Die Causa Sayn-Wittgenstein

Der Ausschluss aus der AfD-Fraktion in Schleswig-Holstein und die Fragen, die sich dazu stellen – Eine Nachbetrachtung

Die Medien haben wieder einmal ihren AfD-Aufreger gehabt: den Fraktionsausschluss einer Landtagsabgeordneten, die zugleich Vorsitzende ihres Landesverbandes ist – ein neuer Höhepunkt in der innerparteilichen (und nicht unwahrscheinlich von außerhalb provozierten) Zersetzung und Selbstzerfleischung. Wenn dann ein durch Mandat und Parteiamt hervorgehobenes AfD-Mitglied auch noch einen klangvollen Namen zu bieten hat, nämlich Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein, ist die öffentliche Aufmerksamkeit erst recht gesichert. Für die Medien zwar ist der Fall bis zur nächsten schönen Gelegenheit erst einmal abgehakt. Aber für die AfD nicht. Erstens nämlich wird man den Verdacht nicht los, dass innerhalb der AfD Kräfte am Werk sind, denen es nicht um das Wohl der Partei geht, sondern um deren Schädigung oder allenfalls – ausschließlich egoistisch motiviert – um ihr eigenes politisches Wohlergehen und Vorankommen, auch finanziell. Und zweitens ist abzuklären, wer in diesem innerparteilichen Schauerstück wirklich Täter und wer Opfer ist. Für die Medien ist das klar, für vermutlich große Teile der Partei ebenfalls: Täter ist Sayn-Wittgenstein, Opfer sind die Partei und die vier Wittgenstein-Kollegen in der AfD-Fraktion des Landtags von Schleswig-Holstein. Aber stimmt das so? Was steckt dahinter? Wie steht es um den Hintergrund? Wurde wirklich alles berichtet oder berücksichtigt, was zur Beurteilung notwendig ist?

Die Welt machte den Anfang

Den Aufreger ausgelöst hat ein Bericht der Tageszeitung Die Welt vom 28. November mit der Überschrift Die AfD-„Fürstin“ und der Neonazi-Treff. Am 18. Dezember 2014, sei im Internet ein Text erschienen mit der Überschrift „Würdige Gedächtnisstätte“ mit der Namenszeile „von Doris v. Sayn-Wittgenstein“. Der Text beginne wie folgt: „Mit großem privatem Aufwand aus unseren Reihen ist in den letzten Jahren eine würdige Gedächtnisstätte in Guthmannshausen/Thüringen entstanden, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, unserer Vergangenheit und der damit zusammenhängenden Opfer würdig zu gedenken.“ Gewidmet sei die Gedächtnisstätte, so der Text weiter, „unseren 15 Millionen deutschen Vertriebenen, sowie unseren gefallenen Soldaten, die aufopferungsvoll für unser Volk gekämpft haben“. Auch für „die unter polnischer beziehungsweise russischer Verwaltung stehenden deutschen Ost-Gebiete“ habe man „Steine als Mahnung und zur Erinnerung an dieses Vermächtnis aufgestellt“. Der ganze Beitrag (aber hinter einer Bezahlsperre) hier. Dem Welt-Beitrag folgten sehr schnell Berichte auch woanders.

Eine Gedenkstätte für die deutschen Kriegsopfer, die würdig ist

Frau von Sayn-Wittgenstein hat bestätigt, dass sie diesen Text damals verfasst hat. Weder aber war sie damals in der AfD, noch hatte sie vor, in diese Partei einzutreten. Mitglied in der AfD ist sie erst 2016 geworden. Auszusetzen ist an ihrem damaligen Text nichts. Auch an ihrer Wertung nichts, dass es sich um ein „würdige“ Gedächtnisstätte handelt (Bilder davon hier und Inschriften hier). Der deutschen Vertriebenen und gefallenen deutschen Soldaten zu gedenken, ist selbstverständlich, ist eine Ehrenpflicht und keine Schande. Üblich ist dergleichen in jeder Nation. Mitglied in dem Trägerverein der Gedächtnisstätte war und ist Wittgenstein – anders, als sie auf anfängliche Frage irrtümlich meinte zu sein – nicht.

Warum Wittgenstein die Gedenkstätte für wichtig hält

Sayn-Wittgenstein ist nach eigenem Bekunden in der Gedächtnisstätte auch nur einmal gewesen, im Juni 2014, vor deren Eröffnung, „um mir die Steintafeln im Garten anzuschauen“. In ihrem Rundbrief an die Mitglieder der AfD-Schleswig-Holstein vom 1. Dezember schreibt sie: „Dabei habe ich weder revisionistisches, noch antisemitisches oder fremdenfeindliches Gedankengut festgestellt. Daher habe ich dazu auch einen Text verfasst, der die Wichtigkeit von Gedenkstätten wie dieser für die Opfer des zweiten Weltkrieges und der Vertriebenen thematisierte.“ Der vollständige Text hier.  Die Gedenkstätte Guthmannshausen liegt nördlich von Weimar. Näheres über sie hier.

Warum mit Wittgenstein ein anderer Landesvorstand gewählt wurde

Aber Sayn-Wittgenstein hat in ihrem Landesverband innerparteiliche Gegner. Denn sie ist in der AfD nicht irgendwer, sondern seit dem Parteitag vom 9./10. Juli 2017 Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein. Auf diesem Parteitag ist der gesamte Vorgänger-Vorstand abgewählt worden, und die Neuwahl gewannen alle jene, die Wittgenstein und ihre Unterstützer den Mitgliedern vorgeschlagen hatten. Zu den damals abgewählten Vorstandsmitgliedern gehörten Jörg Nobis, Claus Schaffer, Volker Schnurrbusch und Frank Brodehl. Der Vorwurf gegen diese Vier lautete, den Vorstand gespalten, gegen andere Vorstandskollegen intrigiert, die gemeinsame Vorstandsarbeit hintertrieben und auch die Landespartei gespalten zu haben. Die Folge davon war ihre Abwahl gewesen. Ihre Gegner in der Partei nannten sie die „Viererbande“.

Warum Wittgenstein ihre vier Fraktionskollegen gegen sich hatte

Noch bevor diese Vier aus dem Vorstand abgewählt waren, hatten sie sich bei der Kandidatenwahl am 16. Oktober 2016 für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein (7. Mai 2017) aussichtsreiche Listenplätze sichern können und waren daher Abgeordnete der AfD im Landtag geworden. Sayn-Wittgenstein auf dem Listenplatz 3 hatte es in den Landtag ebenfalls geschafft und für ihren Listenplatz auffällig mehr Mitgliederzustimmung erhalten (114 von 128 abgegebenen Stimmen) als die anderen vier Kandidaten, was diese gewurmt haben mag.  Seit Mai 2017 also ist die AfD im Kieler Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten. Doch deren kollegiale Zusammenarbeit wollte nicht gedeihen. Das notwendige Miteinander wurde mehr und mehr zu einem Vier-zu-Eins-Gegeneinander, vor allem, seitdem die Mitgliederversammlung die Vier im Juli 2017 aus dem Landesvorstand abgewählt hatte, was diese offenbar schwer verwinden können. Wittgenstein nennt deren Verhalten ihr gegenüber Mobbing und weiß es an Beispielen zu belegen.

Die sogenannte Unvereinbarkeitsliste der AfD – sie gab es erst von 2015 an

Diesen Hintergrund muss man kennen, will man verstehen, warum Wittgensteins vier Fraktionskollegen sie so schnell und wohl nicht gerade unwillig aus der Fraktion ausgeschlossen haben. Sie mögen darin eine willkommene Gelegenheit gesehen haben, sie loszuwerden. Die Begründung lautet natürlich anders. Ferner muss man wissen, dass es die AfD mit der Parteimitgliedschaft für unvereinbar hält, wenn jemand einer Vereinigung angehört, die die AfD dem Extremismus zuordnet: dem Ausländerextremismus, dem Rechtsextremismus, dem Linksextremismus, dem Islamismus/Islamistischem Terrorismus und der Scientology-Bewegung. Diese „Unvereinbarkeitsliste“ (hier) enthält auf dreizehn Seiten in alphabetischer Reihenfolge über 300 solcher Vereinigungen. Dort ist auf Seite 10 auch der Verein Gedächtnisstätte e.V. aufgeführt, gekennzeichnet als rechtsextrem. 2014, als Wittgenstein die Gedächtnisstätte im Juni besuchte, stand er da noch nicht, erst seit 2015. Folglich konnte sie von dieser Liste ohnehin nichts wissen. In ihrer ersten parteiöffentlichen Stellungnahme zum Welt-Bericht (Rundbrief an die rund 1100 AfD-Mitglieder ihres Landesverbandes vom 1. Dezember) schreibt sie: „Ich habe mich nach meinem Besuch im Jahr 2014 mit dieser Gedenkstätte und seinem Trägerverein auch nicht weiter befasst.“

Ist der Sinn einer Gedenkstätte für deutsche Kriegsopfer schon deswegen schlimm, weil Mitglieder ihres Trägervereins Verurteilte sind?

Gestützt haben Wittgensteins vier Fraktionskollegen deren Ausschluss aus der Fraktion mit dem Vorwurf, sie habe dazu aufgerufen, jenen Verein zu unterstützen und dort Mitglied zu werden, und dieser Verein stehe auf der Unvereinbarkeitsliste. Dargelegt ist das in der Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden Jörg Nobis vom 4. Dezember (hier). Weiter heißt es darin: „Mit ihren öffentlichen Stellungnahmen hierzu zeichnete sie insgesamt das Bild, dass sie nicht gewusst habe, um was für einen Verein es sich bei ,Gedächtnisstätte e.V.‘ handelt, und wer zu den Mitgliedern dieses Vereins gehört. Tatsächlich gehören zu diesem rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugner wie Ursula Haverbeck, die seit Mai 2018 in Haft sitzt, sowie der ebenfalls wegen Volksverhetzung verurteilte Schatzmeister des Vereins, Paul Latussek.“ Man wird sich fragen dürfen, ob der Sinn einer Gedenkstätte für deutsche Kriegsopfer schon deswegen zu inkriminieren ist und das Eintreten für sie schon deswegen jemandem zur Last gelegt werden darf, weil Mitglieder des Trägervereins Jahre später nach Paragraph 130 StGB verurteilt worden sind. Wäre dies also nicht auch gegenüber Frau von Sayn-Wittgenstein als Entlastung zu werten?

Was Fraktionsvorsitzender Nobis in seiner Pressemitteilung unterschlägt

Nobis lässt in der Mitteilung unerwähnt und unberücksichtigt, was Wittgenstein in ihrem zweiten Rundschreiben an die Mitglieder des AfD-Landesverbandes vom 4. Dezember so formuliert: „Mein angebliches ‚Vergehen’: Ich habe im Jahr 2014 eine Gedenkstätte besucht, deren Trägerverein als gemeinnützig anerkannt war, der nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und der im Jahr 2014 nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden hat. Im Übrigen war ich 2014 noch kein Parteimitglied. Auch habe ich mich schriftlich zu dieser Gedenkstätte in Thüringen geäußert, was meines Wissens in diesem Land noch soeben von der Meinungsfreiheit gedeckt sein sollte. Meine Fraktionskollegen sahen das leider anders.“

Was die Nobis-Pressemitteilung aus Wittgensteins Gedenkstätten-Würdigung zitiert

Diese Äußerung zur Gedenkstätte stammt ebenfalls aus dem Jahr 2014 mit dem Datum 18. Dezember. Die Nobis-Pressemitteilung zitiert daraus dies: „… Gleichzeitig führt der Verein Gedächtnisstätte Veranstaltungen durch, die den Horizont erweitern, statt den Geist zu manipulieren. Von offizieller Seite kam keine Unterstützung … Dies sollte jedoch nicht davon abhalten, uns dem Diktat deutschfeindlicher Interessengruppen zu beugen. Im Gegenteil: Es sollte Ansporn sein, sich jetzt erst recht einzubringen! Aufgrund der personellen Besetzung des Vereins ist nicht zu befürchten, dass sein Zweck unterlaufen wird, wie z.B. der der Vertreibungsstiftung in Berlin; … Für unser ganzes Volk ist die Zeit gekommen, grundsätzlich umzudenken. Fast 70 Jahre Krieg und Entmündigung sind genug. Geben Sie der Gedächtnisstätte daher die verdiente Unterstützung, damit von dort weitere Impulse zur Selbstbestimmung des deutschen Volker ausgehen können und werden Sie Mitglied!“  Den gesamten Wortlaut finden Sie hier.

Der Fraktionsvorwurf an Wittgenstein: keine inhaltliche Distanz zum Trägerverein

Die Nobis-Pressemitteilung befindet: „Aus diesem Internet-Text von Frau von Sayn-Wittgenstein geht für die Fraktion eindeutig hervor, dass sie gewusst hat, worum es sich bei dem Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ tatsächlich handelt, namentlich dass zu dessen Mitgliedern und Vertretern Holocaust-Leugner gehören. Vor allem zeigt uns dieser Text aber, dass Frau von Sayn-Wittgenstein zu der geschichtsrevisionistischen Haltung dieses Vereins – entgegen ihrer jetzigen öffentlichen Erklärungen – keinerlei inhaltliche Distanz besitzt. Dass Frau von Sayn-Wittgenstein zur Unterstützung dieses Vereins in der zitierten Weise aufgerufen hat, ist für uns als AfD-Fraktion in keiner Weise akzeptabel. Denn die AfD-Fraktion verurteilt – ohne jedes Wenn und Aber – jedwede Form der Verharmlosung oder Relativierung des Holocaust. … Öffentliche Sympathie- und Unterstützungsbekundungen für einen Verein, dessen Mitglieder den Holocaust leugnen oder relativieren, laufen dieser Grundposition unserer Fraktion diametral zuwider. Frau von Sayn-Wittgenstein hat mit ihrer Werbung für den Verein ‚Gedächtnisstätte e.V., damit eine rote Linie überschritten.“ Der vollständige Text der Pressemitteilung unter anderem hier.

Aber Wittgenstein hat sich eindeutig vom Trägerverein und Holocaust-Leugner distanziert

Nochmals: Wittgensteins Äußerung ist vier Jahre alt, und sie war damals nicht AfD-Mitglied, hatte sich also keine AfD-Vorgaben zu halten. Ohnehin hat sie sich, wie auch die FAZ berichtete, eindeutig von dem Trägerverein und den Holocaust-Leugnern distanziert (hier). Noch am 28. November hatte die FAZ-Online mit der Überschrift aufgewartet: „AfD-Politikerin unterstützt Verein von Holocaust-Leugnern“ (hier). Auf ihrer Facebook-Seite hat Frau von Sayn-Wittgenstein am 29. November dies erklärt:

Das Gedenken zu missbrauchen für demokratiefeindliche Ideologien, lehnt Wittgenstein strikt ab

Die Hintergründe zum Entstehen der Gedenkstätte in Guthmannshausen im Jahr 1992 sind mir unbekannt; ebenso wenig sind mir Auftritte von Frau Haverbeck, Herrn Voigt oder Herrn Pastörs dort bekannt. Ich stand mit diesen Personen auch nicht in Kontakt. Ich bin von der „WELT“ auch nicht zu diesen Personen befragt worden. Bei der Gedenkstätte in Guthmannshausen bin ich einmal im Juni 2014, d.h. vor der Eröffnung der Gedächtnisstätte, gewesen, um mir die Steintafeln im Garten anzuschauen. Dabei habe ich weder revisionistisches, noch antisemitisches oder fremdenfeindliches Gedankengut festgestellt. Die im Jahr 2017 veröffentlichte Broschüre zur Entstehung der Gedächtnisstätte ist mir nicht bekannt. Die Vertriebenen haben bereits in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen auf Rache und Vergeltung für den Verlust der Heimat verzichtet. Insoweit ist die Frage der „WELT“ nach dem Bestand der Oder-Neiße-Grenze sachfremd. In dem Sinne habe ich sie auch beantwortet. Mit dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag ist die Grenzfrage endgültig beantwortet und erledigt. Dass das Gedenken an die eigene Familiengeschichte einen Fall für den Verfassungsschutz darstellen sollte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Einen Missbrauch des Gedenkens für demokratiefeindliche Ideologien lehne ich jedoch strikt ab.“ (hier).

Vier Stimmen für den Fraktionsausschluss, eine dagegen

Trotzdem wird nur mit dieser Äußerung von 2014, diesem „Verhalten“, der Ausschluss begründet: „Ob Frau von Sayn-Wittgenstein jemals Mitglied in dem Verein ‚Gedächtnisstätte e.V.‘ war oder nicht, ist für unsere Ausschluss-Entscheidung damit NICHT maßgeblich gewesen. … Die Fraktion hatte heute ausschließlich eine politische Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein durch ihr Verhalten das Ansehen der Fraktion und die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion nachhaltig beschädigt hat. Die Antwort darauf lautet nach Auffassung der Fraktion in beiden Punkten: ‚Ja!‘.“ Wittgensteins Fraktionsausschluss geschah, wie Nobis in seiner Pressemitteilung ebenfalls schreibt, mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit, also mit vier von fünf Stimmen. Wittgenstein als die fünfte hat mit Nein gestimmt.

Nobis deutet nach den Fraktionsausschluss den Parteiausschluss an

Abschließend deutet die Nobis-Pressemitteilung vom 4. Dezember an, dass dem Fraktionsausschluss noch der Parteiausschluss folgen kann (oder soll): „Die Mitgliedschaft in einem Verein, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, ist allein entscheidend für die Frage, ob Frau von Sayn-Wittgenstein Mitglied in der AfD sein kann. Über diese Frage jedoch befindet allein der Bundesvorstand der AfD, nicht unsere Fraktion.“ Und nochmals: Vor vier Jahren (2014) stand der Trägerverein auf jener Liste noch nicht. Insofern würde dieser Begründung die nötige Grundlage fehlen. Für einen Parteiausschluss bedürfte es also anderer Begründungen. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen reagierte, wie die FAZ meldet, abwartend: „Das ist zunächst einmal eine Angelegenheit der Fraktion, die der Bundesvorstand zur Kenntnis nimmt.“ Die AfD-Führung habe entschieden, Sayn-Wittgenstein anhören zu wollen, das werde am 17. Dezember geschehen. „Vorher werde ich nicht Stellung nehmen“, sagte Meuthen. (FAZ vom 5. Dezember, Seite 4). Wittgenstein selbst hat von diesem Termin bis zum 12. Dezember nichts gehört.

Die Angst in der AfD vor einer förmlichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Ohnehin hat der Fall Gedächtnisstätte / Wittgenstein eine größere Dimension als nur die Konfrontation zwischen Wittgenstein und ihren vier Fraktionskollegen mit der  tiefen Abneigung voreinander. Wann immer ein AfD-Mitglied, zumal ein prominentes, an den Rechtsextremismus-Pranger gestellt wird, herrscht im Bundesvorstand und anderen Teilen der Partei Alarmstufe 1. Man hat eine nicht unberechtigte Angst, vom Verfassungsschutz auch förmlich unter Beobachtung gestellt zu werden und reagiert panisch, wenn wieder ein neuer Fall an die Öffentlichkeit gezerrt wird. Anstelle oft langwieriger Sachverhaltsaufklärung, ob der Rechtsextremismus-Vorwurf zutrifft oder nicht, und anstelle der Belegsuche für Schuld oder Unschuld, fällt es leichter, sich von dem Übeltäter eiligst zu distanzieren  – mit der Erklärung, sich von ihm trennen zu wollen, und in der Hoffnung, die Gegner- und Medienmeute möge sich damit vorerst zufrieden geben. Die jeweils inkriminierte Person hat dann für das höhere Ziel Bauernopfer zu sein. Jetzt heißt dieses Opfer Sayn-Wittgenstein. Siehe hierzu unten im Postskriptum (PS.) „Die Kotaus der AfD – sie springt über jedes hingehaltene Stöckchen“.

Der mit Maaßen-Nachfolger Haldenwang auf Linie gebrachte Verfassungsschutz

Nach der Hetzjagd gegen Hans-Georg Maaßen und seiner Kaltstellung hat sich die Angst vor der „Beobachtung“ verstärkt. Denn Thomas Haldenwang (CDU), als Maaßen-Nachfolger der neue Verfassungsschutzpräsident, will die rechtsextreme Szene stärker beobachten (siehe hierzu Focus Online vom 7. Dezember hier unter Berufung auf „Berliner Sicherheitskreise“). Zu dieser Szene gehört für Haldenwang und seine Steigbügelhalter offenbar auch die AfD, wie der österreichische Online-Dienst Unzensuriert den Vorgang kommentiert. Bei ihm ist hier zu lesen: „Somit könnte demnächst der Fall eintreten, dass die Regierenden die einzige Partei im Bundestag, welche wirklich als Opposition zu bezeichnen ist, bald vom Verfassungsschutz beobachten lassen.“ Der Verfassungsschutz werde von der Regierung mit neuem Personal auf Linie gebracht. „Maaßen stand offenbar der aktuellen Linie, die Bürgerrechte auf rechter Seite weiter zu bedrängen, indem die AfD ‚beobachtet’ wird, im Wege und musste wohl deshalb gehen. Denn eine ‚Beobachtung durch den Verfassungsschutz’ kommt für viele einer Vorverurteilung gleich – und schreckt jene, die zwar Merkels Willkommenspolitik ablehnen, politisch aber weniger interessiert und informiert sind, erfolgreich ab, der einzigen echten Oppositionspolitik das Vertrauen zu schenken.“

Der Wittgenstein-Coup beim Bundesparteitag 2017 in Hannover bescherte zusätzliche Gegner

Zum Hintergrund der Causa „Fraktionsausschluss Wittgenstein“ gehört ebenfalls, dass Frau von Sayn-Wittgenstein innerparteiliche Gegner auch in anderen AfD-Landesverbänden und im Bundesverband hat. Noch gut erinnerlich ist ihr Auftritt auf dem Bundesparteitag in Hannover Anfang Dezember 2017. Ein Spiegel-Video darüber („Erzkonservative aus dem Nichts“) finden Sie hier. Damals kandidierte sie überraschend für die Position des Co-Bundessprechers der Partei neben Jörg Meuthen, der als Sprecher schon gewählt war. Ausgeguckt für diese Position war an sich der Vorsitzende der AfD- Berlin Georg Pazderski. Er und sie traten also beide zur Wahl an. Es kam zu einem Patt, und in der damit nötigen Stichwahl befürchtete die Parteiführung einen Sieg Wittgensteins, den sie verhindern wollte. Nach eiligen Gesprächen untereinander und mit ihr zogen Pazderski und sie ihre Kanditaturen zurück. Als Kompromiss stellte sich unwillig, aber gedrängt Alexander Gauland zur Verfügung und wurde gewählt. Diesen Kandidaten-Coup vor einem Jahr haben ihr viele übelgenommen, zumal sie der als sehr rechtsnational geltende Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke mit seiner mitgliederstarken Truppe unterstützt und zur hohen Stimmenzahl verholfen hatte.

Der Landesvorstand hat Wittgenstein einstimmig sein Vertrauen ausgesprochen

In Schleswig-Holstein immerhin steht Frau von Sayn-Wittgenstein nicht allein. Ihr Landesvorstand unterstützt sie. In ihrem Mitglieder-Rundbrief vom 1. Dezember schreibt sie: „Angesichts der medialen Welle der Berichterstattung über meine Person war es für mich eine Selbstverständlichkeit, dem Landesvorstand unverzüglich meinen Rücktritt anzubieten, um im Landesverband wieder Ruhe einkehren zu lassen. Bei meinem Handeln steht nie meine Person im Vordergrund, vielmehr hat sich alles dem Wohl und Fortkommen unserer Partei unterzuordnen. Es hat mich sehr berührt, dass meine Kollegen im Landesvorstand mir einstimmig das Vertrauen ausgesprochen haben.“

Wittgenstein will sich von den Angriffen nicht beirren lassen: „Der Kampf geht weiter“

Rückhalt kommt auch aus der Parteibasis, wie er sich zum Beispiel in einem internen Weblog äußert, in dem ein Mitgliederteil des AfD-Landesverbandes ihre Informationen und Meinungen untereinander austauschen.**) Weiterhin zeigt sich die Landesvorsitzende als Kämpferin: „Ich werde mich von den Angriffen auf meine Person nicht beirren lassen, meine politische Arbeit für unser Land fortsetzen, ganz gleich, ob diese Attacken von den Fraktionskollegen, von den Medien, vom Landtagspräsidenten und von allen zusammen erfolgen. Der Kampf geht weiter, weil er weitergehen muss. Deutschland braucht eine starke AfD, die sich nicht selbst durch Grabenkämpfe schwächt.“ Zu angeblichen weiteren Anschuldigungen bezüglich Identitäre Bewegung (IB) und Holocaust-Leugnung, wie Buschtrommeln melden, reagiert Wittgenstein kurz und kühl: Zur IB habe sie wissentlich keinen Kontakt, die Holocaust-Leugnung sei üble Unterstellung.

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PS.  E r g ä n z e n d e s

„Die Kotaus der AfD – sie springt über jedes hingehaltene Stöckchen“ vom 5. Dezember hier. Eingeleitet wird der Beitrag mit diesen Sätzen: „Die AfD ist auf dem besten Weg, den innerparteilichen und von Karrieresucht geprägte Weg einzelner Wichtigmacher bei den Republikanern nachzuahmen. Deren Schicksal ist bekannt. Im Eifer um das nie zu erreichende Wohlgefallen des politmedialen Establishments zu bekommen, springen einige ihrer Emporkömmlinge über jedes Stöckchen, das ihnen hingehalten wird. Statt zu prüfen, welches Ziel mit veröffentlichten Unterstellungen verfolgt wird, lässt man sich in der Hoffnung, als geläutert zu gelten, auf primitive Weise gegeneinander ausspielen. Unerfahren, wie man ist, übersieht man, daß die angegriffenen Personen nur Mittel zum Zweck sind, um die AfD wie einst die Republikaner als CSU-Abspaltung in die rechtsextreme Ecke zu stellen. Mehr noch: Man unterstützt mit der zur Schau gestellten unterwürfigen Politikunfähigkeit zur Freude der Gegner noch deren Strategie und hilft mit, den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen.“

Inszenierter Extremismus (aus: Signal für Deutschland e.V. vom 9. Dezember 2018): „ Eine politische Partei kann sich, sobald sie eine bestimmte Größe und das damit einhergehende Maß an Unübersichtlichkeit erreicht hat, gegen den geheimdienstlich unterfütterten Vorwurf des Extremismus nicht erfolgreich wehren. Da, wo sich ihre authentischen Mitglieder weigern, menschenfeindliche Inhalte mitzutragen oder in der Öffentlichkeit gemeinsam mit Verfassungsfeinden aufzutreten, springen bezahlte Provokateure in die Bresche, um sie mit den entsprechenden Inhalten und Verhaltensweisen zu kontaminieren. Eine demokratische Partei ist immer ein offenes System, in das politisch unvorbelastete Bürger eintreten und in dem sie mitwirken können. Deshalb ist es leicht, Agenten in eine Partei einzuschleusen, die dann unter falsche Flagge agieren und die unerwünschte Organisation von innen heraus zersetzen können. Dieser Prozess ist ganz offensichtlich auch bei der AfD bereits im vollen Gang. Das einzige, was gegen diese Form der demokratiefeindlichen Zersetzung hilft, ist eine gefestigte politische Überzeugung – und Medienmacht.“

Zur Person von Frau von Sayn-Wittgenstein: Die sachlich-nüchterne Juristin, berufstätig als Rechtsanwältin, äußert sich meist nur knapp, beschränkt sich auf das Notwendige und handelt zielbewusst. In ihren Äußerungen kann sie sehr schroff und kurz angebunden sein. Das wirkt auf manche verletzend und verträgt nicht jeder. Kompromisse geht sie ungern ein. Eine verbindliche Art im Umgang mit Gegnern fällt ihr schwer. Wird sie angegriffen, scheut sie den Kampf nicht und versteht sich nervenstark zu wehren. Wem sie misstraut, ist schnell bei ihr unter durch. Wen sie als Gegner ausmacht, hat in ihr eine ernstzunehmende und unerschrockene Gegnerin mit scharfer Zunge. In ihren ethischen, moralischen, politischen Ansichten vertritt sie eine konservative Haltung (= bewahren, was sich bewährt hat) und macht daraus keinen Hehl – eine Frau mit festen Grundsätzen. Mit so etwas wird jemand wie sie in die politisch „rechte oder rechtsaußen Ecke“ gesteckt und vom politischen Gegner, weil heutzutage viele Maßstäbe nach Links verschoben worden sind, diffamierend in die rechtsextreme. Allgemein wird sie dem rechtsnationalen Flügel der Partei zugerechnet.

Mögliche Befangenheit: Wenn ich über die AfD schreibe, müssen Sie als Leser wissen, dass ich dieser Partei seit ihrer Gründung 2013 angehöre – erstmals einer Partei überhaupt. Ich bin überzeugt, dass unser Land diese neue Partei dringend braucht, und möchte daran mitwirken, dass eine für Deutschland und Europa ruinöse Politik beendet wird. Ich glaube, dass ich innerhalb der Partei meine Vorstellungen darüber zunächst besser zur Geltung bringen kann als außerhalb. Ich habe am Grundsatz- und auch am Wahlprogramm der AfD mitgearbeitet. Nicht alles darin deckt sich mit meinen Vorstellungen. Aber das sind, gemessen am großen Ganzen, Marginalien. Ich kenne Frau von Sayn-Wittgenstein und arbeite an der Parteibasis mit. Gänzlich unbefangen bin ich ihr gegenüber und in Sachen AfD demnach nicht, wohl aber unabhängig und um Objektivität bemüht. Das Urteil darüber muss ich dem Leser überlassen.

Haftungsausschluss / Disclaimer  siehe  hier. Wenn dieser Hinweis nicht unter jedem Beitrag steht, so gilt er doch auch für diese anderen.

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*) Der Web-Auftritt des Vereins hier: https://verein-gedaechtnisstaette.de/

Das Anliegen des Vereins hier: https://deutsches-gedenken.de/2016/06/09/wir-ueber-uns/

Impressum des Vereins hier: https://deutsches-gedenken.de/2016/06/06/kontakt/ und hier:   https://deutsches-gedenken.de/datenschutzerklaerung-gev/

**) Hieraus folgende (aus Persönlichkeitsschutzgründen anonymisierte) Stellungnahmen:

Mitglied 1 (4.12.): — und die Presse jubiliert. Endlich greift die Partei durch und entledigt sich von rechtsradikalen Elementen. Das ist lange überfällig. Lange habe ich mich aus der unsäglichen Diskussion herausgehalten, aber was zu viel ist ist zu viel!! Fakt ist: die Glorreichen 4 im Landtag und deren Wadenbeißer haben in einer gemeinsamen Kraftanstrengung in den letzten 4 Jahren 2 engagierte und integre Landesvorsitzende (Thomas Thomsen und Markus Scheb) mit zweifelhaften Methoden in die Wüste geschickt und 2 weitere Landesvorstandsmitglieder haben genervt den Vorstand verlassen, weil sie den Umgang mit Parteigeldern nicht mittragen konnten und wollten. (Dr. Bruno Hollnagel und Bernhard Noack)Ihre Leistung zum Schaden der AfD wurde ihnen mit dem Landtagsmandat vergoldet! Und weil das immer noch nicht reicht, sind sie jetzt daran den zum ersten Mal seit einem guten Jahr harmonischen und gut zusammenarbeitenden Landesvorstand zu zerschlagen .Die Presse und alle geneigten Vertreter der Altparteien applaudieren natürlich, geben Hilfestellung und freuen sich dass alles so gut läuft. Wann hört der Wahnsinn endlich auf?“

Mitglied 2 (4.12.): Der Wahnsinn wird aufhören, wenn diese vier Glorreichen nicht mehr in der Partei sein werden. Dazu sollten wir alle beitragen.

Mitglied 3 (4.12.): Wenn es stimmt, dass die vorgebliche (aber offensichtlich unzutreffende) Mitgliedschaft der Landesvorsitzenden Sayn-Wittgenstein im „Verein Gedächtnisstätte“ aus der Vierergruppe der AfD-Landtagsfraktion in die Öffentlichkeit lanciert worden ist, um der Vorsitzenden zu schaden, dann trifft der Schaden nicht nur sie, sondern die Landes- und die Bundespartei als Ganzes. Denn für die Contra-AfD-Mainstream-Medien war und ist der Vorgang wieder einmal wie ein gefundenes Fressen. Wenn es also wirklich stimmt – und abwegig ist es nicht gerade – dann bewerte ich die Lancierung als schweres parteischädigendes Verhalten und nicht als willkommene Selbstreinigung von (vermeintlich) rechtsextremen Elementen. In diesem Fall muss es für die Täter Konsequenzen haben. Mit dem Fraktionsausschluss der Vorsitzenden ist der Schaden nicht beseitigt, er bleibt virulent. Der Sachverhalt, wie ihn die Vorsitzende in ihrem Rundbrief an die Parteimitglieder des Landesverbandes vom 1.12.2018 darstellt, ist für mich so lange zutreffend, bis Gegenteiliges bewiesen ist. Wir haben die symbolische Steinigung einer Frau durch Männer erlebt, die sie ins politische Jenseits schicken wollen, ermuntert dazu möglicherweise aus dem Bundesverband, der sich zu Recht sorgt, die AfD könnte, veranlasst durch die politische Gegnerschaft der Altparteien und jede Gelegenheit nutzend, unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt werden. Deshalb wird Rücksicht auf das Opfer, unabhängig vom wahren Sachverhalt, um des höheren parteipolitischen Zweckes willen nicht genommen.

Mitglied 4 (4.12.): Die sogenannte „AfD“ Fraktion hat mit ihrem heutigen Ausschluss etwas losgetreten, von dem sie entweder zu dumm waren, es zu erahnen, oder es bewusst herbeiführen wollten: Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Da diese „Fraktion“ nunmehr selbst „festgestellt“ hat, auch wenn es KEINE BEWEISE gibt, dass es eine Landesvorsitzende mit Beziehungen zu rechtsextremem und holocaustleugnendem Inhalt gäbe, ist der Verfassungsschutz gezwungen zu beobachten! Wir haben das in den Vorträgen zum Verfassungsschutz nun immer wieder durchgekaut, es reicht die Äußerung! Und nun kam diese Äußerung von der sogenannten „AfD Fraktion“ höchstpersönlich. Mehr kann sich Frau Merkel und der Rest nicht wünschen. Ein Dankeschön ist angebracht. Vielleicht einen Posten für den Schaffner und den Rest in der CDU.
Mit der Ablösung von Maaßen durch einen willfährigen Nachfolger und seinen neuen Stellvertreter wurde all das perfekt vorbereitet. Das ist kein Zufall! Stellt euch auf die Beobachtung durch den VS in S.H. ein und bedankt euch bei Schaffer, Schnurrbusch, Brodehl und insbesondere bei dem mich persönlich sehr enttäuschenden Nobis, der als Fraktionsvorsitzender die Möglichkeit hatte, diese Katastrophe zu verhindern.

Mitglied 5 (4.12.): Die Glorreichen 4 sind genauso schlecht wie ich sie seit langer Zeit eingeschätzt habe. Mir wird schlecht wenn ich an diese 4 denke …

Mitglied 6 (4.12.): Nun hat die Fraktionsmehrheit es also fertig gebracht, unsere Landesvorsitzende wegen einer 4 Jahre zurückliegenden – und für mich nicht zu beanstandenden – Meinungsäußerung aus der Fraktion in Kiel auszuschließen. Damit hat man dem ständig wachsenden Druck der „Political Correctness“ nachgegeben oder nachgeben wollen. Man sollte sich aber dabei bewusst sein, dass durch diesen Druck nicht nur die allgemeine Meinungsfreiheit beschränkt wird. Vielmehr wird auch der Bereich dessen eingeengt, was ein Abgeordneter im Rahmen der Bandbreite seiner Partei angemessen politisch vertreten oder in seinem Umfeld in eine klärende Diskussion einbringen kann. Ein Damoklesschwert, wie es – das dürfte damit deutlich geworden sein – über allen Abgeordneten gleich welcher Couleur mehr oder weniger drohend schwebt, kann wohl kaum Anreger zu an der Sache und dem Wohl des Landes orientierten freien Überlegungen und Aktionen sein. Man sollte dabei nicht außer Acht lassen, dass man so auch den Wählern des derart behandelten Abgeordneten indirekt einen Maulkorb verpasst, verhindert, dass sie im Entscheidungsprozess hinreichend gehört werden, und so den Prozess demokratischer Willensbildung einschränkt. Wahrlich kein Gütesiegel eines rationalen und „Herrschaftsfreien Diskurses“, der doch sonst immerhin noch als Grundlage der Demokratie gepriesen wird. Schade, dass die Mehrheit der Fraktion diesem Druck nicht widerstanden hat oder ihn gar zum willkommenen Anlass genommen hat, einen schon länger schwelenden – und in unserem Landesverband ja nicht neuen – Streit eilfertig zu ihren Gunsten und ohne Rücksicht auf die Außenwirkung der Partei zu beenden!

Mitglied 7 (5.12.): Sehr wahre Worte. Nur, es gibt Leute, die weder die Wahrheit schätzen, und ihre Meinung als die einzig richtige Meinung erachten. Mich wundert es nicht, denn das Verhalten aus der Vergangenheit lies so etwas erwarten. Ich denke, damit haben sich die Vier nebst Mitläufer ihr eigenes Grab geschaufelt. Danke an den Landesvorstand, der eine klare Aussage getroffen hat.
Dem Landtagspräsidenten hätte es auch zu Gesicht gestanden, wenn er eigene Recherchen angestellt hätte. Ja, ja – die Reise nach Jerusalem.

Mitglied 8 (5.12.): Wenn es gängige Praxis werden soll, Parteimitglieder allein wegen eines nicht bewiesenen Verdachtes aus einem Amt zu schmeißen, dann befindet sich unsere Partei im Niedergang! Vor allem muss es erlaubt sein, sich und seine politische Gesinnung immer mal wieder zu überprüfen, und dazu gehören auch Kontakte zu Andersdenkende. Was ist falsch daran, einen Verein zu kontaktieren, der die Opfer beider Weltkriege ehren möchte?! Wenn es stimmt, dass Frau v.S.-W. niemals Mitglied dieses Vereines war, dann ist der Rausschmiss aus der Fraktion ein Skandal, der Folgen haben muss – und zwar für jene, die dies veranlasst haben. Der mediale Schaden für uns insgesamt ist enorm – und steht in keinem Verhältnis zur Tat! Haben jene je darüber nachgedacht? Oder sind wir vielleicht insgeheim schon vom VS infiltriert worden? Ich bin entsetzt und erbost!

Mitglied 9 (5.12.): Ein Kommentar von vielen in dieser Art in „journalistenwatsch“: „So wie es scheint, geht die AfD den Weg der Republikaner. Liebe AfD Basis, bevor noch mehr von euren besten Leuten gefeuert werden, feuert Politlumpen wie den Pazderski und ähnliche Konsorten. Die haben Angst vor dem ‚Verfassungsschutz’? Das ist doch der verlängerte Arm des Merkel-Regimes! Entschuldigt euch bei Wittgenstein und Bießmann, sonst bricht die gesamte ‚Alternative’ zusammen.“

Mitglied 10 (5.12.): Frage: Wie hoch war die Belohnung von CDU und SPD an Nobis und Konsorten? Schnurrbusch: Auftrag erledigt AfD zerstört.

Mitglied 11 (5.12.): Jetzt können die 4 „Leute“ im Landtag machen was sie wollen und werden nicht mehr von unserer Vorsitzenden kontrolliert, die das schlimmste immer verhindert hat.

Mitglied 12 (5.12.): Der Toten aus Krieg und Vertreibung mit einen Mahnmal zu gedenken, ist ehrenvoll, in jedem Land, außer in gewissen Kreisen bei uns in Deutschland. Wenn Mitglieder der AfD das auch noch auszunutzen, um einer gewählten Vertreterin der AfD zu schaden, so handeln sie schlicht schäbig. Es sieht so aus, als seien wir von unseren politischen Gegnern schon unterwandert.

Mitglied 13 (7.12.): „Der Verein „Gedächtnisstätte e.V.“ , um dessen Unterstützung durch Frau v. Sayn-Wittgenstein es hier geht, hat sich zum Ziel gesetzt, für das Gedenken auch an das Leid der deutschen Opfer von Vertreibung, Bombenkrieg und als deutsche Soldaten in alliierten Lagern einzutreten. Ich wüsste nicht, was daran falsch sein sollte. Dass auch Personen mit sonst zweifelhaften Ansichten bei einem solchen Unternehmen anzudocken suchen, kann nicht immer ausgeschlossen werden, war aber wohl der Anlass, den Verein auf die Unvereinbarkeitsliste der AfD zu setzten. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob die Zielsetzung des Vereins von daher verändert wurde, und das ist soweit bekannt nicht der Fall. Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Gedenken auch an diese Opfer mit Hilfe der „Nazikeule“ aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt werden soll. Wenn Frau v. Sayn-Wittgenstein sich für dieses Gedenken einsetzen wollte, so ist ihr daraus in meinen Augen kein Vorwurf zu machen, ganz im Gegenteil. Ihren Ausschluss aus der AfD – Landtagsfraktion halte ich daher nicht für gerechtfertigt.“

Mitglied 14 (7.12.): Ebenfalls volle Zustimmung. Unmöglich, das Verhalten von Brodehl und den drei Anderen, die sich durch trickreiches Verhalten und unwahren Behauptungen in den Landtag gemogelt haben.

Mitglied 15 (8.12.): Zufall? Nein der Verrat von Nobis und Co gerade jetzt wo wir alle Kräfte gegen den M. Pakt brauchen wird durch den Verrat von Nobis und Co geschickt vom Pakt abgelenkt. Wer von diesen Verrätern hat sich die 30 Silberlinge von CDU und SPD unter den Nagel gerissen? Schnurrbusch?

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5 Kommentare zu „Die Causa Sayn-Wittgenstein“

  1. Nach Sichtung der Unvereinbarkeitslisten stelle ich fest, daß ein „Verein Gedächtnisstätte e.V.“ gelistet ist.

    Unvereinbarkeitsbeschlüssen (UVB) vom 20. Mai 2016 bis 17. Februar 2017 sind nachvollziehbar und durch entsprechende Urteile des Bundesschiedsgericht (BSG) bestätigt.

    Die Behauptung von Claus Schaffer, daß Zitat: „Die Unterstützung eines Vereins, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, ist für die Fraktion inakzeptabel“ muß in Frage gestellt werden weil sie der Wahrheit nicht dienlich ist.

    Mit seiner Äußerung suggeriert Herr Claus Schaffer in fragwürdiger weise, als sei dies mit den Parteistatuten nicht vereinbar.

    Der Vorwurf wiegt schwer und unter Zugrundelegung der Bundessatzung der Alternative für Deutschland (BS-AfD/BS) vom 29. November 2015, zuletzt geändert am 01. Juli 2018, erweist er sich

    gemäß § 2 Absatz 2 bis 4 Satz1 BS („1Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der Partei sein.“) als mit den Parteistatuten unvereinbar (https://www.afd.de/partei/satzungen-ordnungen/).

    Wo bleibt die Rechtssicherheit in Bezug zu dem Rückwirkungsverbot und welche Bedeutung hat der Vertrauensschutz?

    Rechtsstaat heißt auch: Das Mitglied soll sich auf bestehende Parteigesetze verlassen können. Die Partei darf nicht unbegrenzt Regelungen neu schaffen oder nach Gutdünken neu auslegen.

    Grund: Frau Doris Fürstin Sayn-Wittgenstein, war niemals Mitglied des „Vereins Gedächtnisstätte e.V.“, eine Mitgliedschaft jedoch vorausgesetzt wird. Des weiteren wäre zu prüfen, ob sie bezogen auf den Tatvorwurf schon Mitglied in der AfD war. Nach meinen Informationen aus Hessen ist Frau Doris Fürstin Sayn-Wittgenstein erst im Jahr 2016 Mitglied geworden. Der Tatsache, daß der „Verein Gedächtnisstätte e.V.“ 2014 noch gar nicht vom Verfassungschutz beobachtet wurde ist in der Subsumtion zu würdigen.

    Der Eindruck ist deshalb nicht von der Hand zu weisen, daß Herr Claus Schaffer und im Hintergrund agierende Dritte, daran „schaffen“ um eine unliebsame Gegnerin auszuschalten, indem sie Sie „abschaffen“ wollen. Aufgrund der Tatsache, daß Herr Claus Schaffer als ehemaliger Kriminalhauptkommissar in Diensten des Landes Schleswig-Holstein stand, löst das Befremden in mir aus.

    Wenn Mitglieder der AfD unter diesen Gesichtspunkten verfassungs- und satzungswidrig aus der Fraktion geworfen werden, dann ist eine Grenze überschritten deren Ende dazu führen wird, daß Diskreditierungen und Denunziationen die Tagespolitik innerhalb der AfD bundesweit bestimmen werden.

    Es wird endlich Zeit, daß nicht jeder „Handswurst“ mit inhaltlosen Anschuldigungen und falschen Behauptungen gegen Kollegen oder Kolleginnen agieren darf, ohne daß er dafür zur Rechenschaft gezogen wird. In solchen nachgewiesenen Fällen gibt es für mich nur noch ein Mittel: Der Rauswurf !

  2. Sehr geehrter Herr Krause, Ihr ausführlicher Bericht über Frau von Sayn Witgenstein erklärt den äußerlich unbegreiflichen Vorgang. Wegen der zeitlichen Vorgaben bis zur nächsten Landtagswahl wird diese eingefädelte Blockade der AfD wirksam bleiben. Ein Meisterstück an Dummheit und Impertinenz.

  3. Da ist es doch überfälig die nach 1945 machtausübenden NSDAP. Mitglieder neu zu beleuchten ! Nach der ,, Einheit “ hat sich das dann penedrant quer durch die Gesellschaft bis zur Bundeskanzlerin wiederholt !! Da haben sich dann die vormals , nur Äußerlich getrennten Schweine am Trog getroffen !!

  4. Kieler „Fraktions“-marinedivision will alles endlich mal „auf Linie“bringen.
    Ein Boot mit einziger Frau darauf bereits versenkt.
    Völlig unnavylike, scheint aber den Richtigen Auftrieb zu geben.
    Die Basismariner werden über die tatsächlichen Hintergründe des Grundaufkommens später informiert werden.
    Höbe man das Ganze ins kriminelle Fahrwasser, so würde das Boot aus Kopenhagen sicher grüßen wollen. !

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