Nur fünf Beispiele, aber die haben es in sich
Nicht möglich? O doch: Ein Vater will sein Kind vor Sexualunterricht in der Grundschule beschützen und landet im Gefängnis. Sehen Sie es sich hier an: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=G6NhAhiIZB8#at=127&html5=1
Durch Richterspruch seelisch geschädigt – die vierjährige Marlene
Ein anderer Unrechtsfall ist der der vierjährigen Marlene. Über den aktuellen Stand hat ihr Vater, Daniel Grumpelt, an Horst Seehofer, weil dieser in Bayern Ministerpräsident ist, einen Offenen Brief geschrieben. Am Ende des Briefes schreibt er: „Nach zahlreichen Verfahren ist belegbar, dass die Bayerische Staatsregierung dem Kind als auch mir keine Richter zur Verfügung stellt, die sich an Grundgesetze (GG), Menschenrechte (EMRK) und ratifizierte Konventionen (UN-KRK, ICCPR) halten (dürfen?). Das schafft in ihrem Bundesland konventionswidrige Zustände, um deren sofortige Beseitigung ich Sie bitte und dies hiermit beantrage.“ Hier können Sie den ganzen Brief lesen: https://kpkrause.de/wp-content/DG_130815_DG-HS_Offener-Brief-an-Horst-Seehofer_fuer-Marlene.pdf
Beides sind nicht nur zwei Einzelfälle. Es gibt mehr davon. Drei weitere Beispiele:
Der Fall der Geschwister May
Zu erinnern ist an das Justizunrecht gegen die Geschwister May in Erfurt. Erstmals berichtet darüber habe ich 2006 geschrieben. Siehe hier: http://www.jungefreiheit.de/Archiv.611.0.html Im Juni 2012 schrieb ich den Beitrag „Im Unrechtsstaat verfolgt, im Rechtsstaat ebenfalls“. Siehe hier: https://kpkrause.de/2012/06/03/im-unrechtsstaat-verfolgt-im-rechtsstaat-ebenfalls/ Abermals über „Diese unendliche Geschichte“ habe ich im Oktober 2012 berichtet. Siehe hier: https://kpkrause.de/2012/10/12/diese-unendliche-geschichte/
Der Justizskandal Gustl Mollath
Zu erinnern ist an den Fall der bayrischen Justiz, wie sie gegen Gustl Mollath vorging. ahezu alle Medien haben jüngst darüber berichtet. Am 21. Juli 2013 kommentierte die FAZ den Justizskandal in ihrem Leitartikel unter anderem so: „Das Urteil, mit dem er als geisteskranker Gewalttäter in die geschlossene Psychiatrie geschickt wurde, verdient diesen Namen nicht. Es ist ein Machwerk, in dem Grundregeln des juristischen Handwerks missachtet werden. Für den Bundesgerichtshof, der es in der Revision bestätigte, ist eine größere Blamage kaum denkbar. Was sitzen für Richter in Karlsruhe, die nicht einmal merken, dass in einem Urteil, dem ein Rosenkrieg zwischen Eheleuten zugrunde liegt, jede Beweiswürdigung fehlt?“
Der Skandal des Unrechts an den Opfern der Jahre 1945 bis 1949 in der SBZ
Zu erinnern ist an die Rechtsbeugungen durch Behörden und Gerichte seit 1990 beim Aufarbeiten des SED-Unrechts. Darübergeschrieben habe ich zuletzt am 25. April 2013: Tatsachen werden systematisch verdrängt, Bestrafungen der Täter und Wiedergutmachungen an den Opfern unterlassen. Diese schwersten Verbrechen, weil schwerste Menschenrechtsverletzungen, hat die bundesdeutsche Rechtsprechung noch immer nicht aufgearbeitet, jedenfalls nicht in rechtsstaatlich zwingender Weise. Zu diesen Verbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Getarnt waren sie zumeist mit den Bezeichnungen „Bodenreform“ und „Wirtschaftsreform“. Als solche verharmlost werden sie aus politischen und fiskalischen Beweggründen auch heute noch. Die Opfer dieser Verbrechen warten auf die Wiedergutmachung nach wie vor. Diese Wiedergutmachung ist nicht nur möglich, sondern nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen auch geboten. Aber deutsche Justiz und zuständige Behörden verkennen, was diese Regelungen besagen, und verfälschen sie. Den vollständigen Text siehe hier: https://kpkrause.de/2013/04/25/wie-deutsche-rechtsprechung-versagt/
Was haben wir uns nach der Wende gefreut, dass wir endlich in einen Rechtstaat unsere Rechte durchsetzen können, was jedoch wie eine Seifenblase zerplatz ist
Vom Unrechtsstaat der ehem. DDR sind wir in einem noch viel größerem Unrechtsstaat gelangt.
Der Bürger wird erst arm gemacht, dann moralisch und seelisch geknebelt bis er aufzugeben hat, was eine moderne Foltermethode ist Ein faires Verfahren gibt es nicht.In einem Fall erhielt ich nach 40 Jahren erst ein Urteil. Wo ich der Willkür der Gerichte ausgesetz war. Ich wurde belogen, dass sich die Balken gebogen haben. Bis sich ein Richter an die Eidesformei und Eid erinnert hat.
Es wurden alle rechtswidrigen Beschlüsse an die 30 Stck. aufgehoben und Recht gesprochen
In anderen weiteren Verfahren wird mir der verfassungsrechtliche garantierte und zugesicherte Zugang zum Gericht verweiger, nach der Formel “ was schert uns Recht und Gesetz und die Verfassung, wenn wir alle kollegial fest zusammen halten.
Billi Glantz