Begrüßung (und Haftungsausschluss)

Liebe Mitdenker, Gleichgesinnte, Andersdenkende und kritische Verfolger politischen Geschehens,

willkommen und machen Sie mit auf dieser Web-Seite und bei diesem Blog.Ich werde mich hier mit Themen befassen, die mich als Volkswirt, als Journalist und als Bürger schon lange bewegen. Besonders geht es mir darum, unsere persönliche und wirtschaftliche Freiheit zu sichern, das Vordringen des Staates in immer weitere Lebensbereiche abzuwehren, dem Aushöhlen der Rechtsstaatlichkeit entgegenzutreten, den Bürgern deutlich mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu ermöglichen,auch deshalb eine sinnvollere und einfachere Besteuerung zu erreichen sowie mit weiterer Staatsverschuldung Schluß zu machen und die bestehende allmählich zu tilgen.Aber es geht auch um noch viel mehr.

Dieser Blog soll dafür ein Forum sein. Gemeinsam können wir darüber diskutieren, was fehlläuft, warum es fehlläuft und was dagegen zu tun ist. Deutschland ist politisch und wirtschaftspolitisch in zu vielen Bereichen ein Sanierungsfall. Zu viele von uns Bürgern nehmen diesen Zustand nicht wahr, und zu viele mögen ihn nicht wahrnehmen, wollen in ihrer Ruhe nicht gestört werden.

Doch steht außer Zweifel, dasswir an wirklichen, an echten Reformen einen gewaltigen Bedarf haben. Stichworte dafür sind Altersversorgung, Gesundheitswesen, Pflege im Alter, Steuerrecht, Staatsfinanzen, Arbeitsmarkt, Föderalismus, Gesetzesflut, Bürokratie, Missachtung der Rechnungshöfe, Abwanderung, Einwanderung, Familie, Bildung, Währung, Europäische Union, Mittelstandschutz, Korruption.

Bisherige als Reform ausgegebene Maßnahmen von Regierung und Parlament waren bestenfalls Flickwerk, haben aber zu oft die Lage noch verschlimmert. Das Vertrauen in unsere politische Führung liegt auf einem Tiefpunkt. Erst die nötigen Befreiungsschläge würden jenes Vertrauen und jene Zuversicht schaffen, die unabdingbar sind, um unser Land wieder voranzubringen, um eine Mehrbeschäftigung zuermöglichen, die die Arbeitslosigkeit spürbar verringert, um einen wieder steigenden und nachhaltigen Wohlstandmit Breitenwirkung herbeizuführen, um die junge Leistungselite vom Auswanderungsdrang abzubringen.

Auch zu „Klimaschutz“ (mit Unterthemen wie Windkraft, Energieausweis, Feinstaub), Manager-Vergütungen, Gleichstellungsgesetz (Anti-Diskriminierungsgesetz), Mindestlohn, Steuerhinterziehung, Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Bürokratieabbau, Pendlerpauschale, Subventionen … werde ich Stellung nehmen. Der eine oder andere Hinweis auf ein Buch kann ebenfalls vorkommen.

Anregungen von Ihnen, liebe Mitdenker, möchte ich nachgehen, wenn es mir zeitlich möglich ist und ich mich kundig genug fühle, das interessierende Thema zu behandeln oder eine gestellte Frage zu beantworten. Sollte das nicht immer gleich oder vielleicht auch gar nicht gehen, bitte ich im voraus um Nachsicht.

Ich freue mich auf eine rege Beteiligung.

Ihr

Klaus Peter Krause

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Wenn dieser gesamte Hinweis nicht unter jedem meiner Beiträge erscheint, so gilt er doch auch für diese.

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18 Kommentare zu „Begrüßung (und Haftungsausschluss)“

  1. Eine ganz wichtiges Thema ist gerade in diesem Moment, daß an der derzeitigen Finanzkrise nicht die freie Wettbewerbswirtschaft schuld ist, so wird es mit Sicherheit die Linke drehen, sondern die verfehlte Zentralbankpolitik von Greenspan und CO.

  2. …verfehlte Zentralbankpolitik? Ist es nicht vielmehr so, dass es ganz im Interesse unserer amerikanischen Freunde ist, wenn eine Hyperinflation ausbräche, damit dann mit billigem Geld die astronomische Staatsschuld abgetragen werden kann (die amerikanische, versteht sich)? Und ist nicht gerade die quasi unbeschränkte Ausweitung der Geldmenge der gerade Weg dahin? Oder anders gesagt: die Amis machen da ganz kluge Politik. Das ist alles kein Wahnsinn. Das ist alles nur ganz wahnsinnig schlecht für die, die Dollars horten oder dort etwas verkaufen wollen. f.k.

  3. f.k.
    Wenn die Zunahme der Geldmenge und damit der Inflation realökonomisch neutral wäre, würde das stimmen.
    Die Geldmengenausweitung hat aber leider sehr reale Konsequenzen für die Entwicklung der wirtschaftlichen Strukturen. Es verringern sich ja nicht nur die Staatsschulden sondern gigantische Geldmittel werden fehlinvestiert. Unter den Trümmern dieser Fehlinvestitionen werden schließlich nicht nur Privatkunden und Anleger sondern auch ganze Banken und Unternehmen finanziell begraben.

  4. Wer hier 12 Jahre lang zwangenteigent wurde, hat wenig Lust weitere 12 Jahre enteignet zu werden.
    Das meine ich so, wie ich es schreibe. Inzwischen mehren sich zu meinem Erstaunen Fernsehberichte, die davor nicht mehr die Augen verschliessen.
    Gestern stellten sie einen Unternehmer (Computertechnik) vor, dessen Firma durch die Steuerfahndung vor sieben Jahren in die Insolvenz getrieben wurde. Nachhaltige Beschudigungen konnte die Staatsanwaltschaft nicht vorbringen, dafür reihenweise Mutmaßungen und ständig geänderte Beschuldigungen, sofern der Bericht richtig war.

    Der Unternehmer wäre besser dran gewesen, sich rechtzeitig in ein anderes Land zu begeben.
    Warum er dass nun immer noch nicht macht, ist mir beim Magazinbeitrag nicht deutlich geworden.
    Die Steuerfahndung hatte ihm zwar sämtliche Konten gesperrt, mit seinen Kentnissen hätte er vielleicht in einem anderen Land ungestört seit 7 Jahren neu anfangen können, sofern ihm nicht auch noch die Ausreise verweigert worden sein sollte.
    Ich selbst bin „nur“ vor 12 Jahren aus voller Berufstätigkeit auf die Straße gesetzt worden, ohne rechtliche Grundlage, versteht sich. Die Schutzbestimmungen des Einigungsvertrages wurden mal für mich kurz außer Kraft gesetzt. Den Schaden bekommen ich niemals ersetzt, weder vom Staat, noch von den angeblichen Verursachern.

    Da bin ich sehr verwundert, wenn unter solchen Bedingungen ein paar Unverbesserliche finden, die unbedingt das bestehende System „reformieren“ wollen.
    Was soll hier reformierbar sein?
    Doch nicht etwa eine neue Rechtsstaatlichkeit?
    Daran kann ich leider nicht mehr glauben und mit mir offensichtlich viele vor mir Ausgewanderte auch nicht mehr.
    Das Symptom kenne ich noch zu gut von Herrn Honecker und seinen Schergen.
    Es sagte regelmäßig und meinte das auch so:
    „Wer nicht für mich ist, ist wider mich und wird mit der ganzen Härte der kommunistischen Partei bekämpft.“
    Ich habe den Eindruck den Kampf der Partei der Bürokraten gegen das eigene Volk ist bereits gewonnen, nur nicht für die Arbeitenden.

    Und von Honecker habe ich noch den Satz:
    „Der Letzte macht bitte das Licht aus!“

  5. Die von kpk zu Recht angesprochene Problematik der in Deutschland überfälligen Steuerreform sollte – gerade in Anbetracht des derzeitigen Gebarens rund um die neu entbrannte scheinheilige Steuerehrlichkeitsdebatte – in diesem blog jetzt nicht vernachlässigt werden. Den „Heidelberger Professor“ hat man verunglimpft, Merz beschädigt. Die Leistung beider bleibt uns allen unterdessen vorenthalten. Dabei zeigen die Blüten des derzeit gegebenen Pullach-liechtensteinischen Dramas auf allen Seiten bereits groteskeste Formen. Können wir auf die radikal neuen Ansätze im Steuerrecht noch immer verzichten? Man darf fragen, wem nützt die gegenwärtige Beharrung eigentlich?
    Gern würde ich in diesem Land die Steuern entrichten.

  6. Die Situation in Deutschland ist von einer unanständigen Ignoranz der Berliner Politik gekennzeichnet, die z.B. die Proteste der Mediziner im Jahr 2006 !!! (mindestens 50.000 Berlinen waren 4 x nacheinander in Berlin) ignoriert und noch immer nicht zur Kenntnis nimmt, daß in den letzten 1 1/2 Jahren alle neuen jungen Fachärzte in Sachsen in der Augenheilkunde ins Ausland gegangen sind. Kann dieser Brain drain 18 Jahre nach der Einheit noch verkraftbar sein. Wer wird die aus Altersgründen leer stehenden Facharztpraxen besetzen ? Immerhin hat der Staat in diese Fachärzte 22-24 Jahre investiert. Warum hält Frau Merkel an dieser unsäglichen Frau Schmidt fest, die im normalen Leben schon hundert mal insolvent gewesen wäre ? Wegen Ihres DKP Parteibuches ? Welches Parteibuch hat Frau Merkel ? Warum setzt sie sich nicht für die Rehabilitierung des Mittelstandes im Osten ein ?? Fragen über Fragen..Merkel in Grünland, da waren wohl früher zuviele Autos ? Ich halte es mit dem Frankfurter Zukunftsrat, veralbern kann ich mich alleine .. MfG HvB

  7. In Deutschland ist es (wieder) möglich, dass vom Staat mittels eines Strafgesetzes unschuldig mit einer Vermögensstrafe bestrafte Personen (Liste 3) per Gerichtsbeschluss bestraft bleiben müssen.

    Unsere Gerichte rechtfertigen dies noch heute u.a. mit „gängiger Rechtsprechung“.

    Abgesehen davon, dass ein vom Staat bestrafter Mensch für eine nicht begangene Straftat in einem Rechtsstaat nicht bestraft bleiben darf, hat das BVerfG eine Vermögensstrafe ausdrücklich als verfassungswidrig bestätigt, wenn die Vermögensstrafe für ein Delikt zum Zeitpunkt der Verhängung nicht zuvor vom Gesetzgeber bestimmt war (2 BvR 794/95 vom 20. März 2002). Eine Vermögensstrafe für nicht begangene Straftaten kann in einem Rechtsstaat nie vom Gesetzgeber bestimmt worden sein und dürfte folglich von keinem Gericht aufrecht erhalten werden können.

    Trotz dieser Gegebenheiten setzen sich Richter über diese angesprochene Gesetzeslage einfach hinweg, als ob sie dem Gesetz nicht verpflichtet wären (Art. 97 GG). So betätigen sie sich offensichtlich als Gesetzgeber („nach gängiger Rechtsprechung“), als ob sie legalisiert seien, unschuldig vom Staat bestraften Menschen, ihre Rehabilitierung mit abwegigen Begründungen zu verweigern.

    Genau so, wie es heute bei den Abgeordneten allgemeine Praxis (z.B. SPD Hessen) ist, dass sie nicht mehr „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind (Art. 38 GG), so drängt sich der Gedanke auf, dass auch Richter sich so verhalten, als ob sie nicht mehr „nur dem Gesetz unterworfen“ seien (Art. 97 GG).

    Welchem Druck muss heute ein Richter (wieder) ausgesetzt sein, dass er es fertig bringt, unschuldig vom Staat bestraften Personen die Rehabilitierung verweigern zu müssen. Ist es in dieser Frage nicht ein offensichtliches Indiz dafür, dass unsere Gewaltenteilung (wieder) durch die herrschende Klasse aufgehoben worden ist?

  8. Sehr geehrter Herr Dr. Krause,

    – meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrem gelungenen Internet-Aufritt; seit diversen Jahren verfolge ich Ihren ehrbaren Einsatz für die politisch verfolgten- und pauschal als „Nazis und Kriegsverbrecher“ kriminalisierten OPFER der Boden-/Industriereformen in der SBZ/DDR aus der Zeit von 1945 bis 1949 durch deutsche Kommunisten. Mein Großvater (aus Ihrer Mecklenburger Heimat) Leopold Frhr. v. Plessen gilt heute +++ unrehabilitiert +++ als Kriegsverbrecher, Nazi-Scherge und ehrloses Unkraut – obwohl er überhaupt nicht in der NSDAP war-, überhaupt kein Soldat und Kriegsteilnehmer war-, als ehrbarer und redlicher Landwirt durch 434 ha Grund und Boden die Mecklenburger Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln versorgte-, sich bei Einmarsch der Roten Armee am 02.05.1945 auf seinem Rittergut Dolgen (bei Laage) das Leben nahm — weil er lieber sterben wollte, als seine geliebte Mecklenburger Heimat zu verlassen !!!

    Zu diesem unsäglichen- und beschämend traurigen Kapitel Deutscher „SED-Nachwende-Geschichte“ hatte ich Ende/2007 ein öffentliche Petition (ID=572) in den Deutschen Bundestag eingebracht, die leider nicht die von mir erhoffte und auch eigentlich ERWARTETE Unterstützung (insbes. durch die Verbände: Webkreis.org; ARE; IOB und AfA) fand – obwohl diese und weitere Verbände (und unzählige Einzelpersonen) von mir explizit angeschrieben- und um Unterstützung/Mitzeichnung der ö.P. gebeten wurden !

    – Nachstehend bringe ich Ihnen und Ihren Lesern diese meine ö.P. – zur moralischen Reha der SBZ/DDR Opfer 1945 – 1949 – zur Kenntnis. – Möge die EHRE und auch die REPUTATION ehrbarer und NS-unbelasteter Deutscher nunmehr (trotz mangelnder Unterstützung) unverzüglich wieder hergestellt werden !!!

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.
    Michael Pfeiffer
    Dipl.-VerwW.(FH)

    ___________________________________

    Titel der Petition

    Thema
    Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR: Politisch Verfolgte von 1945 bis 1949 Rechtspflege
    Der Deutsche Bundestag möge die Rehabilitierung der in der SBZ/DDR von 1945 bis 1949 im Zuge der Boden-/Industriereform politisch verfolgten- und pauschal als „Nazis und Hauptkriegsverbrecher“ kriminalisierten binnendeutschen Opfer beschließen.

    Begründung:
    Der Verhandlungsführer der Bundesrepublik Deutschland erklärte anlässlich der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Rahmen einer Beschwerde von binnenvertriebenen- und zwangsenteigneten Deutschen gegen die BRD sinngemäß: „den Opfern im Zuge der Boden- und Industriereform in der SBZ/DDR sei großes Unrecht geschehen; das könne er verstehen“; – gleichzeitig erklärte Prof. Dr. Dres. h.c. F. als Verhandlungsführer- und explizit im Namen der Bundesrepublik Deutschland: „Deutschland werde politisches Verfolgungsunrecht niemals anerkennen, das verstieße gegen die Wiener Konvention“. Eine offizielle Anerkennung- und Rehabilitierung der unbestreitbaren politischen Verfolgung und pauschalen Kriminalisierung aller Landwirte (>100 ha Landeigentum) und zahlloser redlicher Mittelständler im Zuge des kommunistischen Klassenkampfes zur Durchsetzung der Boden- und Industriereform steht immer noch aus. Redliche- und (auch) völlig NS-unbelastete Deutsche (Bauern und mittelständische Unternehmer) gelten darum heute immer noch als: „Nazis und Kriegsverbrecher“ gem. der kommunistischen Gesetze und Rechtsprechung aus der Zeit von 1945 – 1949. Eine rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gibt es bis heute nicht für diesen politisch verfolgten- und pauschal kriminalisierten Personenkreis. Rechtsstaatliche Rehabilitierungsgesetze gibt es für diese im Zuge der Boden- und Industriereform von 1945 – 1949 politisch verfolgten-, pauschal kriminalisierten-, internierten-, ermordeten oder zwangsvertriebenen binnendeutschen Opfer bis heute ebenfalls nicht, das heißt: hier wird eine Gruppe und Minderheit (Landwirte und Mittelständler) aus der rechtsstaatlichen Rehabilitierungsgesetzgebung bis heute ausgegrenzt – und redliche-, auch völlig NS-unbelastete politische Verfolgungs- und Vertreibungsopfer (und sogar nicht entdeckte NS-Widerstandskämpfer) gelten weiterhin als „Nazis, auszurottendes Unkraut und Kriegsverbrecher“ im Sinne des kommunistischen Klassenkampfes. Es gilt das gesprochene Wort des Verhandlungsführers der BRD vor der Großen Kammer des EGMR; dass: „Deutschland (auch) dieses politische Verfolgungsunrecht niemals anerkennen wird – weil das gegen die Wiener Konvention verstößt“. Eine unverzügliche Rehabilitierung der kriminalisierten politischen Verfolgungsopfer im Zuge der totalitären Durchsetzung der (unbestritten seinerzeit sicherlich notwendigen-) Boden- und Industriereform in der SBZ/DDR aus der Zeit von 1945 – 1949 gilt damit m.E. als unmissverständliches Versprechen des Rechtsstaates BRD – und die lange überfälligen Rehabilitierungsgesetze müssen für den genannten Opferkreis unverzüglich angepasst- bzw. erlassen werden. Auch die Opfer der Franco-Diktatur werden nun – im europäischen Grundwerte- und Menschenrechtsraum – per Gesetz durch Spanien rehabilitiert. Die Ehre und Reputation redlicher- und NS-unbelasteter Deutscher muss durch den europäischen Rechtsstaat BRD ebenfalls unverzüglich wieder hergestellt werden.

    Zeichner

    Einreichung

    Zeichnungsende

    Verfahrensstand

    Petent
    120 15.11.2007 03.01.2008 in der parlamentarischen Prüfung Michael Pfeiffer

  9. (Fortsetzung)

    …und hierzu auch noch nachstehend die Antwort des aktuellen SPD-Spitzenkandidaten aus Hamburg – hinsichtlich der verweigerten moralischen Rehabilitierung aller Opfer von Boden-/Industriereform in der SBZ/DDR-1945 bis 1949 (Quelle: kandidatenwatch.de / Wahl zur Hamburger Bürgerschaft-2008):

    01.01.2008
    Frage von Michael Pfeiffer

    Sehr geehrter Herr Dr. Naumann,

    * als Herausgeber der “Die Zeit” haben Sie im Jahre 2004 auf Seite 1 dieser – IHRER – “Die Zeit” öffentlich verbreitet, Zitat:

    “Die Mühlheimer Politikwissenschaftlerin Constanze P. hat in einer mit summa cum laude bewerteten Dissertation auf mehr als 550 Seiten die Dokumente dieses wohl erstaunlichsten Verfassungsbruchs der deutschen Nachkriegsgeschichte mit wissenschaftlicher Akribie und detektivischem Spürsinn zusammengetragen – lauter Indizien einer empörenden Manipulation.” (Quelle: Amazon.de – Naumann, Die Zeit, 29.01.2004, S.1)

    Höflich frage ich Sie, Herr Dr. Naumann:

    * Hat sich Ihre politische Einstellung seit 2004 drastisch verändert? – Und falls NICHT: – Was haben SIE zwischenzeitlich ganz konkret gegen diesen “wohl erstaunlichsten Verfassungsbruch der deutschen Nachkriegsgeschichte” und gegen diese unsäglichen ” Indizien einer empörenden Manipulation” unternommen ?

    Oder halten Sie es heute mit CDU-Adenauer: “Was kümmert mich mein dummes Geschwätz (in der: “DIE ZEIT”) von GESTERN ???”

    PS:

    * Es ist ZUR ZEIT (m)eine öffentliche Petition (ID: 572) im Deutschen Bundestag anhängig, die einzig und alleine zum Ziel hat, die MORALISCHE Rehabilitierung dieser OPFER des “wohl erstaunlichsten Verfassungsbruchs der deutschen Nachkriegsgeschichte” und der “empörenden Manipulation” zu erreichen. – Möchten Sie diese unsäglich arrmen Opfer des “Verfasungsbruchs” und “der empörenden Manipulation” durch IHRE ÖFFENTLICHE MITZEICHNUNG dieser öffentlichen Petition/572 unterstützen ??? – (Bis 03.01.2008 haben SIE noch Gelegenheit dazu) – Und falls NEIN: WARUM NICHT, HERR DR. NAUMANN ?:

    Hochachtungsvoll

    Michael Pfeiffer
    Dipl.-VerwW. (FH)

    03.01.2008
    Antwort von
    Dr. Michael Naumann

    Bild: Dr. Michael Naumann

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    meine Haltung zur den unglaublichen Vorgängen nach der “Wende” innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten “Bodenreform” in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.

    Viele Grüße,
    Naumann
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  10. (Fortsetzung)

    …und alle „höchsten Gerichte“ haben vorgeblich abschließend darüber entschieden, dass unschuldige deutsche Mitbürger NIEMALS rehabilitiert werden dürfen (?) – Wie der SPD-Innen- und Rechtsexperte Dr. Wiefelspütz in 2007 öffentlich publizierte ? (Quelle: abgeordnetenwatch.de / Bundestagsabgeordnete-NRW) – Ist es denn gar die „Barmherzigkeit“ eines zivilisierten Rechtsstaates, unschuldige binnendeutsche politische Verfolgungsopfer niemals (auch nur moralisch) zu rehabilitieren – um einen eklatanten „Verfassungsbruch“ und „empörende Manipulationen“ zu verdunkeln ???

    ________

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    08.06.2007
    Frage von Michael Pfeiffer

    S. g. H. MdB Dr. Wiefelspütz,

    Kann ich von Ihnen, als Richter a. D., öffentliche Antworten zu großem Unrecht erhoffen?

    * höflich möchte ich Ihnen hierzu den unten aufgeführten (aktuellen) Auszug aus der Stellungnahme einer Staatsanwältin an das Landgericht Schwerin zur Kenntnis bringen – und Sie fragen:

    1. Deckt sich diese Stellungnahme mit Ihren pers. Vorstellungen und Erwartungen an unseren DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT, für dessen Politik Sie als MdB Sorge tragen?
    2. Befürworten Sie die Rehabilitierung jener unschuldiger SBZ-Opfer/1945-49, die weder in der Partei (NSDAP) – noch aktive Kriegsteilnehmer waren, sondern als ehrbare und redliche Landwirte die Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln versorgten?
    3. Würden Sie eine StraReha dieser pauschal kriminalisierten, politisch verfolgten und vertriebenen „Junker“ aus sowjetischer Besatzungszone der Ex-DDR befürworten? – Eine Reha redlicher deutscher Binnenvertriebenen – nach gerichtl. Prüfung des Einzelfalls – gem. § 1 (5) StraRehaG ?

    (…) Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen – als Gruppe – die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (…) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. (im Original gezeichnet: M. Staatsanwältin).

    Welchen Weg zeigen Sie ggf. auf, im Rahmen dieser rechtsstaatswidrigen Kollektivstrafen eine Rehabilitierung aller unschuldigen- und NS-unbelasteten deutschen „Junker“ -1945-49 durchzusetzen?

    Hochachtungsvoll

    Michael Pfeiffer, DiplVerwW (FH)
    08.06.2007
    Antwort von
    Dr. Dieter Wiefelspütz

    Bild: Dr. Dieter Wiefelspütz

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
    Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind – allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Dieter Wiefelspütz
    Bisher 8 Empfehlungen.
    Inneres und Justiz

  11. Herr Pfeiffer, Sie erwarten hier Rechtsstaatlichkeit, bekommen jedoch statt Brot einen Stein. Sie müssen zusehen, dass Sie nicht von den vielen Steinen des Bundesdeutschen Rechtsstaates erschlagen werden, wie es unseren redlichen Vorfahren ergangen ist, die mit ihrer Hände Arbeit erschaffen haben, was der gierige Staat entschädigungslos an sich reißt.
    Ich kann nur die entschädigungslose Enteignung von ca. 850.000 € aus z. T. Familienbesitz beklagen. Dafür musste ich mich noch als Betrüger von deutschen Gerichten verhöhnen lassen und bin über die Gerichts- und Anwaltkosten noch weitere Male enteignet worden. Dann gute Nacht Deutschland.

  12. …vielleicht wird es mir (auch noch) gestattet, „Wallraff“ zu antworten :

    Neben Kulturstaatsminster a.D. Dr. Michael Naumann (SPD) – gibt es zahllose weitere höchst EHRBARE deutsche Politiker, die ebenfalls noch nicht vergessen haben, warum unschuldigen Deutschen OPFERN aus der SBZ/DDR bis heute die moralische und/oder strafrechtliche Rehabilitierung verweigert wird; nachstehend belege ich diese meine „These“ mit einem ganz konkreten CDU-Beispiel:

    __________________

    Stellungnahme: MdL Dr. Henning von Storch (CDU)

    (Quelle: kandidatenwatch.de / Landtagswahl-2006 / M-V)

    Fragen an Dr. Henning von Storch / Bad Doberan

    Sehr geehrter Herr Dr. von Storch,

    die Familienkapelle und Erbbegräbnisstätte des u. a. Mecklenburgers ist heute ein Unterstellraum (siehe: http://www.gutshaeuser.de); der Sohn des Ministers war übrigens mit einer geb. v. Storch verheiratet, wie Sie vielleicht wissen werden. Das Gutshaus ist heute eine Datscha eines Wessis, weil wir, die Nachfahren, es nicht bekommen sollten.

    Was empfinden Sie dabei ? – Es gab kein Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene !

    Warum hat Ihre CDU für diese ehrlosen Zustände nachweislich gesorgt, Herr Dr. von Storch ?

    MfG
    M. Pfeiffer
    Enkel des Leopold v. Plessen +2.5.45 Dolgen

    ________________________________
    Engelke Leopold Freiherr von Plessen:
    geb. Raden 21.1.1769 +Schwerin 25.4.1837
    immatr. Rostock (1785) und Göttingen (1789),
    Kriegs- und Domänenkammer Berlin (1790),
    Auditor beim Kammerkollegium Schwerin (1793),
    Mecklenbg. Kammerherr (1796), Mecklenbg. Gesandter auf dem Reichstag in Regensburg (1802-1806), Wirkl. Geh. Rat, 3. Minister und Direktor des Kabinetts (1807), 2. Minister (1808), Mecklenburger Gesandter auf dem Wiener Kongress (1814), Mecklenburger Gesandter und bevollm. Minister auf dem Bundestag (1815), nahm an der den Ministerialkonferenzen (1819) und an der Wiener Konferenz (1819/20) teil; Dr. jur. h. c. (Rostock 1819), Mecklenburger Ministerpräsident (1836), Inhaber des Großkreuzes vom Österr. Leopolds-Orden und Roten Adler-Orden.

    14.08.2006
    Antwort von
    Dr. Henning von Storch

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    Ihre Anfrage betreffend „Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene“ beantworte ich gerne wie folgt:

    Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bundestag gesetzliche Regelungen für die teilweise Nichtrückgabe von in kommunistischer Zeit enteigneten Vermögenswerten beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Enteignungen vor 1949. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war maßgeblich daran beteiligt. Die Gesetzgebung hierzu hat das Bundesverfassungsgericht für rechtsstaatlich erklärt.

    Meine persönliche Meinung: Ich empfinde es als Unrecht, dass die Bundesrepublik, die aus dem Volkseigentum in Bundeseigentum übergegangenen Vermögenswerte, die aus kommunistischer Enteignung stammen, über die Treuhandanstalt bzw. ihre Nachfolger „privatisiert“ und meistbietend veräußert.

    Ich erinnere daran, dass alle früheren Bundesregierungen vor 1990 den Opfern kommunistischer Enteignung die Rückgabe ihrer Vermögenswerte im Falle der Wiedervereinigung versprochen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.

    Dr. Henning von Storch

  13. (Fortsetzung)

    …um auch die politische „Balance“ zu wahren- und um eine notwendige und sehr offene Sachdiskussion anzustoßen – stelle ich nachstehend die öffentliche Stellungnahme eines führenden Politikers und Ex-Ministers der heutigen „Die Linke“ ein. – Was soll man aber von diesen unverändert „fruchtlosen „Lippenbekenntnissen“ der SED-Rechtsnachfolger halten, verehrter Herr Dr. Krause und sehr geehrte Blog-Leser ??? :
    ________________________________

    Stellungnahme: Prof. Dr. Wolfgang Methling (vormals: Linke/PDS und SED)

    (Quelle: kandidatenwatch.de / Landtagswahl-2006 / WK: Rostock II)

    Fragen an Prof. Dr. Wolfgang Methling (Linke/PDS)

    Sehr geehrter Herr Professor Dr. Methling,

    wie es scheint, stellen Sie sich der historischen Wahrheit und der Verantwortung der SED.

    Sie schreiben selbst, dass Sie politisches SED-Verfolgungsunrecht so weit wie möglich wieder gutmachen möchten.

    Die Ihnen sicherlich gut bekannte PDS-Aktivistin Rosi Bl. ließ im Parteiorgan Disput / Ausgabe Juni 1998 folgendes verlautbaren:

    Natürlich waren nicht alle Großgrundbesitzer Naziaktivisten. (…) Um so schmerzlicher empfunden werden Ungerechtigkeiten und Übergriffe, die das demokratische Ziel der Bodenreform beschädigten. (…) Solches Unrecht muß und wird wiedergutgemacht werden.

    Herr Professor Dr. Methling, ich frage Sie konkret:

    1. Würden Sie die Aussage Ihres Parteimitglieds Rosi Bl. mittragen?

    2. Würden Sie mir zustimmen, dass auch redliche und NS unbelastete Landwirte und Mittelständler zum Opfer einer klassenkämpferischen politischen Verfolgung, Vertreibung, Deportation oder gar Ermordung wurden?

    3. Würden Sie mir zustimmen, dass o. g. Maßnahmen gegen redliche Menschen i.R.d. Boden- und Industriereform eindeutig strafrechtlichen Charakter hatten?

    4. Würden Sie mir zustimmen, dass auch bereits verstorbene Opfer der Boden- und Industriereform geschützte Persönlichkeitsrechte besitzen?

    5. Würden Sie mir zustimmen, dass zu Unrecht als Nazi und Kriegsverbrecher diffamierte- und strafrechtlich verfolgte Mitbürger rehabilitiert werden müssen?

    6. Würden Sie mir zustimmen, dass die Gesetzesnorm, die diese überfällige Rehabilitierung gebietet (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) geltendes Recht der BRD ist und damit auch anzuwenden ist?

    Sie tragen politische Verantwortung in MV; bitte setzen Sie sich für diese überfällige StrReha ein; -was wäre schlecht daran, Herr Professor?

    MfG
    M. Pfeiffer

    08.09.2006
    Antwort von
    Prof. Dr. Wolfgang Methling

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    ich darf noch einmal versichern, dass es nicht nur so „scheint“ – wie Sie schreiben – dass sich meine Partei der historischen Wahrheit und der Verantwortung der SED stellt.

    Es war 1989/90 Gründungskonsens, dass politisches Verfolgungsunrecht, für das die SED verantwortlich war, so weit wie möglich wieder gutgemacht werden muss.

    Daran hält die Linkspartei.PDS auch heute voll inhaltlich fest. Und auch ich als ihr Spitzenkandidat habe keine andere Auffassung. Somit teile ich selbstverständlich auch die von Ihnen dargelegte Meinungsäußerung von Frau Rosi Bl..

    Die Linkspartei.PDS vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass Menschen, die unschuldig, grundlos und rechtswidrig Opfer von politischer Gewalt wurden, rehabilitiert werden müssen (soweit dies freilich im Nachhinein überhaupt nochmöglich ist). Dazu gehören „vergessene“ Opfer des Faschismus, aber auch Opfer des Kalten Krieges – und zwar auf beiden Seiten. Beispielsweise sind die Opfer des KPD-Verbots von 1956 bis heute nicht rehabilitiert.

    Nun zu Ihren Fragen:

    1. Die Äußerung von Rosi Bl. teile ich.

    2. Ihre Darstellung entspricht der Wahrheit, wobei allerdings die Facetten von Einzelfällen und bedauernswerten Schicksalen außerordentlich differenziert sind und sich kaum mit generalisierenden Schlagworten fassen lassen.

    3. Eine generelle Einschätzung über einen strafrechtlich relevanten Charakter des damaligen Geschehens maße ich mir nicht an. Bekanntlich betrifft und untersucht Strafrecht jeweils die konkrete Einzeltat. Strafrecht eignet sich jedenfalls grundsätzlich nicht als Instrument zur Geschichtsaufarbeitung.

    4. Selbstverständlich ist es eine Frage der Redlichkeit, den toten Opfern Ehre und Respekt zu erweisen. In diesem Sinne haben sie Persönlichkeitsrechte.

    5. Die Linkspartei.PDS hat niemals etwas anderes vertreten, jetzt nicht – und auch vorher als PDS bzw. SED/PDS – nicht.

    6. Die Linkspartei.PDS ist eine Partei, die für Rechtsstaatlichkeit eintritt. Selbstverständlich kann für strafrechtliche Maßnahmen, die formell keine gerichtliche Maßnahmen waren (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) nichts anderes gelten: Das Recht muss angewendet werden.

    Zusammenfassend kann ich nur noch einmal sagen, dass die Linkspartei.PDS jederzeit dafür eintritt, mögliche Gesetzeslücken schließen zu helfen und selbstverständlich auch bereit ist, für Abhilfe zu sorgen, wenn Gesetze nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Natürlich muss dabei gesehen werden, was auf Bundesebene und was auf Landesebene zu lösen ist, was hierzulande machbar ist und was nicht.

    Vielleicht überzeuge ich Sie von der Ernsthaftigkeit der Linkspartei.PDS, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenke, dass die PDS bereits 1998 einen „Gesetzentwurf über die Rehabilitierung und Versorgung von Opfern von Staatsunrecht sowie von politischer Gewalt“ in den Landtag M-V eingebracht hatte, der von dem ganzheitlichen Ansatz ausging, dass all Jene, die unschuldig und rechtswidrig Opfer von politischer Gewalt und Staatsunrecht geworden sind, voll und ganz rehabilitiert werden müssen: moralisch, rechtlich und materiell. (Die entsprechende Gesetzesvorlage finden Sie als Landtagsdrucksache unter der Nummer 2/3461.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Methling

  14. (Fortsetzung)

    In unserem FALL (des Raubes- und des provozierten Niedergangs) des altehrwürdigen Rittergutes Dolgen genügte den deutschen Kommunisten die posthume totale Enteignung des bereits toten Großvaters Leopold v. Plessen nicht alleine: – NEIN, es wurden in den 1950-er Jahren sodann mein Urgroßvater-, meine Urgroßmutter- (Tochter des sehr verdienten und hochdekorierten Mecklenburger Generalmajors Heinrich Ludolph v. Zülow – und zugleich auch die Urgroßmutter des Bundesministers a.D. Dr. Andreas von Bülow), zwei verstorbene Schwestern meines Großvaters Leopold-, sowie weitere bestattete ehrbare Familienmitglieder aus ihrer angestammten Grabkapelle und Erbbegräbnisstätte auf dem Familiengut Dolgen durch ruchlose kommunistische Schergen geraubt – und völlig fremdbestimmt und willkürlich – und ohne jegliche Beteiligung der vertriebenen (und mit Kreisverweisung bestraften) Familienangehörigen – auf dem Ortsfriedhof ANONYM VERSCHARRT !!! – Es verwundert mich darum sehr, dass in den zahllosen Rechtsdiskussionen um das geraubte Privateigentum in der SBZ/DDR der postmortale Persönlichkeitsschutz von Betroffenen offenbar bisher keinerlei Rolle spielt.

    Der BGH hat aber diesen postmortalen Persönlichkeitsschutz in der BRD explizit durch das sog. „Mephisto-Urteil“ festgeschrieben; das BVerfG hatte dieses Urteil 1971 explizit bestätigt ! – Persönlichkeitsschutzrechte gelten insbes. auch für (unsere) Verstorbenen, die ihre Rechte nicht mehr selber einfordern können; hier sind WIR als Nachkommen gefordert. – Ist ein willkürlicher Raub von Leichen in Ost-Deutschland denn kein ganz „massiver Hebel“ zur weiteren Rechtsverfolgung – im Interesse rechtsstaatlicher Zustände in der wiedervereinigten BRD ??? – Dieses Ziel verfolgt u.a. meine ö.P.: ID=572 : >>> EHRE und REPUTATION !!!

  15. (Fortsetzung)

    …Nun zum STRAFCHARAKTER der unrechtsstaatlichen kommunistischen Zwangsmaßnahmen gegen (auch) redliche-, ehrbare- und völlig NS-unbelastete deutsche Mitbürger:

    (vgl. hierzu auch die öffentlichen Diskussionen auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages – zu meiner öffentlichen Petition ID=572: http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/discuss_petition.asp?PetitionID=572&CommentID=0&Filter=date&View=100&Show=valid )

    – Es wurde hierbei nicht einmal davor zurückgeschreckt, UNSERE redlichen-, ehrbaren- und völlig NS-unbelasteten TOTEN posthum als „Naziaktivisten und Kriegsverbrecher“ zu diffamieren und pauschal zu kriminalisieren – um diese TOTEN mittels Richtlinie des Innenministeriums posthum und formell STRAFRECHTLICH verfolgen zu dürfen. Dass auch die Erfassung von Vermögenswerten Verstorbener, die als Kriegsverbrecher oder Naziaktivisten eingestuft worden sind, als STRAFMASSNAHMEN gedacht waren, belegt die von der Deutschen Verwaltung des Innern in der sowjetischen Besatzungszone (DV dI) im Juni 1948 erlassene Richtlinie zur Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 201/1947. Die von Erich Mielke, Vizepräsident der DVdI, unterzeichnete Richtlinie sah für die Einziehung des Vermögens Verstorbener folgende Vorgehensweise vor: – Ich zitiere aus dieser Richtlinie: „Bei der Durchführung des Befehls 201 haben sich Zweifel ergeben, was mit dem in der SBZ befindlichen Vermögen derjenigen Naziaktivisten und Kriegsverbrecher zu geschehen hat, die… verstorben sind. (…) Über die Vermögenseinziehung verstorbener Naziaktivisten oder Kriegsverbrecher äußert sich der Befehl 201 überhaupt nicht. Zur Lösung der hierdurch – insbesondere nach Aufhebung des Befehls Nr. 124 – auftretenden Zweifelsfragen wird vorgeschlagen, auf diese Fälle das so genannte objektive Strafverfahren gemäß §§ 430 ff der Deutschen Strafprozessordnung anzuwenden. Dieses ist ein Verfahren, in dem auf Einziehung von Gegenständen erkannt werden kann, ohne dass ein Beschuldigter vorhanden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einziehung auf Grund materiell-rechtlicher Bestimmungen zulässig ist. Dieses ist gegeben, da der Befehl 201 eine derartige gesetzliche Bestimmung darstellt. Zuständig für ein solches Verfahren ist gern. § 430 StPO das Gericht, welches für den Fall der Verfolgung einer bestimmten Person zuständig sein würde (…) .“

  16. Sehr geehrter Herr Dr. Krause-, sehr verehrte Leserinnen- und Leser :

    >>> ist Verdrängung und/oder Geschichtsklittierung ein „billiges Instrument“ heutiger politischer WAHRHAFTIGKEIT ??? :
    ______________

    http://www.abgeordnetenwatch.de / Bundestagsabgeordnete-NRW

    Inneres und Justiz 04.04.2008
    Frage von Michael Pfeiffer

    S. g. H. MdB Dr. Wiefelspütz,

    * am 08.06.2007 hatte ich mich an gleicher Stelle an Sie gewandt und darum gebeten, Wege zur lange überfälligen Reha unschuldiger- und NS-unbelasteter politischer Verfolgungsopfer in der SBZ/DDR aus der Zeit von 1945-49 aufzuzeigen (Stichwort: Willkür und kommunistischer Terror im Zuge der DURCHSETZUNG der Boden-/Industriereform) – und erhielt von Ihnen folgende Antwort:

    08.06.2007
    Antwort von
    Dr. Dieter Wiefelspütz

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
    Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind – allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.

    ++

    Zur gleichen Frage nach einer überfälligen Reha unschuldiger pol. Verfolgungsopfer/1945-49 erhielt ich unter kandidatenwatch.de die folgende Antwort des SPD-Spitzenkandidaten Dr. Naumann:

    03.01.2008
    Antwort von
    Dr. Naumann

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    meine Haltung zur den unglaublichen Vorgängen nach der „Wende” innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten „Bodenreform” in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.

    Viele Grüße,
    Naumann
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    Meine Fragen an Sie, Herr Dr. Wiefelspütz:

    1. Leugnen Sie eine pol. Verfolgung und pauschale Kriminalisierung im Zuge der Durchsetzung der Boden-/Industriereform 45-49 in der SBZ/DDR ?
    2. Falls nein, warum sollen die binnendeutschen OPFER dieser Verfolgung nicht ZUMINDEST durch die Politik REHABILITIERT werden ?
    3. Haben ALLE Gerichte diese moral. Reha gar verboten ?

    MfG
    M.
    06.04.2008
    Antwort von
    Dr. Dieter Wiefelspütz

    Bild: Dr. Dieter Wiefelspütz

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    ich habe Ihnen bereits geantwortet. Ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Dieter Wiefelspütz
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    Inneres und Justiz

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