Die Gewalttat im Fall Köthen – Darstellung der Polizei schwer nachvollziehbar – Staatsanwaltschaft sieht im Tod des Opfers kein Fremdverschulden- „Kein Täter hat Anspruch auf ein gesundes Opfer“ – Eine Schilderung des Tathergangs im Magazin eigentümlich frei – Eine schwangere Deutsche und ein Migrantenstreit um die Vaterschaft – Nach dem dritten Schlag sackt Markus bewusstlos zu Boden – Der Notarzt bescheinigt Ableben durch Gehirnblutung – Aber das Opfer hatte einen Defibrillator gegen Herzkammerflimmern, und der versagte
Wie beim „Messermord-Fall“ von Chemnitz sind im „Fall Köthen“ abermals die Verharmloser und Ablenker am Werk. Das Opfer von Köthen sei schwer krank gewesen und an akutem Herzversagen gestorben. Damit wird dem Publikum, das nicht dabei gewesen ist, vermittelt, der 22 Jahre junge Mann wäre ja ohnehin gestorben, seine Schlagverletzungen hätten damit nichts zu tun, es sei halt sein Pech gewesen, das sein Herz zufällig ausgerechnet dann versagt habe, als er von Migranten traktiert worden sei. Sozusagen dumm gelaufen. Aber kein Wort darüber, dass gerade dieses Traktieren den Herzkollaps des Herzkranken höchstwahrscheinlich erst ausgelöst hat und das Opfer ohne diese Gewalttat noch am Leben wäre. Halten wir mal einiges fest: