Der Verfassungsschutz – ein Fall für den Verfassungsschutz
Von Erika Steinbach*)
Unser Grundgesetz ist ein hohes Gut. Das lernen Kinder bereits bei uns in der Schule. Es soll uns Bürger vor einem übergriffigen, einem diktatorischen Staat schützen. Und dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist der Schutz ganz fest verankert. Damit haben wir die ungehinderte Möglichkeit, unsere höchstpersönliche Meinung offen und ganz ungehindert auszusprechen. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, denn es ist ein elementares Menschenrecht.
Das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 geurteilt, die Meinungsfreiheit schütze ungeachtet politischer Korrektheit alle, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos emotional oder rational seien, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt würden. Der Meinungsäußernde, so heißt es dort weiter, sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegenden Wertsetzungen zu teilen. Soweit also das Bundesverfassungsgericht.
Die Vereinen Nationen (UN) zur Meinungsfreiheit
Das Grundgesetz steht in Kontinuität zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort heißt es nämlich im Artikel 19: „Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und auch zu verbreiten.“
Das Recht der Bürger auf Meinungsfreiheit
Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung wie unsere ist das Recht der Bürger auf eine freie, von staatlicher Bevormundung unbehelligte Meinungsäußerung unverzichtbar, ja, gerade zu konstitutiv. Nur dadurch ist eine ständige geistige Auseinandersetzung überhaupt möglich. Der offene Kampf um Meinungen ohne Zensur unterscheidet ja gerade Demokratien von Diktaturen. Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Sorge um die Grundlagen unserer Verfassung und vor allem zum Schutz der Bürger vor einem neuen Willkürstaat das Bundesverfassungsgericht und das Bundesamt für Verfassungsschutz 1949 installiert. Also steht alles zum Besten? Ich sage Ihnen: Mitnichten.