Die Zwangsräumung eines „besetzten“ Hauses in Berlin und die ihr folgende Demo mit schweren Straftaten
Gewalt ist Gewalt. Gewalt ist nicht einfach nur Krawall. Krawall ist Krach, ist Lärm, ist allenfalls noch gewaltloser Tumult. Werden mittels Gewalt fremde Sachen beschädigt oder zerstört, sind das Straftaten, die zu verfolgen und zu ahnden sind. Zu Gewalttaten dieser Art ist es in Berlin am 9. Oktober gekommen. An jenem Freitagabend waren (nach Polizeiangaben) rund 1700 Linksextremisten vom Monbijou-Park aus durch Berlin Mitte gezogen. Sie protestierten abends an jenem Tag dagegen, dass die Polizei morgens das Haus Liebigstraße 34 in Berlin-Friedrichshain geräumt hatte. Schon bald nach Beginn der Demo begannen Demonstranten mit Gewalttätigkeiten. Auf einzelne Polizisten warfen sie Feuerwerkskörper, Flaschen und Steine. Sie zerschlugen Schaufensterscheiben. Sie zerstörten durch Anzünden zwölf Autos, die in Flammen aufgingen und ausbrannten. Am 15. Oktober berichtete die Berliner Zeitung, es seien nach Auskunft der Polizei 104 Straftaten begangen und 94 Strafverfahren eingeleitet worden. Doch bezeichnet sie diese Gewaltexzesse der Demonstranten nur als „Krawalldemo“ (Seite 10).
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