Frauen-Quote 50 Prozent? Bitte ja – für Eltern

Eine prima Anregung von Beatrix von Storch, aber selbstverschuldet schmerzhaft für die militanten Feministinnen

In die Geburtsurkunde eines Kindes eingetragen sind zwei Mütter. Ein Vater nicht, obwohl es den doch wohl geben muss. Macht nix. Jedenfalls nicht für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dessen Richter haben in einem Verfahren zweier miteinander verheirateter Frauen, die  beide als Mütter in die Geburtsurkunde dieses Kindes eingetragen sind, Folgendes entschieden: Eine Beziehung zwischen Kind und Eltern, die von einem EU-Staat anerkannt sei, müsse auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden. Die rechtliche Elternschaft reiche dafür aus. Ob es sich auch um den leiblichen Elternteil handele, spiele dabei keine Rolle. Das müsse auch Bulgarien anerkennen. Dieses EU-Land hatte sich aus guten Gründen bisher geweigert, einen entsprechenden Pass auszustellen. Schon aus der rechtlichen Elternschaft der bulgarischen Mutter ergebe sich die bulgarische Staatsangehörigkeit auch für das Kind, meint der EuGH. Dieses Ergebnis der heutzutage erlaubten gleichgeschlechtlicher Ehen gefällt nicht jedem. Auch der stellvertretenden AfD-Bundessprecherin und Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nicht. Ihre Anregung dazu gefällt mir sehr.

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