Das schlimme Beispiel des Umgangs mit Verfolgten der sowjetischen Besatzungszeit nach der deutschen Einheit – Jene, die 1946 bis 1949 Opfer von Kommunisten geworden waren, sind nach 1990 ein zweites Mal Opfer geworden: Opfer deutscher Richter – Die Rede des 91jährigen Dr. Udo Madaus nach einer gewonnenen Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Deutschland ein Rechtsstaat? Nein, nicht mehr. Für jedermann offenkundig ist das mit der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten seit 1990 geworden. Besonders schlimm hat es jene Menschen mit ihren Familien getroffen, die als unschuldige Opfer in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) zwischen 1945 und 1949 von den damaligen Kommunisten politisch verfolgt worden sind: als „Klassenfeinde“, die zu vernichten waren.
Inhaftiert, verschleppt, ermordet, enteignet
Als solche haben die Kommunisten alle Industriellen und selbständigen Unternehmer bezeichnet. Auch größere Landwirte und Gutsbesitzer fielen darunter. Sie wurden verhaftet, verschleppt, in Gefängnisse und Lager gesteckt, ermordet, hingerichtet und wenn sie Glück hatten, „nur“ vertrieben oder aus ihrer Heimat zwangsverwiesen („Kreisverweisung“). Auch wurden ihnen wichtige Bürgerrechte entzogen, und sie unterlagen der Sippenhaft. Einher ging diese Verfolgung mit der Einziehung ihres gesamten Vermögens. Aufgezogen wurde die Vernichtung als Bestrafungsaktion mit dem meist kollektiven Schuldvorwurf, die Menschen dieser Bevölkerungsschicht seien alle „Nazi-Aktivisten und Kriegsverbrecher“ gewesen. Das alles war grob rechtsstaats- und menschenrechtswidrig.
Die Opfer zu rehabilitieren, ist rechtsstaatliche Pflicht
Sie zu rehabilitieren und das entzogene Vermögen zurückzugeben, wenn sie wirklich unschuldig und keine „Nazis und Kriegsverbrecher“ waren, ist rechtsstaatliche Pflicht. Eigens für diese Pflicht sind gesetzliche Regelungen geschaffen worden. Aber über diese Regelungen setzen sich nahezu alle Politiker und Gerichte hinweg. Jene, die damals Opfer von Kommunisten waren, sind nach der deutschen Einheit ein zweites Mal Opfer geworden – Opfer deutscher Richter. Die meisten Medien waren darüber nicht entsetzt, haben den Rechtsbruch nicht zum Thema gemacht. Eine große Ausnahme war die Frankfurter Allgemeine – Zeitung für Deutschland, allseits bekannt unter dem Kürzel FAZ.
Wenn Politik vor Recht geht, ist die Rechtsstaatlichkeit hin
Den Anfang mit dem Rechtsbruch hat seinerzeit Helmut Kohl als damaliger Bundeskanzler gemacht, als er den Bundestag am 30. Januar 1991 nachweislich belog. Sachlicher Kern der Lüge: Das eingezogene Vermögen der verfolgten Opfer dürfe ihnen nicht zurückgegeben werden; das sei eine Bedingung der Sowjetunion für die deutsche Vereinigung gewesen. Diese Behauptung hat Michail Gorbatschow höchstselbst mit seinem „Nein, das stimmt nicht“ zu Fall gebracht und als Lüge entlarvt (FAZ vom 27. August 1994). Aber Politik ging vor Recht. Und geht sie noch immer. Wenn das geschieht, ist die Rechtsstaatlichkeit hin.
Der Beispielfall des einstigen Arzneimittelunternehmens Madaus in Radebeul
Ein Beispiel dafür ist bisher der Fall Friedemund Madaus mit seinem Arzneimittelunternehmen in Radebeul bei Dresden. Im Beitrag vom 25. Juli an dieser Stelle habe ich mit der Überschrift „Deutschland verurteilt“ darüber berichtet. Bei der Veranstaltung in Berlin am 23. Juli, die dem Bericht zugrundelag, hat der jetzt 91jährige Sohn dieses Opfers, Dr. Udo Madaus, eine Einführungsrede gehalten – am 23. Juli im Hotel Kempinski Berlin. Sie bezog sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 9. Juni 2016 in der Sache Madaus gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde Nr. 44164/14) Ich gebe sie mit seinem Einverständnis im Folgenden (bis auf die beiden Schlussabsätze) wieder, weil sie über das Verfahren aus sehr persönlicher Wahrnehmung informiert. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.
SED-Repessionen als Wirtschaftsreform“ verharmlost
„Liebe Freunde und Mitstreiter, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle begrüße ich sehr herzlich zu einem freudigen Ereignis. Zugleich freue ich mich, dass Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind. Ihr Interesse an dieser Veranstaltung, die über aktuellste Entwicklungen zur Aufarbeitung der krass rechtsstaatswidrigen, als ‚Wirtschaftsreform’ verharmlosten Repressionsmaßnahmen unter SED-Herrschaft informieren möchte, zeigt mir, dass alle Versuche, dieses Unrecht seit Jahrzehnten zu verschweigen, im Ergebnis nicht erfolgreich bleiben werden.“
Schon der Umgang mit NS-Unrecht war durch Verdängen geprägt
„Bereits der Umgang der jungen Bundesrepublik mit dem NS-Unrecht war durch systematisches Verdrängen geprägt. Dies hat sich zwar mehrere Jahrzehnte durchhalten lassen, dann aber nicht mehr. Das wiedervereinigte Deutschland hat dagegen neben anderem Unrecht des SED-Regimes vor allem die als Boden- und Wirtschaftsreform umschriebene Repression verschwiegen. Auch hier ist es nach mehr als 25 Jahren seit der Wiedervereinigung an der Zeit, dass die Verweigerung ihrer Aufarbeitung offen thematisiert und in das Licht der Öffentlichkeit gestellt wird.“
Jetzt, nach zwei Jahrzehnten, ein erster greifbarer Erfolg
„Dass ich mich vor diesem Hintergrund persönlich über rechtsstaatlich konstruktiven Rückenwind des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nun sehr freue, können Sie sicherlich nachvollziehen: Nach mehr als zwei Jahrzehnten diverser Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung der Repressionsmaßnahmen gegen meinen Vater Friedemund Madaus gibt es mit der Entscheidung dieses Gerichthofs vom 9. Juni 2016 einen ersten greifbaren Erfolg: Danach steht fest: Das Landgericht und das Oberlandesgericht Dresden haben im Verfahren zur strafrechtlichen Rehabilitierung meines Vaters das Menschenrecht auf öffentliche Gerichtsverhandlung aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.“
Richterliche Verweigerung vollständigen rechtlichen Gehörs
„Natürlich lässt sich sogleich einwenden: Die Entscheidung des Gerichtshofs ist ja nur formaler Natur. Sie besagt allein, dass das Verfahren vor den Rehabilitierungsgerichten nicht in Ordnung war. Dagegen enthält sie zunächst keine Aussage über den Anspruch auf strafrechtliche Rehabilitierung meines Vaters. Dem aber möchte ich sogleich entgegen: Weil mir eine öffentliche Gerichtsverhandlung verwehrt worden ist, gab es während des Verfahrens keine Gelegenheit zu erfahren, ob und weshalb die Richter trotz umfangreichen Vortrages und vorgelegter Dokumente zur strafrechtlichen, krass rechtsstaatswidrigen Verfolgung meines Vaters seine strafrechtliche Rehabilitierung verweigern wollten. Ich hatte so auch nie die Möglichkeit, auf ihre Bedenken einzugehen. Für den Fall, dass es aus Sicht der Richter tatsächlich noch etwas zur Rehabilitierung meines Vaters zu ermitteln gegeben hätte, hatte ich keine Gelegenheit, sachdienlich dazu beizutragen.“
Noch nicht einmal die vorgelegten Beweise gewürdigt
„Stattdessen war ich ausschließlich darauf angewiesen, dass sie meinen schriftlichen Vortrag zur Kenntnis nehmen und verwerten. Aber nicht einmal das haben sie getan. Nach der Entscheidung des Landgerichts Dresden konnten meine Rechtsanwälte, die Herren von Raumer aus Berlin und Dr. Wasmuth aus München, bei einer Akteneinsicht vielmehr feststellen, dass die Rehabilitierungskammer zwar eine kurze Zusammenfassung meines Vortrages gelesen hatte. Den eigentlichen, auf über 300 Seiten erfolgten Vortrag und die von mir vorgelegten Beweise aber hatten sie einfach in einer Beiakte abgeheftet. Diese wies überhaupt keine Spuren einer Bearbeitung auf. Ich kann also nicht davon ausgehen, dass die Richter meinen Vortrag im ausschließlich schriftlich durchgeführten Verfahren überhaupt zur Kenntnis genommen haben.“
Eine mündliche Verhandlung anberaumt, aber kurz davor wieder abgesagt
„Damit aber nicht genug: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz sieht eine mündliche Erörterung nur im Ausnahmefall vor. Wegen meines umfangreichen Vortrages hat die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden dennoch eine solche Erörterung anberaumt. Meine Rechtsanwälte haben daraufhin eine Erklärung aufgesetzt. Darin haben sie auf die anberaumte mündliche Erörterung hingewiesen. Zugleich haben sie dargelegt, dies sei der erste Fall, in dem wegen einer Verfolgung im Rahmen der „Wirtschaftsreform“ eine solche gerichtliche Anordnung ergangen sei. Sie haben deshalb die Frage aufgeworfen, ob sich damit eine Trendwende der rehabilitierungsrechtlichen Rechtsprechung abzeichne. Und sie haben angekündigt, während der mündlichen Erörterung werde ein bislang unbekanntes Stück Zeitgeschichte zur Sprache kommen.“
Scheuten die Richter das Licht der Öffentlichkeit?
„Aufgrund dieser Erklärung haben mehrere Interessierte bei dem Landgericht Dresden angerufen, um sich zu informieren. Dies freilich hat die Rehabilitierungskammer derart irritiert, daß sie den Erörterungstermin nur wenige Tage, bevor er hätte stattfinden sollen, abgesagt hat. Begründet hat sie diesen erstaunlichen Schritt einmal damit, aufgrund der anwaltlichen Erklärung sei von der mündlichen Erörterung kein weiterer Erkenntnisgewinn mehr zu erwarten. Außerdem haben die Richter der Befürchtung Ausdruck verliehen, die mündliche Erörterung solle als öffentliches Forum genutzt werden. Da erlaube ich mir schon einmal die Frage: Können Richter noch klarer offenbaren, dass sie das Licht der Öffentlichkeit scheuen und darum bemüht sind, sich jeder Kontrolle durch sie zu entziehen?“
Antrag auf Befangenheit des Vorsitzenden Richters
„Auch damit aber nicht genug: Meine Rechtsanwälte haben diese Vorgänge zum Anlass genommen, die Mitglieder der Kammer, darunter auch den damaligen Präsidenten des Landgerichts Dresden, für befangen zu erklären. Bei diesem Präsidenten, der zugleich Vorsitzender der Kammer war, war die Befangenheit zusätzlich darauf gestützt worden, dass er in einem Telefongespräch kurz nach Eingang des Rehabilitierungsantrages erklärt hatte, mir komme es ja sowieso nur darauf an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Obgleich er meinen Vortrag da noch gar nicht gelesen hatte, gab er also schon zu erkennen, wie er entscheiden werde. Kann ein Richter noch deutlicher zu verstehen geben, dass er nicht willens ist, nach Recht und Gesetz zu entscheiden und damit befangen zu sein?“
Nicht andere Richter entschieden über die Befangenheit, sondern die Kammer selbst
„Über die Befangenheit dürfen für befangen erklärte Richter grundsätzlich nicht selbst entscheiden. Entscheiden müssen im Regelfall andere Richter. Nicht so aber die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden: Sie scheute nicht nur die Öffentlichkeit, sondern sogar das Urteil ihrer Richterkollegen und entschied einfach selbst. Danach waren sie natürlich nicht befangen.“
Rehabilitierung abgelehnt, ohne auch nur das Geringste ermittelt zu haben
„Als die Kammer dann Monate später über den Rehabilitierungsantrag entschied, ohne auch nur das Geringste ermittelt zu haben, waren die Entscheidungsgründe entsprechend. Dass mein Vater unter schwerstem Rechtsmissbrauch als Naziverbrecher, aktivistischer Nazi und Kriegsinteressent verurteilt worden war, wurde in den Gründen mit keinem Wort gewürdigt. Die Ablehnung der Rehabilitierung wegen der die Ehre und das Ansehen meines Vaters beschädigenden Schuldvorwürfe als Schwerstverbrecher erfolgte also vollständig ohne Begründung.“
Die falsche Bezugnahme auf den SMAD-Befehl Nr. 124
„Im Übrigen behauptete die Kammer, die Verfolgung meines Vaters sei auf den SMAD-Befehl*) Nr. 124 gestützt gewesen. Dabei hatte ich nachgewiesen, dass dieser Befehl nur eine vorläufige Vermögenssicherung regelte. Dagegen erlaubte er keine Schuldfeststellung und sah auch keine Sanktionen vor. Die von mir vorgelegte tatsächliche Rechtsgrundlage der Strafverfolgung, die Richtlinie zum sächsischen Volksentscheid, wurde demgegenüber vollständig verschwiegen. Daher hat die Kammer auch nicht ansatzweise untersucht, ob mein Vater strafrechtlich verfolgt worden ist. Sie hat dies aber unter falscher Bezugnahme auf den SMAD-Befehl Nr. 124 bestritten.“
Eine absurde Behauptung der Richterund eine vollständige Ignoranz
„Statt auszuführen, dass die gegenüber meinem Vater verhängten Sanktionen Folge der ihm zur Last gelegten Schuld als Naziverbrecher, aktivistischer Nazi und Kriegsinteressent waren, behauptete die Kammer in geradezu absurder Weise, die Verbote, wählen zu gehen oder sich wählen zu lassen, die Entziehung der Gewerbeerlaubnis und überhaupt der Möglichkeit, weiter einen Beruf auszuüben, sowie der öffentliche Tadel als Kriegs- und Naziverbrecher seien Folge der Enteignung des gesamten Betriebs- und Privatvermögens gewesen. Wie soll denn das funktionieren? Diese Sanktionen sind doch sehr eindeutig Folge des Vorwurfs, Kriegs- und Naziverbrecher gewesen zu sein. Den aber ignorierte die Kammer vollständig.“
Ein Verbot erfunden, für das es im zuständigen Gesetz keinen Anhaltspunkt gibt
„Stattdessen erfand sie einfach ein gesetzliches Enteignungsverbot, für das es im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt. Und so stellte die Kammer Wahl- und Berufsverbote sowie öffentlichen Tadel einfach als Folge der zusätzlich verübten Enteignung des Betriebs- und Privatvermögens meines Vaters dar. Damit lehnte sie selbst dazu eine Rehabilitierung meines Vaters ab. Auch einen solchen Ausschlussgrund kennt das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz natürlich nicht.“
Vorwürfe wegen vermeintlichen Wirtschaftsverbrechens konstruiert
„Normalerweise sind bis 1947 noch sämtliche Unternehmer, die damals von den Kommissionen als Kriegs- und Naziverbrecher verurteilt worden sind, vom sowjetischen NKWD**) inhaftiert und interniert worden. Eine Internierung meines Vaters haben die Sowjets aber abgelehnt, weil er Penicillin herstellte. Das wurde damals dringend benötigt und war oft überlebensnotwendig. Aber die deutsche Wirtschaftsverwaltung hat Vorwürfe gegen ihn als vermeintlichen Wirtschaftsverbrecher konstruiert. Deshalb ließ sie ihn von der politischen Polizei, der berüchtigten K 5, per Haftbefehl suchen.“
Keinem Beweisangebot nachgegangen
„In einem Brief hatte mein Vater den Haftbefehl ausschließlich aus Gründen der Tarnung allerdings als „roten Schein“ bezeichnet. Ohne dazu auch nur einem Beweisangebot nachgegangen zu sein, hat das Landgericht Dresden diese Aussage zum Anlass für die Behauptung genommen, es könne sich nur um eine Kreisverweisung gehandelt haben, die damals, was gerichtsbekannt sei, als „roter Schein“ bezeichnet worden sei. Nur dass es im Rahmen der sogenannten Wirtschaftsreform überhaupt keine Kreisverweisungen gab, sondern dass diese ausschließlich gegenüber Bodenreformopfern verhängt wurde, wusste die Kammer offenbar nicht und sie hat dazu auch nichts ermittelt.“
Der Unterschied zwischen DDR-Gerichten einst und dem Landgericht Dresden heute
„Wolfgang Schuller hat in seiner sehr lesenswerten Studie „Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968“ die Methoden aufgeführt, mit denen Gerichte in der DDR den Sachverhalt und die Gesetze systematisch verbogen haben, um Menschen aus politischen Gründen strafrechtlich zu sanktionieren. Es ist lohnenswert, einmal genau zu untersuchen, welche von diesen Machenschaften der DDR-Gerichte sich nun auch in der Rehabilitierungsentscheidung des Landgerichts Dresden wiederfinden. Es gibt nur einen entscheidenden Unterschied: Die DDR-Gerichte waren staatlich angehalten und kontrolliert von der SED, politisches Unrecht nach den Leitlinien der sozialistischen Gesetzlichkeit auszuüben. Das Landgericht Dresden dagegen ist gesetzlich verpflichtet, politisch Strafverfolgte in SBZ und DDR zu rehabilitieren.“
Warum die Richter die mündliche Verhandlung gescheut haben
„Ich habe Ihnen von all dem so ausführlich berichtet, damit sie verstehen können, weshalb die Richter der Dresdener Rehabilitierungskammer eine mündliche Erörterung gescheut haben „wie der Teufel das Weihwasser“, als sie erkennen mussten, die Öffentlichkeit könne sich für den Fall interessieren, und weshalb es so wichtig ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Landgericht der Sache nach nun verpflichtet, eine öffentliche Gerichtsverhandlung in meinem Fall abzuhalten: Bei einer öffentlichen Erörterung hätten sich die Richter einem öffentlichen Dialog in Form von Rede und Gegenrede stellen müssen. Sie hätten dabei ihre Ansichten sichtbar werden lassen müssen. Sie hätten deutlich machen müssen, weshalb sie noch nicht annehmen, dass die Tatsachen, die eine strafrechtliche Rehabilitierung meines Vaters unabweislich machen, noch nicht bewiesen sind.“
Der Öffentlichkeit können die Richter jetzt nicht mehr aus dem Weg gehen
„Dann hätten meine Rechtsanwälte darauf mit weiteren Beweisangeboten reagieren können, und sie hätten den Richtern absurde, rechtsstaatlich unvertretbare Ansichten und Ausführungen ohne Wenn und Aber „um die Ohren gehauen“, wenn ich mich einmal so ausdrücken darf. All dies hätte sich nicht nur vor Publikum, sondern auch vor der Presse abspielen können. Dem wollten sie aus dem Wege gehen. Das können sie künftig aber nicht mehr. Und deshalb wird es auch nicht mehr möglich sein, den für meinen Vater gestellten Rehabilitierungsantrag mit rechtsstaatlich unvertretbaren Ausflüchten oder gar ohne jede Begründung abzulehnen. Dann aber muss ihm stattgegeben werden. Da bin ich mir sicher.“
Eine niederschmetternde Erkenntnis
„Vor diesem Hintergrund sehe ich die Bedeutung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur für meinen Fall. Strafrechtliche Rehabilitierungsgerichte haben praktisch immer ohne mündliche Erörterung entschieden und die Öffentlichkeit haben sie in den wenigen Fällen einer solchen Erörterung eigentlich nie zugelassen. Deshalb sind Zehntausende, wenn nicht gar Hunderttausende Rehabilitierungsverfahren ohne Beachtung einer zentralen Prozessgarantie, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für besonders bedeutsam hält, durchgeführt worden. Daher besteht zusätzlich der dringende Verdacht, dass viele Rehabilitierungsanträge ebenfalls unberechtigt abgelehnt worden sind. Diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen den Gerichten vorgehalten wurde, den Betroffenen den Rechtsschutz verwehrt zu haben, und mehrere Untersuchungen zur Praxis der Rehabilitierungsgerichte meines Rechtsanwalts Dr. Wasmuth bestätigen diese Vermutung nachdrücklich. Für einen Rechtsstaat, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Unrecht des SED-Regimes rechtsstaatlich aufzuarbeiten, ist dies eine geradezu niederschmetternde Erkenntnis.“
Was das EGMR-Urteil nun für die deutschen Gerichte bedeutet
„Eine letzte Bedeutung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist sogar materieller Natur. Der von mir gerügte Verstoß gegen die Garantie der öffentlichen Gerichtsverhandlung konnte nur Erfolg haben, wenn nicht die Möglichkeit bestanden hätte, dass der Rehabilitierungsantrag erfolgreich gewesen wäre, dass mein Vater also hätte rehabilitiert werden müssen, wenn es eine mündliche Gerichtsverhandlung gegeben hätte. Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesregierung diese Möglichkeit vehement bestritten. Wir haben dem Gerichtshof dazu aber ebenfalls die notwendigen Beweise in einem ausführlichen Schriftsatz vorgelegt. Auch in diesem Punkt ist uns der Gerichtshof gefolgt und sah daher keine Bedenken, die Zulässigkeit der Beschwerde zu bejahen. Dies aber bedeutet nun für die deutschen Gerichte: Sie können nicht weiter einfach unterstellen, Opfer der sogenannten Wirtschaftsreform dürften nicht rehabilitiert werden. Das Gegenteil ist der Fall.“
An fehlenden Gesetzen liegt das Verweigern der Rehabilitierung nicht
„Dass die rechtsstaatliche Aufarbeitung der krassen Verfolgungsaktionen der ‚Wirtschafts- und Bodenreform’ in der Bundesrepublik Deutschland bislang schlicht unterblieben ist, ist nicht auf fehlende Gesetze zurückzuführen. Soweit die Betroffenen strafrechtlich verfolgt wurden, sieht das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ohne jede Einschränkung auch bereits für die Zeit seit dem 8. Mai 1945 eine strafrechtliche Rehabilitierung vor. Das haben die beiden deutschen Staaten auch bereits in Ziffer 9 der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 genau so vereinbart.“
Ein Verweigern, das sich auf eine erwiesene Lüge stützt
„Dass aber die Gerichte bis heute die rehabilitierungsrechtliche Aufarbeitung der Repressionsakte der sogenannten Wirtschaftsreform verweigert haben, ist zentral auf eine politische Lüge von Bundeskanzler Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag zurückzuführen. Am 30. Januar 1991 hat er dort wörtlich erklärt: ‚Der Fortbestand der Maßnahmen zwischen 1945 und 1949 wurde von der Sowjetunion zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht. Ich sage klar: Die Einheit durfte an dieser Frage nicht scheitern.’“
Was Kohl sogar eingeräumt hat, aber ausgerechnet Lothar de Maizière bestreitet
„Wir wissen alle, dass diese Aussage falsch ist. Ihr hat der frühere Staatspräsident der UdSSR, Mikail Gorbatschow, widersprochen. Der Verhandlungsführer der ehemaligen DDR, Professor Günther Krause, hat sie als unzutreffend zurückgewiesen. Am 16. Januar 2004 saß Altkanzler Kohl in Plauderlaune mit dem Krone-Ellwanger-Kreis auf Schloss Eichholz bei Bonn zusammen. Dort berichtete er, im Juli 1990 habe ihm Gorbatschow die Frage gestellt, ob die Bodenreform Bestand haben würde. Er, Kohl, habe damals sehr allgemein entgegnet, alles müsse nach rechtsstaatlichen Grundsätzen abgewickelt werden, ohne Widerspruch von Gorbatschow zu hören. Und Kohl wird dort zusätzlich mit dem Satz zitiert: „Wenn erzählt wird, die Sowjetunion habe Vorbedingungen für ihr Ja zur Einheit gestellt, dann stimmt dies nicht.“ Nur der frühere Ministerpräsident der DDR, Lothar de Maizière, bezichtigt Gorbatschow der Lüge. Ausgerechnet dieser de Maizière aber hat ein Buch mit dem Titel ‚Ich will, dass meine Kinder nicht mehr lügen müssen’ geschrieben. Aber warum musste denn Lothar de Maizière noch nach 1990 lügen?“
Rehabilitierung aller politisch motivierten Strafmaßnahmen 1990 ausdrücklich vereinbart
„Die Aussage Kohls aber war nicht nur falsch. Sie war auch gezielt irreführend. Mit ihr wurde der unrichtige Eindruck erweckt, dass praktisch jeder Vermögenszugriff in der SBZ nicht rückgängig gemacht werden sollte. Dabei aber wurde verschwiegen, dass Bundesrepublik und DDR bereits in der Gemeinsamen Erklärung ausdrücklich die Rehabilitierung strafrechtlicher Vermögenseinziehungen ohne Einschränkung für solche nach Gründung der DDR vereinbart haben. Das ist so im Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten festgeschrieben und in dessen Art. 17 nochmals auf alle politisch motivierten Strafmaßnahmen erweitert worden. Daher ordnet auch das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz die Rehabilitierung strafrechtlicher Vermögenseinziehungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage ohne jede Einschränkung ausdrücklich an.“
Der eigentliche Skandal ist, dass Gerichte eine Lüge als Tatsache gelten lassen
„Nun ist ja bekannt, dass Politiker schon mal lügen, wenn sie meinen, dies sei politisch opportun. Auch Helmut Kohl hat, wie hinlänglich bekannt ist, nicht nur einmal gelogen. Das für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats zentrale Problem aber ist, dass – diese Lüge im Hinterkopf – bislang kein bundesdeutscher Richter bereit war, unvoreingenommen, ausschließlich anhand der geltenden Rechtslage und auf der Grundlage der Fakten der repressiven Verfolgung über strafrechtliche Rehabilitierungsanträge von Opfern der ‚Wirtschaftsreform’ zu entscheiden. Zu welch abenteuerlichen Winkelzügen die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden deshalb bereit war, habe ich Ihnen ausführlich dargestellt. Dass Richter in der DDR politisch instrumentalisiert worden sind und dazu Weisungen von der SED erhielten, ist hinlänglich bekannt. Dass aber bundesdeutsche Richter nur auf ein vorgegebenes Ergebnis schielen und keiner sachlichen Diskussion zugänglich sind, wenn ein Bundeskanzler eine politische Lüge in die Welt setzt, das halte ich für den eigentlichen Skandal.“
Die rechtsstaatliche Redlichkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
„Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass sich dies ändern wird, wenn nun die Dresdener Richter in aller Öffentlichkeit über Fakten und Rechtslage zur Rehabilitierung von Opfern der Wirtschaftsreform Rede und Antwort zu stehen haben und sich nicht länger hinter der Schriftlichkeit des Verfahrens verstecken können. Dass es dazu kommt, ist allein der rechtsstaatlichen Redlichkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verdanken. Besonders gefreut hat mich dabei, dass die an der Entscheidung beteiligte deutsche Richterin, Frau Professorin Nußberger, den Mut aufgebracht und gegen den deutschen Mainstream votiert hat.“
„Nun danke ich meinen beiden Rechtsanwälten, Herrn von Raumer und Herrn Dr. Wasmuth, für ihren jahrelangen Einsatz im Kampf um das Recht. Sie haben sich niemals durch die Winkelzüge der Dresdener Richter beeindrucken lassen und haben eingehend geforscht und vorgetragen.“
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*) SMAD = Sowjetische Militär-Administration in Deutschland
**) NKWD = Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten (russisch: Narodny kommissariat wnutrennich del). 1946 wurde die Bezeichnung Volkskommissar durch Minister ersetzt. Das Ministerium für innere Angelegenheiten. (Quelle: hier).
Ein interessanter Artikel der die Willkür staatlicher Rechtsprechung an einem Beispiel wundervoll explizit beleuchtet.
War allerdings schon immer so. Den Unterschied macht nur die Auswirkung auf den Menschen: Tod und Folter als maximaler Schaden, Enteignung als treuer Begleiter in allen Varianten von 70% Staatsabgaben wie heute bis zur spontanten Vollenteignung,Ignoranz von Grundrechten
Betroffener als die „harmloseste“ Variante als Minimalschaden.
Was sich immer als roter Faden durch jegliche Staatliche
„Rechtsprechung“ zieht ist das wesentliche Überwiegen des Vorteils der Inhaber des Gewaltmonopols.
Rechtsstaatlichkeit ist ein Oxymoron.
„Rechtsstaatlichkeit ist ein Oxymoron“ schrieb @ Miguel David. Ein interessanter Gedanke, den kaum jemand aus dem deutschen Untertanentum aufgreifen wird.
Es hier zu diskutieren, geht auch nicht. Deshalb an dieser Stelle nur der Dank an Herrn Dr. Krause für die Veröffentlichung der Rede des von deutschen Behörden (viele Gerichte sehe ich nur noch als solche) um sein und seines Vaters Recht betrogenen Dr. Udo Madaus und für die Feststellung, „Wenn Politik vor Recht geht, ist die Rechtsstaatlichkeit hin“,
Politik geht hier schon lange Zeit (vielleicht gar seit Gründung des Vasallenstaates, nur bis 1990 unmerklicher ?) vor Recht und die Beherrschten haben den Wert des Rechts sowie die Unterschiede zwischen Recht und Gesetzen noch nie verstanden.
“Rechtsstaatlichkeit ist ein Oxymoron”
»Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe« heißt es nicht umsonst im Volksmund.
…nein, nein, den SBZ-Opfern/1945-49 ist mit dem Untergang der widerwärtigen SED-Diktatur offenbar völlig genug „Genugtuung“ widerfahren – wie man hier nachlesen mag : https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_11/_15/Petition_553.abschlussbegruendungpdf.pdf
…und die Vorsitzende des Petitionsausschusses im 16. Dt. Bundestag – K. Naumann (vormals SED !) – sah das ebenso – wie man hier nachlesen mag : http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_naumann-650-5982–f121074.html#q121074
Leider wurde der „Karren“ juristisch vor die Wand gefahren, bevor RA Dr. W. aus M. auch nur den leisesten Hauch einer Chance hatte, die gravierenden und unbestrittenen Menschenrechtsverletzungen thematisch sachgerecht vor die Gerichtshöfe zu bringen. Die öffentlichen Wutanfälle eines voreiligen Prinzen, der auf den falschen juristischen Beistand resp. „Alteigentümerverein“ vertraut hatte, hatten einen Grund – und (jur. + pers.) Habgier war ferner noch nie eine Tugend und auch kein guter Berater..
MfG
M. Pfeiffer