Wie das 2G-Beil ungeimpfte Abgeordnete trifft – Die verschärfte Anordnung des Berliner Senats kurz vor der Kanzlerwahl – Eine gescheiterte Verfassungsbeschwerde samt beantragter Eilanordnung
Zu den Corona-Skurrilitäten gehört auch dieser Fall: Der Berliner Senat hatte seine Corona-Verordnung geändert und für Hotelübernachtungen in Berlin anstelle der 3G-Regelung 2G vorgeschrieben. Das war wenige Tage vor der Bundestagssitzung geschehen, in der Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler gewählt werden sollte. Es gibt aber Bundestagsabgeordnete (MdB), die zu Sitzungen des Bundestages von weiter her anreisen und nicht nach einer Sitzung am gleichen Tag nach Hause zurückfahren können, sondern im Hotel übernachten müssen. Elf davon betroffene Abgeordnete hatten, weil nach eigenen Angaben ungeimpft, gegen die auch für MdB geltende 2G-Anordnung am 3. Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht.