Das Corona-Virus und die Meldungen über steigende Infektionszahlen – Mit ihnen wird begründet, die Beschränkungen zu verlängern oder auszuweiten – Aber sind diese schweren Eingriffe in die Freiheitsrechte rechtsstaatlich gerechtfertigt oder unverhältnismäßig und daher rechtswidrig? – Der „Corona-Ausschuss“ hat dies und die Folgen in 23 Sitzungen untersucht – Experten und Zeugen befragt – Der erste Zwischenbericht: Keine ausreichende Güterabwägung vorgenommen, schuldhaft gehandelt – Die Verantwortlichen sollen strafrechtlich verfolgt werden – Der Ausschuss stellt alle seine relevanten Informationen allen anderen Anwälten unentgeltlich zur Verfügung
Die Panikmache in Sachen Coronavirus nimmt wieder Fahrt auf. Die Medien quellen über mit Meldungen von steigenden Infektionszahlen, mögen aber so gar nichts mitteilen über die wirklich Erkrankten und die an Corona Gestorbenen sowie über die Vergleichszahlen aus früheren Grippejahren. Das inzwischen eher berüchtigte, weil aufwiegelnde Robert-Koch-Institut meldete vergangene Woche, mit 11 287 Ansteckungen innerhalb eines Tages sei ein Höchststand erreicht worden und einigen Gesundheitsämtern gelinge es schon jetzt nicht mehr, alle Infektionsketten nachzuverfolgen. Sein Präsident ließ wissen, die Lage in Deutschland sei „sehr ernst“. Die FAZ machte daraus einen Aufmacher für ihre erste Seite und leitete ihn ein mit dem Satz „Angesichts weiter steigender Infektionszahlen wächst die Sorge, dass die Corona-Pandemie außer Kontrolle gerät“. Im begleitenden Kommentar orakelte sie, das ganze Land könne zum Risikogebiet werden. Auch in anderen Ländern Europas würden weiter stark steigende Infektionszahlen gemeldet.*) Die Politiker nehmen sie zum Anlass, die staatlichen Anordnungen und Freiheitsbeschränkungen zu verlängern oder auch auszuweiten. Aber sind sie rechtsstaatlich überhaupt gerechtfertigt, oder sind sie unverhältnismäßig und daher rechtswidrig?
Dass die staatlichen Anordnungen schwere Eingriffe in die Grundrechte sind, steht außer Zweifel
Zu wenig, wenn überhaupt, erfahren die Bürger aus ihren „Leitmedien“ zu wenig, wenn überhaupt, erfahren Leser darüber, dass man mit immer mehr Tests zwangsläufig auch auf immer mehr Infizierte stößt. Und nichts darüber, dass diese Tests, wenn sie „positiv“ ausfallen, alles andere als verlässlich sind und zur politischen Manipulation missbraucht werden können.**) Gleichwohl, Maßstab für die FAZ (sowie für Politiker und andere Medien) bleiben die Infektionszahlen: „Deren Entwicklung, so viel scheint klar, gibt Anlass zu großer Sorge.“***) Aber gestützt auf diese Infektionszahlen werden beispiellose Freiheitsbeschränkungen über uns verhängt. Dass sie schwere Eingriffe in unsere Grundrechte sind, steht außer Zweifel. Aber sind sie rechtsstaatlich auch gerechtfertigt, oder sind sie unverhältnismäßig und daher rechtswidrig?
Der „Corona-Ausschuss“ hat die Folgen der Beschränkungen untersucht
Damit befasst hat sich der von vier Juristen gegründete „Corona-Ausschuss“. Ich hatte auf ihn schon am 2. Oktober in dem Beitrag „Wach auf, Deutschland“ hingewiesen (hier) und eine nähere Information über ihn angekündigt. Dessen kurzgefasstes Ergebnis aus seinem ersten Zwischenbericht lautet, dass die Grundrechtseingriffe bisher „unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig“ gewesen sind. Jetzt steigende Infektionszahlen ändern daran nichts, weil sie nicht hinreichend aussagefähig sind. Der Ausschuss (hier) ist eine in Berlin ansässige Stiftung (hier). Seit Mitte Juli 2020 hat er in 23 mehrstündigen Sitzungen untersucht, warum die Regierungen von Bund und Ländern diese umfassenden Beschränkungen angeordnet haben und welche Folgen sie für die Menschen hatten und haben.
Wie sich der Ausschuss begründet und selbst sieht
Mitglieder des Ausschusses sind die Rechtsanwältin Antonia Fischer (Medizinrecht, Verbraucherschutz), die Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin Viviane Fischer (Wirtschaftsrecht, Grundrechtsschutz), Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann (Medizinrecht, Amtshaftungsrecht, Verbraucherschutz) und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich PhD (Verbraucherschutz). Sitz der ersten drei ist Berlin, der von Füllmich Göttingen und Kalifornien. Als ihr Ausschuss die Arbeit aufnahm, schrieb er über sich selbst, auf einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss könne nicht gewartet werden, denn der habe erfahrungsgemäß einen längeren Vorlauf. Sie alle seien „den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte gewillt, eine sachliche Diskussion zu den verschiedenen Themenkreisen zu führen“ (hier).
Auf der Suche nach Antworten auf juristische Fragen Experten und Zeugen befragt
Der Ausschuss sucht Antworten auf die juristischen Fragen, „ob die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems (‚flatten the curve‘) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten – dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht worden sind“. Die ersten dreizehn Ausschuss-Sitzungen fanden vom 14. Juli bis 21. August 2020 statt. In ihnen hat der Ausschuss einschlägige Experten und Zeugen befragt – zum Virus, zum Krisen-Management, zu den Folgen und Kollateralschäden des Lockdown.
Der erste Zwischenbericht des Ausschusses
Die Sitzungen waren und sind im Lifestream zu verfolgen und nach wie vor verfügbar (hier). Interessierte können sich durch Beiträge im Chat und per Mail an der Diskussion beteiligen. Die bedeutsamsten Ergebnisse der Ausschussarbeit bis zum 23. August sind in einem Zwischenbericht vom 14. September überblickartig zusammengefasst (hier). Weitere Sitzungen schlossen sich an. Einen umfangreichen Endbericht mit transkribierten Passagen der Sitzungen und einer reichen Belegsammlung stellt der Ausschuss in Aussicht. In Kurzform lautet das Ergebnis des Zwischenberichts:
Keine ausreichende Güterabwägung vorgenommen, schuldhaft gehandelt
„Durch die fortdauernden Maßnahmen (Masken, Abstandsgebot und diesbezügliche Umsatzeinbußen, Schließung von Konzerthäusern etc.) realisieren sich tagtäglich weitere große Schäden für die Wirtschaft, die Gesundheit, das kulturelle, soziale Leben der Menschen in Deutschland. Schaden und Nutzen sind außer Verhältnis. Damit stellen sich die Grundrechtseingriffe als unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig dar. Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorgenommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.“
Die Verantwortlichen sollen strafrechtlich verfolgt werden
Reiner Füllmich ist seit 26 Jahren als Prozessanwalt für Verbraucherschutz in Kalifornien und Deutschland tätig. Das Magazin eigentümlich frei (ef) berichtet, der Corona-Ausschuss sei gegründet, „um die Verantwortlichen für die Umsetzung der wirtschaftlich verheerenden Abriegelungen auf der ganzen Welt zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen, die durch betrügerische Tests den Anschein einer gefährlichen Pandemie erweckt haben. Dabei werde er mit einem internationalen Netzwerk von Anwälten zusammenarbeiten, „um das massivste Kriminaldelikt aller Zeiten zu verhandeln – einen Fall, der als ‚das wahrscheinlich größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das je begangen wurde‘, beschrieben wird“. Die vier Anwälten argumentierten, dass die Pandemie-Maßnahmen Panik säen sollten, „damit die Pharma- und Technologieindustrie aus dem Verkauf von PCR-Tests, Antigen- und Antikörpertests und Impfstoffen sowie aus der Ernte unserer genetischen Fingerabdrücke riesige Gewinne erzielen könnten“. Den ganzen ef-Artikel finden Sie hier.
Der Ausschuss stellt alle seine relevanten Informationen allen anderen Anwälten unentgeltlich zur Verfügung
Nach Angaben von Füllmich, stellt die deutsche Gruppe von Anwälten allen ihren Kollegen in allen anderen Ländern alle relevanten Informationen unentgeltlich über ein internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, eingeschlossen die Gutachten und Stellungnahmen von Experten, „die zeigen, dass mit den PCR-Tests keine Infektionen nachgewiesen werden können“ und ferner alle relevanten Informationen darüber, wie sie die Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten vorbereiten und bündeln könnten. Immer mehr Verfassungsrechtler und Richter äußern sich mit den gleichen Bedenken und Mahnungen (siehe unter anderem hier).
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*) FAZ vom Freitag, 23. Oktober 2020, Seite 1. In der Montag-Ausgabe (26.Oktober, Leitartikel, ebenfalls Seite 1) liest man: „Das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten, ist richtig – auch unter Kostenaspekten.“ Also frei nach Mario Draghis „What ever it takes“? Was immer es kostet? Siehe hierzu den Beitrag „Ein zweiter Lockdown? Die Folgen wären katastrophal“ (hier).
**) Hier werden u. a. die sogenannten ct-Werte erläutert. Das Fazit lautet: „Erstens: Möchte ich beweisen, dass ich ein pandemisches Geschehen „im Griff“ habe, fahre ich mit niedrigen ct-Werten und wenigen Tests, um auf die rückläufige Anzahl positiver Tests hinweisen zu können. In der Folge werden politische Maßnahmen gelockert. Zweitens: Möchte ich die Angst vor einer „zweiten Welle“ schüren, fahre ich mit hohen ct-Werten und vielen Tests, um auf die stark steigende Anzahl positiver Tests hinzuweisen. In der Folge werden politische Maßnahmen verschärft.“ (Quelle hier
Weiter heißt es dann: „Fall zwei ist derzeit zu beobachten. Darüber hinaus werden alle positiven Tests im Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz – jedenfalls grob missverständlich – als „Neuinfektionen“ gemeldet. In Kenntnis der Gesetzeslage, dass sich alle positiv auf das Virus getesteten Personen in Quarantäne begeben müssen, nimmt man damit auch ungerechtfertigten Freiheitsentzug für Nichtinfizierte und Nichtinfektiöse in Kauf. …. Die Überlebensrate bei Covid-19-Infektionen hat sich seit Mai auf 99,8 Prozent der Infektionen erhöht. Dies kommt einer gewöhnlichen Grippe nahe, deren Überlebensrate bei 99,9 Prozent liegt. Obwohl Covid schwerwiegende Nachwirkungen haben kann, kann eine Grippe oder jede andere Atemwegserkrankung ebenfalls schwerwiegende Folgen haben (Dr. Yeadon et al.).“
Lesen Sie ergänzend dazu auch den Beitrag „Wie Impfstoffhersteller gelernt haben, Pseudo-Epidemien wie Covid-19 zu schaffen und warum es nie enden wird“ (hier).
Schauen und hören Sie sich ferner an, was der PCR-Test-Erfinder, der Nobelpreisträger Karry Mullis, aufklärend zu den Tests sagt, darunter dies: „Und mit PCR – wenn man es gut macht – kann man fast alles in jedem finden“ – „Und man kann die PCR-Ergebnisse so darstellen, als ob sie sehr wichtig wären.“ Mullis will es aber nicht Missbrauch nennen, sondern „falsche Interpretation“. Wichtig ist vor allem seine Information, der Test sage nicht aus, „ob man krank ist oder ob das, was gefunden wurde, dir wirklich schaden würde“. (Siehe hier).
***) FAZ vom Freitag, 23. Oktober 2010, Seite 2.
Aus der Sendereihe Kindermund tut Wahrheit kund zum Thema Covidioten:
Wer das sagt der ist es selbaaaahhh..
Den Wahnsinnigen ist es gelungen den Corona-Fake in die nächste Grippesaison zu brücken. Jetzt wird es abgehen. Sie sind gezwungen dicker aufzutragen um nicht gelyncht zu werden. Das bei immer stärkeren Zweifeln die ja sogar bis hierher durchgedrungen sind (war alles schon seit Monaten bekannt).
Dazu noch der absehbar kalte Winter der den CO2 Fake ad absurdum führt. Sozusagen der schwarze Schwan der CDUGRÜNSPDetc. Lügenbande.
Das wird nicht lustig.
Übrigens: Was die da im PCR testen weiß auch keiner. Kann auch ne Sequenz sein die sowieso vorkommt. Wer den Typen so weit traut wie eine Ratte spucken muss Covidiot aka Regierungsgläubig sein.
Rotgrüne diktatorische kriminelle DDR STASI Betonköppe nutzen jede Gelegenheit um ihre rote verbrecherische Diktatur des ungebildeten Proletariats nun wieder einzuführen. Nun bietet sich diesen rotgrünen kriminellen ungebildeten Antidemokraten Gelegenheit ihre rote DDR Diktatur sogar weltweit zu etablieren.
Merkel sagt: Kein Recht auf Demokratie !
Link dazu:
https://www.youtube.com/watch?reload=9&v=cmrJWobPwJM
Sie können ihren Ausschuss auch Tribunal, Nürnberg II oder sonstwas nennen. Hat keinerlei Auswirkungen da es um Macht geht. Fakten oder gar Wahrheiten sind da bestenfalls störend.
Die sonstigen Erkenntnisse sind auch etwas spät hier angekommen. Es ist den VirusWahnsinnigen gelungen den ganzen Fake in die nächste Grippesaison zu retten. Jetzt müssen Sie noch dicker auftragen, sonst werden Sie gelyncht. Natürlich nicht im Wortsinne, das Pendant von Giordano Bruno wird ja heutzutage auch nicht mehr physisch verbrannt.
Ihre schöne PCR Erkenntnis hat auch keinen Neuigkeitswert. Sie ist auch uninteressant weil das was die da finden ja offensichtlich nichts mit einer Krankheit zu tun hat.
Ist wie bei CO2, die Lüge darf keine tatsächliche Wirkung haben, sonst hat sie kein Angstpotential.
Gerade jetzt durch den Jahrhundertbetrug Corona bemerke ich meine Isolation innerhalb der freien Medien, weil ich zu einer Minderheit von Wissenschaftlern und Journalisten zähle, die das Viren-Dogma ablehnen und natürlich niemals eine Maske tragen. Seit dem 21. Januar habe ich mehr als 50 Corona-Artikel veröffentlicht. Die wenigsten Menschen können das 200 Jahre alte Virenmärchen durch Vordenken und Nachdenken überwinden. Die Manipulation der Massen ist perfekt gelungen!
dz-g.ru/search/node?keys=Viren
Rund um Corona erheben sich immer mehr Menschen, auch solche mit Einfluss auf andere. Und das verändert die Gesamtsituation. Auch wenn so gut wie alles gesteuert ist, so gibt es doch Grenzen, die auch die Kabale einhalten muss: Mathematik, Physik und Biologie. Die können lügen und täuschen, so viel sie auch wollen. Wahrheiten gewinnen immer die Oberhand.
Seit Mai wird die zweite Welle herbeigeschrieben und für die zweite Welle getrommelt! Jetzt endlich glaubt die Masse, dass die zweite Welle da ist! Wir leben in einer manipulierten Wirklichkeit!
FKT: „… die Führung kam mit vielen Problemen, die die Steuerung des jeweils eigenen Staates betreffen, nicht zurecht. … Wir verkünden einfach eine zweite Corona-Welle und machen diese Welle für alles verantwortlich.“
dz-g.ru/Die-zweite-Corana-Welle-wurde-gestartet
Warum werden Menschen zu Tode behandelt? Für die Statistik?