Die Konferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch – Der Völkerrechtler und Historiker Professor Alfred de Zayas zum UN-Migrationspakt – Was manche Politiker und Journalisten möchten, trägt das Völkerrecht nicht – Völlige Bewegungsfreiheit würde internationales Recht und Friedenserhalt gefährden – Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates, aber nicht von außen in jeden Staat hinein – Ein demokratischer Staat muss nach dem Willen des Volkes agieren und nicht gegen ihn – Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht kompatibel – In den Medien eine Täuschung der öffentlichen Meinung – Nächstenliebe und Solidarität? Ja – Verzicht auf die eigene Kultur und Identität? Nein
Es ist der Merkel-Regierung bekanntlich nicht gelungen, den UN-Migrationspakt aus der öffentlichen Diskussion in Deutschland herauszuhalten. Mit ihrer Unterschrift in Marrakesch sollte das deutsche Volk vor vollendete Tatsachen gestellt werden, ohne dass es zu wissen bekam, was dieses niederträchtige Zersetzungsmachwerk für die Deutschen und die anderen Europäer bedeutet. Jetzt immerhin wissen sie es. Daran mitgewirkt hat vor allem die AfD. Sie ist es gewesen, dass im Bundestag darüber diskutiert werden musste. Auf ihr Betreiben hat der Bundestag am 29. November namentlich darüber abstimmen müssen, ob er den Pakt begrüßt oder nicht. Für ihn ausgesprochen hat sich nur eine knappe Mehrheit von 52 Prozent. 48 Prozent waren dagegen oder enthielten sich oder nahmen am Wahlgang nicht teil. So klein ist Deutschland und so groß Afrika
Nötig ist eine Volksabstimmung über den Pakt. Zu tief und gewollt unabänderlich greift er in das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen ein. Eine Petition mit in kurzer Zeit über 80 000 Unterschriften forderte den Bundestag zu dem Beschluss auf, dass die Bundesregierung dem Pakt nicht beitritt. Aber die Bundesregierung setzt sich darüber hinweg. Sie setzt sich auch darüber hinweg, dass Migration kein Menschenrecht ist. Lesen Sie, wie der Völkerrechtler Prof. Dr. Alfred-Maurice de Zayas*) dies erklärt, und hören Sie sich von ihm an, warum Selbstbestimmungsrecht und Demokratie zusammengehören.