F u n d s a c h e
„Unser Rechtsstaat kann von Extremisten bekämpft und von Terroristen angegriffen werden. Gefährdet werden kann er nur von denen, denen er anvertraut ist.“
(Burkhard Hirsch in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 7. Mai 1979. Hirsch war damals Innenminister in Nordrhein-Westfalen.)
Anvertraut ist unser Staat vor allem den jeweiligen Regierungen in Bund und Ländern. Aber natürlich ebenso seinen Parlamenten, Parteien, Behörden und Gerichten. Anvertraut ist er letztlich besonders denen, die die Parlamente und damit die Regierungen wählen, also den wahlberechtigten Bürgern. Mit jeder Wahl in die Parlamente müssen sie sich entscheiden, welchen Politikern welcher Parteien sie vertrauen und unser Deutschland zum Regieren anvertrauen – nicht als Beute-, sondern als Treuhandgut.
In Sachsen und Thüringen ist das gerade geschehen. Weil die politische Führung seit Merkels Kanzlerschaft den deutschen Rechtsstaat zuschanden reitet, hat die AfD in beiden Bundesländern über 30 Prozent der Stimmen bekommen, ist in Thüringen mit Abstand sogar stärkste Kraft geworden und hat in Sachsen nahezu gleichauf mit der CDU ebenfalls eine Spitzenposition errungen.
Die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit ist ihr wesentliches Ziel. Augenscheinlich gerade das hat ihr so viele Wähler zugetrieben. Gleichwohl wollen die anderen Parteien sie vom Mitregieren ausschließen. Auch das verstößt schon wieder gegen die Rechtsstaatlichkeit, weil es den Wählerwillen missachtet. Der deutsche Rechtsstaat ist weiterhin in höchster Gefahr, vor allem durch die CDU, deren sonst so plietsche Wähler in Sachsen einer merkwürdigen Vertrauensseligkeit erliegen. Die Thüringer scheinen wacher zu sein; sie vertrauen der CDU nur noch zu rund 23 Prozent.