
Adventstid – snackt op Plattdüütsch

Warum es eine solche Pflicht nicht geben darf – Gefahr für die (ungeimpfte) Minderheit durch eine Tyrannei der (geimpften) Mehrheit – Die Impfgegner haben höchst beachtliche und berechtigte Gründe – Aber diese Unbeugsamen wollen die Impf-Fanatiker jetzt mit der direkten Impfplicht zwingen – Staatsrechtler Murswiek: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig – Die Argumente einer Bürgerin gegen die Impfpflicht
In diesen Zeiten des Wahns – des Gender-Wahns, des Klimaschutz-Wahns, des Energiewende-Wahns, des Rassismus-Wahns, des politischen Korrektheitswahns, des Corona-Wahns usw. – war
jüngst in der FAZ*) die Überschrift zu lesen „Immer weiter in den Abgrund“. Allerdings galt sie nicht einer diese Wahnideen oder gar allen, sondern unterernährten Kindern in Afghanistan. Natürlich, Abgrund auch dort, aber was sich alles im eigenen Land, in Deutschland, an Abgründen aufgetan hat, wird von diesem Blatt (und anderen Gazetten) mit solcher Überschrift nicht bedacht. Einer dieser Abgründe ist die Impfpflicht im Corona-Wahn. Am 30. November haben sich Bund und Länder samt Merkel darauf geeinigt, eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten.**) Die Beschlussvorlage dazu hatten die unionsgeführten Länder ausgearbeitet.
Verfassungsrichter nicken den Entzug von Freiheitsrechten ab
Durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fühlt sich die politische Führung in ihrem Gebaren mit dem schweren Entzug von Freiheitsrechten bestärkt. In zwei Beschlüssen hatte das Gericht entschieden, schwerwiegende staatliche Grundrechtseingriffe wie Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen seien grundrechtskonform. Gegen diese sogenannte (inzwischen ausgelaufene) Bundesnotbremse hatte es rund 300 Verfassungsbeschwerden gegeben, darunter auch von etwa 80 FDP-Bundestagsabgeordneten. Diese „Bremse“ legte einheitliche Maßnahmen bei einer „Inzidenz“ von 100 an fest.
Von Italien immer wieder in öffentlichen Mahnrufen das Selbstbestimmungsrecht verlangt – Nach der „Feuernacht“ 150 BAS-Freiheitskämpfer 1961 als terroristo inhaftiert und gefoltert – Der aus dem Gefängnis geschmuggelte Folterbrief von Sepp Mitterhofer – Mitkämpfer von ihm starben im Gefängnis an den Folgen der italienischen Torturen – Mitterhofer nach fast acht Jahren Gefängnis wieder frei und ungebrochen – Als Vorsitzender des Tiroler Heimatbundes unerschütterlich und unbeugsam für Tirols Einheit mit politischen Mitteln – Sein Credo: Los von Rom, Südtirol ist nicht Italien – Aber formelle Würdigung und offizieller Ehrenerweis blieben ihm versagt – Ein Nachruf zu seinem Tod mit 90 Jahren
Wer Freiheit nicht hat oder nicht mehr hat, will sie zurückhaben. Doch in der Regel muss er sich das Verlorene erkämpfen. Nicht anders ergeht es den Südtirolern. 1919 war Südtirol gegen seinen Willen von einem Staat annektiert worden, in den es nicht passt und der auch zu ihm nicht passt: von Italien. Beide sind sich wesensfremd.
Eine Hoffnung, die zerstob
Die Hoffnung des kleinen Alpenlandes, nach dem Zweiten Weltkrieg von Italien wieder loszukommen und nach Tirol sowie damit nach Österreich zurückzukehren, erfüllte sich nicht. Wohl sichert ein Abkommen zwischen Italien und Österreich von 1946 den Südtirolern für die eigenen Angelegenheiten die Selbstverwaltung mit einer Landesautonomie zu, aber Italien hat das Abkommen derart untergraben, dass sich die Südtiroler unterjocht und kujoniert fühlten. Zudem hat Italien alles getan, um das Land mit eigenen Landsleuten aufzufüllen und Südtirol zu italienisieren.
Eine Gewalttat, die letztlich doch zu einem neuen Autonomie-Statut führte
Um auf diesen Zustand aufmerksam zu machen, gründeten einige mannhafte Südtiroler 1956 den „Befreiungsauschuss Südtirol (BAS)“. Viel ausrichten vermochte dieser nicht. Doch erreichte das Land nach einer Südtiroler Gewalttat (Sprengen von Strommasten) weithin öffentliche Aufmerksamkeit, auf diese Weise abermalige Verhandlungen und 1972 ein neues Autonomie-Statut.*) Einer der Südtiroler Freiheitskämpfer war Sepp Mitterhofer. An ihn erinnert der in Wien lebende Reinhard Olt**) in seinem folgenden Gastbeitrag.