Das wirft brennende Fragen auf
Dieses Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird Bayerns Ministerpräsidenten Dr. iur. Markus Söder sicher nicht amüsieren. Es erklärt nämlich Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes von 2016 für verfassungswidrig. Das Gesetz verletze unter anderem das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. . Die Ortung von Handys, längerfristige Observationen oder der Einsatz von Vertrauensleuten sind nur nach einer unabhängigen Vorabkontrolle zulässig. Die Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren angeordnet werden. Für die politische Führung Bayerns (Parlament und Regierung) ist das Urteil eine schwere Niederlage. Rechtsstaatswidrige Gesetzgebung höchstgerichtlich bescheinigt zu bekommen, wirft nun natürlich brennende Fragen auf.