Die Posse Aiwanger und die Cum-Ex-Affäre Scholz

Von Prof. Dr. iur. Menno Aden

In diesen Tagen sind wir Deutschen Zeugen einer Posse, die auf eine zunehmende innere Zersetzung unseres Staatswesens hindeutet. Die Staatsaffäre um einen Dummejungenstreich des bayrischen Politikers Aiwanger kontrastiert in auffälliger Weise mit dem Schweigen über die wahrscheinliche Verstrickung und Strafbarkeit des Bundeskanzlers Scholz in der Cum-Ex-Affäre. Deutschland ist offenbar entschlossen, sich auf allen Gebieten lächerlich und unmöglich zu machen. Vielleicht ist das ja das Geheimrezept der Bundesregierung, um den Migrationsdruck auf Deutschland in andere Länder umzulenken, die psychisch nicht so krank sind wie wir.  Wir sind gegen Korruption und Kungelei nicht gefeit.

I. Der jugendliche Unfug   des bayerischen Politikers Aiwanger, der vor 35 Jahren als Siebzehnjähriger eine Abneigung gegen Juden geäußert haben soll, wird zur Staatsaffäre aufgebauscht. Aber der aktuelle und höchst naheliegende Verdacht gegen den amtierenden Bundeskanzler, sich in der Cum-Ex-Affäre strafbar gemacht zu haben, wird vom Hamburger Staatsanwalt für nicht verfolgungswürdig gehalten. Andere sitzen für diese Delikte hohe Gefängnisstrafen ab.

Aber in Hamburg ist alles SPD-verfilzt, und der Staatsanwalt ist weisungsabhängig von der gegenwärtig grünen Justizsenatorin. Es ist dasselbe Spiel, das uns die SPD in der leider fast vergessenen Pfeiffer-Affäre (1987) auf die politische Bühne brachte. Die Umstände dieser Affäre waren derartig grotesk, dass man sie erst heute, unter dieser unglaublichen Regierung mit ihren zahlreichen Fehlleistungen, wieder glauben kann. Der SPD-Sozialminister in Kiel übergab auf einem Parkplatz bei Bremen einen größeren Geldbetrag, den er, wie er behauptete, zufällig in seiner Nachttischschublade liegen hatte, bei Nacht und Nebel an einen zwielichtigen Zuträger namens Pfeiffer.

Das   wurde dann als Barschel-Affäre ausgeschrien. Der CDU-Politiker Uwe Barschel wurde in Genf ermordet. Dem Sozialminister geschah nichts. Vielleicht war der damalige SPD-Vorsitzende Engholm irgendwie mit den unbekannt gebliebenen Mördern verbunden, denn der nach der damaligen Landtagswahl neu bestellte SPD-Generalstaatsanwalt in Schleswig ließ das Ermittlungsverfahren einstellen.

So läuft das inzwischen bei uns in Deutschland. Der Unterschied zu Gabun oder Guatemala ist offenbar nicht mehr sehr groß, und er schwindet fast ganz, wenn man die offenkundige Verschleierungstaktik unserer Regierung in Bezug auf die kriminelle Sprengung der Gasleitung Nordstream II betrachtet.

II. In Sachen Bundeskanzler Scholz kommt eine besonders problematische Komponente hinzu. Viele, mittlerweile wohl die Mehrheit des deutschen Volkes, fragen sich, warum der sich so markig gebende Scholz mit Ausnahme starker Worte keine Führungsstärke zeigt. Die Erklärung ist vielleicht ganz einfach: Scholz hat aus der Cum-ex-Sache Dreck am Stecken,  und es gibt Leute, die ihn mit ihrem Wissen um Einzelheiten  damit erpressen (können).

Der CIA und der anscheinend noch leistungsfähigere britische Geheimdienst geben uns freundlicherweise immer wieder einmal Hinweise auf verbrecherische Aktivitäten in Deutschland, die unseren Strafverfolgungsbehörden und unserem (wenn es den gibt) Geheimdienst entgehen. Es könnte doch sein, dass die den Bundeskanzler Scholz betreffenden Informationen schon lange in entsprechenden deutschen oder internationalen Gremien umlaufen, und dass man dem deutschen Bundeskanzler bedeutet:  Wenn du – zum Beispiel in der Ukraine-Geschichte  –   nicht nach unserer Pfeife tanzt,  dann könnte vielleicht ein  interessanten Artikel in der New York Times oder Washington Post über dich erscheinen. Dann könnte selbst die verfilzte Hamburger Staatsanwaltschaft nicht mehr so tun, als wüsste sie von nichts.

Ein  erpressbarer Bundeskanzler – wir wissen ja nicht, ob er schon seit langem in dieser Weise bedroht wird – würde viele Fehlleistungen  erklären und bestens in das Bild unserer derzeitigen Regierung passen, die man wohl als die schlechteste bezeichnen darf, die wir jemals in der Bundesrepublik hatten.

III. Die Gefahr einer Strafverfolgung des deutschen Bundeskanzlers bekommt auch dadurch immer größere Aktualität, dass Teile der Amerikaner offenbar entschlossen sind, den ehemaligen Präsidenten Trump mit allen Mitteln des Rechts ins Gefängnis zu bringen. Damit scheint der dortige von Weisungen freigestellte Sonderstaatsanwalt schon ziemlich weit gekommen zu sein. Warum gibt es ein solches Amt nicht auch bei uns?  Was Amerika recht ist, kann doch für uns Deutsche nur billig sein!  Es ist daher zu begrüßen, dass ein Parteigänger der Linken jetzt eine förmliche Strafanzeige gegen Scholz eingereicht hat, und es ist ein weiteres Zeichen der politischen Orientierungslosigkeit  der CDU-Opposition, dass diese dazu nicht die Courage aufbrachte.

Aus dem Magazin Cicero (hier): „Strafanzeige gegen den Kanzler. ‚Olaf Scholz hat etwas zu verbergen‘. Der Cum-Ex-Skandal um kriminelle Steuertricks lässt Olaf Scholz nicht los. Ex-Linken-Politiker Fabio De Masi wirft dem Bundeskanzler vor, im Hamburger Untersuchungsausschuss gelogen zu haben – und hat deshalb Strafanzeige gestellt. Interview mit Fabio de Masi am 30. August 2023.“

Ergebnis

Es ist lachhaft, irrsinnig, blödsinnig, grotesk usw.,  kurz  einfach  unerhört, dass die über Deutschland schwappende  linksgrüne Welle Dummejungenstreiche  eines Politikers zur Staatsaffäre macht, aber bei wirklichen Rechtsbrüchen wegschaut, wenn ihre Aufdeckung  politisch nicht erwünscht ist.  Da Korruption und politische Kungelei sich schon tief in unser System eingefressen haben, mache ich folgenden Vorschlag zur Ergänzung der Strafprozessordnung:

  1. Ermittlungsverfahren gegen Regierungsmitglieder des Bundes oder der Länder sowie gegen Leitungsorgane der obersten Bundes- oder Landesbehörden werden ausschließlich von der Bundesanwaltschaft geführt.
  2. Diese Ermittlungen sind auch durchzuführen auf Antrag einer Fraktion im Bundestrag oder einem Landtag oder einer beglaubigten Unterschriftssammlung von mindestens 50.000 wahlberechtigen Deutschen.
  3. Der Bundespräsident kann aus   zwingenden  Gründen des deutschen Staatswohls anordnen,  dass Anklagen gegen Mitglieder der Bundesregierung unterbleiben, solange diese im Amt sind.
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