Vertreibungs- und Enteignungsunrecht nach dem 2. Weltkrieg

Es geht noch immer darum, es rechtsstaatlich aufzuarbeiten

„Wo staatliches Unrecht wütete, kann und darf der Rechtsstaat die Opfer und ihre Angehörigen mit den Folgen nicht allein lassen.“ Ein Satz wie in Erz gehauen. Formuliert hat ihn der Rechtswissenschaftler Hans-Detlef Horn, Universität Marburg. Der Satz schwebte wie ein Motto, wie ein Konzentrat über das, was Gegenstand einer Tagung am 25. und 26. Oktober in Bad Pyrmont war und den Titel trug „Eigentumsrecht und Enteignungsunrecht – Analysen und Beiträge zur Vergangenheitsbewältigung“. Veranstaltet haben diese staats- und völkerrechtliche Fachtagung die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und die Landsmannschaft Ostpreußen in Verbindung mit der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht. Es ging darum, die Folgen des nach dem Zweiten Weltkrieg geschehenen Vertreibungs- und Vermögensunrechts rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Es war die dritte Veranstaltung dieser Art, die beiden anderen hatten 2006 und 2008 stattgefunden.

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