Die Gewalttat im Fall Köthen – Darstellung der Polizei schwer nachvollziehbar – Staatsanwaltschaft sieht im Tod des Opfers kein Fremdverschulden- „Kein Täter hat Anspruch auf ein gesundes Opfer“ – Eine Schilderung des Tathergangs im Magazin eigentümlich frei – Eine schwangere Deutsche und ein Migrantenstreit um die Vaterschaft – Nach dem dritten Schlag sackt Markus bewusstlos zu Boden – Der Notarzt bescheinigt Ableben durch Gehirnblutung – Aber das Opfer hatte einen Defibrillator gegen Herzkammerflimmern, und der versagte
Wie beim „Messermord-Fall“ von Chemnitz sind im „Fall Köthen“ abermals die Verharmloser und Ablenker am Werk. Das Opfer von Köthen sei schwer krank gewesen und an akutem Herzversagen gestorben. Damit wird dem Publikum, das nicht dabei gewesen ist, vermittelt, der 22 Jahre junge Mann wäre ja ohnehin gestorben, seine Schlagverletzungen hätten damit nichts zu tun, es sei halt sein Pech gewesen, das sein Herz zufällig ausgerechnet dann versagt habe, als er von Migranten traktiert worden sei. Sozusagen dumm gelaufen. Aber kein Wort darüber, dass gerade dieses Traktieren den Herzkollaps des Herzkranken höchstwahrscheinlich erst ausgelöst hat und das Opfer ohne diese Gewalttat noch am Leben wäre. Halten wir mal einiges fest:
Am Ende war der 22-Jährige tot
Die Tat geschah in der Nacht vom 8. auf den 9. September, also von Sonnabend auf Sonntag. Wenige Stunden nach der Köthener Gewalttat (Sonntag 3:50 Uhr) lasen wir: „Nach einem Streit zwischen zwei Männergruppen in Köthen in Sachsen-Anhalt ist ein 22 Jahre alter Mann gestorben. Zwei Afghanen im Alter von 18 und 20 Jahren wurden festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilten. Gegen sie war am Sonntag Haftbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge erlassen worden. … Der 22 Jahre alte Mann war nach Angaben der Polizei am späten Samstagabend an akutem Herzversagen gestorben. Ein Zusammenhang zu Verletzungen konnte nicht hergestellt werden, wie die Polizei mit Blick auf das vorläufige Ergebnis der Obduktion mitteilte. Nach Angaben der „Mitteldeutschen Zeitung“ und Informationen der dpa hatte der 22-Jährige eine kardiologische Vorerkrankung. … Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war es auf einem Spielplatz zu einem Streit zwischen mehreren Männern gekommen. Drei aus Afghanistan stammende Männer sollen zunächst mit einer Frau dort darüber gestritten haben, von wem sie schwanger ist. Dann sollen der 22 Jahre alte Deutsche und ein Begleiter hinzugekommen sein, bei dem es sich um einen in Köthen bekannten Rechtsextremen handeln soll. Am Ende war der 22-Jährige tot.“ (Quelle hier).
Darstellung der Polizei schwer nachvollziehbar
Wie die Polizei zu der Erkenntnis gekommen ist, ein Zusammenhang der Körperverletzung mit dem Tod durch Herzversagen habe nicht hergestellt werden können, lässt sich schwer nachvollziehen. Es drängt sich auf, von unverfrorener Ignoranz zu sprechen. Und wie sollen wir den Hinweis in dem dpa-Bericht verstehen, bei dem Toten solle es sich um einen in Köthen bekannten Rechtsextremen handeln? Soll dem Leser damit nahegelegt werden, insgeheim zu denken: nicht so schlimm, ist ja nur ein Rechtsextremer, geschieht ihm eigentlich so unrecht nicht? Und würde es diesen Zusatz auch dann gegeben haben, wenn das Opfer der linken oder linksextremen Szene angehört haben würde? Zwar nicht sonderlich wahrscheinlich, aber ein Nein dürfte ziemlich sicher sein.
Staatsanwaltschaft sieht im Tod des Opfers ist kein Fremdverschulden
Selbst vier Tage nach der Tat wird uns noch immer die Version zugemutet, zwischen den Schlagverletzungen des Opfers und dessen Herztod bestehe überhaupt kein Zusammenhang. Unter der Überschrift „Opfer von Köthen war schwer krank“ müssen wir lesen: „Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat Spekulationen über die Ursache für den Tod von Markus B. in Köthen zurückgewiesen. Es sei weiter ausgeschlossen, dass der Tod des Mannes fremdverschuldet war. ‚Ich habe keine Hinweise darauf, dass er zu Tode geschlagen oder getreten wurde’, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Nopens am Mittwoch. ‚Die Todesursache ist ein Herzinfarkt.’ … Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Halle, sagte, der Verstorbene habe eine angeborene Herzerkrankung gehabt. Mehrere Operationen seien für die Gesundheit seines Herzens nicht zuträglich gewesen. ‚Er war schwer krank. Es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können’.“ (FAZ vom 13. September 2018, Seite 2). So berichten auch andere Medien.
„Kein Täter hat Anspruch auf ein gesundes Opfer“
Zitiert wird im gleichen FAZ-Bericht der Köthener AfD-Landtagsabgeordnete Hannes Loth. Dieser habe am Mittwoch (12. September) erklärt: „Die zentrale Frage ist, ob Markus B. ohne die vorherigen Gewaltattacken durch die Afghanen trotz*) seiner Herzkrankheit zum selben Zeitpunkt gestorben wäre. Es ist sicher richtig, dass Markus B. nicht totgeschlagen oder totgetreten wurde.“ Aber der Nachweis, der Herzkranke würde, just als ihm Gewalt angetan wurde, ohnehin gestorben sein, wird nicht zu führen sein. Eher gelänge es umgekehrt: Er starb an Herzversagen, w e i l er attackiert wurde. In diesem Fall ist Markus B. sehr wohl totgeschlagen worden. Im Übrigen muss ein Gewalttäter stets damit rechnen, dass er einen Kranken vor sich haben kann, wenn er auf ihn eindrischt, und daher auch damit, dass er ihm nicht bloß ein blutige Nase, blaue Flecken und einen Knochenbruch verpasst. Ein Leser-Kommentar bei Zeit Online bringt es in einem kurzen Satz auf den Punkt: „Kein Täter hat Anspruch auf ein gesundes Opfer.“ (hier).
Eine Schilderung des Tathergangs im Magazin eigentümlich frei
Im Online-Auftritt des Magazins eigentümlich frei schildert Joachim Kuhnle, nachdem er alle verfügbaren Informationen ausgewertet hat, den Hergang in Köthen, wie er der Wahrheit zumindest recht nahekommen dürfte, unter anderem so (die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt):
„Am Samstag, den 8. September 2018 findet in Köthen (Anhalt) ein Volksfest statt, das auch „Stadtfest“ genannt wird. Gefeiert wird bis in den späten Abend und in die Nacht hinein. Unter die Feiernden mischen sich auch viele, die noch nicht so lange hier sind. Drei von ihnen verschwinden mit einem deutschen Mädchen namens Jule zu einem Spielplatz. Zwei andere junge Frauen laufen hinterher, weil sie ihre Freundin mit den Zugereisten nicht alleine lassen wollen. Das wiederum bringt den 22-jährigen Markus B. dazu, den Mädchen zu folgen, möglicherweise um sie zu schützen. Ein weiteres Mädchen, das dem Jungen nahesteht und seine sehr glaubwürdige Zeugenaussage später als Audio ins Internet stellt, begibt sich anschließend auch zum Ort des Geschehens.“
Eine schwangere Deutsche und ein Migrantenstreit um die Vaterschaft
Weiter schreibt Kuhnle: „Die drei Migranten tragen einen heftigen Streit aus. Jule ist möglicherweise schwanger, und die drei streiten sich, wer als Vater registriert werden soll. Das ist insofern wichtig, als mit der Vaterschaft eines in Deutschland geborenen Kindes eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis inklusive ewiger Geldleistungen vom Staat verbunden ist. Nancy, eine von Jules Freundinnen, geht dazwischen, um Jule aus der Schusslinie zu holen. Die in aggressiver Stimmung geladenen Migranten schlagen daraufhin Nancy ins Gesicht. Daraufhin greift Markus ein, der Nancy aus dem Schlachtfeld wegziehen will, und schreit dabei die Mädchen-Schläger an. Damit zieht er den Zorn der Wildgewordenen auf sich, und die Gewalttäter gehen mit geballter Faust auf ihn zu.“
Nach dem dritten Schlag sackt Markus bewusstlos zu Boden
Und weiter: „Mittlerweile sind weitere Einwanderungsbewerber vor Ort, die vorwiegend schlichtend eingreifen wollen (es gibt natürlich auch viele nette Migranten). Auch diese Zivilcourage wird mit Prügel beantwortet. Die drei Streithähne sind offenbar extrem gewaltbereit. Die Helfer können jedoch weglaufen. Dann steht Markus ohne männliche Hilfe da, er wollte die Mädchen nicht alleine lassen. Zwei der Gewaltliebhaber halten den Deutschen fest, und der dritte schlägt auf ihn ein. Markus schnappt nach Luft und fleht die Schläger an, aufzuhören, was diese ignorieren. Nach dem dritten Schlag sackt Markus bewusstlos zu Boden. Jetzt wird es noch schlimmer. Wie beim Freistoß im Fußballspiel nehmen die Täter Anlauf und treten Markus mehrfach und heftig in den Bauch und an den Kopf. Es sieht nach einer Hinrichtung aus.“
Der Notarzt bescheinigt Ableben durch Gehirnblutung
„Es kommen weitere Männer hinzu, so dass die Treter flüchten. Die anderen Männer nehmen die Verfolgung auf (zur Freude der SPD, die jetzt wieder von Hetzjagden auf Ausländer schwadronieren kann). Die Zeugin bleibt bei Markus und versucht, erste Hilfe zu leisten, doch Markus hat keinen Puls mehr. Wiederbelebungsversuche scheitern. Der 22-Jährige ist tot. Der Notarzt bescheinigt das Ableben durch eine Gehirnblutung, weil aus den Augen Blut quillt (ein Fachmann drückt das anders aus, kann aber eine Gehirnblutung am Auge erkennen).“
Das Opfer hatte einen Defibrillator gegen Herzkammerflimmern, aber der versagte
Abschließend schreibt Kuhnle: „Später meldet die Polizei, Markus sei an einem plötzlichen Herzinfarkt gestorben (was gemäß Aussagen einiger Fachleute nicht ganz zutreffend ist) und seine Verletzungen stünden nicht mit dem Tod im Zusammenhang. Manche Medien machen daraus ein zufälliges Dahinscheiden ohne Fremdeinwirkung. Markus sei herzkrank gewesen und habe einen Herzschrittmacher getragen. Ein fachkundiger Intensivmediziner meldet sich beim Blogger Hadmut Danisch und klärt ihn dazu fachlich auf. Junge Menschen tragen in der Regel keinen Herzschrittmacher. Der Junge hatte seit seiner Geburt einen Herzfehler und wurde bereits mehrfach operiert. Dabei wurde ihm ein kleiner Defibrillator (genauer ein implantierbarer Kardioverter/Defibrillator, ICD) implantiert, der nur im Fall von Kammerflimmern ausgelöst wird und das Herz wieder zum Schlagen bringt. Als der Deutsche stehend von den Migranten verprügelt wurde, bekam er in dieser Stresssituation ein solches Kammerflimmern, und das Gerät konnte ihn nicht retten. Möglicherweise traf ein Schlag genau den Apparat, oder er ist für solche Extremsituationen nicht geeignet. Als der Junge bewusstlos zu Boden sackte, war er bereits tot. Die brutalen Tritte hätte niemand überleben können, aber in diesem Fall war es ein sinnloses Eintreten auf eine Leiche.“
Den vollständigen Beitrag auf ef-online von Joachim Kuhnle finden Sie hier. Mal sehen, wann wir eine solche oder noch genauere Schilderung des Hergangs in den „System-Medien“ finden.
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*) Das „trotz“ ist hier offensichtlich falsch, es muss „wegen“ heißen.
Nun , das ist eine alte Geschichte in diesem ,, Rechtsstaat“, Täterstaat , seit 1945 ! Nicht Recht,sondern auf welcher Seite man steht ! Die LINKE urteilte immer nach den gerechten oder ungerechten Tätern , Opfer wurden immer missbraucht ! Der braune und der rote Sozialismus wren da wesensgleich ,oft in der selben Person !Wer hat nach 1945 urteilen und endscheiden dürfen ? Es wurde immer verharmlost , ja die Opfer waren immer selber schuld !Oft musste slch die Justiz emphatielosen ,, Gutachten “ beugen ! Bis HEUTE! Siehe Wiesentalzentrum bei NS -Versorgunsrenten und Opferdemütigung -!Der Witwe des 1953 in Dresden hingerichteten Widerstandskämpfers Gerhard Benkowitz wurde in den 70ger Jahren eine Versorgungsrente mit der Begründung der Mann ist nicht an den FOLGEN!! der Haft gestorben , oder man hätte ja sagen können er war hat am Tag der Hinrichtung am falschem Platz……! So wie die Opfer eben allesamt ! In den 90ger Jahren wurde der Witwe Erika Benkowitz (15 Jahre Zuchthaus in SED – Folterhölle Hoheneck) vom Versorgungsamt In Schleswig Holstein der Stempel G obwohl socksteif verweigert worden ! Mitte der 60ger Jahre saßen auf diese Ämtern belastete Nationalsozialisten ,welche zB für die Witwe Heydrich ,,großzüger“!!!endschied. Im Netz , Erika Benkowitz!!!! Ich persönlich sage , daß nicht der Staat, sondern die jeweils aggiernden Personen und Parteien über Recht oder Unrecht endscheider und ALLES aus IHRER Sicht zurechtbiegt ! Siehe Nahles versus Maaß ! Och bin nur noch Wütend ….