Ein denkwürdiger Tag

Die im Bundestag abgeschmetterte Impfpflicht – Der Leitartikler einer gleichgeschalteten Regionalzeitung sieht in der Debatte einen „Tiefpunkt der Demokratie“ – Doch gibt es Bürger, die sich ihren Normalverstand bewahrt haben wie Karin Zimmermann – In einem Offenen Brief skizziert sie ihre Eindrücke

Kritische Bürger, die sich zu Wort melden, müssen auch zu Wort kommen. Wenn sie das in den gleichgeschalteten Lücken-Medien nicht schaffen, suchen und finden sie andere Wege –  zum Beispiel in Form „Offener Briefe“, versendet per E-Mail an andere Bürger, deren Mail-Anschrift sie haben. Einen solchen Brief hat wieder einmal Karin Zimmermann verfasst. Sie schrieb ihn unter dem Eindruck der Corona-Impfpflicht-Debatte und der anschließenden Abstimmung  gestern im Bundestag.

Jene Medien können sich vor Entsetzen nicht fassen, dass eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten ihnen partout nicht folgen mag. Der Leitartikler meiner Regionalzeitung konstatierte gar einen „Tiefpunkt für die Demokratie“. Die Debatte sei zur Machtfrage verkommen. Spätestens jetzt müsse es darum gehen, welche anderen rechtlich zulässigen Druckmittel es für Impfunwillige gebe. Je nun, Machtfragen sind politische Entscheidungen immer oder immer auch. Damit ist nicht gleich die Demokratie am Ende.

Karin Zimmermann hat bei der Abstimmung so ihre Beobachtungen gemacht und skizziert, was ihr bemerkenswert erscheint. Ich reiche ihren schnellen Brief hier im Wortlaut für andere interessierte Bürger weiter – mögen sie regelmäßige Leser dieser Blog-Seite sein oder nur zufällige.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein denkwürdiger Tag war es, der gestrige 7. April 2022. Im Bundestag stand die Abstimmung über die Allgemeine Impfpflicht auf der Tagesordnung. Der Gang der Dinge erlaubte einen Blick hinter die Kulissen. Nicht nur der Verfasserin – der gesamten Welt. Ein Tollhaus. Es sei hier in einigen Mosaiksteinchen skizziert.

1.Da schickt der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ein Düsenflugzeug nach Brüssel. Er holt dort seine Außenministerin aus einer wichtigen Besprechung mit den NATO-Außenministern, damit diese bei der wichtigen Abstimmung im Bundestag ihre Stimme so abgeben kann, wie es der Bundeskanzler für richtig hält. Es geht um eine Stimme. Wohlgemerkt: Um eine.

2. Die Außenministerin, ausgerechnet die Grünen-Chefin, die es gewohnt ist, jedem Kubikmeter CO2 hinterherzujagen, der nutzlos in die Atmosphäre abgegeben wird, ist nun der Grund für viele solche Kubikmeter. Und das noch für ihre Stimme, die sich nach der Stimmenauszählung angesichts der Mehrheitsverhältnisse als völlig wertlos herausstellt. Um das einigermaßen wieder gut zu machen, fährt sie nicht mit dem Ford Fiesta von Tegel zum Bundestag, nein, ein schicker neuer Achtzylinder muss es sein. So unterscheidet sich die Praxis von der Theorie.

3. Der Bundeskanzler hätte diese Entscheidung nicht getroffen, wenn er über das Denken seiner Abgeordneten nicht einigermaßen informiert gewesen wäre. Zuständig, ihn diesbezüglich aufzuklären ist – wer sonst – die Innenministerin.

4. Diese konnte das aber nicht, weil sie voll damit beschäftigt ist, nach Rechtsradikalen zu suchen, die sich hinter jedem Busch verstecken können, um dort ihr Werkzeug zu schärfen, mit dem sie an die Wurzeln des Staates gehen wollen. Das ist – ihrer Auffassung nach – die Wichtigste ihrer Tätigkeiten überhaupt.

5. Der Geheimdienstchef wiederum hat die Innenministerin unwissend gehalten über das, was in den Köpfen der deutschen Bürger vor sich geht. Das weiß er nämlich selbst nicht so recht, weil er und tausende seiner Beamten unentwegt dabei sind, hunderte von Aktenordnern Papier zu beschreiben, in denen die demokratisch gewählte AfD beschuldigt wird, rechtsradikal zu sein und den Staat umstürzen zu wollen.

6. Die AfD wiederum hat bei der Abstimmung im Plenum gezeigt, dass sie die einzige Partei ist, die, auf dem Boden des Grundgesetzes stehend, mit 100,00 Prozent ihrer anwesenden Mitglieder für die im Grundgesetz ganz vorne stehende Menschenwürde und die darauf beruhende Freiheit der Bürger kämpft. Dabei ist diese Freiheit ein Bestandteil des Zwingenden Völkerrechtes, das unter gar keinen Umständen angetastet werden darf. Das steht auch in der verbindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

7. Die AfD hat auch das Grundgesetz von vorne bis hinten gelesen und herausgefunden, dass das Wort „Pandemie“ im Grundgesetz überhaupt nicht vorkommt. Das Grundgesetz ist also die Haupt-Spielregel. Die Pandemie ist nach den Bestimmungen zu bekämpfen, die das Grundgesetz vorgibt und nicht umgekehrt: Die Pandemie darf das Grundgesetz nicht beeinflussen.

8. Sodann der Gesundheitsminister! Schon sein Vorgänger hatte er – wortgewaltig – im Herbst 2021 verkündet, dass wahrscheinlich am Ende des Winters jeder Deutsche geimpft, genesen oder gestorben sei. Die Deutschen – insbesondere das nicht geimpfte Viertel der Bevölkerung – rieb sich die Augen und zweifelte. Wie sich zeigte: zu Recht. Alle leben noch. Wie soll, so muss sich doch jeder Politiker fragen, in der Bevölkerung Vertrauen in diejenigen aufkommen, die für die Organisation der Pandemiebekämpfung verantwortlich sind?

9. Nun kommt der neue Gesundheitsminister und prophezeit für den Herbst 2022 „eine neue Welle“. Eine die unbedingt erfordert, den Bürgern ihre Entscheidungsfreiheit über ihren eigenen Körper wegzunehmen und sofort mit dem Impfen zu beginnen. Er fordert das noch an dem Tag, an dem ihm von den Abgeordneten gesagt worden ist, dass er sich die Impfpflicht „abschminken muss“. Was der Gute nicht gesagt hat, was der mitdenkende Bürger aber weiß, ist, dass er so viel Impfstoff gekauft hat, dass er alle Bundesbürger siebenmal damit impfen könnte. Mit einem Impfstoff, dessen „normale Haltbarkeit“ auf ein Jahr begrenzt ist. Dessen Haltbarkeitsdauer läuft aber nun ab. Was die „normale Haltbarkeit“ von CORONA-Impfstoffen aber angeht, sollte sich jeder Bürger mit den fast unzähligen Ausnahmen befassen, mit denen wesentliche, bisher geltende und bewährte Gesetze, Verordnungen und Praktiken zur Arzneimittelsicherheit über Bord geworfen wurden. Und zwar mit einer – der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten – Verordnung unter dem Namen „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)“. In dem Text mit der Bezeichnung „1001 CORONA-Gesetze und Verordnungen außer Kraft“ lesen Sie Unglaubliches (§ 3 MedBVSV – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).

10. Ein Hoffnungsschimmer aber zeigt sich am Horizont: Die CDU/CSU. Fast geschlossen mit „Nein“ stimmend zeigt sich, dass 16 Jahre der Bevormundung vorbei sind. Nach einigem Hin- und Her – hoffentlich ist es keine Eintagsfliege – scheint das eigene Denkvermögen eines jeden Abgeordneten zurückgekehrt zu sein. Das Rechtsempfinden eines „normalen“ Mitteleuropäers wird sichtbar. Endlich!

11. Dass auch die Partei, die den Begriff „Frei“ in ihrem Namen stehen hat, ordentlich abstimmen würde, war eigentlich zu erwarten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wahrscheinlich gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Mosaiksteinchen, aber die bisher skizzierten dürften genügen, den oben gebrauchten Begriff „Tollhaus“ zu rechtfertigen. Mit freundlichen Grüßen Karin Zimmermann Am Hang 19 53819 Neunkirchen-Seelscheid (parteilos).

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Hinweis von mir:  Nach den Ergebnissen der namentlichen Abstimmung ist der Antrag der Ampel-Koalition für die Impfpflicht ab 60 vor allem an CDU/CSU und FDP gescheitert; beide Fraktionen – einschließlich aller vier FDP-Bundesminister – stimmten fast geschlossen gegen den Gruppenantrag aus den Reihen der Koalition. Ebenso an der AfD, sie votierte (bei vier Abwesenden) geschlossen mit Nein. Eine mehrheitliche Ablehnung gab es auch bei der Linken mit 29 Nein-Stimmen, 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 2 Abwesenden. Von den Grünen kamen 102 Ja-Stimmen, darunter die von Außenministerin Baerbock. 6 Grünen-Abgeordnete stimmten mit Nein, 3 enthielten sich und 7 nahmen nicht teil. Die CDU/CSU-Abgeordneten gaben 176 Nein-Stimmen und drei Ja-Stimmen ab. 18 von ihnen nahmen an der Abstimmung nicht teil. Von  der FDP stimmten 79 Abgeordnete mit Nein und 5 mit Ja, 8 waren nicht anwesend. (Quelle: hier).

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