Ungarn soll bestraft werden, weil es in der katastrophalen Flüchtlingspolitik nicht mitzieht – Ein Blick des Juristen Menno Aden auf die rechtlichen Grundlagen – Was die EU gegen Ungarn geltend machen müsste – Die womöglich verletzten Werte im Artikel 2 des EU-Vertrages – Was die EU den Bürgern in Artikel 3 des EU-Vertrages bietet – Fehlende Sicherheit gefährdet, wozu die EU nach Artikel 4 verpflichtet ist – Wenn die EU ihre Verpflichtung gegenüber Ungarn nicht einhält, muss Ungarn die seine auch gegenüber der EU nicht einhalten – An Orbán ein Beispiel nehmen, er tut, wofür er von den Ungarn gewählt wurde – Leserlob für einen FAZ-Beitrag gegen die einseitige Kritik gegen Orbán – AfD sieht Ungarn im Recht: Es handelt ersatzweise für das Versagen der EU, ihre Außengrenze zu sichern
Ungarn unter seinem Ministerpräsidenten Viktor Orbán wehrt sich entschieden gegen Zumutungen der EU-Organe in Brüssel und Straßburg. Das gilt besonders für Ungarns abwehrende Haltung zur Immigration und zur katastrophalen Flüchtlingspolitik der EU und vor allem der von Deutschland. Orbán will sein Volk vor „Umvolkung“ und Fremdbestimmung schützen, und das dankt es ihm. Eine Mehrheit der Ungarn weiß Orbán bei diesem heißen Thema hinter sich (siehe zum Beispiel hier). Das kann Kanzlerin Merkel mit ihrem Anhang von den Deutschen nicht sagen. Ihre Koalitionsregierung befindet sich ohnehin im Zustand der schleichenden Auflösung. Der Hauptgrund dafür ist die von ihr und anderen betriebene Invasion aus islamischen und schwarzafrikanischen Ländern. Orbán dagegen handelt patriotisch und ist daher vielen Anfeindungen aus dem links-grünen Gutmenschenlager und von anderen politischen Gegnern außerhalb Ungarns ausgesetzt.
Ungarn auch gegen Gender-Wahn und NGO
Ungarn geht auch gegen den Gender-Wahn vor, die Regierung will die „Gender-Forschung“ aus ungarischen Universitäten verbannen (hier). Das steigert die Wut der Gegner. Ferner hat Ungarn ein Gesetz mit Auflagen für Nichtregierungsorgansationen (NGO) im Land erlassen, woraufhin die EU-Kommission gegen Ungarn mit einem Vertragsverletzungsverfahren vorgeht Inzwischen hat das EU-Parlament wegen Orbáns Anti-Migrations-Kampagnen ein Rechtsstaatverfahren gegen Ungarn in Gang gesetzt. Darf die EU das? Wie sieht für Ungarn die Rechtslage aus? Der Jurist Menno Aden*) gibt eine Antwort. Mit seinem Einverständnis gebe ich im Folgenden Adens Beitrag wieder und verzichte dabei auf die ständigen An und Abführungszeichen vor und nach jedem Absatz. Die Zwischenüberschriften sind – der besseren Überschaubarkeit und Lesenserleichterung wegen – von mir eingefügt und im Originaltext nicht enthalten. Abkürzungen habe ich ausgeschrieben. Aden schreibt: