Kassationsbeschluss vom 26.11.1991, Az. I Reha 780/90, umfassend als rechtsstaatswidrig zu 15 Jahren Freiheitsentzug durch das DDR-/MfS-Regime verurteilt wurde und 1965 – ohne seine Familienangehörigen freigekauft worden ist, obwohl er zurück zu seiner Familie nach Erfurt wollte, aufgearbeitet und wiedergutgemacht?
4. Wann wird das „Verbrechen 17. Juni 2015“, die stalinistischen bzw. NS-vergleichbaren Verfolgungen aufgearbeitet und die rechtsstaatswidrige Sippenhaftung von Geburt an, der Erfurter Geschwister May öffentlich rehabilitiert und das potenzierte SBZ-/DDR-Nachfolge- und Justiz-Unrecht wiedergutgemacht?
Der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben die Rehabilitierung und Wiedergutmachung des SBZ-/DDR-/SED-Unrechts gesetzlich mit den StrRehaG, BerRehaG, VwRehaG und VermG bestimmt. Die Rechtsprechung und Verbindlichkeiten nach Art. 3 ff. EinigVertr, die nicht auf rechtsstaatswidrigen Maßnahmen begründet sind, werden von der Bundesrepublik und ihren Bundesländern übernommen.
Die Verwaltungs- und Zivilgerichte haben im „Erfurter Justizfall Geschwister May“ rechtskräftig mit Art. 3 ff. EinigVertr, den Fortbestand des Erbrechts mit Bezirksgerichtsentscheidung (BZR 143/88) bis zum Bundesgerichtshof (IV ZR 277/00) und BVerwG (8 B 117.05) entschieden.
Die RECHTE waren und sind – über den 3. Oktober 1990 hinaus – beim Erb- und Vermögensberechtigten verblieben und das als rechtsstaatswidrig festgestellte und entschiedene SBZ-/DDR-Unrecht gemäß StrRehaG, BerRehaG, VwRehaG und VermG und in Rechtskraftverwirklichung erwachsene Rehabilitierungs-, Vermögens- und Wiedergutmachungsrecht nach Art. 17 und 18 EingVertr zu vollziehen.
Die Zwangspfändungen der Kapitalentschädigungen nach § 17 StrRehaG aus den bestandskräftigen Beschlüssen des Thüringer Oberlandesgericht, Az. 1 WsReha 7/11 und 1 WsReha 52/11, Zwangsenteignung des Wiedergutmachungsrechts zur Finanzierung der Immobilien- und Baukriminalität mit dem rechtsstaatswidrig – nochmals – zwangsenteigneten, in Rechtskraft erwachsenen Rückübereignungsrechts des Erb- und Restitutionseigentum in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, sowie Zwangspändungen der Bezügeleistungs- und Versorgungsleistungsansprüche wegen rechtsstaatswidriger Zwangs-Ruhestandsversetzung m.W.v. 01.01.2007 ff., der vorsätzlich sittenwidrig – vom Dienstherrn anerkannten RECHTE nach § 94 ThürBG a.F. i.V.m. §§ 823 ff. BGB – geschädigten Landesbeamtin Claudia May, weil „ein Ende der Prozesse nicht mehr absehbar ist“, sind rückabzuwickeln und wiedergutzumachen.
OB Bausewein – siehe Anhang – hat dem Erfurter Stadtrat und mir versichert, dass die Erfurter Geschwister May nicht aus der Schulze-Delitzsch-Straße 14 als Übergangsobjekt zwangsgeräumt werden, weil sie Erb- und Vermögensberechtigte bzw. Eigentümer und zusätzlich gesetzlich Mieter-Nutzer-Vorkaufsberechtigte des treuhänderisch von der KOWO mbH Erfurt verwalteten Grundstücks in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, sind.
Die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit Zwangshypothek nach § 18a VermG zum Erfüllungsgehilfen der Immobiline- und Baukriminalität mit dem selbstgenutzten und von Staats wegen geschützten Restitutionsvermögen der „Erfurter Geschwister May“ gegenüber der Stadt Erfurt und der Freistaat Thüringen bestellt hat, haben zu keinem Zeitpunkt RECHTE an dem Erb- und Vermögenseigentum in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, inne gehabt.
Die öffentlich-rechtliche Immobilien- und Baukriminalität der Landeshauptstadt Erfurt, vertr. d.d. die Oberbürgermeister a.D. Manfred Otto Ruge und Andreas Bausewein und diese vertr. d. das Rechtsamt und Bauverwaltungsamt der Stadt Erfurt und den Freistaat Thüringen, vertr. d.d. Justiz-, Finanz-, Innenministeriums, das die „hoheitlich angeordnete Gewalt“ gegen die DDR-Opfer, die massiven Polizei- und Kriminalpolizeieinsätze in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34 und Schulze-Delitzsch-Straße 14, koorrdinierte und organisierte, um die öffentlich-rechtliche Kriminalität und die öffentlich-rechtliche Potenzierung des SBZ-/DDR-Unrechts durchzusetzen und aufrechtzuerhalten, ist unwiderlegbar.
Bitte informieren Sie mich zeitnah, wann die o.a. Fragen den Bundestagsabgeordneten vorgelegt werden oder die Fragen an die Staatskanzlei des Freistaat Thüringen zurückverwiesen werden, die von den Landtagsabgeordneten und Stadtratsmitgliedern in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung zu stellen und zu beantworten sind.
Rein vorsorglich erinnere ich Sie nochmals an unsere ungekündigten Mieter-Nutzer-Verträge mit der KOWO mbH Erfurt über das Gesamtgrundstück in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, und die mit Wirkung vom 25.09.1990 eingeräumten gesetzlichen Mieter-Nutzer-Vorkaufsrechte nach § 577 BGB (vgl. BGH VIII ZR 51/14) und die nicht aufgehobenen Besitz- und Nutzungsrechte Schulze-Delitzsch-Straße 14.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia und Michael May
Hallo, sehr verehrte Frau May,
für meine „Kommentierung gibt es nun wirklich nichts zu „danken“.
Im Nachgang zu eigenen Disk.-Beiträgen „guurgelt“ man manchmal – an besonders trüben oder gar betrüblichen Herbsttagen – nach aufrichtigen Zeitzeugen, die sich in der Vergangenheit in dieser wirklich beschämenden Sache als höchst ehrenwert, anständig, authentisch und sehr glaubwürdig (öffentlich) „geoutet“ haben. Sie gehören auf jeden Fall zu diesen aufrechten letzten „Rittern der Tafelrunde“ !
Umso mehr lässt es mich nun – nach meinem aktuellen „guurgeln“ – bis auf`s Mark erschaudern, dass auch einer dieser letzten authentischen CDU`ler – ohne die krankhaften kollektiven Gedächtnisstörungen seiner inzwischen rot gefärbten Parteigenossen (…von denen Kanzler Adenauer sich heute sicherlich öffentlich distanziert hätte) von uns gegangen ist, der unseren aufrichtigen & rechtsstaatlichen Respekt erdient und ganz besonders verdient hat.
https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Bad-Doberan/Kuehlungsborner-CDU-Politiker-Henning-von-Storch-ist-tot
Lüge, Habgier und absolut widerwärtiger
BVVG-VERRAT (…selbst an altersschwachen & schwerbehinderten heimatvertriebenen Verwandten über rotarische Anwalts-„Freunde“ aus einem besonders „honorigen“ RC-Club in McPomm) bleiben uns jedenfalls – unbestreitbar – erhalten ! – (…und jeder länger Mitlesende wird es auch sehr genau wissen.)
…hier also noch einmal – nunmehr posthum – ein letzter EHRENMANN der CDU im O-Ton :
https://www.youtube.com/watch?v=okKXvyXafFg
Am Jüngsten Tag wird sich jeder vor Gott – und hoffentlich auch den ehrbaren Ahnen – persönlich für erbärmlichen JUDAS-VERRAT verantworten müssen ! (…noch wird das JUDAS-EVANGELIUM vom Vatikan nicht offiziell anerkannt, auch wenn natürlich die aktuellen „Zeichen der Zeit“ klar dafür sprechen.)
Eine uralte Botschaft des Judas-Evangeliums lautet (sinngemäß) : „Wer den heiligen Peterspfennig nicht mehr ehrt – der ist die „Judas-Silberlinge“ allemal wert !“
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/papst-franziskus-verteidigt-vatikanisches-immobiliengeschaeft-16507652.html
Für wen & was haben MEINE Ahnen noch mannhaft – im Dienste Roms – gekämpft ? :
https://de.wikipedia.org/wiki/Helmold_III._von_Plesse#/media/Datei:Kreuzritter_Helmold_III._von_Plesse.gif
Alles Gute – und eine besinnliche Vorweihnachtszeit wünscht Ihr
M. Pfeiffer
Enkel des Leopold Freiherr von Plessen, +2.5.1945, Rittergut Dolgen am See, bei Einmarsch der Roten Armee
Aktueller Stand in Sachen Justizskandal Erfurter Geschwister May
http://justizalltag-justizskandale.info/?p=8238
Reha 32/19 u.a. in Verbindung mit 5 Ns 501 Js 31517/11; 7 Qs 166/14 i.V.m. Weisung des Justizministers, Az. 4110/E-3072/11, und Ws Reha 13/19 ./. Ws Reha 358/19 u.a.
In den Straf-, Rehabilitierungs- und Strafverfahren,
Claudia May u.a. ./. Freistaat Thüringen
http://justizalltag-justizskandale.info/?p=8238
wird
ergänzend das Beschwerderecht und RECHT auf gerichtliche Entscheidung zu den Fragen der unabdingbaren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Offenbarungs-, Wahrheits- und Amtser-mittlungspflicht der Straf- und Rehabilitierungskammer erklärt und geltend gemacht.
Das RECHT der „gutgläubigen“ Unterschlagung der staatsanwaltlich ermittelten Grundbuch-urkundenfälschung, Az. 571 Js 23144/00, „Besonders schweren Fall des Diebstahls, akut lebens-
bedrohender Personen- und Baugefährdung“, Az. 180 Js 22533/03, in Verbindung mit den Vermögens- und Bauverwaltungsakten, Az. B 1087/2001-s ff.,
und
das RECHT – über den 3. Oktober 1990 hinaus – wegen ausgeschlossenen Rechts der Potenzierung des DDR-/SED-Nachfolge- und Justiz-Unrechts im Wege „unwahrer Tatsachen-behauptungen“ zur „rechts- und prozessgeschäftlichen“ Sicherung der öffentlichen-rechtlichen Immobilien- und Baukriminalität,
sowie
vorsätzlich sittenwidrig schädigender Unterschlagung der Justizverwaltungsakte, Grundbuch-urkundenfälschungen seit dem 14.01.1991ff., Unterschlagungen der bestandskräftigen Erb- und Vermögensrechte seit dem 19.12.1988, Az. BZR 143/88, des Erbscheins vom 30.01.1990, bestätigt durch Urteil des Landgericht Erfurt, Az. 7 O 3757/95, Urteil des Verwaltungsgericht Gera, Az. 6 K 756/03 Ge, beweisentscheidend darlegt und bewiesen durch die richterlichen, staatsan-waltschaftlichen und anwaltlichen Unterschlagungen (Dr. Werner Stöckigt, Klaus Peter Simon als Vertreter des staatsanwaltlschaftlich ermittelten und sittenwidrig bereicherten Täters: Stefan Lagler), u.a. Gerichtsverfahrensakten, Az. 10 O 1516/01, durchzusetzen und aufrechtzuerhalten, haben die verfahrensbefassten Richter und Staatsanwälte nicht dargelegt und nicht bewiesen.