Staatliches Unrecht in der SBZ-DDR-Zeit und nach der Wiedervereinigung / Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission in Brandenburg / Als ein Beispiel daraus: das Bodenreformland und seine Erben
Eigentum ist durchweg rechtlich geschützt. Trotzdem wird es immer wieder verletzt – durch Betrug, durch Raub, durch Gesetze. Nach der deutschen Wiedervereinigung hat es Verletzungen des Rechts am Vermögenseigentum in den neuen Bundesländern gegeben, darunter an Grund und Boden in der Landwirtschaft. Viele, zu viele bestehen fort. Beteiligt an ihnen sind staatliche Institutionen. Teils haben sie sie hingenommen, teils selbst begangen. Für einen Rechtsstaat, wie Deutschland es sein will, eine Schande. Aber das Land Brandenburg bemüht sich um Korrektur. Man sieht es an der Enquete-Kommission 5/1 seines Landtags, eingesetzt im März 2010 zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“, wie ihre umständliche Bezeichnung lautet. Vier Jahre später, Anfang März 2014, hat sie ihren Abschlussbericht vorgelegt. Am 2. April hat der Landtag über ihn debattiert. Näheres über die Sitzung hier und ein Bericht der Potsdamer Neueste Nachrichten hier.
Von der SED-Diktatur zum demokratischen Rechtsstaat
Was war der Untersuchungsauftrag? Aufzudecken, dingfest zu machen, zu beschreiben waren Fehlentscheidungen, Fehlentwicklungen und Defizite bei der Transformation der DDR-Vergangenheit in den wiedervereinigten deutschen Staat der Gegenwart. Auch galt es, dies „mit der Frage nach dem Stand der DDR-Aufarbeitung“ zu verknüpfen Die Kommission beschreibt die Fragestellung so: „Wie hat das Land Brandenburg und wie haben seine Institutionen und politisch Verantwortlichen den Übergang von der zentralistisch geführten SED-Diktatur in den demokratischen, föderalen Rechtsstaat bewältigt? Was ist gut und was ist weniger gut gelungen, wo gibt es Änderungs- und Verbesse-rungsbedarf? Was hat sich bewährt und was nicht?“
Erstmals in der Sichtweise der Opfer, nicht der Täter
Es ging um eine Bestandsaufnahme, und aus ihr sollten Vorschläge abgeleitet werden, die Demokratie in Brandenburg weiter zu festigen und das Vertrauen der Bürger in den demokratischen Rechtsstaat, seine Institutionen und sein Personal zu stärken. Ob das mit dem Abschlussbericht gelingt und ob Parlament und Regierung Brandenburgs dem folgen, was die Kommission zu tun empfiehlt, muss sich noch zeigen. Die Landtagsabgeordnete Beate Blechinger (CDU) wird mit den Worten zitiert: „Erstmals stand die Sichtweise der Opfer im Mittelpunkt, vorher standen die Täter im Fokus.“ (Quelle hier)
Die rechtswidrigen LPG-Umwandlungen und die Bodenreformlanderben
Es war eine Herkules-Arbeit, die die Kommission mit dem Aufarbeiten der Zeit nach 1989/90 in Brandenburg zu bewältigen hatte. Rund vierzig Sitzungen hat sie absolviert, dreißig Gutachter und achtzig Zeitzeugen angehört. Der überaus umfassende Abschlussbericht (Drucksache 5/8500 hier) mit seinen 443 Seiten handelt insgesamt sieben Themenbereiche ab.*) Diesen Beschreibungen folgen „Handlungsempfehlungen“ für Landtag und Landesregierung (Seite 378 bis 391). Gegenstand des fünften Themenbereichs ist der „Umgang mit Eigentum im Transformationsprozess in Brandenburg, insbesondere in der Landwirtschaft“ (Seite 247 bis 300). Hier geht es unter anderem um die rechtswidrigen Umwandlungen der einstigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (LPG) sowie um das Bodenreformland und die Neusiedler-Erben dieses Landes (Ziffer 5.3.3. des Berichts, Seite 280 ff).
„Überfällige Kurskorrektur“ verlangt
Hierauf konzentriert sich auch die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE). Das hat sie auf ihrer Regionalveranstaltung am 26. März in Storkow/Mark deutlich gemacht. Der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf von Schwerin will den Kommissionsbericht „als Ausgangspunkt für eine landesweite Mobilmachung gegen fortwirkendes Unrecht“ verstanden wissen. Er warnte die Verantwortlichen davor, weiter untätig zu bleiben oder im Landtagswahljahr das Umsetzen der Empfehlungen auszusitzen. Seine Aktionsgemeinschaft werde vor allem die drei Oppositionsparteien im Landtag (CDU, Grüne und FDP) beim Hinwirken auf die überfällige Kurskorrektur unterstützen.
Brandenburgs Erbensuche eine „Täuschung mit System“
Was die Opfer von Unrecht durch LPG, Gesetzgeber und Behörden jetzt für Möglichkeiten haben, hat auf der gleichen Veranstaltung die Rechtsanwältin Catherine Wildgans erläutert. Auch verlangte sie unter anderem, die zuständigen Landesstellen sollten sich sofort die über fünfzig gescheiterten LPG-Umwandlungen vornehmen. Ferner teilte sie mit, Überprüfungen hätten ergeben, dass die vorgebliche Suche des Landesfinanzministeriums nach noch unbekannten Erben von Bodenreformland eine absichtliche „Täuschung mit System“ gewesen sei. Finanzminister (und stellvertretender Ministerpräsident) ist damals Helmuth Markow (Die Linke) gewesen, inzwischen Brandenburgs Justizminister. Die angeblich gefundenen Berechtigten seien gar keine Bodenreformland-Erben gewesen, sondern nur Besitzer von Kleingrundstücken, sagte Frau Wildgans. „Der dank unserer Nachforschung aufgeflogene Schwindel des Finanzministeriums wird Folgen haben.“
Aus den nichtigen LPG-Umwandlungen Konsequenzen ziehen
ARE-Vorsitzender Schwerin will diese Täuschungsaktion nun öffentlich darstellen. Nach den vorliegenden Unterlagen sei jetzt beweisbar, dass die mit Veröffentlichungen aufwendig betriebene, aber vorgetäuschte Suche des Finanzministeriums nach den Erben des Bodenreformlandes der einstigen Neusiedler bisher überhaupt nicht zu ihrem Auffinden geführt habe. Daher sei die Erbenermittlung jetzt wirklich in Gang zu setzen. Auch fordert die ARE als Zusammenschluss der Geschädigten in einer „Storchower Erklärung“ Politik und Justiz in Brandenburg dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Registergerichte des Landes zu veranlassen, die fehlgeschlagenen und daher nichtigen LPG- Umwandlungen grundlegend zu prüfen und daraus dann die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dies gelte besonders für zu Unrecht geleistete Subventionsgelder. Ferner verlangt sie, dass Brandenburg die weggenommenen Agrarflächen, die jetzt beim Landesfiskus liegen, keinesfalls veräußern darf, bevor nicht alle Verfahren, die die Neusiedler-Erben betreffen, abgeschlossen sind.
Was den Erben von Bodenreformland widerfahren ist
Mit diesen Erben von einstigem Bodenreformland befasst sich der Abschlussbericht der Enquete-Kommission nur zu einem kleinen Teil. Aber für die Erben, denen der Landesfiskus (auch in den vier anderen neuen Bundesländern) das geerbte Land vorenthält oder wieder abgenommen hat, hat dieser Teil große Bedeutung. Was ist hierfür der Hintergrund? Zu DDR-Zeiten hatten viele DDR-Bürger Bodenreformland geerbt. Aber von 1992 an – nach der deutschen Einheit von 1990 – hat der Fiskus der neuen Bundesländer den meisten von ihnen das Eigentum daran wieder entzogen, denn nach einer gesetzlichen Neuregelung durfte sich das jeweilige Land als „besserberechtigt“ ausgeben und die Erben als „nicht zuteilungsberechtigt“ darstellen. So wurden diese Erben gezwungen, ihren Grund und Boden, also meist den wesentlichen Teil ihres kleinen Vermögens, an den Staat abzutreten.
Heimlich enteignete Erben
Aber den Ländern gelang es nicht immer, die Erben, denen sie die Grundstücke wieder wegnehmen wollten, rechtzeitig ausfindig zu machen. Denn das musste vor dem 2. Oktober 2000 geschehen sein. Die Frist hatte den Sinn, Rechtsfrieden herzustellen. Da die Länder sahen, dass sie es bis dahin nicht schaffen würden, alle Erben zu finden, verfielen sie auf die Idee, sich zum gesetzlichen Vertreter dieser Erben bestellen zu lassen. In dieser Vertretereigenschaft übertrugen sie die Grundstücke kurzerhand an sich selbst und ließen sich im Grundbuch als Eigentümer eintragen. So war auch Brandenburg vorgegangen. 7400 Erben in den neuen Ländern wurden enteignet, ohne es zu merken.
Brandenburgs Bodenreformland-Skandal: rechtswidrig, sittenwidrig
So war es in Brandenburg auch den beiden Brüdern Horst und Egon Netzel ergangen. Sie wehrten sich und drangen darauf, das Grundbuch zu berichtigen und rechtmäßig sie als Eigentümer einzutragen. Sie mussten diesen Anspruch einklagen. Das Landgericht wehrte ihre Klage ab, das Oberlandesgericht gab ihr statt. Aber Brandenburg legte dagegen Berufung ein, begehrte beim BGH Revision – und fiel dabei gründlich auf die Nase. Die Entscheidung stammt vom 7. Dezember vergangenen Jahres (V ZR 65/07). Das oberste Zivilgericht ließ es an Deutlichkeit gegenüber Brandenburg nicht fehlen. Es legte ihm „Missbrauch der verliehenen Vertretungsmacht“ zur Last. Schon deshalb schulde Brandenburg den Klägern, der beantragten Grundbuchberichtigung zuzustimmen. Die Auflassung der Grundstücke an sich selbst sei nicht wirksam und daher nichtig. Das Gericht bezeichnete das Vorgehen des Landes als rechtswidrig, sittenwidrig und eines Rechtsstaats nicht würdig.
Deutliche Kritik auch vom Landtags-Untersuchungsausschuss
Außer dem Gerichtsurteil musste Brandenburgs Regierung auch das Verdikt eines weiteren Spruchkörpers über sich ergehen lassen. Denn der als Folge dieses Politik- und Rechtsskandals vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss hat in seinem Abschlussbericht vom 20. März 2009 ebenfalls mit deutlicher und umfänglicher Kritik nicht gespart. Er hatte zu untersuchen, wie es zur Rechtswidrigkeit gekommen ist und hat kommen können. Jahrelange Untätigkeit und versäumte politische Entscheidungen waren sein Hauptvorwurf, vor allem gegen das Finanzministerium. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses mit 277 Seiten (Drucksache 4/7351 hier).
Für viele tausend andere Erbfälle ein Präzedenzurteil
Das BGH-Verfahren wurde zum Präzedenzfall. Wie die Brüder Netzel wurden in Brandenburg auch rund 7400 weitere Erben enteignet, ohne es zu merken. Brandenburg musste also das fiskalische Beutegut nicht nur wieder herausgeben, sondern sah sich auch öffentlich als Rechtsbrecher gebrandmarkt. In Brandenburg wie auch in den restlichen vier neuen Bundesländern gab es viele tausend gleicher Fälle. Von 1996 bis 2000 hat Brandenburg, wie sein Finanzministerium auf meine damalige Anfrage im Februar 2008 bekundete, mit „flächendeckender Recherche“ rund 80 000 Eigentümer von Bodenreformland ausfindig gemacht. Gegenüber rund 63 000 davon hatte es keine Handhabe auf eine Herausgabe des Landes, also in rund 17 000 Fällen einen Anspruch geltend gemacht. Bis zu 10 000 davon waren Ansprüche gegenüber unbekannten Eigentümern. Näheres dazu ist in dem Buch des Potsdamer Rechtsanwalts Dr. Thorsten Purps von 2009 mit dem Titel „Vom Staat enterbt“ (Rezension hier ).
Was Brandenburg bußfertig versprach
Brandenburg gab sich nach dem BGH-Urteil bußfertig und beeilte sich zu handeln. Am 4. Februar 2008 gab es seine Entscheidung und ein „Fünf-Punkte-Paket“ bekannt: 1. Es werde seine noch nicht vollzogenen Anträge auf Grundbucheintragung zurücknehmen. 2. Sei das Land schon eingetragen und tauchten die Eigentümer oder deren Erben noch auf, übertrage es ihnen das Eigentum zurück, und zwar auch dann, wenn sie nicht „besser berechtigt“ seien. 3. Tauchten diese nicht auf, werde das Land die Flächen absondern und sie wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer bewirtschaften. 4. Um bisher übersehene Eigentümer oder deren Erben noch ausfindig zu machen, werde das Land in der Regionalpresse entsprechende Aufrufe veröffentlichen. 5. Zusammen mit dem Justizministerium wolle es eine „Arbeitshilfe für die Grundbuchämter“ für den Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen entwickeln. Doch wenn die Feststellungen jetzt von Anwältin Wildgans und ARE zutreffen, hat das rot-regierte Brandenburg wohl doch wieder getrickst.
Was ist Bodenreform-Land?
Bei dem Land aus der sogenannten Bodenreform handelt es sich um fünf bis zehn Hektar Agrarland. Entschädigungslos weggenommen wurde es in den Nachkriegsjahren zwischen 1945 und 1949 allen Landwirten, die über 100 Hektar und mehr verfügten, politisch verfolgt, vertrieben, verhaftet, umgebracht ebenfalls. Bekommen haben es Vertriebene, Umsiedler, Flüchtlinge („Neusiedler“), landlose oder landarme Bauern und „Neubauern“ (Landarbeiter, Kleinpächter, nichtlandwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte). Sie hatten es als Existenzgrundlage und als ihr Eigentum erhalten. In der späteren DDR mussten sie es zwar in die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften einbringen (Zwangskollektivierung), waren zwar nicht mehr im Besitz des Landes, aber weiterhin dessen Eigentümer. Nach deren Tod gehörte das Land ihren Erben.
Wie das Bodenreformland zu Volleigentum gemacht wurde
Zur DDR-Zeit hatte dieses Bodenreformland öffentlich-rechtlichen Bindungen unterlegen, nämlich dem Verbot, es zu teilen, zu verpachten, zu verpfänden und zu übertragen (außer es zu vererben), sowie dem Gebot, es zu bewirtschaften. War der Eigentümer zum Bewirtschaften nicht mehr bereit oder nicht in der Lage, sollte das Land in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden. Solche Rückführungen sind in der DDR-Realität allerdings zum erheblichen Teil unterblieben, und am 6. März 1990 mit Wirkung vom 16. März hat die noch-sozialistische Volkskammer diese Bindungen aufgehoben. Besiegelt ist dies im Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform („Modrow-Gesetz“). Es bescherte den Eigentümern das Volleigentum an diesem Land.
Die zunächst bestrittene Vererbarkeit und wie sich der BGH korrigieren musste
Nach der deutschen Wiedervereinigung freilich war es zur herrschenden Rechtsansicht geworden, das Bodenreformland habe vor dem Modrow-Gesetz auch nicht vererbt werden dürfen. Diese Ansicht hat die Rechtswissenschaftlerin Beate Grün von der Universität Erlangen-Nürnberg in ihrer Habilitationsschrift derart überzeugend widerlegt (F.A.Z. vom 27. Oktober 1998), dass sich der Bundesgerichtshof gezwungen sah, seine bisherige Auffassung von der Nicht-Vererbbarkeit für falsch zu erklären und die Vererbbarkeit ausdrücklich zu bestätigen, nachzulesen in seinem Urteil vom 17. Dezember 1998 (V ZR 200/97 und F.A.Z. vom 2. März 1999).
Aber der Fiskus nahm den Erben das Land weiterhin ab
Trotzdem war der Bundesgerichtshof nicht dazu bereit, als Rechtsfolge daraus den Erben das Eigentum an diesem Land zuzusprechen, sondern beharrte darauf, am Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten. Danach durfte der ostdeutsche Fiskus den Erben weiterhin das Land entschädigungslos abnehmen und sie, wenn sie sich weigerten, aus dem Grundbuch herausklagen und mit den Kosten des Verfahrens belasten. Hatten sie das Land verpachtet oder verkauft, mussten sie alle bisherigen Pachteinnahmen oder den Verkaufserlös an das betreffende Bundesland abführen. Die aber, denen das einst geraubte Land eigentlich zustand, die „Alteigentümer“, bekamen nicht davon zurück.
Was die Enquete-Kommission empfiehlt
Was Brandenburgs Enquete-Kommission unter Ziffer 8 seines Abschlussberichts dem Land in Sachen Bodenreformlanderben zu tun empfiehlt, ist kurz gehalten und liest sich vom Bürokratendeutsch entkleidet so: Brandenburgs Regierung solle Initiativen ergreifen, die Flächen zurückzugeben bzw. die Erben zu entschädigen. Bis zur abschließenden Klärung dürfe sie das Land nicht verwerten. Außerdem seien die Erfahrungen mit den Erbenermittlern zu bewerten und „gegebenenfalls“ die flächendeckende Erbensuche zu veranlassen.
Der staatlich verübte Rechtsbruch an den „Alteigentümern“
Der Umgang des seit 1990 gesamtdeutschen Staates mit einstigen DDR-Bürgern und deren geerbten Bodenreformland war und ist genau so himmelschreiend rechtswidrig wie der Umgang mit den ursprünglichen Eigentümern des Landes („Alteigentümer“). Eigentlich gehört das Bodenreformland weder den Erben noch dem Fiskus, sondern ihnen. Nach den Prinzipien eines wirklichen Rechtsstaates standen dem Staat alle diese Grundstücke überhaupt nicht zu, sondern jenen Eigentümern, denen sie in der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) durch politische Verfolgung entschädigungslos und rechtswidrig entzogen worden sind. Mit der deutschen Einheit fielen sie zunächst an den bundesdeutschen Staat, in dem die zusammengebrochene DDR aufgegangen ist. Aber die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl gab sie an die Eigentümerfamilien nicht zurück, um sich fiskalisch daran zu bereichern. Dieses Unrecht lebt fort und wird von den Gerichten entgegen gesetzlicher Regelungen noch immer gestützt und zu Recht erklärt.
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*) I. Geschichtsbild und allgemeine Aufarbeitung II. Wiedergutmachung und nachhaltige Würdigung der Opfer des SED-Regimes III. Personalpolitik – zwischen Kontinuität und Elitenaustausch IV. Bildungspolitik – Lehrer, Lernende und Lehren sowie Sport V. Umgang mit Eigentum im Transformationsprozess in Brandenburg, insbesondere in der Landwirtschaft VI. Medienlandschaft und Meinungsvielfalt VII. Charakter, Verlauf und Ergebnisse des Transformationsprozesses in Brandenburg. – Die Enquete-Kommission einzusetzen hatte Brandenburgs Landtag auf seiner Plenarsitzung am 24. März 2010 beschlossen, beantragt von 31 Abgeordneten der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung in Brandenburg stellt als Mehrheit die SPD und Die Linke.