Das Corona-Virus und die Meldungen über steigende Infektionszahlen – Mit ihnen wird begründet, die Beschränkungen zu verlängern oder auszuweiten – Aber sind diese schweren Eingriffe in die Freiheitsrechte rechtsstaatlich gerechtfertigt oder unverhältnismäßig und daher rechtswidrig? – Der „Corona-Ausschuss“ hat dies und die Folgen in 23 Sitzungen untersucht – Experten und Zeugen befragt – Der erste Zwischenbericht: Keine ausreichende Güterabwägung vorgenommen, schuldhaft gehandelt – Die Verantwortlichen sollen strafrechtlich verfolgt werden – Der Ausschuss stellt alle seine relevanten Informationen allen anderen Anwälten unentgeltlich zur Verfügung
Die Panikmache in Sachen Coronavirus nimmt wieder Fahrt auf. Die Medien quellen über mit Meldungen von steigenden Infektionszahlen, mögen aber so gar nichts mitteilen über die wirklich Erkrankten und die an Corona Gestorbenen sowie über die Vergleichszahlen aus früheren Grippejahren. Das inzwischen eher berüchtigte, weil aufwiegelnde Robert-Koch-Institut meldete vergangene Woche, mit 11 287 Ansteckungen innerhalb eines Tages sei ein Höchststand erreicht worden und einigen Gesundheitsämtern gelinge es schon jetzt nicht mehr, alle Infektionsketten nachzuverfolgen. Sein Präsident ließ wissen, die Lage in Deutschland sei „sehr ernst“. Die FAZ machte daraus einen Aufmacher für ihre erste Seite und leitete ihn ein mit dem Satz „Angesichts weiter steigender Infektionszahlen wächst die Sorge, dass die Corona-Pandemie außer Kontrolle gerät“. Im begleitenden Kommentar orakelte sie, das ganze Land könne zum Risikogebiet werden. Auch in anderen Ländern Europas würden weiter stark steigende Infektionszahlen gemeldet.*) Die Politiker nehmen sie zum Anlass, die staatlichen Anordnungen und Freiheitsbeschränkungen zu verlängern oder auch auszuweiten. Aber sind sie rechtsstaatlich überhaupt gerechtfertigt, oder sind sie unverhältnismäßig und daher rechtswidrig?