30 Jahre Einheit, 30 Jahre verweigertes Recht

Systematisch erfasst, dokumentiert und aufgearbeitet durch die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) im Einsatz für die Wiedergutmachung seit 25 Jahren – Damit Deutschland ein Rechtsstaat bleibt und dort wieder wird, wo er es schon nicht mehr ist

Die deutsche Einheit, die Wiedervereinigung beider Restteile Deutschlands (DDR und BRD), jährt sich am 3. Oktober 2020 zum dreißigsten Mal. Zu diesem Jahrestag wird wieder viel geschrieben und geredet werden. Aber wie stets wird dabei ausgeklammert bleiben, was der bundesdeutsche Rechtsstaat seitdem an schweren Verstößen gegen das Eigentumsrecht begangen hat und noch immer begeht. Dabei sehen es die zur deutschen Einheit beschlossenen Regelungen und die dann entstandenen Gesetze anders und rechtsstaatlich vor. Gegen diese Widerrechtlichkeit wehren sich deren Opfer nach wie vor, auch vor Gericht. Unterstützt werden sie dabei von der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e. V. (ARE).

Diese hat gerade ebenfalls ein Jubiläum begangen.*) Sie besteht nun 25 Jahre. Als „Aktionsgruppe“ ist sie schon seit 1994 tätig. Ihre Arbeit aufgenommen hat sie 1995. Die Gründung formell vollzogen war 1996. Wer so lange durchhält, muss etwas aufzuweisen haben. Die Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum mit ihren 14 Aktionsgruppen in ganz Deutschland hat es. Seit es die DDR nicht mehr gibt und die Einheit beider deutscher Teilstaaten hergestellt, setzt sie sich ein für alle, die von den Kommunisten zunächst in der Sowjetischen-Besatzungszone (SBZ) und anschließend im SED-Staat DDR verfolgt und geschädigt worden sind. Sie bündelt deren Interessen für die gesetzlich geregelte oder noch nicht hineinreichend geregelte Wiedergutmachung.**)  

Dokumentationsstelle für Rechtsbeugung und Sprachrohr für den Rechtsstaat

Sie leistet Widerstand, wo trotz des Zusammenbruchs der kommunistischen Gewaltherrschaft Unrecht auf deutschem Boden fortbesteht oder nach 1990 neues entstanden ist. Sie setzt sich zur Wehr im Namen der Opfer, wenn die einstigen Täter begünstigt werden. Sie sammelt und dokumentiert Fälle der Rechtsbeugung, des Rechtsmissbrauchs sowie von Unrechtstatbeständen durch Ämter, LPG-Nachfolger und Gerichte. Sie tritt auf als Sprachrohr aller rechtsstaatlich Gesinnten, um das Recht zu verteidigen, damit Deutschland ein Rechtsstaat bleibt und es dort wieder wird, wo er es schon nicht mehr ist. Sie hat geholfen, zusammen mit den Verbänden osteuropäischer Länder die Internationale Liga der Opfer von Gewaltherrschaft (ILOG) aufzubauen.

Mithilfe  bei rechtlichen Problemfällen und bei der Suche nach Lösungen

Sie schaltet qualifizierte Juristen ein und leistet Informationshilfe. Sie begleitet Verfahren bei deutschen und europäischen Gerichten mit Öffentlichkeitsarbeit. Sie hat in den Bundesländern regionale Aktionsgruppen aufgebaut und für eine Kontaktstelle bei der Europäischen Union gesorgt. Sie vermittelt Zusammenarbeit, um Entschädigungs- und Rückgabeansprüche nach den gesetzlichen Regelungen zu realisieren. Sie hilft beim  Bearbeiten der zivilrechtlichen Problemfälle. Sie begleitet Geschädigte bei der Suche nach Lösungen und Vergleichen.

Die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ-Zeit

Zu ihren Schwerpunktthemen gehört auch die Wiedergutmachung für Opfer politischer Verfolgung in der SBZ-Zeit unter Besatzungshoheit und Besatzungsrecht der Sowjetunion. Diese Zeit reichte vom 8. Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1949. Denn seit dem Untergang der DDR 1990 begeht der von da an gesamtdeutsche Staat an einem Teil der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft schweres Unrecht. Er begeht es an denjenigen, die in der Sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 allein wegen ihrer Herkunft und ihrer Berufszugehörigkeit politisch verfolgt, ihres gesamten Eigentums beraubt und vertrieben wurden, aber auch verhaftet, verschleppt und umgebracht worden sind, und die 1990, als das kommunistische Regime weggefegt war, ihr Eigentum nicht wiederbekamen, obwohl es meist hätte zurückgegeben werden können.

Verhaftet, umgebracht, sämtlichen Vermögens beraubt

Diese Menschen gehörten/gehören jener gehobenen Bürgerschicht an, die die Kommunisten damals als „Klassenfeind“ gebrandmarkt haben. Es waren alle Unternehmer des Mittelstands und der Industrie, selbständige Gewerbetreibende, Kaufleute, Handwerker, Landwirte und Gutsbesitzer mit 100 Hektar und mehr, darunter alle adligen Gutsherren, die als „Junker“ geschmäht wurden. Sie alle sind von den damaligen kommunistischen Machthabern politisch verfolgt, verhaftet, verschleppt, umgebracht und sämtlichen Vermögens beraubt worden. An ihnen sind damit Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden.  Dargestellt wurde die Verfolgung als Bestrafungsaktion mit der Kollektivbeschuldigung, sie und ihre Familien seien „Nazi-Aktivisten und Kriegsverbrecher“. Die Vermögensentziehungen waren regelmäßiger Bestandteil der Verfolgung, sie waren Strafen für nicht begangene Straftaten.

Der Schock von 1990/91 und womit die ARE ihre Arbeit begann

Der Schock war groß, als sich 1990/91 herausstellte, dass die zu Unrecht verfolgten Opfer jener Zeit, ihre enteigneten Vermögen nicht zurückbekommen sollten – Häuser, Betriebe der Industrie, des gewerblichen Mittelstands und des Handwerks, Grundstücke, Bauernhöfe, Gutshöfe, Agrarland, Wald, Parkanlagen, Schlösser, mobile Wertgegenstände. Mit dem Ziel, diesen Opfern zur Rückgabe zu verhelfen, hat sich die ARE gegründet und ihre Arbeit begonnen. Später bezog sie die vielen anderen Unrechtstatbestände in ihre Arbeit mit ein – darunter die Zwangskollektivierungen, die LPG-Vermögens-Auseinandersetzungen um die fehlerhaften und dubiosen LPG-Umwandlungen, die Benachteiligung der Neusiedler-Erben von „Bodenreform“land, die Probleme um die „Wiedereinrichter“ und „Neueinrichter“, die aufgehobene Regelung zu Ersatzgrundstücken, die sogenannten „kalten Enteignungen“ nach Paragraph 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, die Zwangsverkäufe von Eigentum sogenannter Republikflüchtlinge, die „steckengebliebenen“ Entschädigungen, die Mauergrundstücksfälle, die Unrechtstatbestände im kommunalen Bereich, die Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet sowie die Ansprüche politisch Verfolgter und deren rechtliche Gleichstellung mit den Verfolgten des NS-Regimes.

Der Erfolg mit der Entfristung

Darüber vergangen ist viel Zeit, und manches wurde erreicht. Aber eine wesentliche Aufgabe ist die Rehabilitierung der Opfer aus der SBZ-Zeit und die Wiedergutmachung an ihnen nach wie vor. Für diese Rehabilitierungen und andere Unrechtsbereinigungsvorschriften hatte der Gesetzgeber eine Frist gesetzt, die er zwar mehrmals verlängert hatte, die aber am 31. Dezember 2019 endgültig auslaufen sollte. Damit drohten alle Ansprüche der Opfer zu verjähren, die mittels neuer Verfahren, neuer rechtlicher Erkenntnisse und neuer Tatsachenbelege noch durchgesetzt werden sollen. Doch zusammen mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und ihren Unterstützern ist es der ARE gelungen, dies zu verhindern. Jetzt gibt es sogar überhaupt keine Frist mehr. Damit besteht die Chance, einen gewissen Rechtsfrieden doch noch dauerhaft herzustellen.

Was vor 1989 für die Opfer selbstverständlich gewesen war

Als sich 1989 die deutsche Wiedervereinigung abzeichnete, war es für die Opfer und ihre Familien selbstverständlich, dass sie ihr in der SBZ-Zeit entzogenes Eigentum zurückbekommen würden. In den Jahrzehnten vor 1989/90 hatten sie sich von einer breiten politischen Mehrheit darin unterstützt gesehen. Doch packte sie bald Entsetzen, als ihnen klar wurde, dass eine Rückgabe, die fälschlich und irreführend meist Restitution genannt wird, keineswegs beabsichtigt war.

Der erste große rechtsstaatliche Sündenfall des Rechtsstaats Deutschland

Der nachgewiesene skandalöse Entschluss der damaligen Bundesregierung 1989/90 – mit Helmut Kohl als Bundeskanzler, Theo Waigel als Bundesfinanzminister und Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister –  nur diesen SBZ-Opfern die Rückgabe des geraubten Gutes zu verweigern und dies – obwohl später nachweislich eine Lüge – als ein Verlangen der Sowjetunion und der DDR-Regierung hinzustellen, war für die Rechtsverhältnisse in Deutschland ungeheuerlich und erschien den Rechtsbewussten als der erste große rechtsstaatliche Sündenfall, dem inzwischen vor allem unter Merkel viele andere staatliche Rechtsbrüche gefolgt sind.

Die Lüge des Bundeskanzlers Kohl und seiner Mittäter

Mit jener Lüge hatten Kohl, Waigel, Schäuble und andere den Rechtsbruch zu kaschieren versucht. Kohl hatte sie 1991 im Deutschen Bundestag sogar noch bekräftigt. Dieser Schandfleck der Wiedervereinigung ist aus der Wahrnehmung und öffentlichen Diskussion ungerechtfertigt  in die politische Versenkung verschwunden.  Am  Tag der deutschen Einheit fällt regelmäßig kein Wort über ihn. Verständlich zwar, denn für den Rechtsstaat Deutschland ist der Rechtsbruch blamabel, aber ihn vergessen oder unterschlagen darf man nicht.

In jahrelangen Prozessen zermürbt, aber Rehabilitierung verweigert

Die Opfer dieses Rechtsbruchs sind vor Gericht gezogen, haben, wenn unschuldig verfolgt, die Rehabilitierung beansprucht, die Rückgabe ihres Eigentums verlangt oder, wenn der Staat dies schon verkauft hatte, wenigstens die Herausgabe des Verkaufserlöses gefordert. Gesetze, nach denen die damals rechtswidrig Beschuldigten zu rehabilitieren sind, gibt es dafür, auch andere gesetzliche Regelungen. Trotzdem wurden die Opfer in unsägliche, jahrelange Auseinandersetzungen und Prozesse verwickelt, wurden von Ämtern und Gerichten zermürbt, haben sich verausgabt und in fast allen Fällen ihr Ziel doch nicht erreicht. Die Rehabilitierung wird ihnen verweigert, weil sie dann Anspruch auf  die Vermögensrückgabe oder die Herausgabe des Verkaufserlöses gehabt hätten. Aber dieses Ringen um Recht hat nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit und wohlwollende Begleitung gefunden. Die meisten Opfer haben aufgeben müssen, doch laufende Verfahren gibt es immer noch.

Die Gemeinsame Erklärung von 1990, wahrgenommen als vermeintliches Unglück

Das (vermeintliche) Unglück für die SBZ-Opfer begann mit der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990, vereinbart von den Regierungen der BRD und DDR. Dort lasen sie: „Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierung der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Maßnahmen zu revidieren.“ Die Bundesregierung nahm dies „im Hinblick auf die historische Entwicklung zur Kenntnis“, äußerte dabei aber die „Auffassung“, eine „abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen“ müsse einem künftigen gesamtdeutschen Parlament vorbehalten bleiben.

Die Falschdarstellung vom Rückgabeverbot

Allerdings sind diese Sätze in ihrem Wortlaut nicht zu beanstanden, was näher zu erläutern hier zu weit führen würde. Aber die maßgeblichen Politiker und später die Gerichte, namentlich das Bundesverwaltungsgericht, stellten sie als „Restitutionsverbot“ dar und wollten darunter ein „Rückgabeverbot“ für die entzogenen Vermögenswerte verstanden wissen. Dass diese Beurteilung völlig falsch ist, wurde nachgewiesen und lässt sich mit dem gesetzlichen Regelwerk zur Wiedergutmachung von Vermögens- und Verfolgungsunrecht und mit dessen Systematik zweifelsfrei belegen. Folglich hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog später, als er nicht mehr Präsident war, im Nachhinein völlig zu Recht betont, das sogenannte Bodenreformurteil des Gerichts habe dem Gesetzgeber alle Optionen offen gelassen.

Die rechtliche Systematik der Wiedergutmachungsgesetze

Diese Regelungen unterscheiden zwischen (objektbezogenem) Vermögensunrecht und (personenbezogenem) Verfolgungsunrecht. Vermögensunrecht liegt vor, wenn das SED-Regime zu staatlichen Zwecken (zum Beispiel zur bloßen Umverteilung) ausschließlich Vermögensobjekte (wie Häuser, Betriebe, Grundstücke) eingezogen hat – ohne Ansehen der davon betroffenen Personen. Hat das SED-Regime dagegen Personen politisch verfolgt und war Folge dieser rechtswidrigen Verfolgung auch ein Vermögensentzug, liegt personenbezogenes Verfolgungsunrecht vor. Damit handelt es sich bei beiden Formen des staatlichen Unrechts um unterschiedliche Sach- und Normbereiche, die auseinander zu halten und getrennt zu behandeln sind. Für das weniger schwerwiegende Vermögensunrecht (ohne politische Verfolgung) ist das Vermögensgesetz zuständig, für das Verfolgungsunrecht sind es die beiden Rehabilitierungsgesetze, nämlich das Strafrechtliche (StRehaG) und das Verwaltungsrechtliche (VwRehaG).

Individuell beschuldigt oder pauschal? Die beiden Opfergruppen allgemein

Auf das StRehaG können sich jene Opfer stützen, die direkt und ganz persönlich, also individuell beschuldigt worden sind, sie seien wegen konkreter, individueller Handlungen „Nazi-Aktivist“ und „Kriegsverbrecher“ gewesen. Das VwRehaG steht jenen zur Verfügung, denen die SBZ-Machthaber vorgeworfen haben, sie hätten zur  G r u p p e  der „Nazi-Aktivisten“ und „Kriegsverbrecher gehört; bei ihnen handelt es sich also um eine pauschale Beschuldigung, und wenn sie nicht zutrifft, um eine pauschale Diskriminierung. Ob jedoch individuell oder pauschal beschuldigt, hängt vom Einzelfall ab, ist also von Ämtern und Gerichten fallweise zu prüfen. Hieran hat es an der nötigen Sorgfalt und Bereitschaft jedenfalls immer dann gefehlt, wenn Personen durch Kommissionen schuldig gesprochen worden sind.

Für welche Opfer welches Gesetz gilt

Sind die Opfer pauschal als Kriegs- und Naziverbrecher beschuldigt worden, etwa die Opfer der „Bodenreform“ oder die von Kommissionen verfolgten Opfer der „Wirtschaftsreform“ in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sind sie verwaltungsrechtlich zu  rehabilitieren. Wurden sie dagegen wegen individueller Handlungen beschuldigt und zwar auf der Grundlage eines Gesetzes, das nach damaligem Rechtsverständnis einen Strafzweck verfolgt hat, muss eine strafrechtliche Rehabilitierung stattfinden. Zu Verfolgungen dieser Art gehören viele Fälle der Verfolgung durch Kommissionen im Rahmen der „Wirtschaftsreform“ in Sachsen und Ostberlin sowie in allen Ländern der SBZ bei Schuldsprüchen durch Sonderstrafgerichte gemäß SMAD-Befehl Nr. 201 oder aus politischen Motiven in Wirtschaftsstrafverfahren.

Wann Rückgabe, wann Erlösauskehr, wann Entschädigung?

Ist eine Rehabilitierung ausgesprochen worden, werden deren Folgen nach dem Vermögens– oder dem Entschädigungsgesetz abgewickelt. Welches dieser Gesetze anwendbar ist, hängt von der aktuellen Lage des geschädigten Vermögenswertes ab. Kann er noch zurückgegeben werden, besteht ein Anspruch auf Rückgabe. Kann er nicht mehr zurückgegeben werden, weil nach der deutschen Wiedervereinigung darüber verfügt worden ist, besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Erlöses, bei der Unternehmensrückgabe unter Umständen auch auf Herausgabe des Verkehrswertes des geschädigten Unternehmens. Kann der Vermögenswert aus anderen Gründen nicht zurückgegeben werden, etwa weil er schon vor der Wiedervereinigung zerstört oder von einer Person redlich erworben wurde, bestehen nur Ansprüche nach dem Entschädigungsgesetz.

Gesetzeslage und Rechtsprechungslage klaffen auseinander

Diese fünf Gesetze zusammen mit dem Vertrag zur deutschen Einheit (Einheitsvertrag) und der Gemeinsamen Erklärung über die „Eckwerte“ widersprechen sich nicht, überschneiden sich nicht, sondern greifen systematisch ineinander. Die Gesetzeslage ist, was von den Opfern und vielen ihrer Anwälte zunächst verkannt wurde (und auch heute meist noch immer verkannt wird),  insofern in Ordnung, nicht aber ihre Umsetzung durch die Rechtsprechung, und zwar deswegen, weil Ämter und Gerichte die Gesetzeslage in oft abenteuerlicher Weise verkennen oder den Sachverhalt des geschehenen Unrechts und seiner Rechtsnatur nicht aufklären.

Eine verkannte Folgerichtigkeit führt zur rechtlichen Missdeutung

Soweit die Betroffenen nach geltendem Recht verwaltungsrechtlich zu rehabilitieren sind, geht es dabei vor allem  um die Missdeutung zweier Sätze im VwRehaG, und zwar der Sätze 2 und  3 in Absatz 1 des Paragraphen 1. Sie bestimmen, dass das VwRehaG auf die Maßnahmen, die vom Vermögensgesetz erfasst werden, keine Anwendung findet. Dies gilt auch für jene Fallgruppen, die im Absatz 8 des Paragraphen 1 des Vermögensgesetzes erwähnt sind. Zu erläutern, worin die Missdeutung durch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung besteht, würde hier zu weit führen. Jedenfalls muss es sich vorwerfen lassen, dass seine Rechtsprechung an Willkür grenzt.

Recht verbogen, weil nicht erkannt, was zu erkennen möglich war

Dies noch weiter zu vertiefen, ist an dieser Stelle ebenfalls nicht angebracht. Aber Ämter und Gerichte haben alles andere unternommen, als sich damit hervorgetan, die Systematik der Gesetzeslage zu erkennen und sie anzuwenden. So hat sich der Eindruck ergeben, dass sie verkennen wollten, was zu erkennen sie gekonnt hätten. So haben sie Recht verbogen und missbraucht, weil sie richtige gesetzliche Regelungen falsch angewendet haben. Nicht die Gesetze sind falsch, sondern falsch ist, wie Ämter und Gerichte sie interpretieren und wohl interpretieren wollen. Daher wird es für die ARE weiterhin eine wichtige Aufgabe sein, Politik, Justiz und Verwaltung an ihre Pflichten zu erinnern, denen sie zu oft nicht oder nicht hinreichend nachgekommen sind.  Dafür steht sie gegenüber den vielen Opfern, die sich mit dem Unrecht nicht abfinden wollen, in der Verantwortung.

Das nicht mehr Möglich erkennen, aber das noch Mögliche tun

Wir sind jetzt im 30. Jahr nach der Wiedervereinigung. Was die ARE in dieser Zeit an Schadensbegrenzung geleistet und auch sonst auf die Beine gestellt hat, bietet eine Gewähr dafür, dass sie in den Folgejahren ebenfalls alle Chancen für diese Aufgabe aufgreifen und nutzen wird – verlässlich und mit der ihr eigenen Energie. Es geht weiterhin darum, Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen und mit ihr dem Rechtsstaat dort jene Kraft zurückgeben, wo diese geschwächt wurde oder ganz abhanden gekommen ist. Beispiele aus der Geschichte belegen, dass auf die Schatten rechtloser Vergangenheit selbst nach langem Zeitablauf ein Licht von Recht und Gerechtigkeit fällt. Eine besondere ARE-Aufgabe ist, an Geschehenes zu erinnern und die Erinnerung daran zu pflegen.
Es gilt, Schlimmes und Versagen nicht zu vergessen, das nicht mehr Mögliche zu erkennen, aber das noch Mögliche zu tun.

Die Entfristung als Hoffnungsblick

Mit der Entfristung nun ist dafür Zeit gewonnen ein klarer Blick auf die historische Situation der Verfolgung inzwischen möglich  geworden – einerseits auf den jeweiligen Rechtscharakter der Verfolgung und andererseits auf das für sie geltende Recht mit dessen tatsächlichem Inhalt. Auf diese Weise lassen sich gut und umfassend vorbereitete neue Versuche unternehmen, auch für die Verfolgungsopfer der „Boden- und Wirtschaftsreform“ den Rechtsstaat herzustellen.

Der Staat muss im Recht ein Vorbild sein

Waren sie strafrechtlich verfolgt, dann ist den strafrechtlichen Rehabilitierungsgerichten das damals tatsächlich verübte strafrechtliche Verfolgungsunrecht im Einzelnen vorzutragen und nachzuweisen. Gab es dagegen eine verwaltungsrechtliche Verfolgung, sind die Verwaltungsgerichte anzurufen. Weil es aber eine inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt, liegt die wesentliche Herausforderung und Hürde der Rechtsverfolgung darin, die Zulassung der Revision zu begründen. Sonst nämlich ist es nach geltendem Verwaltungsprozessrecht nicht mehr möglich, bei dem Bundesverwaltungsgericht in der Sache gehört zu werden. Das sind gewaltige Aufgaben. Sie zu erfüllen, dient aber nicht nur dazu, das an den Opfern begangene schwerste Verfolgungsunrecht, wieder gut zu machen, sondern auch den Rechtsstaat wieder herzustellen. Denn für die Opfer jener  „Boden- und Wirtschaftsreform“ ist er ein solcher bisher nicht. Der Staat muss im Recht ein Vorbild sein.

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*) Der Festakt dazu hat am 26. September 2020 im Kongresszentrum Landgut Stober, Groß Behnitz (bei Plauen), stattgefunden. ARE-Gründer Manfred Graf von Schwerin, selbst mit seiner Familie ein Unrechtsopfer des „Rechtsstaates“ Deutschland, zog für die Aktionsgemeinschaft eine Zwischenbilanz ihrer Arbeit, viele kurze Reden wurden gehalten, Grußworte schickten Bundespräsident a.D. Christian Wulff, Brandenburgs Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Axel Vogel, MdB und Bundesminister a.D. Christian Schmidt, der auch Vorsitzender der Deutschen Stiftung Eigentum, ist sowie MdB Dr. Saskia Ludwig und der ehemalige Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) Rainer Wagner.

Als „Festschrift“ zum 25jährigen Jubiläum hat die Aktionsgemeinschaft die Broschüre „25 Jahre im Einsatz für den Rechtsstaat“ herausgegeben. Die 85 Seiten enthalten achtzehn Beiträge von Autoren, die mit der Thematik vertraut sind oder vertraut waren, darunter als nicht mehr Lebende Prof. Dr. iur. Karl Doehring, Prof. Dr. iur Arnulf Baring und der Hamburger Kaufmann Heiko Peters. Grußworte für die Schrift haben der ehemalige Bundesjustizminister Prof. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig geschrieben und die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. rer. nat. Johanna Wanka. Ein Interview mit Manfred Graf von Schwerin, eine Zeittafel und Nachrufe schließen die Schrift ab. Bestellen kann man sie gegen eine Schutzgebühr per Fax (05624/ 9262-68) oder per  E-Mail  (are-pl@gmx.de).

ARE-Vereinszweck laut Vereinssatzung „ist die systematische Erfassung, Dokumentierung und Aufarbeitung des in der Zeit der kommunistischen Gewaltherrschaft, vornehmlich in Mittel- und Ostdeutschland begangenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Unrechts sowie der Einsatz für dessen Wiedergutmachung auf politischem, juristischem und publizistischem Wege“.

**)  Unter der Überschrift „Damit Deutschland ein Rechtsstaat bleibt und dort wieder wird, wo er es schon nicht mehr ist“ ist dieser Beitrag von mir (bis auf den einleitenden ersten Absatz) zuerst in der genannten Festschrift erschienen (Seite 12 bis 16).

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4 Kommentare zu „30 Jahre Einheit, 30 Jahre verweigertes Recht“

  1. In dieser wirklich beschämenden innerdeutschen Angelegenheit gab es auch eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag – nämlich meine eigene, die wie folgt weggewischt wurde :
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_11/_15/Petition_553.abschlussbegruendungpdf.pdf

    …es gab auch die breite Unterstützung großartiger Rechtsstaatler, Fachjuristen & ehrbarer Politiker – die weggewischt wurde :

    https://wirozweb.files.wordpress.com/2011/11/2011_11_12_a0_alx_7l6_alii_leserbrief_pfmi_v_12-11-2011.pdf

    …es gab auch sichtlich emotionale Ansprachen in Länderparlamenten seitens großartiger CDU`ler – wie folgt :

    https://www.youtube.com/watch?v=okKXvyXafFg

    …die die Wahrheit tatsächlich aussprachen – und hierfür verlacht wurden.

    Was nun noch verbleibt, ist : Hagier, Lügen & Heimatverrat …und die erfolgreichen Bereicherungsfeldzüge von ehrlosen Kollaborateuren der Staatshehlerbetriebe Treuhand & Vettern-BVVG – wie folgt :

    https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=BVVG_Bodenverwertungs-_und_-verwaltungs_GmbH&oldid=193898557#Kritik_seitens_des_16._Deutschen_Bundestages

    MfG
    M. Pfeiffer alias : https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Gordito1869

  2. Sinngemäß sagte dieser schreckliche im Rollstuhl Wolfgang Schäuble , der mit den ,,Schwarzen Koffern “ in einem Beitrag über den Hitlerattentäter Axel von dem Bussche in jener Zeit zynich :,, Gerechtigkeit ist das Denken starrsinniger alter Männer !! Nun an der Verlogenheit dieses ,, Rechtstaates “ ist ja auch die Jugendfreundschaft Axel von dem Bussche und dem im April 1945 für die ,, Goldene Heeresspange “ der Wehrmacht vorgeschlagenem Friedrich von Weizsäcker( von Anfang an dabei )zerbrochen !! Ich verweise ausdrücklich auf die Arbeit der RA von Raumer und Neumann in Dresden die sich unermüdlich für diese Betrogenen ein setzt ! Immer wieder mein Satz :,, Die Akteure des ,, Einigungsvertages “ haben die Schweine an die Tröge geführt ( Otto von Habsburg nannte das Hochverrat ) RA Neumann hat vor Jahren mit meiner Biographie die Zwangsarbeit in der SED -Diktatur auf zu arbeiten in die SED -Sklavenarbeiter zu endschädigen ! Vergeblich ! Auch hier hat sich der ,, Rechtstaat “ 1990 bereichert und das von Gysi , Bartsch und co verschobeneSED Vermögen der LINKE und den (roten ) Seilschaften überlassen !!!

  3. Der AfA sei`s geschuldet, dass es niemals Gerechigkeit in den sog. „Neuen-Ländern“ unseres Rechtsstaates BRD geben wird. :

    „But this ist not our subject here!“ (Aber dies ist nicht unser Thema hier!) :

    https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft_f%C3%BCr_Agrarfragen#Beschwerde_vor_dem_Europ%C3%A4ischen_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte_(EGMR)

    Der AfA sei`s geschuldet, dass die Bundesgesellschaft BVVG zum Vettern-Verein für AfA-Mitglider verkommen ist – während redliche und ehrbare Betroffene zu Lebzeiten niemals Gerechtigkeit erwarten durften & erwarten dürfen :

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harald-terpe/fragen-antworten/86265
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611095.pdf

    …andere sog. „Opfer“-Verbände empfehlen ihren Mitgliedern – genau deshalb – öffentlich, ihre EALG-Ansprüche an sog. „Finanzdienstleister“ zu verscherbeln, weil die gutgäubigen & redlichen Opfer (ARE-Mitglieder) zu Lebzeiten keine Gerechtigkeit mehr erleben werden – und sich an widerwärtiger AfA/BVVG-Vetternwirtschaft nicht bereichern wollten & wollen :

    http://www.are-org.de/Archiv/Faxkette/fk_81vip.html

    Sorry, Herr Dr. Krause – NEIN, das hat keine EHRE … und das sind m.E. auch keine OPFER-Verbände – sondern TÄTER-VERBÄNDE ! (q.e.d.)

    MfG
    M. Pfeiffer

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