Die Panikmache nimmt wieder Fahrt auf

Das Corona-Virus und die Meldungen über steigende Infektionszahlen – Mit ihnen wird begründet, die Beschränkungen zu verlängern oder auszuweiten – Aber sind diese schweren Eingriffe in die Freiheitsrechte rechtsstaatlich gerechtfertigt oder unverhältnismäßig  und daher rechtswidrig? – Der „Corona-Ausschuss“ hat dies  und die Folgen in 23 Sitzungen untersucht – Experten und Zeugen befragt – Der erste Zwischenbericht: Keine ausreichende Güterabwägung vorgenommen, schuldhaft gehandelt – Die Verantwortlichen sollen strafrechtlich verfolgt werden – Der Ausschuss stellt alle seine relevanten Informationen allen anderen Anwälten unentgeltlich zur Verfügung

Die Panikmache in Sachen Coronavirus nimmt wieder Fahrt auf. Die Medien quellen über mit Meldungen von steigenden Infektionszahlen, mögen aber so gar nichts mitteilen über die wirklich Erkrankten und die an Corona Gestorbenen sowie über die Vergleichszahlen aus früheren Grippejahren. Das inzwischen eher berüchtigte, weil aufwiegelnde Robert-Koch-Institut meldete vergangene Woche, mit 11 287 Anste­ckun­gen inner­halb eines Tages sei ein Höchststand erreicht worden und eini­gen Gesund­heits­äm­tern gelin­ge es schon jetzt nicht mehr, alle Infek­ti­ons­ket­ten nach­zu­ver­fol­gen. Sein Präsident ließ wissen, die Lage in Deutschland sei „sehr ernst“. Die FAZ machte daraus einen Aufmacher für ihre erste Seite und leitete ihn ein mit dem Satz „Ange­sichts weiter stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len wächst die Sorge, dass die Corona-Pande­mie außer Kontrol­le gerät“. Im begleitenden Kommentar orakelte sie, das ganze Land könne zum Risikogebiet werden. Auch in ande­ren Ländern Euro­pas würden weiter stark stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len gemel­det.*)  Die Politiker nehmen sie zum Anlass, die staatlichen Anordnungen und Freiheitsbeschränkungen zu verlängern oder auch auszuweiten. Aber sind sie rechtsstaatlich überhaupt gerechtfertigt, oder sind sie unverhältnismäßig und daher rechtswidrig?

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