Heiko Maas am Beispiel Syrien: Was er sagt, und was er nicht sagt – Das nicht erwähnte Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages – Die implizite FAZ-Botschaft: Mitmachen in Syrien, wenn … – Nahles und Röttgen
Die Bundeswehr soll in den Krieg in Syrien eingreifen. Dabei darf sie es gar nicht. Diskutiert wird darüber trotzdem: Soll sie, soll sie nicht? Mittendrin Heiko Maas, derzeit Bundesaußenminister. Deutschland, sagte er, solle sich bei der Entscheidung über ein Eingreifen nicht unter Zugzwang setzen lassen, las ich über ihn gerade in meiner Regionalzeitung*). Wortlaut Maas: „ Wir treffen eine autonome Entscheidung, die wir entlang unserer verfassungsrechtlichen Grundlagen treffen müssen, die in Deutschland gelten – und natürlich auch entlang des Völkerrechts.“ So geäußert im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Was Maas sagt, und was er nicht sagt
Was ist an dieser Äußerung bezeichnend? Maas sagt nicht: Wir entscheiden n a c h unseren verfassungsrechtlich Grundlagen und n a c h dem Völkerrecht. Stattdessen sagt er: e n t l a n g der verfassungsrechtlichen Grund lagen und e n t l a n g des Völkerrechts. Als bezeichnend deuten kann man das nur so: Maas und andere seinesgleichen in der Bundesregierung („wir“) wollen sich offensichtlich nicht klar und eindeutig an das gesetzliche Regelwerk halten, sondern an ihm entlanghangeln, also irgendwie trickreich umgehen. So reden sie, so sind sie – unsere Regierenden. Und wer so redet, denkt auch so. Womit bloß haben wir solche Politiker verdient?
Das nicht erwähnte Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages
Vor allem eines sagte Maas wohl nicht: Die Beteiligung der Bundeswehr an einem Militäreinsatz in Syrien verstößt gegen Völkerrecht und Grundgesetz. So das Ergebnis eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.**) Jedenfalls wurde das in meinem Regionalblatt nicht wiedergegeben. Aber Maas muss das Gutachten gekannt haben. Also hätte er sich darauf berufen müssen, zumindest es erwähnen müssen. Hat er aber vermutlich nicht, denn dann wäre seine diesbezügliche Äußerung der Kern seiner Haltung gewesen und wäre im Interview und dem Bericht darüber entsprechend gewichtet und herausgestellt worden. Sollte sich Maas im Interview aber wirklich auf das Gutachten berufen haben und sollte dies dennoch nicht für berichtenswert befunden worden sein, wäre eine wichtige Botschaft unzulässig unterschlagen worden.
Die implizite FAZ-Botschaft: Mitmachen in Syrien
Die FAZ allerdings***) belehrt uns, als scheine ihr das Gutachten nicht in den Kram zu passen: „Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist kein Gericht. Deshalb enthalten seine Gutachten keine bindenden Urteile, die von der Regierung oder vom Bundestag zu befolgen sind.“ Das klingt missmutig und liest sich wie eine Aufforderung, das Gutachten in einer Schublade abzulegen und dort zu vergessen, untauglich sei es ohnehin. Denn der nächste Satz des Kurzkommentars lautet: „Das (inhaltlich wenig überzeugende) Gutachten über eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an einer militärischen Vergeltungsaktion in Syrien zeigt aber wieder einmal, wie sich der außenpolitische Diskurs in Deutschland von dem seiner wichtigsten Verbündeten unterscheidet. In den Vereinigten Staaten, Frankreich oder Großbritannien kennt man einen Parlamentsvorbehalt nur in Ansätzen; auch das Völkerrecht wird dort nicht unbedingt so ausgelegt wie hierzulande.“ Damit lautet zugleich die implizite Botschaft: Diese drei Verbündeten nehmen das doch auch nicht so genau, als mitmachen in Syrien, wenn denn das Assad-Regime mit Giftgas vorgehe.
Nahles und Röttgen
Immerhin ein Lichtblick: Die SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles hat jenes deutsche Eingreifen in Syrien kategorisch abgelehnt. Mal sehen, ob sie und die SPD das durchhalten. Ebenso ablehnend Sarah Wagenknecht, Fraktionsvorsitzende der Linken: „Völlig absurd.“ K e i n Lichtblick: Der Norbert Röttgen, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, hat das Nahles-Nein als „verantwortungslos“ abgekanzelt.
___________________________________________________
*) Lübecker Nachrichten vom 13. September 2018, Seite 4. Überschrift: „Maas nimmt Druck aus Syrien-Einsatz“.
**) Wochenzeitung Junge Freiheit vom 14. September 2018, Seite 5.