Ein Sieg für die Freiheit mit Pauken und Trompeten

Der spektakuläre Gerichtserfolg der „Freiheitlichen“ in Österreich und die ebenso spektakuläre Niederlage von Polizei, Gesundheitsdienst und Verfassungsamt in Wien – Das Amtsgericht Wien hat das Verbot einer Kundgebung der FPÖ für rechtswidrig erklärt und aufgehoben – Seine Maßstäbe sind auch in Deutschland anwendbar

Eine Kundgebung wurde polizeilich verboten, aber das Verbot jüngst gerichtlich für rechtswidrig erklärt. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hatte gegen das Verbot Beschwerde eingelegt und hat nun gewonnen. Das Verwaltungsgericht Wien hob das ursprüngliche Kundgebungsverbot auf und gab der FPÖ in sämtlichen (!) Beschwerdepunkten recht.

Wer liest, wie das Gericht seine Entscheidung begründet, muss feststellen: Österreichs „Freiheitliche“ haben mit Pauken und Trompeten obsiegt, und die Behörden sind ebenso spektakulär gescheitert.  Die Entscheidung datiert vom 24. März 2021. Die Landespolizeidirektion Wien hatte eine von der FPÖ für Wien angemeldete Kundgebung untersagt. Motto der Kundgebung: „Für die Freiheit“ und „Allgemeine Information der FPÖ“. Vorgesehen war die Veranstaltung auf dem Maria-Theresien-Platz gegen die Freiheitsbeschränkungen der unverhältnismäßigen staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen Stattfinden sollte sie am 31. Januar 2021, angemeldet worden war sie am 29. Januar.

Wie das Gericht seine Entscheidung begründet, ist auch für Demonstrationen und Beschwerden gegen Versammlungsverbote in Deutschland von Bedeutung. Daran orientieren können sich hiesige Beschwerdeführer (wie zum Beispiel die AfD) ebenso wie auch die mit solchen Beschwerden befassten deutschen Gerichte. Daher seien Sachverhalt, Beschwerdebegründung und Urteilsbegründung – der Amtssprache möglichst entkleidet – im Folgenden näher erläutert.

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